Sommerlehrfahrt 2019 nach Polen
Busreise vom 25.06.2019 bis 02.07.2019
H e f t 1 8 – O k t o b e r 2 0 1 8
Die erste Schulstunde nach der Generalsanierung
„Winterschui“
Werbegag – als eine Posse mit einem guten Ende
Aibling – Rosenheim – Wasserburg e.V.
Ein historischer Moment:
Danzig – die goldene Stadt an der Ostsee
vlf Rosenheimer Land, Aibling – Rosenheim – Wasserburg e.V.
Vorstand: Josef Grandl
Geschäftsführer: Wolfgang Hampel, AELF Rosenheim, Tel. 08031/3004-0
E-Mail: vlf-betreuung@aelf-ro.bayern.de
Geschäftsstelle: MR-RO Dienstleistungs GmbH, Tel. 08031/40073-0 Änderungen von Adressen, Bankverbindungen oder Meldungen von Verstorbenen/Austritte
bitte bei der Geschäftsstelle des MR Rosenheim, am besten unter franz.hefter@maschinenringe oder telefonisch unter 08031/40073-0 melden.
I M P R E S S U M
Herausgeber: vlf Rosenheimer Land, Aibling – Rosenheim – Wasserburg e.V.
Redaktion: Wolfgang Hampel, Christine Hofmann Satz/Druck: Rudi Gebhart, Druckservice, Bad Aibling Auflage: 4000 Stück
Titelbild: gintatour GmbH
Für die Textbeiträge sind die jeweiligen Verfasser verantwortlich.
Der Bezug ist im Mitgliederbeitrag enthalten.
Bei der Jahreshauptversammlung des VLM Oberbayern überreichten der 1. Vorsitzen- de Peter Seidl und die stellvertretende Vorsitzende Christine Schöberl den Goldenen Meisterbrief an Georg Reif aus Halfing als besondere Anerkennung für seine Verdienste um die landwirtschaftliche Ausbildung. Georg Reif war zudem viele Jahre stellvertreten- der Vorsitzender im vlf Wasserburg.
Neue Telefonnummern am AELF Rosenheim:
Das AELF Rosenheim bekommt in den nächsten Wochen eine neue Telefonanlage.
Die Nummer der Telefonzentrale im Bereich Landwirtschaft bleibt bestehen. Die Durchwahlnummern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen von dreistelligen auf vierstellige Zahlen umgestellt werden.
Die neuen Nummern finden Sie auf der Homepage des Amtes unter der Rubrik
„Unser Amt“. Geben Sie den Namen des gewünschten Ansprechpartners ein.
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„Winterschui“ als Werbegag – eine Posse mit einem guten Ende
Große Aufregung herrschte in den letzten Monaten bei den Rosenheimern Landwirt- schaftsschülern. Die kommenden Abschlussklassen bereiteten sich früh schon auf ihre Winterschuiparty am 10. November 2018 in der Fuchshalle in Beyharting vor. Sie entwickelten ein Logo („Winterschui“ mit „Kuhkopf“), ließen T-Shirts und Plakate produzieren und gingen unter Facebook in die Werbung. Mitten in den Vorbereitungen platzte die Bombe. Die Studierenden wurden von einem Brief aus einer Landshuter Rechtsanwaltskanzlei mit Begriffen wie „Markenrechtsver- letzung“, „Unterlassungserklärung“, “gerichtliche Schritte“ und „Kostenerstattung“, überrascht. Ein Eventmanager aus dem Landkreis Altötting hatte sich vor kurzem den Begriff Winterschui in Kombination mit einem Kuhkopf als Marke für seine kommerziellen Veranstaltungen schützen lassen und ging anwaltlich gegen die Ro- senheimer Abschlussklassen aus Hauswirtschaft und Landwirtschaft vor.
