Dr. med. Hans Bardens Dr. med. Rolf Meinecke Botho Prinz zu Sayn- Wittgenstein-Hohenstein
L. Die ärztliche Standesorganisation
Deutsche Ärztetag 1958 das Ehren- zeichen der deutschen Ärzteschaft.
Es wird in Form einer goldenen Nadel und einer gleichgestalteten größeren Plakette verliehen, die auf blauem Grund den Äskulap- stab, umschrieben mit den Worten
„ob merita medici germaniae", zeigt und von einem goldenen Lor- beerkranz umgeben ist. Das Ehren- zeichen wurde seither an eine An- zahl verdienter Persönlichkeiten des In- und Auslandes verliehen.
In den die Ärzteschaft berührenden Fragen ist die Bundesärztekammer um möglichst enge Fühlungnahme mit Vertretern des Bundestages, des Bundesrates und der zuständi- gen Ministerien des Bundes be- müht.
Auch im Berichtszeitraum sind selbstverständlich eine Vielzahl von Kontakten zu verzeichnen, naturgemäß vor allem mit den für die Gesundheits- und Sozialpolitik zuständigen Ausschüssen und an diesen Fragen besonders interres- sierten Abgeordneten sowie mit den Bundesministerien für Jugend, Familie und Gesundheit (unter Lei- tung von Frau Dr. Katharina Focke) und Arbeit und Sozialordnung (un- ter Leitung von Walter Arendt).
Frau Minister Focke und ihr Staats- sekretär, Prof. Dr. med. H. G. Wol-
Im Berichtszeitraum 1973/74 wur- den mit dem „Ehrenzeichen der deutschen Ärzteschaft" ausge- zeichnet:
Generalstaatsanwalt
Dr. jur. Otto Eglin, Karlsruhe Abteilungsdirektor
Dr. jur. Wolfgang Hönig, München Geschäftsführer
Franz Reuter, Handorf Apotheker
Hermann Stammer, Berlin
ters, waren zudem Gast auf dem 76. Deutschen Ärztetag.
Da Bund und Länder sich unterein- ander auch im Bereich des Ge- sundheitswesens abstimmen, ist eine Abstimmung auch zwischen den Landesärztekammern bei der Vertretung der beruflichen Belange der Ärzte notwendig. Der Zusam- menschluß der westdeutschen Ärz- tekammern zur Bundesärztekam- mer als Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern re- sultiert letztlich auch aus dieser Verteilung der Zuständigkeiten der Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern.
Im Interesse des Gesundheitswe- sens und der Ärzteschaft ist es sehr zu begrüßen, daß eine Reihe von Ärzten und Vertretern anderer
Heilberufe im Bundestag als Abge- ordnete an der politischen Arbeit mitwirken. Derzeit sind das:
Dr. Hans Bardens, Ludwigshafen (SPD)
Dr. Rolf Meinecke, Hamburg (SPD) Botho Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDU)
Bis vor wenigen Monaten zählte zu diesem Kreis auch Dr. Berthold Martin, Gießen (CDU), der im No- vember verstarb. Dr. Martin hatte sich vor allem auf dem Gebiet der Kulturpolitik einen Namen gemacht.
Nicht vergessen sei jedoch auch sein Einsatz für die Versorgung psychisch Kranker.
Seit November 1972 ist weiter die Zahnärztin Frau Dr. Hanna Neumei- ster (CDU) im deutschen Bundestag vertreten. Unter den Bundestags- abgeordneten der FDP befindet sich kein Arzt.
Der Ärzteschaft in sachlicher, fruchtbarer Zusammenarbeit ver- bunden sind eine Reihe weiterer Abgeordneter. Ohne sie an dieser Stelle namentlich zu nennen, sei ihnen allen, ebenso wie ihren im Bundestag tätigen Kolleginnen und Kollegen, die sich um den so wich- tigen Bereich der Gesundheits- und Sozialpolitik unseres Landes bemühen, für ihre Tätigkeit ge- dankt.
Im übrigen sei — um Wiederholun- gen zu vermeiden — auf den letz-
IV. Zusammenarbeit mit Parlament, Regierung und Parteien
2062 Sondernummer 26a vom 19. 7. 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
L.
Die ärztliche Standesorganisation
ten Tätigkeitsbericht verwiesen, in dem u. a. eine Aufstellung über die führenden Gesundheits- und Sozial- politiker sowie die Gesetzgebung seit 1949 enthalten ist.
Nach Redaktionsschluß wurde be- kannt, daß — nach Rücktritt von
Die Bundesärztekammer ist sehr daran interessiert, mit den Vertre- tungen anderer freier Berufe zu- sammenzuarbeiten, da sich aus der Wahrnehmung ärztlicher Belange in der politischen Arbeit nicht sel- ten gleiche Interessen ergeben.
1. Gemeinsamer
Beratungsausschuß der akademischen Heilberufe
Die Standesorganisationen der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vereinbarten im Dezem- ber 1968 ihre vorher schon in lok- kerer Form bestehende Zusam- menarbeit zu institutionalisieren und damit zugleich zu intensivie- ren. Zu diesem Zweck wurde die Bildung eines ständigen Ausschus- ses vereinbart, der den Namen
„Gemeinsamer Beratungsausschuß der akademischen Heilberufe"
trägt.
