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Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffent- lichten Texte.“

Vergütung für die Tätigkeit von Referentinnen und Referenten der staatlichen Lehrerfort- und Lehrerweiterbildung und von Prüferin-

nen und Prüfern in staatlichen Lehrerweiterbildungsmaßnahmen

RdErl. des MK vom 1. 8. 2008 – 22.84200/84300

Fundstelle: SVBl. LSA 2008, S. 346

Geändert durch RdErl. des MK vom 11.06.2015 (SVBl. LSA 2015, S. 134)

1. Der Geltungsbereich über Nebentätigkeiten ist in § 1 der Nebentätigkeitsver- ordnung vom 25. 11. 2014 (GVBl. LSA S. 456, 463) geregelt. § 57 der Landeshaus- haltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt und die dazu erlassenen Verwaltungsvor- schriften sind zu beachten.

2. Die Festsetzung der Vergütung für die Referententätigkeit in der staatlichen Lehrerfort- und Lehrerweiterbildung erfolgt in Abhängigkeit von der Qualifikation der betreffenden Personen und vom Grad der schulpolitischen Relevanz der Veranstal- tungsthematik.

3. Die Zahlung von Vergütungen für eine Stunde (45 Minuten) Lehrveranstal- tung einschließlich Vorbereitung (Tabellen 1 bis 3) wird wie folgt gestaffelt:

a) Stufe 1:

Referentinnen und Referenten, die über eine Fachschul- oder eine dieser entspre- chenden Ausbildung verfügen: 20 bis 30 Euro,

Tabelle 1

Kriterien 1 normal/keine hoch/gering sehr hoch/ be-

deutend Staffelung

Grad der Bedeutung der angebotenen Leistung

20 € 25 € 30 €

Grad des Aufwandes für erforderliche Vorbereitungen

20 € 25 € 30 €

Umfang fach- und schulformübergreifen- der Aspekte

20 € 25 € 30 €

(2)

Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffent- lichten Texte.“

b) Stufe 2:

Referentinnen und Referenten, die über eine abgeschlossene Hochschulausbil- dung oder eine dieser entsprechenden Qualifikation verfügen: 30 bis 50 Euro,

Tabelle 2

Kriterien1 normal/keine hoch/gering sehr hoch/ be-

deutend Staffelung

Grad der Bedeutung der angebotenen Leistung

30 € 40 € 50 €

Grad des Aufwandes für erforderliche Vorbereitungen

30 € 40 € 50 €

Umfang fach- und schulformübergreifen- der Aspekte

30 € 40 € 50 €

c) Stufe 3:

Referentinnen und Referenten mit einer herausragenden Qualifikation (z. B. Habili- tation, außerordentlich hohe Sachkompetenz); 50 bis 80 Euro.

Tabelle 3

Kriterien2 hoch sehr hoch außerordentlich

hoch/herausragend Staffelung

Grad der schulpolitischen Relevanz und Bedeutung der Fort- oder Weiterbil- dungsmaßnahmen

50 € 60 bis 70 € 80 €

Grad des Aufwandes für erforderliche Vorbereitungen

50 € 60 bis 70 € 80 €

1Jeweils zwei Kriterien müssen schriftlich begründet erfüllt werden, um den Mindestsatz zu überschreiten.

2 Beide Kriterien müssen schriftlich begründet erfüllt werden, um den Mindestsatz zu überschreiten.

(3)

Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffent- lichten Texte.“

4. In begründeten Einzelfällen können nach Zustimmung des Kultusministeriums im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel oben genannte Vergütungs- sätze überschritten oder mit Referentinnen und Referenten Pauschalvergütungen für mehrteilige Veranstaltungen oder Veranstaltungszyklen vereinbart werden.

5. Die Vergütung für die Abnahme einer mündlichen Prüfung (etwa 30 Minuten) im Rahmen einer staatlichen Weiterbildungsmaßnahme oder die Begutachtung einer Be- legarbeit (Umfang etwa 20 Seiten) beträgt 20 Euro.

6. Alle Vergütungsvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt zur Verfügung ste- hender Haushaltsmittel. Vor dem Abschluss einer von beiden Seiten, das heißt von der jeweiligen für die Ausrichtung der staatlichen Lehrerfort- und Lehrerweiter- bildung zuständigen Behörde und der Referentin oder dem Referenten oder der Prüferin oder dem Prüfer, zu unterzeichnenden Vergütungsvereinbarung erfolgt die Prüfung, ob die dafür erforderlichen Haushaltsmittel vorhanden sind.

7. Die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben als Referentin oder Re- ferent oder als Prüferin oder Prüfer in der staatlichen Lehrerfort- und Lehrerweiterbil- dung entstehenden Reisekosten werden gemäß den Bestimmungen des Bundes- reisekostengesetzes erstattet.

8. Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1. 8. 2008 in Kraft.

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