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Gründung eines Vereins Verein für Online-Shop Betreiber

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Academic year: 2022

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Gründung eines Vereins

„ Verein für Online-Shop Betreiber“

In diesem Pflichtenheft sind die zur Gründung des „ Verein für Online-Shop Betreiber“ beteiligten Parteien und ihren dabei zu erbringenden Leistungen niedergeschrieben.

Leistungen dieser Vereinbarung 1. Verein

1.1 Sinn und Zweck des Verein 1.2 Leistungen des Verein

1.3 Mitgliedbeitrag und Mitgliedszeit 1.4 Benötigte Posten im Verein 1.5 Satzung des Vereins

2. Rechtsanwalt

2.1 Leistungen des Rechtsanwalts zur Gründung des Vereins 2.2 Leistungen des Rechtsanwalts an den Verein

3. Programmierer des Shopsystem PHPeppershop

3.1 Leistungen der Programmierer

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1. Verein

1.1 Sinn und Zweck des Vereins

"Die Vergangenheit hat gezeigt, dass aufgrund der Gesetzesflut im Online-Bereich vor allem die Betreiber von kleinen und mittleren Online-Shops vor dem schier unlösbaren Problem standen und nach wie vor stehen, einen rechtlich einwandfreien Online-Shop zu betreiben.

Deswegen soll der Verein als Interessenvertretung der kleinen und mittleren Online-Shop Betreiber dienen. Interessenvertretung deshalb, weil es wesentlich weiter gefasst ist und dadurch auch andere Themenbereiche (Steuern, IHK, Politik) betreffen kann.

Wir wollen uns als Ziel setzen, den Existenzgründern wie auch den kleinen und mittleren Online-Shop Betreibern, bei der rechtlichen Umsetzung und Fragen mit Rat und Tat beiseite zu stehen.

Es soll daraus eine Gemeinschaft werden, die alle das selbe Interesse im Internet haben, eine möglichst Rechtssichere Verkaufsbasis zu schaffen und den Einstieg in das Online Geschäft zu erleichtern.

Der Verein bietet dafür den Mitgliedern eine fülle an Informationen zu den Gesetzen und durch die Rechtsberatung eines Anwalts die Gewissheit immer auf dem neuesten Stand in der Rechtssprechung zu sein.

Dafür setzen sich die Mitglieder gleichermaßen ein, diese Informationen durch

Redaktionelle Tätigkeiten umzusetzen und allen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.

Als Basis des Online-Shopsystems soll der PHPeppershop dienen, der von den Shop-Betreibern bei den Programmierern als Sponsoren erworben werden kann.

-Zunächst werden nur PHPeppershop-Sponsoren als Mitglieder aufgenommen. Ob und unter welchen Konditionen zu einem späteren Zeitpunkt auch andere Shop-Betreiber Mitglied werden können, ist noch offen und wird zu gegebener Zeit von der

Mitgliederversammlung zu bestimmen sein.

Die Vereins Tätigkeiten sollen weitestgehend auf Basis des elektronischen Datenverkehrs stattfinden.

1.2 Leistungen des Vereins

Jedes Mitglied erhält folgende Leistungen von dem Verein:

1. 14tägiger internen Rechts-Newsletter: Enthalten sind aktuelle Gerichtsurteile, Gesetzes-Änderungen und sonstige wichtige bzw. interessante News rund um den Bereich Online-Shop und sicherer Rechtsauftritt, d.h. alles, was ein Shop-Betreiber im Online- Bereich wissen sollte, damit er nicht abgemahnt wird (Impressum, PreisangabenVO, Datenschutz, Domainrecht usw). Als Muster wie ein solcher Newsletter aussehen könnte, sei hier der derzeitige Newsletter von RA Dr. Bahr genannt: http://www.dr-

bahr.com/newsletter/letter/index.php. Bei wichtigen aktuellen News erfolgt auch außerhalb des 14-Tages-Rhythmus eine Benachrichtigung.