Zur Vorgeschichte:
Seit vielen Jahren werden von den Abschlussklassen der Landwirtschaftsschulen in Bayern sogenannte „Winterschuipartys“ organisiert. Dies sind keine schulischen Veranstaltungen, sondern Schülerpartys. Die Bewerbung erfolgt u. a. über die sozialen Netzwerke. Es werden extra Logos entworfen (beliebtes Motiv seit Jahren: Kuhkopf), T-Shirts und Plakate entwickelt. Da diese Veranstaltungen einmalig sind, wurde bisher kein Markenschutz beantragt. Damit die Party auch gelingt, werden oftmals auch professionelle Firmen ins Boot geholt, die mit entsprechender Technik für Musik und Belichtung sorgen.
In einer benachbarten Landwirtschaftsschule war es zu einem Streit zwischen einem Eventmanager und den örtlichen Schülern gekommen. Der Eventmanager ließ daraufhin im Frühjahr 2018 eine Wort/Bildmarke „Winterschui“ zusammen mit dem beliebten „Kuhkopf“ für seine eigenen Veranstaltungen am deutschen Patent- und Markenamt schützen. Unsere Schüler, die mit dem Streit nichts zu tun hatten, waren letztendlich die Opfer dieser Auseinandersetzung. Die Nachricht, dass der Begriff „Winterschui“ zusammen mit einem Kuhkopf am Deutschen Patent- und Markenamt als Marke vor kurzem eingetragen worden war, traf die Studierenden wie ein Blitz aus heiterem Himmel.
Ein Widerspruch am Deutschen Patent- und Markenamt wäre zwecklos gewe- sen. Die rechtliche Situation ist ziemlich eindeutig. Eine geschützte Wort-/Bildmar- ke mit dem Begriff „Winterschui“ und der Zeichnung „Kuhkopf“ hat es bisher nicht gegeben. Es ist unerheblich, ob die Studierenden etwas Ähnliches bereits für frühere Partys verwendet haben. Recht bekommt meist derjenige, der als Erster den Schutz beantragt hat.
Der Begriff Winterschule (oder bayerisch: Winterschui) ist ein offizieller Begriff aus dem staatlichen Fachschulwesen in Bayern. Ab etwa der Mitte des 19. Jahr- hunderts wurden bayernweit Winterschulen gegründet, mit dem Ziel, junge Land- wirte auf die Führung ihre Betriebe vorzubereiten. Der Unterricht fand hauptsäch- lich im Winter statt. Im Sommer arbeiteten die Schüler auf ihren Betrieben.
Im Jahr 1921 gab es in Bayern über 60 Winterschulen. Im selben Jahr wurden die landwirtschaftlichen Winterschulen in Landwirtschaftsschulen umbenannt.
Zugleich wurde für die Ausbildung der Bäuerinnen die Abteilung Hauswirtschaft eingeführt.
Das Wort „Winterschule“ oder „Winterschui“ ist heute noch im gängigen Sprach- gebrauch der ländlichen Bevölkerung verankert. Ein Schutz dieses Begriffes für sich allein ist deshalb nicht möglich.
Ähnlich verhält es sich mit der Darstellung eines Kuhkopfes. Die Verwendung eines Kuhkopfes für Logos usw. war deshalb nur in Zusammenhang mit dem Begriff „Winterschui“ geschützt.
Vergleicht man die Darstellung der Rosenheimer Winterschuiparty 2018 mit der Wortbildmarke „Winterschui“ hätte man eine Verwechslungsgefahr grund- sätzlich anzweifeln können. Die geschützte Marke unterscheidet sich farblich und grafisch deutlich von dem Rosenheimer Logo. Diese Fragen werden allerdings in der Regel juristisch geklärt. Patentstreitigkeiten können langwierig und teuer sein.
Die Rosenheimer Studierenden waren schlau und haben sich auf keinen lang- wierigen und teuren Rechtsstreit eingelassen. Sie haben das Problem des Marken- schutzes öffentlich gemacht und die Aufmerksamkeit der Medien gewonnen. Der bayerische Rundfunk, Radio Charivari, das Landwirtschaftliche Wochenblatt, die Passauer Neue Presse und das OVB berichteten ausführlich über den Vorfall. Der Zuspruch vor allem aus der ländlichen Bevölkerung war groß. Am 03.09.2018 hat der Eventmanager die Marke aus dem Register löschen lassen.
