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Besonders in den letzten Jahren wurden seitens der Bundesver- waltung (BAG, BLV) sowie diver- ser beauftragter Institutionen mit grossem Aufwand verschiedene Aktivitäten mit dem Ziel einer Ein- schränkung des Konsums an Fett, Zucker und Salz sowie neuerdings auch an rotem Fleisch lanciert.

Dieser Aktivismus stösst in der Öffentlichkeit und in der Bevöl - kerung zunehmend auf grossen Unmut, dies deshalb, weil ein grosser Teil der Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr län- ger gewillt ist, sich den Genuss beim Essen und Trinken durch staatliche Belehrungen, aber auch durch Interventionen seitens pri- vater NGO verderben zu lassen.

Diese Tatsache stellt auch eine Folge der stark übertriebenen staatlichen Präventionsbestrebun- gen rund um das Rauchen und den Konsum von Alkohol dar, die be- kanntlich mit der Ablehnung des unsäglichen Präventionsgesetzes einen massiven Rückschlag er- fahren haben.

Es ist auch festzustellen, dass die schwieriger zu erfassenden, aber nicht minder wichtigen Faktoren

wie die individuelle genetische Veranlagung, die Bewegung, die Lebensgewohnheiten und so wei- ter in den jeweiligen Diskussionen um Ernährung und Gesundheit meistens, wenn überhaupt, nur marginal berücksichtigt werden und stattdessen der Fokus einsei- tig auf einzelne Nährstoffe bezie- hungsweise Lebensmittel gelegt wird.

Ich bitte daher den Bundesrat, fol- gende Fragen zu beantworten:

1. Beabsichtigt er, die bisher an den Tag gelegte Strategie zur Bevormundung der Schweizer Bevölkerung bei deren Ernäh- rung unvermindert weiterzu- führen oder sogar noch zu ver- stärken?

2. Welche Kosten (brutto, netto) haben die bisherigen Präven - tionsbestrebungen im Ernäh- rungsbereich in den letzten fünf Jahren beim BAG, beim BLV, bei der Eidgenössischen Ernäh- rungskommission (EEK) und den einzelnen, von der Bundesver- waltung beauftragten externen Institutionen jeweils konkret verursacht? Beurteilt der Bun- desrat diese als gerechtfertigt, falls ja, warum, falls nein, was gedenkt er tatsächlich dagegen zu unternehmen?

3. Was hält der Bundesrat von einer umgehenden Abschaf- fung der EEK, nachdem sie mit

ihren fragwürdigen Berichten beziehungsweise Präventions- bestrebungen mehr zur Verun- sicherung der Schweizer Bevöl-

kerung beitragen und gleichzeitig die unter Frage 2 nachgefragten Kosten zulasten des Steuerzah- lers verursacht hat?

Sylvia Flückiger- Bäni

Nationalrätin SVP Kanton Aargau

INTERPELLATION

vom 27.11.2014

Wahlfreiheit statt Bevormundung bei der Ernährung der Schweizer Bevölkerung

POLITFORUM

ARS MEDICI 7 2015

355

1. Das Ziel der Schweizer Ernäh- rungsstrategie ist unter ande- rem, den Konsumentinnen und Konsumenten verständliche Informationen zur Verfügung zu stellen, damit sie eine be- wusste und gesunde Wahl tref- fen können. Ob und wie die In- formationen zur gesunden und abwechslungsreichen Ernäh- rung beachtet werden, liegt in der Verantwortung jedes Ein- zelnen. Es ist jedoch allgemein anerkannt und unbestritten, dass mit einer Ernährung, welche sich an die Empfehlun- gen der Schweizer Lebensmit- telpyramide anlehnt, die bes- ten Voraussetzungen für eine gute Gesundheit geschaffen werden können. Der Bundes- rat beabsichtigt, die Bevöl - kerung auch weiterhin mit wissenschaftsbasierten Emp- fehlungen zur gesunden Er- nährung zu informieren.

2. Die Kosten für die Eidgenössi- sche Ernährungskommission (EEK) belaufen sich auf rund 10 000 Franken pro Jahr. Die Ausgaben des BLV für die Gesundheitsförderung im Be- reich Ernährung beliefen sich 2014 auf rund 450 000 Franken.

Darunter fallen die Finanzie-

rung von Grundlagenstudien wie das Stillmonitoring, das Monitoring des Jodstatus in der Schweiz oder der Ausbau und der Unterhalt der Schweizer Nährwertdatenbank. Die Auf- wendungen für die Gesund- heitsförderung im Bereich Er- nährung lagen in den vier Jah- ren zuvor bei rund 600 000 Franken pro Jahr. Kosten- Nutzen-Analysen zeigen, dass sich Investitionen in die Ge- sundheitsförderung lohnen und der Nutzen für die Bevölke- rung deutlich höher ist als die Kosten für die öffentliche Hand.

3. Die EEK berät als ausserparla- mentarische Kommission den Bundesrat und die Bundes - verwaltung im Bereich Ernäh- rung. Die Berichte der EEK stellen eine wichtige Grund- lage für die Förderung der gesunden Ernährung dar. Der Bundesrat erachtet die EEK weiterhin als notwendige aus- serparlamentarische Kommis- sion und sieht darum keinen Anlass, die EEK aufzuheben.

Stand der Beratungen: Im Rat noch nicht behandelt

Antwort des Bundesrates vom 11.2.2015 (leicht gekürzt)

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