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2 Für die Prüfungen gelten, soweit in den einzelnen Ab -~ schnitten dieses Standards nichts anderes festgelegt

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DK 621.317.7.001

Fachbereichstandard

November 1986 ·

Elektrische Meßgeräte

Anzeigende elektrische Meßgeräte Prüfungen

TGL

19472/03

Gruppe 138310 np116opbl 3ßeKTp0113MepMTeßbHble; np116opbl 3neKTp0113Mep1tTeflbHble flOKa3bl6alOlJ.llle; li!3flblTaHlle

Electrical Measuring Instruments; lndicating Electrical Measuring Instruments; Testinßauinlormation Deskrirtoren: Meßwesen; anzeigendes elektrisches Meßgerät; Prüfung lnformotionslmbinett

Umfang 9 Seiten · Projektiercmgsgrund\agen

Verantwortlich/bestätigt: 28. 11. 1986, Kombinat VEB Elektro-Aprarate-Werke Berlin-Trertow „Friedrich Ebert"

Verbindlich ab 1.1.1988

~ ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~-

;g

:;; Dieser Standard g i 1 t für direktwirkende anzeigende elektrische Meßgeräte einschließlich ihres Zubehörs zur

.l!

Messung elektrischer Größen oder nichtelektrischer Größen, sofern die Skalenangaben eindeutig auf elektrische

"il

Größen zurückgeführt werden können, und legt die Verfahren für die Typprüfung, Stückprüfung und periodische

„_

Wiederholung der Prüfung, auch für Referenznormale und Arbeitsmeßmittel, die zur Messung elektrischer Größen .gi bestimmt sind, fest.

0.

·~ ~ Dieser Standard g i 1 t auch für direktwirkende anzeigende elektrische Meßgeräte, die elektronische Bauele-

~ mente, auch andere als Gleichrichter und Dioden, enthalten, wenn diese als Hilfselemente zur Verstärkung des.Ein- '": gangswertes und/oder Beeinflussung des Innenwiderstandes benutzt werden.

-0 c

~ Dieser Standard g i 1 t nicht für Elektrizitätszähler, elektronische Meßgeräte, Kompensationsmeßgeräte sowie

~ für Spannungserzeuger.

;;

-g

In vorliegenden Standard ist ST RGW 788-77 und ST RGW 1709-79 übernommen worden. Weitere Information siehe

Ji

Abschnitt „Hinweise". .

,

er.

"

,:; 1. PRÜFBEDINGUNGEN

~

1. 1. Allgemeine Prüfbedingungen

2

Für die Prüfungen gelten, soweit in den einzelnen Ab- -~ schnitten dieses Standards nichts anderes festgelegt

'i!

ist, folgende allgemeine Bedingungen:

.g -

Bezugsbedingungen nach TGL 19472/02

.E ·-

Gehäuse der Meßgeräte und/oder des Zubehörs

".'. betriebsmäßig geschlossen ia - Aufstellung erschütterungsfrei

g'- Ausschaltung von Fremdfeldeinflüssen

'li -

Symmetrische Spannungen und Ströme

':: - Berücksichtigung aller vom Hersteller fQr die Be-

g

nutzung des Meßgerätes und/ oder Zubehörs gege-

ii

benen Hinweise.

>

1.2. Prüfmittel

Das Verhältnis des zulässigen absoluten Grundfehlers des Prüfmittels einschließlich seines Zubehörs zu dem - des zu prüfenden Meßmittels darf bei jedem Prüfpunkt

~folgende Werte nicht überschreiten:

:;; - 1 :4 bei der Prüfung von Meßgeräten der Genau- :;; igkeitsklassen 1 bis 5 .

- - 1 :3 bei der Prüfung von Meßgeräten der Genau- i:; igkeitsklassen 0,05 bis 0,5 und von Wechsel- 1 strommeßgeräten aller Genauigkeitsklassen i11 bei Frequenzen über 100Hz

:;if-

1 :2,5 wenn die systematischen Fehler des zur Prü- ·

~ fung verwendeten Prüfmittels bekannt sind :1l und korrigiert werdSn.

:::i.

Die zu verwendenden Prüfmittel müssen Tabelle 1 ent- sprechen.

Tabelle 1

Prüfmittel zur Prüfung von Meßgröße Meßgeräten der Meßgeräten der

Gleich- strom

Gleich- spannung

Genauigkeitsklas- Genauigkeitsklas- sen von a,05 bis 0,3 sen von 0,5 bis 5 de-Kompensator'

mit Nebenwider- stand;

einstellbare dc-Standard- Stromquelle;

de-Digital-Strom- messer

de-Strommesser der Genauigkeitsklassen 0,1 bis0,5;

de-Digital-Strom- · messer

de-Kompensator dc-Spannungsmes- (mit Spannungs- serder Genauig- ' teiler); keitsklassen0,1 bis

einstellbare 0,5;

de-Standard-Span- de-Digital-Span- nungsquelle; nungsmesser de-Digital-Span-

nungsmesser

Fortsetzung der Tabelle Seite 2

„de" ist die international gebräuchliche Abkürzung für Gleichstrom (direct current)

.

(2)

Fortsetzung der Tabelle 1

Prüfmittel zur Prüfung von Meßgröße Meßgeräten der Meßgeräten der

Genau igkeitsklas- Genauigkeitsklas- sen von 0,05 bis 0,3 sen von 0,5 bis 5 ac/dc-Kompensa- ac-Strommesser2 tor mit Nebenwi- der Genauigkeits- derstand; klassen 0, 1 bis 0,5;

Wechsel- einstellbare ac- ac-rms-Digital- strom Standard-Strom- Strommesser4

quelle;

ac-rms-Digital- Strommesser3

ac/ dc-Kompensa- ac-Spannungsmes tor mit Vorwider- sung der Genauig- stand; keitsklassen 0, 1 bis Wechsel- einstellbare ac- 0,5;

spannung Standard-Span- ac-rms-Digital- nungsquelle; Spannungsmesser ac-rms-Digital-

Spannungsmesser

quarzgesteuerter Zeigerfrequenzmes:

Frequenzzähler serder Genauig-

Frequenz keitsklassen 0, 1 bis

0,5;

Frequenzzähler de-Kompensator Leistungsmesser mit Spannungstei- mit eisen losem elek- ler und Nebenwi- trodynamischen Leistung derstand; Meßwerk der Ge- (Gleich- Digital-Leistungs- nauigkeitsklassen strom) messerfür Gleich-

o,

1 bis0,5;

strom de-Strom- und Span- nu ngsmesser der Genauigkeitsklassen O, 1bis0,5

ac/dc-Kompensa- Leistungsmesser tor mit elektrody- mit eisen losem elek- Leistung namischem Meß- trodynamischen (Wechsel-. werk oder Thermo- Meßwerk der Ge- strom) umformer; nauigkeitsklassen

Digital-Leistungs- 0, 1 bis0,5 messer für Wech-

selstrom

ac-Strom-, Span- nungs- und Lei- stungsmesser der Genauigkeitsklassen

Lei- 0, 1bis0,2;

stungs-

-

Leistungsfaktormes-

faktor ser der Genau ig-

keitsklassen 0,5;

Vektormesser der Genauigkeitsklasse 0,5

2. TYPPRÜFUNG

Der Hersteller ist verpflichtet, je Typvertreter jährlich eine Typprüfung nachzuweisen.

