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Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich Deutschland im Jahr

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Academic year: 2022

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WAS IST INKLUSION?

INKLUSION BEDEUTET so viel wie „Zugehörigkeit“.

Das Gegenteil wäre „Ausgliedern“ oder auch „Separa- tion“. Im Bildungsbereich bedeutet Inklusion, dass alle Kinder, unabhängig ihrer Leistungspotenziale, ihrer besonderen Zuwendungsbedarfe, ihrer kulturellen, religiösen, sozialen Vielfalt am Unterricht der allgemei- nen Schule teilnehmen. Darauf richtet sich das System der Schule entsprechend pädagogisch, personell und sächlich aus und bindet zugleich entsprechend außer- schulische Kooperationspartner ein. Der wesentliche Unterschied zur Integration besteht darin, dass sich die Kinder nicht an die vorhandenen Bedingungen anpassen müssen, sondern sich das System Schule auf die zu beschulenden Kinder einstellt. Darin

besteht die gesamtgesellschaftliche Her- ausforderung.

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WAS BEDEUTET

SONDERPÄDAGOGISCHER FÖRDERBEDARF?

WENN KINDER UND JUGENDLICHE in ihren Bil- dungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so be- einträchtigt sind, dass sie in der allgemeinbildenden Schule nicht ohne besondere Unterstützung erfolg- reich lernen können, dann besteht ein sonderpädago- gischer Förderbedarf. Dieser Bedarf muss bei jedem Kind und Jugendlichen individuell bestimmt werden.

Danach erfolgen abgestimmte Hilfs- und Unterstüt- zungsmaßnahmen. Sonderpädagogische Förderung versteht sich als ein Angebot der Unterstützung für ein erfolgreiches Lernen. Eine sonderpädagogische Förderung benötigen insbesondere

Kinder und Jugendliche mit Beeinträch- tigungen oder Behinderungen.

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Mit der Unterzeichnung der

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich Deutschland im Jahr 2009 zur Umsetzung der Inklusion verpflich- tet. Die Konvention fordert im Artikel 24 dazu auf, allen Kindern Zugang zu den allgemeinen Bildungs- angeboten zu ermöglichen.

Menschen mit Behinderungen dürfen da- von nicht ausgeschlossen werden. Damit steht vor den Bundesländern und somit auch vor Sachsen-Anhalt die Herausfor- derung, das allgemeine Bildungssystem so zu gestalten, dass Kinder und Jugend- liche mit Behinderungen/Beeinträchti- gungen in der allgemeinen schulischen Bildung und Erziehung individuell not- wendige Unterstützung bekommen. Ziel ist es, Barrieren abzubauen, so dass sich alle Kinder entsprechend ihren Fähig- keiten voll entfalten können. Das Land Sachsen-Anhalt entwickelt inklusive Bil- dungsangebote auf verschiedene Weise.

Ein ganz wesentlicher bildungspolitischer Schwerpunkt ist der Ausbau und die Weiterentwicklung des gemeinsamen Unterrichts, da dieser ein sehr wesent- licher Baustein für eine inklusive Bildung ist. Gemeinsamer Unterricht bedeutet, dass Kinder und Jugendliche mit sonder- pädagogischem Förderbedarf in Klassen der allgemeinen Schule lernen.

WELCHE FÖRDERSCHWERPUNKTE GIBT ES?

Sonderpädagogischer Förderbedarf besteht bei Schülerinnen und Schülern in unterschiedlichem Umfang, dem mit unterschiedlichen pädago- gischen Angeboten zu begegnen ist.

FÖRDERSCHWERPUNKT: LERNEN

Schülerinnen und Schüler, die trotz intensiver sowie mehrjähriger Förderung die Anforderungen der all- gemeinen Bildungsgänge nicht erfüllen können und deshalb nach einem individuellen Lernplan in mehr als zwei Fächern gefördert werden.

FÖRDERSCHWERPUNKT:

EMOTIONALE-SOZIALE ENTWICKLUNG Schülerinnen und Schüler, die bei ihrem sozialen Handeln und emotionalen Erleben intensive sonder- pädagogische Unterstützung benötigen. Dabei wird durch diese Beeinträchtigungen die Entwicklung der eigenen Leistungsfähigkeit und die der Mitschüler- innen und Mitschüler gestört.

