• Keine Ergebnisse gefunden

5.5 Ausfüllhinweise zum Musterschreiben „Außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz- und Entschädigungs- ansprüchen gegenüber einem Vertragspartner gemäß § 21 Abs. 5 AGG“

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "5.5 Ausfüllhinweise zum Musterschreiben „Außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz- und Entschädigungs- ansprüchen gegenüber einem Vertragspartner gemäß § 21 Abs. 5 AGG“"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

5.5 Ausfüllhinweise zum Musterschreiben

„Außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz- und Entschädigungs- ansprüchen gegenüber einem Vertragspartner gemäß § 21 Abs. 5 AGG“

Achtung: Geltendmachung innerhalb von zwei Monaten ab Kenntnis der Dis- kriminierung. Die Ansprüche können grundsätzlich auch mündlich geltend gemacht werden. Aus Beweisgründen ist aber dringend eine schriftliche Gel- tendmachung zu empfehlen.

Handlung: Bei welcher Handlung wurden Sie diskriminiert?

Zum Beispiel beim Besuch eines Lokals/eines Fitness-Studios/der Anmietung einer Wohnung/beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung etc.

Beschreibung der Diskriminierung:

Von wem wurden Sie diskriminiert (Name des/der Mitarbeiter_in, wenn bekannt)?

Wo ist der Vorfall passiert?

Wie endete der Konflikt?

Geben Sie Fakten, keine persönlichen Vermutungen wieder.

Wann haben Sie von der Diskriminierung Kenntnis erlangt?

Was denken Sie, warum Sie diskriminiert wurden?

Sie können auch mehrere Gründe nennen:

Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, rassistische Gründe, Sprache, Religion, Alter

Wer war beteiligt, wer ist Zeug_in?

Welche Beweise/Indizien für eine Diskriminierung liegen Ihnen bzw. anderen Personen/Stellen vor?

Welchen Nachteil haben Sie erlitten?

Seite 223 Kapitel V

(2)

Kapitel V

Entstandene Schäden:

Materielle Schäden (Vermögensschäden): zum Beispiel Bewerbungskosten, entgangener Arbeitslohn, Arztkosten, Fahrtkosten zu Beratungsstellen

Immaterielle Schäden (Entschädigung): (schwere) Verletzung der Persönlich- keitsrechte

Zum Begriff der materiellen und immateriellen Schäden siehe Kapitel 3, Seite 80, und Kapitel 4.1, Seite 124.

Geben Sie zur Sicherheit immer eine ungefähre Schadensersatz- bzw. Entschä- digungshöhe an. In neueren Entscheidungen verlangten Gerichte für eine Fristwahrung, dass die ungefähren Höhen des materiellen und immateriellen Schadens angegeben werden. Lassen Sie sich hinsichtlich der Höhe ggf. anwaltlich beraten.

Seite 224 zurück weiter

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

150/2020, festgestellt, dass mit der Aufnahme des Programms „Radio Austria“ der Radio Austria GmbH sowie der Aufnahme der Zusatzdienste „SLS“ (SlideShow) hinsichtlich der

dass, für den Fall, dass die digitalen Programme und Zusatzdienste zu einem Gesamtangebot unter einem elektronischen Programmführer (Navigator) zusammengefasst

(6) Werden mehr als 50 vH der Anteile, wie sie zum Zeitpunkt der Erteilung der Zulassung oder einer Feststellung nach diesem Absatz beim Multiplex-Betreiber bestehen, an

150/2020, festgestellt, dass mit der Aufnahme des Programms „arabella HOT“ der arabella HOT Digitalradio GmbH den Grundsätzen der §§ 15a und 15b PrR-G

dass, für den Fall, dass die digitalen Programme und Zusatzdienste zu einem Gesamtangebot unter einem elektronischen Programmführer (Navigator) zusammengefasst

dass die drei vom Österreichischen Rundfunk österreichweit analog ausgestrahlten Hörfunkprogramme und das im jeweiligen Versorgungsgebiet vom Österreichischen

(6) Werden mehr als 50 vH der Anteile, wie sie zum Zeitpunkt der Erteilung der Zulassung oder einer Feststellung nach diesem Absatz beim Multiplex-Betreiber bestehen, an

82 der Datenschutz-Grundverordnung (Verord- nung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verar- beitung personenbezogener Daten, zum freien