2.1. Prüfbedingungen nach Abschnitt 1.

2.2. Probenahme

Die Anzahl der Prüflinge muß der Zuordnung zur Jah- resproduktion nach Tabelle 2 entsprechen.

Tabelle2

Jahresproduktiqn je Typ Anzahl der Prüflinge

Stück Stück

bis500 1

501bis1 000 2

über 1 000 3

Meßgeräte und/oder Zubehör sind regellos aus der Serie der Fertigung zu entnehmen.

Vor Produktionsaufnahme von neu- oder weiterent- wickelten Meßgeräten und/oder Zubehör ist die Typ- prüfung an 3 Prüflinge durchzuführen.

2.3. Beschaffenheitsprüfung

Bei Durchführung der Beschaffenheitsprüfung ist durch Sichtkontrolle festzustellen, ob

- das zu prüfende Meßgerät keinerlei Beschädigung aufweist

- die Anschlußklemmen einwandfrei befestigt sind - vorhandene Schalter und andere Einstellorgane

einwandfrei funktionieren

der Lack des Skalenträgers nicht beschädigt ist der Zeiger parallel zu den Teilungsmarken steht das erforderliche Zubehör vorhanden und in ein- wandfreiem Zustand ist

- Plombierung, Skalenausführung, Sinnbilder. Kenn- zeichnung und Aufschriften nach TGL 19472/02 vorhanden und gut lesbar sind. Abweichungen bei Importgeräten bedürfen der Ausnahmegenehmi- gung durch das ASMW.

Es ist zu prüfen, ob der Zeiger bei Bezugslage und, mit Ausnahme von Geräten mit Dosenlibelle, bei Neigung des Meßgerätes um 5° in jeder Richtung gegen die Be- zugslage stetig auf den mechanischen Nullpunkt ein- stellbar ist

2.4. Nachweis der mechanischen Festigkeit Die Prüfung ist nach TGL 200-0057 /05 und/oder 200-0057 /06 durchzuführen.

Dabei dürfen keine mechanischen Beschädigungen am Meßgerät, an den Bauelementen und Verbin- dungsleitungen auftreten. Nach Durchführung der Prüfung auf mechanische Festigkeit ist die Einhaltung des Grundfehlers nachzuweisen.

2.5. Nachweis der Einhaltung der sicherheitstechni- schen Forderungen

Der Nachweis nach TGL 1,9472/05 muß vor den nach- folgenden Prüfungen durchgeführt werden.

2 „ac" ist die international gebräuchliche Abkürzung für Wechselstrom (alternating current)

3 „ac-rms" ist die international gebräuchliche Abkürzung für den Effektivwert des Wechselstromes {root maen square).

Ein ac-rms-Digital-Vo1tmeter mißt unabhängig von der Kurvenform der Meßgröße den „echten" Effektivwert.

4 Für die Prüfung von ac-Meßgeräten mit Gleichrichtern, dürfen auch Digital-Meßgeräte mit ac/dc-Konverter ver- wendet werden, die den arithmetischen Mittelwert messen und den Effektivweitzeigen.

1

1

!

(3)

2.6. Bestimmung des Grundfehlers

Bei dieser Prüfung sind die nachfolgenden Festlegun- gen einzuhalten:

Die zu prüfenden Meßgeräten sind mindestens 8 Stunden bei Bezugstemperatur zu lagern.

Vorhandene Schalter, z.B. Dreh-, Schiebe- und Stöpselschalter, am Meßgerät müssen mehrmals betätigt werden.

- Anschlußleitungen, die gemäß der Aufschrift zum Widerstand des zu prüfenden Meßgerätes gehö- ren, sind bei der Prüfung zu verwenden.

- Sind keine Anschlußleitungen vorg~schrieben,

sind die Anschlußklemmen des zu prüfenden Meß- gerätes unmittelbar an das Prüfmittel anzuschlie- ßen oder falls diese Möglichkeit nicht besteht, muß der Widerstandswert der Anschlußleitungen so be- messen sein, daß er vernachlässigbar gegen den 'Innenwiderstand des Prüflings ist.

- Anschlußleitungen, durch die Ströme über 1 A fl'le- ßen, sind zu verdrillen.

- Meßgeräte mit Meßbereichsendwerten < 100 mV oder <10mA sind so anzuschließen, daß Thermo- spannungen und Kriechströme vermieden werden.

Bei Leistungsfaktor- und Leistungsmessern muß durch Verbindung von je einer Anschlußklemme der Strom- und Spannungspfad auf gleiches Poten- .tial gebracht werden, falls diese Verbindung nicht

bereits durch die Prüfeinrichtung erfolgt.

Bei dreisystemigen Meßgeräten ist diese Verbin- dung bei jedem System herzustellen.

Die Spannungspfade von Leistungsfaktor- und Lei- stungsmessern der Genauigkeitsklassen 0,05 bis 0,5, die vor dem 1. 1. 1972 produziert wurden, sind bei Nennspannung und abgeschaltetem Strom- pfad 30 min vorzuwärmen.

Einbaumeßgeräte der Genauigkeitsklassen 0,5 bis ,5 sind bei Nennspannung und/oder80% des Nenn-

stromes, Leistungsfaktormesser bei Bezugswert der Spannung und des Stromes oder an der oberen Grenze der Bezugsbereiche, 30min vorzuwärmen.

Die mechanische und/oder elektrische Nullage ist unmittelbar vor Beginn der Ermittlung des Grund- fehlers bei 4nterbrochenem Stromkreis einzustel- len.

Das gleiche gilt für Versorgungseinrichtungen und elektronische Meß- und Hilfsmittel.