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Es erfolgt auch kurze Einschätzung und Kommentierung des jeweiligen Urteils, falls nötig, damit der Online-Shop-Betreiber weiß, was er von dem Urteil zu halten hat und welche Konsequenzen für ihn daraus zu ziehen sind. Als Muster sei hier der derzeitige Newsletter von RA Dr. Bahr genannt: http://www.dr-bahr.com/newsletter/letter/index.php 2. WIRKLICHE branchenbezogene Muster AGBs

Je nach Branche gibt es hier Muster-AGB. Die Muster-AGBs werden zu Beginn der Vereinsgründung durch die Mitglieder festgelegt. Es wird ermittelt, welche Arten von Branchen es gibt und ob es für die jeweilige Branche eine besondere Ausarbeitung der Muster-AGB bedarf. In gewissen zeitlichen Abständen, die von der

Mitgliederversammlung zu bestimmen sind, wird überprüft, ob neue Branchen

hinzugekommen sind oder nicht. WICHTIG: Hier erfolgt keine individuelle Anpassung an die jeweiligen Bedürfnisse des Shop-Betreibers.

Beispiel: Es gibt schon allgemeine Muster-AGBs für den Erotik-Bereich. Nun verkauft aber Erotik-Versender X spezielle Gegenstände, die einer besonderen Berücksichtigung bedürfen. Dies wird nicht von den Muster-AGB erfasst.

Es gibt grundsätzlich keine ausgeschlossene Branchen.

3. Im Mitgliedsbeitrag enthaltene Erstberatung zum Online-Shop durch einen Rechtsanwalt

4. Spezial-Tarif bei weiterer Inanspruchnahme des Rechtsanwalt

Da hier (noch) nicht klar ist, in welcher Höhe der Beitrag liegt und wieviele Mitglieder überhaupt vorhanden sein werden, können keine absoluten Zahlen genannt werden. Es ist jedoch vorgesehen, dass die Mitglieder einen nicht unerheblichen Rabatt auf das

anwaltliche Stundenhonorar erhalten.

5. Fachgerechte Umsetzung bei Gesetzes Änderungen am Shopsystem PHPeppershop

1.3 Mitgliedsbeitrag und Mitgliedszeit

Das Mitglied unterzeichnet einen Mitgliedsvertrag, der eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr hat . Danach verlängert sich der Vertrag jeweils drei Monate und ist zum Ende jeden Quartals kündbar.

Das Mitglied verpflichtet sich monatlich einen Beitrag von € 25,- zzgl. MwSt an den Verein zu zahlen.

Für das erste Beitragsjahr wird die Zahlung im voraus fällig. Ansonsten sind die Zahlungen per quartal oder halbjährlich vorzunehmen.

1.4 Benötigte Posten im Verein

Der Verein benötigt verschiedene Posten, die durch die Mitglieder in einer geheimen Wahl vergeben werden.

1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Kassenwart Justiziar

Betreuer der Homepage

Programmierer zur Umsetzung an den Shop-Systemen

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1.5 Satzung des Vereins

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(a) Der Verein führt den Namen " Verein für Online-Shop Betreiber".

(b) Seinen Sitz hat der Verein in 12345 XXXX.

(c) Der Verein beabsichtigt die Eintragung ins Vereinsregister und führt sodann den Zusatz e.V.

(d) Das Geschäftsjahr des Vereins entspricht dem Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Aufgaben

(a) Ziel des Vereins ist die Interessenvertretung der kleinen und mittleren Online-Shop Betreiber.

(b) Zur Erreichung des Zwecks des Vereins soll ein möglichst breites Informationsspektrum angeboten werden. Zum Beispiel durch:

- Informationsseiten im Internet - Fachspezifische Publikationen - Seminare

- Kooperationsveranstaltungen mit anderen Vereinen.

§ 4 Mitgliedschaft

Es gibt unterschiedliche Arten von Mitgliedschaften.

Dieser Punkt der Satzung muss bei der Gründung durch die Gründungsmitglieder noch überarbeitet werden.

§ 5 Erlöschen der Mitgliedschaft

(a) Die Mitgliedschaft erlischt durch 1) Den Tod eines Mitglieds, 2) den Austritt des Mitglieds,

3) auf Beschluss des Vorstandes kann ein Mitglied ausgeschlossen werden. Das betroffene Mitglied hat die Möglichkeit, in der nächsten Mitgliederversammlung Berufung einzulegen. Diese kann den Beschluss aufheben.

(b) Die Kündigung der passiven oder fördernden Mitgliedschaft kann ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort erfolgen. Der Austritt ist dem Vorstand zu erklären.

(c) Die Kündigung der aktiven Mitgliedschaft kann ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist nach der Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr jederzeit erfolgen. Der Austritt ist dem Vorstand zu erklären.

