Staatsanwaltschaft Gießen
Postanschrift Staatsanwaltschan - 35390 Gießen
Frau
Andrea J acob Pestalozzistraße 68 35394 Gießen
Das Ermittlungsverfahren
gegen Bettina L in Gießen
HES SEN
- g -
- - - -
Ak-tenzeichen: 305 Js 18169/11
Bearbeiter/in: Staatsanwalt Bender Durchwahl: 3209
Fax: 3205
E-Mail:
Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht:
Datum: 11.08.20 II
wegen des Verdachts Verletzung von Privatgeheimnissen, § 203 StGB, der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes,§ 201 StGB, Verleumdung,§ 187 StGB, Verstoß gegen§§ 1,2 Heilpraktikergesetz
Strafanzeige der Andrea Anita Kätbe Jacob in Gießen vom 28.06.2011 wird eingestellt (§ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung).
Es besteht kein begründeter Tatverdacht mehr.
Gründe:
Soweit der Beschuldigten zur Last gelegt wird, in ihrem Gutachten vom 15.06.2011 die Verletzung von Privatgeheimnissen gern. § 203 StGB, die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gern. § 201 StGB oder eine Verleumdung gern.§ 178 StGB begangen zu haben, besteht kein hinreichender Tatverdacht.
Die Staatsanwaltschaft erhebt nur dann Anklage, wenn nach Aktenlage eine Verurteilung zu erwarten ist. Dies ist hier nicht der Fall.
Nach Angaben der Anzeigeerstatterin hat die Beschuldigte den Inhalt eines informatorischen Gespräches sowie persönliche Angaben über ihre Person und Familie im Gutachten ohne deren Einwilligung wiedergegeben und diese falsch dargestellt. Zudem soll sie falsche Angaben über die Familie und den Lebenslauf der AnzeigenerstatteTin gemacht und eine Medizinern
vorbehaltene Diagnose gestellt zu haben.
Marburger Straße 2 35390 Gießen
Telefon: (0641) 934-0 Telefax: (0641) 934- 3302
Die Einreichung elektronischer Dokumente ist in den zugelassenen Verfahren möglich, siehe www.sta-giessen.justiz.hessen.de.
-2-
Di~ Vorwurfe der Anzeigeerstatterin hinsichtlich der Beschuldigten erfüllen keinen
Straftatbestand. Die Beschuldigte hat ein psychologisches Gutachten betreffend die Regelung der elterlichen Sorge der Kinder Leon und Myron erstellen müssen, für das sie auch bei der Anzeigeerstatterio Informationen gesammelt hat. Dies war der Anzeigeerstatterio bekannt.
Für eine Verwirklichung des Straftatbestandes der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes fehlt es bereits an einer Aufnahme des Gesprächs. Bei der Verleumdung bedarf es der
vorsätzlichen Begehung. Die von der Beschuldigten gewonnenen und in ihrem Gutachten
verarbeiteten Erkenntnisse entstammen einem Gespräch zwischen der Anzeigeerstatterio und der Beschuldigten. Dieses Gespräch kann nicht mehr nachvollzogen werden und ist deshalb dem Beweis nicht zugänglich, so dass der Beschuldigten eine vorsätzliche Begehungsweise nicht nachgewiesen werden kann.
Auch liegt kein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz vor, da die Gutachterio keine Diagnose im Rahmen einer Behandlung gestellt hat, sondern eine Wertung ihrer Eindrücke wiedergegeben hat, bei denen es um das Umgangsrecht und den weiteren Verbleib der Kinder geht.
Weitere Ermittlungsansätze sind nicht ersichtlich.
Folglich war das Ermittlungsverfahren gern. § 170 II StPO einzustellen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid ist binnen 2 Wochen nach der Bekanntmachung die Beschwerde an den Generalstaatsanwalt in Frankfurt am Main I Leitenden Oberstaatsanwalt bei der
Staatsanwaltschaft in Gießen zulässig. Durch die Einlegung der Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft (Anschrift siehe Absenderangabe) wird die Frist gewahrt.
Bender
Staatsanwalt als Gruppenleiter