Dieser Vorgang darf während der Prüfung nicht wiederholt werden.

- Einbaumeßgeräte, welche die Sinnbilder F-37 bis F-40 enthalten, sind in einer Tafel aus dem in TGL 19472/02 festgelegten Werkstoff der angege- benen Dicke zu prüfen.

Bei Meßgeräten ohne diese Sinnbilder ist die Prü- fung in einer Tafel aus Aluminium mit einer Dicke von 2mm bis 4mm durchzuführen.

- Bei Meßgeräten mit eingebauter Beleuchtungsein- richtung für Lichtzeiger muß diese mindestens 30min vor Beginn der Messung eingeschaltet wer- den.

Das gleiche gilt für Versorgungseinrichtungen und elektronische Meß- und Hilfsmittel.

Bei Wirk- und Blindleistungsmessern der Genauig- keitsklassen 0,5 bis 5 ist der Zeiger unmittelbar nach Anschließen des Spannungskreises an Nenn- spannungen auf die Nullmarkierung einzustellen, wobei der Stromkreis des Meßgerätes unterbro-

TGL 19472/03 Seite 3

chen sein muß und das Potential zwischen Strom- und Spannungspfad dem Arbeitswert bei Normal- betrieb des Meßgerätes entsprechen muß.

Meßgeräte mit dem Sinnoild D-7 sind so auszurich- ten, daß ihr Zeiger bei 50% des Meßbereichsend- wertes nach Norden zeigt.

Falls nicht anders festgelegt, sind die angegebenen Werte von Strom und Spannung Effektivwerte.

Austauschbares Zubehör darf bei Ermittlung des Grundfehlers nicht angeschlossen sein.

Der Grundfehler für Meßgeräte zur Messung nicht- elektrischer Größen ist nach den elektrischen Größen zu bestimmen, die der Skalenteilung ent- sprechen und in Form einer graphischen Darstel- lung der Funktion oder als Tabelle den Meßgeräten

beigefügt ist. .

Das Ablesen der Anzeige vom Meßgerät muß senk- recht zur Skale, auch bei konvexen oder konkaven Skalen, erfolgen.

2.6.1. Stromarten

Gleichstrommeßgeräte sind mit Gleichstrom, Wech- selstrommeßgeräte mit Wechselstrom zu prüfen.

Die Prüfung mit Wechselstrom hat bei folgenden Fre- quenzen zu erfolgen:

- Bezugsfrequenz, wenn kein Bezugsfrequenzbe- reich angegeben ist

- vom M1>ßmittelbenutzer angegebenen Frequenz, wenn eine solche genannt ist, innerhalb des Be- zugsfrequenzbereiches

- 50 Hznivenn diese Frequenz innerhalb des Bezugs- frequeiizbereiches liegt und der Meßmittelben"t- zer keine andere Prüffrequenz angegeben hat - f0 , f, und f

=

\lf0 • f,, wenn ein Bezugsfrequenzbe-

reich auf dem Meßgerät angegeben ist, der 50Hz nicht enthält und der Meßmittelbenutzer keine an- dere Prüffrequenz angegeben hat.

Dabei sind f, die untere und f0 die obere Grenzen des Bezugsfrequenzbereiches.

Bei der Prüfung muß der Bezugsfrequenzbereich dec Prüfmittels den Bezugsfrequenzbereich des zu prüfen- den Meßgerätes einschließen.

Dreiphasige Wirkleistungs-, Blindleistungs- und Lei- stungsfaktormesser sind bei symmetrischer Belastung aller Meßpfade mit Wechselstrom zu prüfen.

2.6.2. Prüfpunkte

2.6.2.1. Zeigermeßgeräte

Bei Meßgeräte.n der Genauigkeitsklassen 0,05 bis 0,3 ist der Grundfehler bei jeder bezifferten Teilungsmarke zu ermitteln.

Bei Meßgeräten der Genauigkeitsklassen 0,5 bis 5 und der Genauigkeitsklassen 0,05 bis 0,3, die eine ungleich- mäßig verkürzte Skale mit einem Unlinearitätsfaktor :;; 1,3 besitzen, ist es zulässig, die Ermittlung bei fünf, gleichmäßig über den gesamten Meßbereich verteil- ten, bezifferten Teilungsmarken durchzuführen.

Bei Meßgeräten mit mehreren Skalen und Meßgeräten für mehrere Meßgrößen muß die Prüfung bei den ge- nannten Prüfpunkten für jede Skale und jede Meß- größe erfolgen.

Bei Meßgeräten mit einer Skale und mehreren Meßbe- .reichen darf die Ermittlung des Grundfehlers bei den

genannten Prüfpunkten in nur einem Meßbereich, vor-

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zugsweise in dem mit der höchsten Empfindlichkeit durchgeführt werden. Für die übrigen Meßbereiche ist es zulässig, die Prüfung auf folgende zwei Teilungs- marken zu beschränken: ·

- Teilungsmarke, die dem Meßbereichsendwert ent- spricht

- Teilungsmarke, die dem halben Meßbereichsend- wert am nächsten liegt.

2.6.2.2. Zun·genfrequenzmesser

Der Grundfehler bei Zungenfrequenzmessern ist für jede Zunge zu bestimmen. Bei Zungenfrequenzmes- sern mit mehreren Bezugsspannungen ist die Fehler- bestimmung für jede Zunge nur bei der niedrigsten Be- zugsspannung durchzuführen. Bei den anderen Be- zugsspannungen muß die Prüfung nur bei der Zunge mit der höchsten Nennfrequenz für jeden Zungen- kamm durchgeführt werden.

2.6.3. Ermittlung des Grundfehlers für Meßgeräte 2.6.3.1. Zeigermeßgeräte

Die Ermittlung des Grundfehlers hat für jeden in Ab- schnitt 2.6.2. angegebenen Prüfpunkt in folgender Weise zu erfolgen:

Der Zeiger des zu prüfenden Meßgerätes ist praktisch stufenlos und ohne Überschwingen ·auf die zu prü- fende Teilungsmarke, vom kleineren Wert der Meß- größe kommend, einzustellen und der richtige Wert A1

am Refelenznormal abzulesen und, vom größeren Wert der Meßgröße kommend, einzustellen und der richtige Wert A2 am Referenznormal abzulesen.

Die so ermittelten Meßwerte A, und A2 dürfen die Grundfehlergrenzen nach TGL 19472/02 nicht über- schreiten.

