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Rechtsauskunft zu § 21 Abs. 5 AHStG

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Academic year: 2022

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. Stock wirddasLabor lokalisiert. Zwei Räume im Parterre werden den Studierenden zur Verfügung gestellt. Der vierte Stock bleibt für Diplomanden, Dissertanten und Gastwissenschafter reserviert.Die Forschungsschwe..punkte liegen derzeit aufden Ge- bietenRegelung von flexiblen Robotern und Entwurf von rechnergestützten Regelsystemen.ImMoment laufen amInstitutzwölfDiplomarbeiten. Ebenso sol- len inZukunftmehr Kontakte zur Industrie geknüpft werden. Was die Studierenden betrifft, wünschtsich Prof. Dourdoumas,daßsie fiir die Regelungstechnik ein Mindestmaß an Interesse zeigen und sich bei.

auftretenden Problemen sofort direkt an ihn wenden.Die direkte und lockere Umgangsart von Prof. Dourdoumas zeigte sich u.a. auch in folgendem Ausspruch:"Ein mittelmäßigerRegelungstechniker mit Format ist mir lieber. als ein Spitzenmann ohne

,Rückgrat". . UIcIwI.. ..,dU!_Mhnu...An.

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Dritte Wiederholung ???

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ten i'stunddieStudienpchtungwechse~t,h'tin dieser neuen'StudieDrlchtUngdrei weitere Antrittsmöglich- . . keiten zu dieser PrüfUng'vordem Einze1pritfe,r. ,

Rechtsauskunft zu § 21 Abs. 5 AHStG

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Ausgangspunkt rechtlicher Überlegungen ist§ 30 Abs.l bis 6 AHStG,derdenProblemkreis "Wieder- holung von Prufungen" eingehend regelt. Demnach dürfen nicht bestandene Einzelprufungen bzw.

TeilpIiifungen von'GesamtpIiifungennurdreimalwie- derholt werden. Die letzte zulässige Wiederholung (das heißt der vierte Antritt) hat stets vor einem Prufungssenat stattzufinden. Istder Studierende also zu einer PIiifung über eine bestimmtes Fach im RahmeneinerbestimmtenStudienrichtungschondrei- mal ohne Erfolg angetreten, so kann er eine im Rahmen eineranderen Studienrichtung(bei Wechsel der Studienrichtung z.R)vor dem Einzelprufer be- standene Prufung über dasselbe Fach nicht mehr gemäß § 21 Abs. 5 AHStG für die erste Studienrichtung anrechnen lassen. Die PIiifung wird, weil sie nicht - wie dies §30 Abs. 5 AHStG vor- schreibt -voreinemPIiifungssenat stattgefundenhat, nur mehr im Rahmen der zweiten Studienrichtung berucksichtigt werden können. Will dieserStudieren-

;; de das Studium wiederin derersten Studienrichtung .)fortsetzen, wird er daher zur fraglichen Prüfung nur' . ;:~hrvor einem Prufungssenat antreten können.

. r~.~'S.tudierendeder dreimal.ohne Erfolg zu einer

I ' f~ngeiner bestiminten Studiimrichtung angetre-

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