(d) Das Ende der Mitgliedschaft zieht einen Verlust der Rechte und Vergünstigungen der Vereinsangehörigkeit mit sich.

§ 6 Beiträge

(a) Zur Verwirklichung der in § 2 festgeschriebenen Aufgaben und Ziele werden Mitgliedsbeiträge erhoben.

(b) Die Höhe, Art und Befreiung von Beiträgen bestimmt die Mitgliederversammlung.

§ 7 Der Vorstand

(a) Der Vorstand besteht aus:

1) Dem/der VorsitzendeN und

2) Dem/der stellvertretendeN Vorsitzenden und 3) Dem/der Kassenwart/Kassenwärtin

(b) Der/die VorsitzendeR und seinE/ihrE StellvertreterIn leiten die Vereinsgeschäfte und vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

(c) Der/die Vorsitzende und seinE/ihrE StellvertreterIn sind jeweils alleine vertretungsberechtigt.

(d) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand bestimmt ist. Vorschläge für einen neuen Vorstand müssen bei der entsprechenden Vollversammlung beim Schriftführer abgegeben werden. Der Vorstand wird mit der einfachen Mehrheit der Mitglieder gewählt.

(e) Der Vorstand unterstützt den/die VorsitzendeN in der Leitung des Vereins. Ihm obliegt es, die

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Veranstaltungen des Vereins festzulegen, sowie Arbeitskreise zur Erledigung bestimmter Angelegenheiten zu bestellen.

§ 8 Mitgliederversammlung

(a) Alljährlich hat eine Vollversammlung aller aktiven, stimmberechtigten Mitglieder (Mitgliedervollversammlung) stattzufinden. Den genauen Termin bestimmt der Vorstand. Die Vollversammlung entlastet den Vorstand und bestimmt ihn gegebenenfalls neu.

Satzungsänderungen können nur von der Mitgliedervollversammlung mit einer 2/3-Mehrheit vorgenommen werden. Die Teilnahme an den Mitgliedervollversammlungen wird allen passiven und fördernden Mitgliedern nahegelegt.

(b) Da die Mitglieder ausschließlich im Internet vertreten sind und räumlich weit voneinander getrennt leben können, soll die rechtliche und technische Möglichkeit einer virtuellen

Mitgliedervollversammlung im Internet erprobt und angestrebt werden.

(c) Außerordentliche Mitgliederversammlung

1) Der/die Vorsitzende kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

2) Eine Mitgliederversammlung ist stets dann einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.

3) Der/die Vorsitzende muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn dies von mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe von Gründen schriftlich verlangt wird.

(d) Spätestens 31 Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlungen sind die Einladungen zu verschicken. Die Einladung enthält die Tagesordnung der Versammlung. Einladungen können dabei je nach Erreichbarkeit der Mitglieder als Brief oder auf elektronischem Weg zugestellt werden.

(e) Die Tagesordnung der Mitgliederversammlungen bestimmt der Vorstand. Er muss einen Punkt in die Tagesordnung aufnehmen, wenn mehr als 1/10 der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe von Gründen schriftlich verlangen. Der letzte Termin für die Abgabe bei einem

Vorstandsmitglied zwei Kalendermonate vor dem Termin der Mitgliederversammlung.

(f) Die Tagesordnung muss eine "Fragestunde" enthalten, in der Vorstand den Mitgliedern Rede und Antwort zu stehen hat. Die Leitung der Mitgliederversammlung übernimmt der Vorsitzende.

Für den satzungsgemäßen Verlauf sorgt außerdem der/die zu Beginn der Versammlung zu bestimmende SchriftführerIn.

(g) Abstimmungen können nur zu den Punkten erfolgen, die in der Tagesordnung aufgelistet sind.

Eine Ausnahme machen Eilanträge, die beim Vorstand bis zum Beginn der

Mitgliederversammlung eingereicht werden können. Eilanträge müssen unter Angabe von Gründen schriftlich von mehr als 1/4 der Mitglieder beantragt werden. Beschlüsse sind zu protokollieren.

Die protokollierten Beschlüsse sind vom Vorsitzenden zu unterschreiben.

§ 9 Auflösung des Vereins

(a) Bei Auflösen des Vereines oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an(gemeinnützige Organisation), der unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, Zwecke zu verwenden hat.