Bei Meßgeräten der Genauigkeitsklassen 0,05 und 0, 1 ist der Vorgang zu wiederholen. Die Werte A1 und A2 sind die Mittelwerte beider Messungen.

Meßgeräte für Gleich- und Wechselstrom der Genau- igkeitsklassen 0,05 bis 0,5 sind bei der Prüfung mit Gleichstrom in der oben beschriebenen Weise in bei- den Stromrichtungen zu prüfen. Bei keinem·der ermit- telten Meßwerte A1 bis A4 dürfen die Grundfehlergren- zen nach TGL 19472/02 überschritten werden.

Der reduzierte Grundfehler F für jeden Prüfpunkt muß mit

A, +A2 AR= 2 oder

A1+A2+A,+A4

AR= 4

berechnet werden zu F= Ap-AR ·100

AN

Hierbei bedeuten weiterhin:

Ap am Prüfling einzustellender Wert in Einheiten der Meßgrößen

AN Normierungswert in Einheiten der Meßgröße (nachTGL 19472/02)

AR als Mittelwert aus den Anzeigen A1 und A2 bzw.

A1 bis A4 des Referenznormals zu berechnender richtigBrWert in Einheiten der Meßgröße 2.6.3.2. Zungenfrequenzmesser

Bei Zungenfrequenzmessern muß die Bestimmung des Grundfehlers auf folgende Weise erfolgen:

Bei Bezugsspannung ist die Frequenz solange zu ver- ändern, bis die zu prüfende Zunge mit maximaler Am- plitude schwingt.

Der Fehler F für die zu prüfende Zunge ist wie folgt zu berechnen:

F = fp - fR · 100 fp

Hierbei sind:

fp Nennfrequenz der zu prüfenden Zunge in Hz fR am Referenznormal abzulesende Frequenz in Hz Bei keiner Zunge dürfen die Grundfehlergrenzen nach TGL 19472/02 überschritten werden.

2.6.4. Ermittlung des Grundfehlers für Zubehör 2.6.4.1. Austauschbares Zubehör

Die Bestimmung des Grundfehler.s des austauschba- ren Zubehörs ist unter Bezugsbedingungen vorzuneh- men.

Besitzen Nebenwiderstände keine Frequenzangabe, ist der Grundfehler bei Gleichstrom zu bestimmen.

Der Strom oder die Spannung darf den Nennwert oder bei Angabe des Bezugsbereiches die obere Grenze des Bezugsbereiches nicht überschreiten.

2.6.4.2. Begrenzt austauschbares Zubehör

Begrenzt austauschbares Zubehör muß an ein Meßge- rät entsprechenden Typs angeschlossen und der Grundfehler für alle möglichen Schaltungsvarianten des Meßgerät'!'S mit dem Zubehör bestimmt werden.

Im Anschluß daran ist der Grundfehler des Meßgerä- tes ohne Zubehör unter Bezugsbedingungen im glei- chen Meßbereich und den gleichen Teilungsmarken zu ermitteln.

Der Grundfehler des Zubehörs ist aus der Differenz Fehler der Messung Meßgerät mit Zubehör minus Feh- ler der Messung Meßgerät ohne Zubehör, unter Be- achtung des Vorzeichens, zu ermitteln.

Ist bei Verwendung von begrenzt austauschbarem Zu- behör mit dem ·Meßgerät eine vorgegebene Einstel- lung bestimmter Elemente des Meßkreises erforder- lich, so ist diese vorzunehmen und der Grundfehler zu bestimmen.

Wenn -.ein Meßgerät nur zusammen mit seinem be- grenzt austauschbaren Zubehör verwendet werden kann, gilt für den Komplex Meßgerät und begrenzt austauschbares Zubehör die am begrenzt austausch- baren Zubehör angegebene Genauigkeitsklasse. In diesem Fall ist der Grundfehler in der .Kombination Meßgerät mit begrenzt austauschbarem Zubehör zu

~estimmen.

2.6.4.3. Nichtaustausch bares Zubehör

'

Die B~stimmung des Grundfehlers hat am Meßgerät mit angeschlossenem Zubehör zu erfolgen.

2.7. Bestimmung der Nullpunktabweichung Die Nullpunktabweichung Al des Zeigers vom mecha- nischen Nullpunkt muß bei Strom-, Spannungs- und Leistungsmessern als Abschluß der Ermittlung des Grundfehlers nach Abschnitt2.6. bestimmt werden, in- dem nach der Prüfung mit abnehmenden Wert der Meßgröße der (die) Meßkreis(e) unterbrocheF wird (werden).

1

1

(5)

2.8. Bestimmung der Umkehrspanne

Die Umkehrspanne tia bei Meßgeräten mit Zeiger ist aus den nach Abschnitt 2.6. bestimmten Werten A1

und A2 für mindestens einen Prüfpunkt im ersten und im letzten Skalendrittel als absoluter Betrag wie folgt zu bestimmen.

2.9. Bestimmung des Zusatzfehlers

2.9.1. Bestim·mung des Zusatzfehlers des Meßgerätes Der Zusatzfehler muß für jede Einflußgröße bestimmt werden.

Während der Prüfung müssen die übrigen Einflußgrö'.

ßen ihren Bezugsbedingungen entsprechen.

Die Prüfungen haben zu erfolgen bei

einer bezifferten Teilungsmarke in den Grenzen von 40 bis 60% des Meßbereichsendwertes der

S~le, .

einer bezifferten Teilungsmarke in den Grenzen von 80 bis 100% des Meßbereichsendwertes der Skale und

- der Nullmarkierung der Skale bei Meßgeräten der Genauigkeitsklassen 0,05 bis 0,2 (0,3).

Bei Meßgeräten, deren Meßbereichsanfangswert grö- ßer als 60% des Meßbereichsendwertes der Skale ist, muß die Prüfung an der bezifferten Teilungsmarke in unmittelbarer Nähe des Meßbereichsanfangswert er- folgen.

Bei Meßgeräten mit innerhalb der Skale liegenden Nullpunkt ist die Prüfung an jeweils einen;i Punkt auf beiden Seiten der Nullmarkierung durchzuführen.

Sind für Widerstands-, Phasen- und Leistungsfaktor- messer Prüfpunkte angegeben oder vereinbart, so ist an diesen Markierungen der Zusatzfehler zu bestim- men.

Bei Bestimmung des Zusatzfehlers muß die Einfluß- größe folgende Werte annehmen:

- bei Angabe des Bezugswertes der Einflußgröße zwischen Bezugswert und Grenzen des Einflußbe- reiches

- bei Angabe des Bezugsbereiches der Einflußgröße zwischen den Grenzwerten des Bezugsbereiches und den Grenzwerten des Einflußbereiches.