FÖRDERSCHWERPUNKT: SPRACHE

Schülerinnen und Schüler, die auf Grund schwerer Sprachbeeinträchtigungen eine hohe sprachheilpäda- gogische Unterstützung benötigen.

FÖRDERSCHWERPUNKT:

GEISTIGE ENTWICKLUNG

Schülerinnen und Schüler mit einer umfassenden, schweren und lang andauernden Beeinträchtigung im Lernen sowie in der Gesamtentwicklung. Das Ziel von Unterricht und Erziehung ist die aktive gesell- schaftliche Teilhabe im Rahmen der individuellen Möglichkeiten.

FÖRDERSCHWERPUNKT:

KÖRPERLICH-MOTORISCHE ENTWICKLUNG Schülerinnen und Schüler, die auf Grund einge- schränkter Bewegungsmöglichkeiten, einer organi- SEPARATION

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen die ihrem Förderschwerpunkt entsprechende Förderschule und nicht die allgemeine Schule.

INTEGRATION

Einige Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen die ihrem Förderschwerpunkt entsprechende Förderschule, andere die allgemeine Schule.

INKLUSION

So viele Schülerinnen und Schüler wie möglich besuchen die allgemeine Schule.

ALLGEMEINE SCHULE

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www.mk.sachsen-anhalt.de www.mk.sachsen-anhalt.de

H E R A U S G E B E R : Kultusministerium

des Landes Sachsen-Anhalt Turmschanzenstraße 32 39114 Magdeburg WO ERHALTE ICH UNTERSTÜTZUNG?

Erster Ansprechpartner für die individuelle Förderung aller Kinder und die Gestaltung der entsprechenden Unterrichtsangebote ist die Schule. Sollte diese Unter- stützung nicht ausreichen, kann beim Mobilen Son- derpädagogischen Diagnostischen Dienst (MSDD) ein Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gestellt werden:

STANDORT TANGERHÜTTE Landesbildungszentrum für

Blinde, Sehgeschädigte und Körperbehinderte Birkholzer Chaussee 6

39517 Tangerhütte Tel. 03935/9430

STANDORT HALBERSTADT Landesbildungszentrum für Gehörlose und Hörgeschädigte Westerhäuser Straße 40

38820 Halberstadt Tel. 03941/678744 STANDORT HALLE

Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte

Murmansker Straße 12 06130 Halle (Saale) Tel. 0345/1335680

// Fotos: Viktoria Kühne, Christian Schwier

schen Schädigung oder einer chronischen Krankheit so beeinträchtigt sind, dass sie nur mit umfang- reicher sonderpädagogischer Unterstützung ihr Potenzial voll ausschöpfen können.

FÖRDERSCHWERPUNKT: SEHEN

Schülerinnen und Schüler, die blind sind oder deren Sehvermögen auf ein Drittel bis ein Zwanzigstel der Norm verringert ist und die daher besondere Hilfen bzw. Ausstattungen benötigen.

FÖRDERSCHWERPUNKT: HÖREN

Schülerinnen und Schüler, deren Lernmöglichkeiten, Sprach- und Kommunikationsentwick-

lung auf Grund einer Höreinschränkung oder eines Hörverlusts beeinträchtigt sind.

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GEMEINSAMER UNTERRICHT ODER FÖRDERSCHULE?

DIE ENTSCHEIDUNG darüber, ob ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemein- samen Unterricht oder an einer Förderschule beschult wird, treffen die Eltern. Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, u. a der Art des Förderbedarfs. Im gemeinsamen Unterricht wird das individuelle Lernbedürfnis jedes Kindes berücksichtigt. Damit hat es die Chance auf Unter- richtsangebote, die am Ende auf einen anerkannten Schulabschluss zielen. Daneben besteht die Möglich- keit, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Förderschule zu beschulen. In jedem Fall ist es das Ziel, Bedingungen zu schaffen, dass Kinder und Jugendliche ihre jeweiligen

Potenziale ausschöpfen und ihre Teil- habechancen wachsen.

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MEIN KIND

LERNT ANDERS

SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN

Informationen für Eltern

WEITERE INFOS

Referenzen

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