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M 051/2002 ERZ 14. August 2002 48C
Motion
2924 Wälti-Schlegel, Burgdorf (GFL)
Weitere Unterschriften: 8 Eingereicht am: 18.03.2002
Hochschule Mittelland
Die Regierung wird beauftragt, die Hochschulen von Bern zu beauftragen, Partnerschaft und Zusammenarbeit, über BENEFRI hinaus, hin zu einer schweizerischen Hochschulregion Mittelland an die Hand zu nehmen und/oder zu optimieren. Sie erstattet dem Grossen Rat erstmals Mitte 2003 Bericht über den Stand der Arbeit.
Begründung
Die Zusammenarbeit zwischen den Schweizer Universitäten ist im Gang, darf jedoch noch aktiver angegangen werden. Nach einer Vorstellung des Staatssekretärs für Wissenschaft und Forschung im Eidg. Departement des Innern besteht die Hochschullandschaft der Schweiz in zehn Jahren aus drei Universitätsregionen: Zürich und Ostschweiz, Romandie und Mittelland. Zum Pol Mittelland gehören nach dieser Vorstellung die Universitäten und Fachhochschulen der Kantone Aargau, Basel, Bern, Freiburg, Luzern, Neuchâtel, Solothurn.
Die Vorstellung überzeugt. Eine zweisprachige Hochschulregion Mittelland würde alle Institutionen der Tertiärstufe umfassen. Unter den Institutionen müssten die Aufgaben geteilt, die Zusammenarbeit verstärkt werden. Zentrales Kriterium wird die Frage: Nützt es den Studierenden, nützt es der Forschung? Eine Hochschulregion in diesem Sinne könnte sowohl die regionale Verankerung wie das globale Denken der einzelnen Einrichtungen stärken.
Eine schweizerische Hochschulregion Mittelland wäre die folgerichtige Fortführung des Kooperationsvertrags BENEFRI. Sie müsste ausgehend von dieser Partnerschaft unter Einbezug der weiteren Kantone entwickelt und sorgfältig geplant werden. Wenn sie in zehn Jahren bestehen soll, muss die Planung heute beginnen.
Die Universität Bern ist unter den Hochschulinstitutionen einer zukünftigen Region Mittelland, neben der Universität Basel, die einzige Hochschule mit allen Fakultäten. Es erscheint deshalb richtig, dass der Kanton Bern für die Entwicklung der Region die Federführung übernimmt und in diesem Sinn das Gespräch mit den anderen Kantonen aufnimmt.
Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 21.03.2002.
Antwort des Regierungsrates
Wie die Motionärin richtig ausführt, ist die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen auf verschiedenen Ebenen bereits seit einiger Zeit im Gang. Die Zusammenarbeit der
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Universität Bern und - weniger ausgeprägt - der Fachhochschule Bern mit anderen Hochschulen im In- und Ausland richtet sich nicht so sehr nach regionalen Aspekten, als vielmehr nach fachlichen Kriterien. Ziel der Zusammenarbeit ist und bleibt, mit vereinten Kräften optimale Lehr- und Forschungsangebote zu erreichen.
Eine der wichtigsten Zusammenarbeitsprojekte für die Universitätslandschaft Schweiz ist die Zusammenführung der beiden veterinärmedizinischen Fakultäten Bern und Zürich, ein Projekt, welches nicht in das skizzierte regionale Schema passt. Im Fachhochschulbereich bildet der Kanton Bern eine der sieben vom Bund festgelegten Fachhochschulregionen.
Für die Ecole d‘ingénieurs de Saint-Imier (EISI), welche zur Zeit noch Teil der Berner Fachhochschule ist, wird eine Integration in die Haute Ecole Spécialisée de Suisse Occidentale (HES-SO) angestrebt, was ebenfalls nicht dem Modell „Hochschule Mittelland“ entspricht. Mit der Haute Ecole Pédagogique der Kantone Bern, Jura und Neuenburg (HEP BEJUNE) wurde zwar ein Regionenmodell angewandt, doch entspricht auch dieses nicht dem von der Motionärin gefordertem Modell der Hochschule Mittelland.
Die Beispiele zeigen deutlich, dass der regionale Aspekt im Hochschulbereich bereits vielfältig angewandt wird, die Grenzen aber nicht immer in den Kontext „Hochschule Mittelland“ passen. Die fachliche Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen ist sehr weit gediehen. Insbesondere in der Forschung und in der Weiterbildung gehören gemeinsame Projekte zur Tagesordnung. So sind z. B. die nationalen Forschungsschwerpunkte überregionale Langzeitprojekte, welche nur im Verbundsystem angegangen werden können. Das Gleiche gilt für Forschungsschwerpunkte im Bereich der Fachhochschulen.
Auch in der Lehre findet, gestützt auf die jeweiligen Forschungsschwerpunkte, eine Angebotsdifferenzierung zwischen den verschiedenen Hochschulen statt.
Im gesamten Hochschulbereich sind in den letzten Jahren mannigfaltige hochschulpolitische Reformen mit unterschiedlichen, teilweise sogar widersprüchlichen Zielsetzungen angegangen worden. Auf Bundesebene ist zur Zeit ist ein neuer Verfassungsartikel für den gesamten Hochschulbereich in Diskussion. Leitgedanke der Reform ist einerseits die Einheit des tertiären Bildungsbereichs und andererseits die Partnerschaft Bund-Kantone. Dadurch soll die Kooperation gestärkt werden, gleichzeitig aber die Mitsprache des Kantons als Träger verschiedener Einrichtungen gewährleistet sein. Der Regierungsrat hat diese Ziele im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens grundsätzlich befürwortet.
Antrag: Annahme als Postulat unter gleichzeitiger Abschreibung
An den Grossen Rat