2.9.1.1. Bestimmung des Zusatz.fehlers durch die Ein- flußgröße Umgebungstemperatur

Der Nullpunkt des Meßgerätes ist, sofern eine Vorrich- tung zur Zeigemullstellung vorhanden, in der Bezugs- lage einzustellen.

Die Fehler sind bei den genannten Teilungsmarken bei Bezugstemperatur oder in den Grenzen des Bezugs- temperaturbereiches zu bestimmen.

Während der Bestimmung des Zusatzfehlers darf das Meßgerät nicht bewegt werden.

Das. Meßgerät ist je 2 h bei Bezugstemperatur oder den Grenzen des Bezugsbereiches sowie bei den Grenzen der Einflußbereiche zu temperieren. Nach dieser Zeit sind die Fehler bei den selben Teilungsmarken zu be- stimmen. Aus der Differenz der Fehler bei den Grenzen der Einflußbereiche und bei Bezugstemperatur oder in den zugehörigen Grenzen des Bezugstemperaturbe- reiches, ist der Zusatzfehler zu bestimmen.

TGL 19472/03 Seite 5

2.9. 1.2. Bestimmung des Zusatzfehlers durch die Ein- flußgröße Lage

Bei Bezugslage ist der Nullpunkt des Meßgerätes ein- zustellen, sofern eine Vorrichtung zur Zeigemullstel- lung vorhanden ist.

Die Fehler sind an den genannten Teilungsmarken und an der Nullmarkierung derSkale bei allen Meßgeräten bei Bezugslage zu bestimmen.

Das Meßgerät ist um den entsprechenden Einflußbe, reich in alle vier Richtungen um zwei aufeinander senk- recht stehende Achsen zu ·neigen. Aus den Differenzen der Fehler bei geneigten Lagen und bei Bezugslage ist·

der Zusatzfehler zu bestimmen.

Bei Meßgeräten mit rechteckiger Grundfläche sind die Drehachsen parallel zu den Kanten der Grundfläche zu wählen. ·

2.9. 1.3. Bestimmung des Zusatzfehlers durch die Ein- flußgröße Frequenz

Bei Bezugslage des Meßgerätes ist der Nullpunkt ein- zustellen, sofern eine Vorrichtung zur Zeigemullstel- lung vorhanden ist.

Die Fehler sind bei den genannten Teilungsmarken bei Bezugsfrequenz oder den Grenzen des Bezugsfre- quenzbereiches sowie bei den Grenzen der Frequenz- einflußbereiche zu bestimmen.

Aus der Differenz der Fehler bei Bezugsfrequenz oder den zugehörigen Grenzen des Bezugsfrequenzberei- ches und bei den Grenzen der Einflußbereiche ist der Zusatzfehler'zu bestimmen.

2.9. 1.4. Bestimmung des Zusatzfehlers durch die Ein- flu~wöße Spannung

Bei Bezugslage des Meßgerätes ist der Nullpunkt ein' zustellen, sofern eine Vorrichtung zur Zeigemullstel- lung vorhanden ist.

Die Fehler sind bei den genannten Teilungsmarken bei Bezugsspannung oder den Grenzen des Bezugsspan- nungsbereiches sowie bei den Grenzen der Einflußbe- reiche der Spannung zu bestimmen.

Aus der Differenz der Fehler bei Bezugsspannung oder den zugehörigen Grenzen des Bezugsspannungsbe- reiches und bei den Grenzen der Einflußbereiche ist der Zusatzfehler zu bestimmen.

Bei Leistungsmessern ist die Leistung bei den Grenzen der Einflußbereiche gegenüber der Leistung bei Be- zugsspannung durch Änderung des Stromes konstant zu halten.

Bei L'eistungsmessern mit nur einem Meßwerk ist ·zu- sätzlich folgende Prüfung durchzuführen: .

Bei Bezugslage des Meßgerätes ist der Nullpunkt ein- zustellen, sofern eine Vorrichtung zur Zeigemullstel-

lung vorhanden. .

·Die Fehler sind bei den genannten Teilungsmarken bei einem Poteqtialunterschied gleich Null zwischen Strom- und. Spannungsspulen und einem Potentiplun- terschied in Höhe der Bezugsspannung zu bestim- men.

Aus der Differenz der Fehler mit und ohne Potential un- terschied ist der Zusatzfehler zu bestimmen.

2.9. 1.5. Bestimmung des Zusatzfehlers durch die Ein- . flußgröße Strom

Diese Prüfung ist nur bei Leistungsfaktormessern durchzuführen.

Die Fehler sind bei den genannten Teilungsmarken bei den Grenzen des Bezugsstrombereiches sowie bei den Grenzen der Einflußbereiche des Stromes zu bestim- men.

(6)

Seite 6 TGL 19472/03

Aus der Differenz der Fehler bei den Grenzen der Ein- flußbereiche und den zugehörigen Grenzen des Be- zugsstrombereiches ist der Zusatzfehler zu bestim- men.

2.9.1.6. Bestimmung des Zusatzfehlers durch ein äu- ßeres Magnetfeld

Die Bestimmung muß im Zentrum eines homogenen Magnetfeldes einer kreisförmigen Spule mit einem mittleren Durchmesser von 1 m, rechteckigem Lagen- querschnitt und einer Dicke in Radiusrichtung, die im Vergleich zum Spulendurchmesser klein ist, erfolgen.

Die Spule muß von einem Strom durchflossen wer- den, der in ihrem Zentrum ohne Prüfling folgende ma- gnetische Induktion erzeugt:

0,5mT für Meßgeräte, die nicht mit dem Sinnbild F-30 gekennzeichnet sind

mit dem Wert in mT, der bei Kennzeichnung mit dem Sinnbild F-30 in diesem als Zahl angegeben ist.

Das Magnetfeld muß in allen Fällen nach Phase und Richtung die ungünstigste Kombination aufweisen.

Die Bestimmung des Zusatzfehlers ist bei den genann- ten Teilungsmarken durchzuführen. Das Meßgerät muß sich in Bezugslage in der Mitte des Magnetfeldes befinden.