(b) Die Auflösung des Vereins bzw. die Fusion mit einem anderen Verein kann nur in einer Mitgliederversammlung erfolgen, auf deren Einladung eine entsprechende Beschlussfassung hierüber angekündigt wurde. Diese Beschlüsse sind nur wirksam, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist und dem Antrag mit 2/3-Mehrheit zustimmen.

Andernfalls muss eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, die dann mit 2/3-Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder darüber entscheidet.

§ 10 Organe des Vereins

(a) Der Vorstand

(b) Die Mitgliederversammlung

§ 11 Gültigkeit

Diese Satzung tritt mit der konstituierenden Sitzung am XXXXX in Kraft und endet mit der Auflösung der Vereins nach § 9.

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2. Rechtsanwalt

2.1 Leistungen des Rechtsanwalts zur Gründung des Vereins

Der Rechtsanwalt Herr Dr. Bahr mit Sitz der Kanzlei in D-22301 Hamburg, verpflichtet sich zur entgeltlichen Erbringung folgender Leistungen:

1. Überprüfung und Anpassung der Vereinssatzung an die rechtlichen Voraussetzungen

2. Organisation der Vereinseintragung

Für die dafür entstehenden Kosten erhält Herr Dr. Bahr ein einmalige Vergütung von 350,- € zzgl. MwSt. Die darin enthaltenen Kosten hinsichtlich des Notars und der Amtsgerichts-Eintragung (ca. 60,- €) sind gesondert zu bezahlen. Die Kosten werden durch die ersten Mitgliedsbeiträge, insb. Der Gründungsmitglieder, finanziert.

2.2 Leistungen des Rechtsanwalts an den Verein Vgl. zunächst oben Punkt 1.2

Was ist eine Erstberatung?

Eine Erstberatung ist, wenn ein Online-Shop-Betreiber mit einem Problem (z.B. einem AGB-Problem, Abmahnung etc.) zu mir kommt. Ich teile ihm meine rechtliche Einschätzung mit (ist z.B. eine Klage sinnvoll, was wäre hier zu raten, etc.). Eine Erstberatung umfasst KEIN Tätigwerden des Rechtsanwaltes, also z.B. Schriftsatz schreiben, vor Gericht gehen, Abmahnung zurückweisen, Vertrag entwickeln, AGB entwickeln. Dies wäre dann die "weitere Inanspruchnahme" des Rechtsanwaltes, die zu einem Spezial-Mitglieder-Tarif erfolgt.

Häufig wird das Mitglied aber schon mit der Erstberatung ausreichend informiert sein, so dass er das weitere Vorgehen selbst erledigen kann.

WICHTIG: Es erfolgt eine sachliche und zeitliche Eingrenzung der Erstberatung stattfinden, ansonsten könnte ja jeder Online-Shop-Betreiber für nur 25,- Euro im Monat dauerhaft bei mir anrufen.

a) Sachlich:

Wirklich nur auf den Online-Shop-bezogene Fragen:

Ein paar Beispiele:

Online-Shop-bezogen: Ja

- Ich habe eine Abmahnung erhalten, weil ich einen Fehler Online-Shop-Bereich habe - Ich weiss nicht, ob man das oder das so in den AGBs schreiben kann

Online-Shop-bezogen: Nein

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- Ich habe eine Abmahnung erhalten, weil mein Geschäftspapier fehlerhaft ist - ich will gegen einen Käufer vorgehen, weil der nicht zahlt

b) Zeitlich:

Jeder Online-Shop-Betreiber kann 12x im Jahr um eine Erstberatung nachfragen.

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3. Programmierer des Shopsystem PHPeppershop

3.1 Leistungen der Programmierer

Stellungnahme der Programmierer im Forum:

In einer längeren Sitzung konnten wir den Standpunkt der PhPepperShop Entwickler zur Gründung eines Vereins im allgemeinen und des Rechtsdienstes im speziellen festlegen.

Leistungen PhPepperShop ---

- Bereitstellung der technischen Infrastruktur:

- Subdomain auf PhPepperShop

- Hosting des Angebots (Webspace, Datenbank, ...)

- Bereitstellung der Authentifizierung für kostenpflichtigen Mitgliederbereich - 'Je nach Anforderungsaufwand': Erstellung der benötigten Softwarekomponenten (Website, Newsletterdienste, Foren, CMS)

- Ansprechen der Medien im Namen von PhPepperShop.

- Umsetzung der anwaltlichen Vorgaben in einem bestimmten zeitlichen Intervall

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