Damit ist zumindest für dieses Fest alles gut gegangen. Zur langfristigen Absicherung wäre es schon zu überlegen, ob sich nicht die einzelnen Schulen ein Logo für derartige Veranstaltungen erstellen und schützen lassen, damit eine Rechtssicherheit auf Dauer geschaffen werden kann. Das wäre doch sicher auch eine Aufgabe für die vlf’s in Bayern.
Wolfgang Hampel
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I. vlf Veranstaltungskalender
AELF
„Urlaub auf dem Bauernhof“ –
Seminar zur Betriebszweigentwicklung
13 Seminartage im Hotel zur Post in Rohrdorf Beginn 16.10.2018
Lehrgangsleitung: Marlies Schwaller
Seminarkosten: 300,- €; Anmeldeschluss 04.10.2018;
Anmeldung über www.diva.bayern.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des AELF Rosenheim
vlf
Betriebsbesichtigung am Kirchweihmontag
Montag, 22.10.2018, 13:00 Uhr
Betrieb Liegl, Aschau in der Gemeinde Söchtenau
Josef Liegl, stellvertretender Vorsitzender des vlf Rosenheim, lädt uns am Kirchweih- montag zu einer Betriebsbesichtigung ein. Er gehört zu einer jungen Betriebs- leitergeneration, die ihre Betriebe mit hohem Engagement führt und bereit ist mutige unternehmerische Entscheidungen zu treffen. Der neue Milchviehstall für ca. 126 Milchkühe ohne Nachzucht besticht durch klare und im Detail durchdachte Funktionalität, Schlichtheit in der Ausführung und durch eine ungewöhnlich kosten- günstige Bauweise.
Nach der Begrüßung wird der Betriebsleiter seinen Betrieb und den neuen Stall incl. der baulichen Anlagen vorstellen. Anschließend laden die Bäuerinnen zu Kaffee und Kuchen ein.
AELF
Tag der offenen Ferienhöfe
Dienstag, 06.11.2018 von 10:00 – 15:00 Uhr
Ausgewählte Vermieter öffnen Ihren Betrieb und diskutieren mit Berufskolleginnen und –kollegen über ihre Erfahrungen im Bereich Urlaub auf dem Bauernhof.
- Am „Doblerhof“, Familie Heinrichsberger in Dobl, Gde. Höslwang - Beim „Kias’n“ Familie Aicher in Mühldorf 11, Gde. Halfing
Anmeldung bitte online über www.diva.bayern.de oder direkt am AELF Rosenheim.
Der Unkostenbeitrag beträgt pro Person 5,- € und ist beim jeweiligen Betrieb zu entrichten.
AELF
Informationen zur Meisterschule Hauswirtschaft
Samstag, 17.11.2018 von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr in der Landwirtschaftsschule Rosenheim
Alle Interessentinnen und Interessenten sind herzlich eingeladen.
Studierende und Lehrkräfte beantworten Fragen und geben einen Einblick in den Praxis- und Theorieunterricht. An Beispielen von Absolventinnen unserer Schule zeigen wir die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten für Hauswirtschaftsmeisterinnen.
Bitte melden Sie sich bis spätestens Freitag, 26. Oktober 2018 an unter poststelle@aelf-ro.bayern.de bzw. unter 08031/3004-0.
FIT FOR FARM für Bäuerinnen
vlfFreitag, 23. November 2018
in der Landwirtschaftsschule Rosenheim Programm:
09:15 Uhr Begrüßung und Einführung Wolfgang Hampel/Anna Bruckmeier 09:30 Uhr – 10:30 Uhr Milchleistungsprüfung –
wie kann ich die Ergebnisse optimal nutzen?