Die Fehler sind zu bestimmen, indem das Meßgerät bei Einhaltung seiner Bezugslage jeweils um 45' gedreht wird, in jeder dieser Lagen das Magnetfeld umgepolt wird und das Magnetfeld durch Neigung der Spule um 45' und um 90', bezogen auf die Senkrechte, auf das

Meßgerät einwirkt

Aus der größten Differenz der Fehler mit und ohne Ein- wirkung des Magnetfeldes ist der Zusatzfehler zu be- stimmen. ·

Die magnetische Induktion von 0,5mT wird im Zen- trum der Spule ohne Prüfling erzeugt, wenn der Zah- lenwert des Produktes aus Windungszahl und Erreger- strom 400A beträgt.

Die magnetische Induktion ist durch einen Strom zu er- zeugen, der nach Stromart und Frequenz dem Meß- werkstrom entspricht. Bei Meßgeräten für Gleich- und Wechselstrom ist der Zusatzfehler mit Gleich- und Wechselstrom zu ermitteln.

Die zur Bestimmung des Zusatzfehlers benötigten Werte der magnetischen Induktion sind für Frequen- zen zwischen 1 kHz und 20 kHz um den Faktor 1 /f zu ver- kleinern, wobei f die Frequenz in kHz ist. Bei Frequen- zen über 20kHz müssen die Prüfbedingungen zwi- schen Hersteller und Abnehmer vereinbart werden.

Überschreiten die Abmessungen einer beliebigen Seite eines Meßgerätes 250mm, muß die Bestimmung in einer Spule erfolgen, deren mittlerer Durchmesser mind'estens das 4fache des größten Seitenmaßes be- trägt.

2.9.1.7. Bestimmung des Zusatzfehlers durch ein äu- ßeres elektrisches Feld

Die Prüfung ist nur bei elektrostatischen Meßgeräten der Genauigkeitsklassen 0,05 bis 0,5 durchzuführen.

Die Bestimmung ist in einem elektrostatischen Feld mit einem Wert von 20kV/m bei einer Frequenz von 50 Hz, zwischen 2 parallelen, isolierten, kreisförmigen Scheiben, deren Durchmesser die größte Außenab- messung des Prüflings um 20% überschreiten müs- sen, an den genannten Teilungsmarken durchzufüh- ren. Während der Bestimmung sind die ungünstigsten Verhältnisse der Phasenverschieben und Richtung an- zuwenden.

Aus der größten Differenz der Fehler mit und ohne Ein- wirkung des äußeren elektrischen Feldes ist der Zu- satzfehler zu bestimmen.

Ist das Meßgerät mit Sinnbild F-34 gekennzeichnet, muß der Wert der elektrischen Feldstärke der Zahl im Sinnbild in kV /m entsprechen.

2.9.1.8. Bestimmung des Zusatzfehlers bei Einbau in ferro- oder nichtferromagnetische Tafeln Die Fehler der Meßgeräte sind unter Bezugsbedingun- gen einmal freistehend und einmal in einer Prüftafel, die den Festleg·ungen zur jeweiligen Kennzeichnung, Sinnbilder F-38 bis F-40, entspricht, an den genannten Teilungsmarken zu bestimmen.

Die Fehler der Meßgeräte zum Einbau in Tafeln und Geräte, die keine Kennzeichnung hinsichtlich des Ein- baues in ferro- oder nichtferromagnetische Tafeln ha- ben, sind einmal freistehend und einmal in einer ferro- magnetischen Prüftafel mit einer Dicke von (2 ± 0,5)mm an den genannten Teilungsmarken zu bestimmen.

Aus der Differenz der Fehler des Meßgerätes beim Ein- bau in der Prüftafel und bei freier Aufstellung ist der Zusatzfehler zu beStimmen.

Diese Prüfung erfolgt nicht bei Meßgeräten, die mit Sinnbild F-37 gekennzeichnet sind.

2,9.1.9. Besti,mmung des Zusatzfehlers durch die Ein- flußgröße Leistungsfaktor

Die Fehler sind bei den nach TGL 19472/02 festgeleg- ten Belastungen und Leistungsfaktoren zu bestimmen.

Aus der Differenz der Fehler mit und ohne veränder- tem Leistungsfaktor ist der Leistungsfaktoreinfluß zu

bestimmen.,

2.9.1.10. Besti'lnmung des Zusatzfehlers bei Einbau in Tafeln aus leitenden Werkstoffen

Die Fehler der Meßgeräte sind unter Bezugsbedingun- gen einmal freistehend und einmal in einer Prüftafel aus leitendem Werkstoff an den genannten Teilungs- marken zu bestimmen.

Aus der Differenz der Fehler des Meßgerätes nach Ein- bau in die Prüftafel und bei freier Aufstellung ist der Zu- satzfehler zu bestimmen.

2.9.2. Bestimmung des Zusatzfehlers des Zubehörs Der Zusatzfehler des austauschbaren Zubehörs ist nach Abschnitt 2.9.1. für die Einflußgrößen Umge- bungstemperatur, Frequenz und Spannung, bei 40 bis 60°/o des Nennwertes und bei Nennwert zu bestim- men.

Zur Bestimmung des Zusatzfehlers des begrenzt aus- tauschbaren Zubehörs sind die Fehler des

- Zubehörs mit angeschlossenem Meßgerät - Meßgerätes ohne Zubehör

zu ermitteln.

Diese Messungyn haben nach Abschnitt 2.9.1. für alle Einflußgrößen, die auf das· Zubehör einwirken, zu er- folgen.

Der Zusatzfehler des begrenzt austauschbaren Zube- hörs ist aus der Differenz der Fehler der Messung mit und ohne Zubehör zu bestimmen.

Bei nichtaustauschbarem Zubehör ist in Zusam- menschaltung mit dem Meßgerät der Zusatzfehler · nach Abschnitt 2.9.1. zu bestimmen.

2.10. Nachweis der Einlaufzeit und der Instabilität des elektrischen Nullpunktes

Der elektrische Nullpunkt ist unmittelbar nach dem Einschalten des Meßgerätes einzustellen und nach Ab- lauf der Einlaufzeit nachzuregeln. Eine Stunde nach

(7)

Beendigung der Einlaufzeit ist die Instabilität des elek- trischen Nullpunktes nachzuweisen.

Der Nachweis erfolgt als Sichtprüfung.

2.11. Bestimmung der Dämj:Jfung

Das unbelastete Meßgerät ist so zu belasten, daß ein stationärer Zeigerausschlag von z13 des Arbeitsteils der Skale herbeigeführt wird.

Die Länge des ersten Überschwingens und die Beruhi- gungszeit sind zu bestimmen.