Seit seiner Gründung ist dieser
„Gemeinsame Beratungsaus- schuß" mehrfach zusammengetre- ten. Der Beratungsausschuß be- schäftigte sich vor allem mit den in der Gesundheits- und Sozialpolitik unseres Landes erkennbaren Ten- denzen, auch über die Entwicklung an den Hochschulen wurde einge- hend beraten. Die im „Gemeinsa- men Beratungsausschuß" zusam- menwirkenden Standesorganisatio- nen der Heilberufe kamen überein, ihre Informationstätigkeit auf die- sen Gebieten zu vertiefen. Ein ge- meinsamer Informationsdienst der akademischen Heilberufe wurde ins Leben gerufen, um auch in die- sem Bereich die Zusammenarbeit
Bundeskanzler Brandt — die Bun- desregierung neu gebildet wird. Auf die personellen und sachlichen Konsequenzen für die Gesundheits- und Sozialpolitik kann wegen des frühen Redaktionsschlusses leider nicht eingegangen werden.
zu verstärken. Von diesem Informa- tionsdienst wird eine an führende Persönlichkeiten der Heilberufe ge- hende „Tägliche Presseschau"
herausgegeben, die vor allem auf die Beobachtung gesellschaftspoli- tischer Ereignisse abstellt.
2. Bundesverband der freien Berufe
Im September 1949 entstand der Bundesverband der freien Berufe aus dem Zusammenschluß regio- naler Vereinigungen von Freiberuf- lern, die sich während der Jahre 1947/48 gebildet hatten. 19 Dachor- ganisationen freier Berufe schlos- sen sich — nicht zuletzt auf Initiati- ve der „Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Ärztekammern" — zur Wahrnehmung gemeinsamer Belange zu einem Bundesverband zusammen.
Derzeit gehören dem Bundesver- band der freien Berufe 47 Organi- sationen freier Berufe an. Enge Zu- sammenarbeit besteht ferner mit einer Reihe weiterer wichtiger be- rufsständischer Organisationen.
Organisation und Ziele
Präsident des Bundesverbandes ist seit vielen Jahren der Träger des Ehrenzeichens der deutschen Ärz- teschaft, Zahnarzt Dr. med. dent.
Karl Winter, Düsseldorf, der auch in den zahnärztlichen Standesorga- nisationen des Bundesgebietes seit Jahrzehnten führende Positionen innehat.
Die Geschäftsführung des Verban- des hat ihren Sitz in Düsseldorf.
Sie wird geleitet von Rechtsanwalt
Herbert Wolfering, der dem aus Krankheits- und Altersgründen ausgeschiedenen langjährigen Hauptgeschäftsführer Dr. jur. Bran- di folgte. Rechtsanwalt Wolfering wird unterstützt von weiteren Juri- sten und insbesondere von Sach- verständigen auf dem Gebiet des Steuerwesens. Die Steuerstelle des Bundesverbandes steht unter der Leitung von Rechtsanwalt Dr. jur.
Heber, Düsseldorf.
Im Mittelpunkt von Zielsetzung und Bemühungen des Bundesverban- des stehen die Zusammenfassung und die Vertretung der Interessen der freiberuflich Tätigen bei der Si- cherung bzw. beim Ausbau ihrer wirtschaftlichen und sozialen Stel- lung. Dabei ist der Bundesverband bemüht, den Einfluß auf alle Berei- che des öffentlichen Lebens zu steigern und die wechselseitigen Beziehungen der einzelnen, freibe- ruflich tätigen Gruppen untereinan- der zu fördern. Die Rolle der freien Berufe in unserer Gesellschaft und daraus resultierend die Zielsetzung des Bundesverbandes der freien Berufe wurden auf der Jahres- hauptversammlung im März 1974 durch folgende Grundsatzerklärung umrissen:
„Die freien Berufe haben in unse- rer Gesellschaft die Aufgabe, gei- stige Leistungen selbständig und unabhängig in eigener Verantwor- tung zu erbringen.
Die berufliche Unabhängigkeit und die Bindung an die persönliche Verantwortung sind Grundlage für das besondere Vertrauensverhält- nis bei der Ausübung des freien Berufes. Jede Einschränkung frei- beruflicher Entscheidungsfreiheit bedeutet zugleich eine Einschrän- kung des Freiheitsraumes eines je- den einzelnen in unserer Gesell- schaft. Dieser ist zur Erkämpfung und Erhaltung seines Freiheitsrau- mes allein und auf sich gestellt nicht mehr in der Lage; er bedarf dazu der Hilfe innerlich unabhängi- ger und nur ihrem Wissen und Ge- wissen verpflichteter freier Berufe.
Die freien Berufe erwarten, daß sich die gesellschaftspolitischen Zielvorstellungen aller verantwor- tungsbewußten politischen Kräfte eindeutig an diesen unabdingbaren