Franz Rottmoser, LKV Miesbach
10:45 Uhr – 12:15 Uhr Guter Unternehmergeist in der Familie – gute Betriebsentscheidungen
Erfahrungen aus der bäuerlichen Familienberatung Diakon Andreas Klein, Bäuerliche Familienberatung, Erzdiözese München-Freising
Mittagspause mit 3-Gänge-Menü in der Meisterschule Hauswirtschaft 13:45 – 15:00 Uhr „Kunigund macht warm von unt“
Bauernregeln und Lostage im Jahreskreis Mit musikalischer Umrahmung
Thomas Janscheck, Dipl-Ing. (FH) Gartenbau Verpflegungspauschale für 3-Gänge-Menü, Getränke und Kaffee: 15 Euro Wegen der Organisation des Mittagessens bitten wir Sie, sich bis
Montag, 05. November 2018 am AELF Rosenheim unter der Tel.: 08031/3004-0 anzumelden.
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Rosenheimer Milchviehtag
vlfFreitag, 7. Dezember 2018, 9:00 bis 15:00 Uhr im Gasthaus Antretter in Stephanskirchen
Milchviehhaltung ist und bleibt die Nummer Eins der Produktionszweige in der Rosenheimer Landwirtschaft. Milchviehhaltung ist kapitalintensiv und arbeits- aufwendig. Sie effizient zu betreiben, ist die Herausforderung der Gegenwart und Zukunft. Der traditionelle Milchviehtag dient der umfassenden Information und soll Anregungen für eine erfolgreiche Milchproduktion geben.
09:00 Uhr Begrüßung
09:15 Uhr „Aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze für Milcherzeuger im Voralpengebiet“
Peter Dufter, Fachzentrum Rinderhaltung 10:30 Uhr „TMR richtig mischen“
Otto Kirmaier, LKV – Fütterungsberater 11:00 Uhr Mitarbeiter auswählen und einstellen“
Martin Schütt, Maschinenring AIB-MB-MÜ 12:00 Uhr Mittagessen
13:00 Uhr „Wie reagieren die holländischen Milchviehhalter auf die Anforderungen der Düngeverordnung?“
Bericht von der Hollandlehrfahrt des vlf Rosenheimer Land Bernhard Heindl, Johannes Überacker, Christian Tegethoff, AELF Ro
Maschinenring AIB-MB-MÜ Gülle ist das Gold der Bauern
Durch die neue Düngeverordnung entsteht bei einigen Milchviehbetrieben ein Gülleüberschuss. Dieser Dünger könnte in unserer Region von viehschwa- chen Betrieben aufgenommen werden. Der Nährstoffwert der Gülle beträgt mindesten 7,- €/cbm. Oftmals wird die Gülle gratis abgegeben.
Eine bessere regionale Verteilung brächte viele Vorteile:
- Preiswerter Volldünger für den Aufnehmer - Zusätzliche organische Substanz für den Boden - Verringerung des Gülletourismus
Ansprechpartner für die MR – Güllebörse: Michael Höhensteiger, Tel. 08062/72894-12
Schmuckbastelkurs
Dienstag, 11.12.2018 ab 19:00 Uhr in der Landwirtschaftsschule Rosenheim
Aus Stoffen werden in wenigen Schritten individuelle Schmuckstücke gebastelt. Ob Anhänger oder Ohrringe – so ist auch noch ein Weihnachtsgeschenk gefunden.
Mitzubringen sind Baumwollstoffe, Stoffreste und eine Schere.
Kursgebühr 10,- € + Materialkosten, max. 15 Teilnehmer, Kursleiterin: Therese Huber
Anmeldung bis 26.11.2018 beim Maschinenring Rosenheim Tel. 08031/40073-0
Terminankündigung:
Das Fachzentrum für Rinderhaltung bietet auch im kommenden Winter Stallbau- tage für kleine Laufställe sowie ein großes 3-tägiges Stallbauseminar an.