Meßgeräte, deren mechanischer Nullpunkt außerhalb der Skale liegt oder die keine bestimmte Nullmarkie- rung besitzen, müssen vor der Prüfung an eine Span- nungsquelle oder Stromquelle angeschlossen wer- den, welche einen Zeigerausschlag entsprechend dem Wert der unteren Grenze des Arb'eitsteils der Skale her- beiführt. Daran anschließend ist das Meßgerät so zu belasten, daß ein stationärer Zeigerausschlag von 213 des Arbeitsteils der Skale herbeigeführt wird.

Die Beruhigungszeit ist mit einer Stoppuhr zu messen.

2.12. Nachweis der Eigenerwärmung, Dauerbelastung, Dauerüberlastung

Die Wirkung der Eigenerwärmung der Meßgeräte ist als Differenz zweier Messungen die nach 2 und 30min mit Belastungen nach TGL 19472/02 durchgeführt werden, zu bestimmen.

Die Wirkung der Dauerbelastung ist so wie die der Ei- generwärmung zu ermitteln, wobei die Zeit der Bela- stung 1 h betragen muß.

Die Dauerüberlastung ist entsprechend den Werten nach TGL 19472/02 durchzuführen.

2.13. Nachweis der kurzzeitigen Überlastung Der Nachweis muß nach TGL 19472/02 bei Bezugsbe- dingungen geführt werden.

Bei Abhängigkeit der Dämpfung des Meßkreises vom äußeren Meßkreis muß der Widerstand des Prüfkrei- ses den auf dem Meßgerät angegebenen Werten ent-

sprechen. '

Bei Prüfung von Meßgeräten mit Quotientenmeßwerk sind die nicht angeschlossenen Klemmen gleichzeitig mit Nennströnien bei Nennspannungen zu speisen.

2.14. Nachweis des Arbeitstemperaturbereiches Alle Meßgeräte und Zubehör sind nach TGL 19472/02 auf die untere und obere Grenze des Arbeitstempera- turbereiches zu temperieren. Bei jeder dieser Tempe-·

raturen ist die Funktionsfähigkeit nachzuweisen. Nach Temperierung auf Bezugstemperatur ist die Einhal- tung des Grundfehlers nachzuweisen.

Für Batterien, die zusammen mit dem Meßgerät ver- wendet werden, gilt dieser Nachweis nicht.

2.15. Nachweis des Schutzgrades nach TGL RGW 778

2.16. Nachweis der mechanischen Nullstellung Der Zeiger des Meßgerätes ist mit dem Zeigernullstel- ler in beide Grenzlagen zu bringen. Der Abstand längs der Skale ist mit Meßmitteln mit einer Meßunsicher- heit von ±0, 1 mm zu messen.

Der Abstand der beiden Grenzlagen ist in Beziehung zur Skalenlänge zu setzen.

TGL 19472/03 Seite 7

3. ABNAHMEPRÜFUNG

Die Abnahmeprüfung ist als Stückprüfung zuführen.

3.1. Prüfbedingungen nach Abschnitt 1.

3.2. Reihenfolge der Durchführung der Abnahmeprüfung

Die Abnahmeprüfung.muß in folgender Reihenfolge durchgeführt werden:

- Beschaffenheitsprüfung

- Nachweis der Spannungsfestigkeit Bestimmung des Grundfehlers

Bestimmung des Zusatzfehlers durch die Einfluß- größe Lage

3.3. Beschaffenheitsprüfung nach Abschnitt 2.3.

3.4. Nachweis der Spannungsfestigkeit nach TGL 19472/05

Bei Gehäusen aus Isolierstoff entfällt das Umwickeln mit Metallfolie.

3.5. Bestimmung des Grundfehlers nach Abschnitt 2.6.

3.6. Bestimmung des Zusatzfehlers durch di11 Einflußgröße Lage

Der Nullpl'lnkt des Meßgerätes ist in Bezugslage einzu- stellen, sofern eine Vorrichtung zur Zeigernullstellung vorhanden ist

Das Meßgerät ist um den entsprechenden Einflußbe- reich in alle vier Richtungen um zwei senkrecht aufein- ander stehende Achsen zu neigen.

In jeder Lage ist die Abweichung vom Nullpunkt zu be- stimmen.

4. PRÜFUNG VON REFERENZNORMALEN UND ARBEITSMESSMITTELN

Als Referenznormal (Referenznormalmeßmittel) dür- fen nur Meßgeräte der Genauigkeitsklassen 0,05 bis 0,5 geeicht werden, die zur Prüfung anderer Meßmittel Verwendung finden.

Meßgeräte der Genauigkeitsklassen 0,05 bis 0,5 die nicht als Referenznormal verwendet werden und Meß- geräte der Genauigkeitsklassen 1 bis 5, sind als Ar- beitsmittel zu prüfen.

Meßgeräte, die nicht den Forderungen von

TGL 19472/02 entsprechen, bedürfen der besonderen Zulassung zur Eichung durch das ASMW. Meßgeräte mit Gleichrichtern oder Dioden sind als Referenznor- male nicht zugelassen. •

4.1. Prüfbedingungen nach Abschnitt 1.

4.2. Durchführung der Prüfung

Die Durchführung der Prüfung hat nach den in Tabelle 3 angegebenen Teilprüfungen zu erfolgen.

(8)

Seite 8 TGL 19472/03

Tabelle 3

Teilprüfung nach bei Erstprü- bei periodi-

.

Ab- fung und nach scher Wieder- schnitt lnstandset- holung der

zung Prüfung

Beschaffen-

heitsprü- 2.3. ja ja

fung Nachweis der Span-

2.5. ja nein

nungsfe- stigkeit Bestim-

mungdes 2.6. ja ja

Grundfeh- lers Bestim-

mung der

.

Nullpunkt- 2.7. ja ja

abwei- chung5·6

Bestirn- mung der

2.8. ja ja

Umkehr- spanne6

Referenznormale für Gleich- und Wechselstrom sind mit der Stromart zu prüfen, mit der sie verwendet wer- den.

Arbeitsmeßmittel für Gleich- und Wechselstrom sind mit Gleich- und Wechselstrom zu prüfen.

Es ist zulässig, bei periodischer Wiederholung der Prü-.

fung Referenznormale und Arbeitsmeßmittel mit ei- senlosem elektrodynamischen Meßwerk für eine Ar- beitsfrequenz ;2100 Hz nur mit Gleichstrom zu prüfen.