Dienstag 15.01.2019 in Dorfen bei Laufen und Dienstag 22.01.2019 am Irschenberg für kl. Laufställe Dienstag 05.02.2019,
Dienstag 12.02.2019 und
Freitag 15.02.2019 sind für das große Stallbauseminar geplant.
Weitere Infos und Programm wird im nächsten vlf Rundschreiben bekanntgegeben.
Vorankündigung:
Tag der offenen Tür an der Landwirtschaftsschule Rosenheim
Sonntag, 31. März 2019
Nach dem Abschluss der Generalsanierung der Landwirtschaftsschule Rosen- heim im Herbst 2018 freuen wir uns über das „neue“ Schulgebäude und möchten es gerne allen Interessierten zeigen.
Die Abteilungen Landwirtschaft und Hauswirtschaft werden sich in den neu gestalteten Räumen am Sonntag, 31.03.2019 mit aktuellen Themen präsentieren.
Bei Kaffee und Kuchen im Speisesaal Hauswirtschaft können die gesammelten Eindrücke nachwirken.
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Sommerlehrfahrt 2019 nach Polen
Busreise vom 25.06.2019 bis 02.07.2019
Danzig – die goldene Stadt an der Ostsee
1. Tag: Fahrt von Rosenheim nach Stettin, Besuch eines landwirtschaftlichen Betriebes, Übernachtung in Stettin;
2. Tag: Stadtbesichtigung in Stettin, Weiterfahrt nach Danzig, Besichtigung eines landwirtschaftlichen Betriebes, Übernachtung in Danzig;
3. Tag: Stadtrundfahrt in Danzig, Besuch der Zisterzienserkirche in Oliwa, Übernachtung in Danzig;
4. Tag: Führung auf der berühmten Marienburg, Besichtigung eines großen Milchviehbetriebes, Übernachtung in Mragowo (Sensburg);
5. Tag: Führung durch die Wolfsschanze, Besuch der Wallfahrtskirche in Heiligenlinde, Besuch eines Trakehnergestütes mit Grillabendessen, Übernachtung in Mragowo;
6. Tag: Weiterfahrt nach Warschau, Flussfahrt in den Masuren, Besichtigung eines Gestütes, Stadtführung in Warschau;
7. Tag: Besuch eines landwirtschaftlichen Betriebes in Trebnitz, Stadtführung in Breslau, Übernachtung in Breslau;
8. Tag: Rückfahrt von Breslau nach Rosenheim;
Reisepreis pro Person: ca. 1.200,- € im Doppelzimmer,
(darin enthalten sind die Fahrtkosten, deutschsprachige Reiseleitung, Übernachtungen, einige Mahlzeiten, Eintrittsgelder)
Reisebüro: gintatour GmbH Reiseleitung vlf: Renate Gartmeier
Anmeldung bis 31.01.2019 beim Maschinenring Rosenheim: Tel. 08031/40073-0
II. Ausbildung
Freisprechungsfeier Hauswirtschaft und Landwirtschaft 2018
26 Hauswirtschafterinnen, 46 Landwirte und zwei Landwirtinnen haben im August 2018 ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und beende- ten im Gasthaus Kapsner feierlich die Ausbildungszeit.
Behördenleiter Wolfgang Hampel begrüßte 74 Absolventinnen und Absolventen und bedankte sich bei den Eltern für die Unterstützung und Begleitung auf dem Weg durch die Ausbildungszeit. „Die jungen Hauswirtschafterinnen und Land- wirte haben 100.000 Arbeitsstunden vor sich und sollen gut davon leben können“, wünschte sich Wolfgang Hampel für die Zukunft des Berufsnachwuchses.
An die anwesenden Landtagsabgeordneten Otto Lederer und Klaus Stöttner appellierte er, mitzuwirken, dass die Politik den Rahmen für eine langfristig ver- lässliche Perspektive dafür schafft. Einen herzlichen Genesungswunsch schick- te er an den erkrankten Landrat Wolfgang Berthaler und bedankte sich für die großzügige Förderung der landwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Bildung durch den Landkreis. Im Landkreis Rosenheim gibt es insgesamt rund 150 aktive, engagierte Ausbildungsbetriebe in der Landwirtschaft und Hauswirtschaft und jedes Jahr können neue, motivierte Ausbildungsbetriebe anerkannt werden. Dies sei die Grundlage für die bayernweit höchsten Ausbildungszahlen und die fundierte Qualität. Umrahmt wurde die Freisprechungsfeier im Gasthaus Kapsner von der
„Feldroaner Musi“.
Kreisobmann Josef Bodmeier hob die hohe Verantwortung der Landwirtschaft für Boden und Natur hervor und forderte den Berufsnachwuchs auf sich in Verbän- den für die Gesellschaft zu engagieren. Dass die Lehrzeit mit Herausforderungen verbunden war, betonten die Bildungsberaterin Barbara Stöckl und Bildungsbera- ter Karl Huber. Den Hauswirtschafterinnen und Landwirten rieten sie, sich durch Weiterbildung beruflich fit zu machen. Bemerkenswert für Karl Huber ist, dass acht Prüflinge der Landwirtschaft nicht aus der Landwirtschaft stammen.
Rückblick auf Ausbildung
Marissa Knöferl als Vertreterin der Hauswirtschaft und Lukas Wimmer, Landwirtschaft gaben einen Rückblick auf ihre Ausbildungszeit unter dem Motto „Wir haben´s g´schafft“. Besonders wertvoll empfanden sie die gute Klassengemeinschaft.
Lukas Wimmer bedankte sich abschließend bei allen Mitschülern dafür, dass sie sich gegenseitig so gut respektiert und akzeptiert hatten.
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Ehrung der Jahrgangsbesten
Bei der Übergabe der Urkunden und Zeugnisse erhielten die Jahrgangs- besten eine besondere Ehrung.
Beste Hauswirtschafterinnen
In der Hauswirtschaft waren dies Christine Fritz, Neu- beuern, Ausbildungsbetrieb Barbara Maier, Stephans- kirchen; Lisa Marie Moritz, Grassau und Regina Lindlmeier, Heldenstein, beide Ausbildungsbetrieb Seecafé Toni Sabine Stöffl, Rimsting und Marie Aimer, Lohkirchen, Ausbildungsbetrieb Gertrud Oberloher, Rattenkirchen.
Beste Landwirte
Die Landwirte beeindruckten ebenfalls mit sehr guten Noten: Lukas Wimmer, Feldkirchen-Westerham; Ausbildungs- betrieb Martin Wimmer, Feldkirchen-Westerham; Markus Spötzl, Pfaffing, Ausbildungsbetrieb Bernhard Maurer, Rohr- dorf; Linda Larissa Pieschel, Unterneuhausen, Ausbildungs- betrieb Franz Höhensteiger, Großkarolinenfeld; Markus Dopfer, Flintsbach, Ausbildungsbetrieb Anton Braun, Bran- nenburg; und Andreas Huber, Riedering, Ausbildungsbetrieb Johann Taxer, Raubling.
Besondere Leistungen erbrachten zudem zwei Rosenheimer Landwirte, die im Nachbarlandkreis ihre Prüfungen absolvierten: Christoph Kurz aus Bergham und Martin Huber aus Sonnenham.
Abschließend präsentierten sich alle freigesprochenen Hauswirtschafterinnen und Landwirte stolz dem Fotografen.
Freigesprochene Hauswirtschafterinnen 2018
Die anwesenden Hauswirtschafterinnen mit Bildungsberaterinnen Barbara Stöckl und Theresia Huber, Kreisbäuerin Katharina Kern und Behördenleiter Wolfgang Hampel.