Bei der Erstprüfung und nach jeder Instandsetzung muß die Prüfung dieser Meßgeräte mit Gleichstrom und mit Wechselstrom erfolgen. Für Meßgeräte für Gleich- und Wechselstrom, bei denen für Gleichstrom und für Wechselstrom unterschiedliche Genauigkeits- klassen a.ngegeben sind, ist diese Vereinfachung der Prüfung nicht zulässig.

Bei Referenznormalen darf die Umkehrspanne die Hälfte und bei Arbeitsmeßmitteln den Absolutwert des zulässigen Grundfehlers am Prüfpunkt nicht über- schreiten.

4.3. Auswertung der Prüfung

Die Ergebnisse der Prüfung sind in ein Protokoll einzu- tragen und entsprechend den Festlegungen in den ein- zelnen Abschnitten auszuwerten.

Vor der Entscheidung über die Einhaltung der Grenzen sind die Meßwerte auf Beträge zu runden, die 80% des.

Klassenindexes oder 0, 1 Skalenteil (jeweils der grö- ßere Betrag gilt) entsprechen.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn

- Die Beschaffenheitsprüfung keine Beanstandung ergab

- die Prüfung auf Spannungsfestigkeit bestanden wurde

- die ermittelten Grundfehler innerhalb der Grund- fehlergrenzen nach TGL 19472/02 liegen

- bei Strom-, Spannungs- und Leistungsmessern die Abweichung vom mechanischen Nullpunkt die vor- geschriebenen Grenzen einhält

- bei Referenznormalen die Umkehrspanne die Hälfte des Wertes des absoluten Grundfehlers am Prüfpunkt nicht überschreitet

bei Arbeitsmeßmitteln die Umkehrspanne den Wert des absoluten Grundfehlers am Prüfpunkt nicht überschreitet.

Werden diese Forderungen nicht eingehalten, so ist das Meßgerät als nicht verwendungsfähig zurückzu- weisen. Vorhandene Prüfstempel sind zu entwerten oder zu entfernen.

Werden bei einem Meßgerät die Bedingungen einer schlechteren Genauigkeitsklasse eingehalten, so ist es zulässig, auf Antrag des Meßmittelbenutzers den Klas- senindex auf der Skale zu ändern.

4.4. Beurkundung der Prüfung

Werden von einem geprüften Referenznormal alle For- derungen dieses Standards erfüllt, so ist es· mit einer Schiebemarke mit einem Hauptstempel, für die Ei- chung entsprechend TGL 31544/07 zu kennzeichnen.

Ist gemäß Abschnitt 1.2. für die Benutzung des Refe- renznormals die Berücksichtigung der Fehler des Nor- mals erforderlich, so ist eine Bescheinigung mit Me- ßergebnissen auszustellen.

Werden von einem geprüften Arbeitsmeßmittel alle Forderungen dieses Standards erfüllt, so ist es mit ei- ner Schiebemarke mit einem Hauptstempel für die Sonderprüfung entsprechend TGL 31544/07 zu kenn- zeichnen, wenn'd.ie Prüfung durch eine Struktureinheit des ASMW bzw. einer zugelassenen Meßtechnischen Prüfstelle erfolgte. Wurde die Prüfung durch eine be- triebliche Meßstelle ausgeführt, so erfolgt die Beur- kundung gemäß der Vorschrift des Betriebes.

Das Zubehör ist mit einem unvollständigen Haupt- stempel mit dem Zusatz „zu" vor der Kennzahl als zum Meßgerät zugehörig zu kennzeichnen. Das gilt auch für Meßleitungen, die mit dem Meßgerät eingemessen werden.

Zur Sicherung gegen unbemerkte Eingriffe sind am Meßgerät und Zubehör Sicherungsstempel anzubrin- gen.

Wird das Meßgerät als Referenznormal geeicht, ist es außerdem mit einer Schiebemarke zu versehen., aus deren Aufschrift der Termin der Vorlage zur WiedeTho- Jung der Eichung und falls erforderlich, die Angabe der Stromart, für die es geeicht wurde, z.B. „nur für Wech- selstrom", ersichtlich sind.

4.5. Fristen für die periodische Wiederholung der Prüfung

Die Eichung von Haupt- oder Referenznormalen ist .spätestens nach folgenden Fristen zu wiederholen:

- 1 Jahr bei Meßgeräten der Genauigkeitsklassen von 0,05 und 0, 1

- 2 Jahre bei Meßgeräten der Genauigkeitsklassen 0,2 (0,3) und 0,5

5 gilt nicht für Zungenfrequenzmesser

6 gilt nicht für Leistungsfaktor- und Zeige.rfrequenzmesser

(9)

Wurde der Klassenindex gemäß Abschnitt 4.3. geän- dert, so ist die erste Wiederholung ein Jahr nach der Änderung durchzuführen.

Die Eichung wird bereits vor Ablauf dieser Frist ungül- tig, wenn

- Hauptstempel oder Sicherungsstempel beschädigt oder entfernt werden

- Beschädigungen eingetreten sind oder eigenmäch- tige Änderungen vorgenommen wurden

- das Meßgerät instandgesetzt wurde

- sich herausstellt, daß sich die Meßwerte unzulässig geändert haben.

Die Fristen für die periodische Wiederholung der Prü- fung der Arbeitsmeßmittel sind in Abhängigkeit von der Benutzungshäufigkeit und der an die Meßgeräte gestellten Forderungen vom Meßmittelbenutzer fest- zulegen. Diese Fristen sollten die Fristen für Referenz- normale nicht überschreiten.

TGL 19472/03 Seite 9

Hinweise ,

Ersatz für TGL 19472/03 Ausg. 12.80 und TGL 37587, Ausg.

10.80 Änderungen: Inhalt beider Standards zusammenge- faßt

Der vorliegende Standard enthält die Prüfungen des

ST RGW 788-77 in der Fassung der durch die 51.Sitzung der SKS des RGW beschlossenen Änderungen sovvie die Festle- gungen des ST RGW 1709-79. Die Festlegungen zu den tech- nischen Forderungen sind in TGL 19472/02 eingearbeitet.

In vorli-egenden Standard ist auf folgende Standards Bezug genommen:

TGL RGW 778, TGL 31544/07, TGL 200-0057 /05, /06, TGL 19472/02 (ST RGW 788-77), TGL 19472/05 (ST RGW 3690-82)

Elektrische Meßgeräte; Termini und Definitionen . siehe TGL 19472/01

Elektrische Meßgeräte; Registriergeräte, direktwirkend Tech- nische Bedingungen

sieheTGL 19472/04

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