Freigesprochene Hauswirtschafterinnen 2018 Freigesprochene Landwirte 2018
Auf den beiden Fotos die Gratulanten Behördenleiter Wolfgang Hampel, Kreisobman Josef Bodmeier und Prüfungsausschussvorsitzender Sebastian Grießer mit den freigesprochenen Landwirten.
Freigesprochene Landwirte 2018
Die praktischen Prüfungen in der Landwirtschaft wurden heuer auf sechs landwirtschaftlichen Betrieben abgenommen. Karl Huber und Wolfgang Hampel dankten den Betriebsleitern für ihre Bereitschaft und das Engagement für den Berufsstand. Im Prüfungsjahr 2018 waren dies die Be- triebe Wallner, Asterloh; Maier, Murn; Stettner, Oberkitzing; Turnhuber, Oberaudorf; Ganslmeier, Lengdorf; Berghammer, Rundorf. Anna Bruckmeier
III. Landwirtschaftsschule Rosenheim
Ein historischer Moment: Die erste Schulstunde nach der Generalsanierung!
Große Freude herrschte bei den Studierenden der Teilzeitschule Hauswirtschaft, als sie am 11. September 2018 durch die Schulleiterin Anna Bruckmeier in ihrem Klas- senzimmer im sanierten Schulbau begrüßt wurden. Eine Studierende brachte es auf den Punkt: „Endlich haben wir ein eigenes Klassenzimmer und ein so schönes noch dazu!“
Die Sanierung der Landwirtschaftsschule war durch den elementaren Wasserschaden im November 2016 notwendig geworden. Zunächst ging es darum den Bau trocken zu legen. Dann kamen die massiven Anforderungen des Brandschutzes, denn mit dem Eingriff in die Bausubstanz war der Bestandsschutz verwirkt. So beschloss der Kreis- tag das Gebäude komplett zu sanieren und für die nächsten Jahrzehnte herzurichten.
Für die Mitarbeiter des AELF und die Lehrkräfte und Studierenden der Landwirtschafts- schule waren die letzten beiden Jahre eine schwierige Zeit. Die aushäusige Unterbrin- gung einiger Mitarbeiter und der Unterricht in provisorischen Räumen war für alle eine große Herausforderung. Schulleitung, Amtsverwaltung und Personalrat waren in die Planung und Durchführung der Sanierungsarbeiten von Anfang an eingebunden. So konnten sie auch viele Vorstellungen und Wünsche durchsetzen. Die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt als Bauherr, dem Architekturbüro Guggenbichler und Wagen- staller und den Handwerkern vor Ort war ausgezeichnet.
Der wohl proportionierte, einmalige Baukörper aus dem Jahr 1952 mit seiner schö- nen Fensterfront und das großzügige Treppenhaus wurden erhalten. Haustüre und Treppenaufgang mussten erneuert werden. Im Gebäude selbst hat sich viel verändert.
Die Räume im Erdgeschoss und im 1. Stock werden wie früher ausschließlich für die Schule genutzt. Im 2. Obergeschoss wurden die alten Büros komplett erneuert. Hier finden 15 Mitarbeiter des Amtes, die zwischenzeitlich ausgelagert worden waren, wie- der eine neue Heimat.
Zum Schluss wird es wie immer zeitlich eng. Die letzten Arbeiten im und um das Haus werden noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Am 19. Oktober wird der sanierte Bau offiziell eingeweiht. Dann geht die Schule in den vollen Betrieb. Ein Tag der offe- nen Tür ist am 31. März 2019 geplant. Dann können alle Interessenten das sanierte Gebäude besichtigen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Wolfgang Hampel
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Bericht vom Infoabend an der Landwirtschaftsschule
In der Aula der Landwirtschaftsschule Rosenheim informierten Monika Schaecke und Wolfgang Hampel interessierte Junglandwirte und deren Eltern über die grundsätzli- chen Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung im Bereich Landwirtschaft, über das Angebot der Landwirtschaftsschule Rosenheim und über das kommende Praxisjahr.
Im Sommer 2018 haben mehr als 40 Landwirte aus dem Landkreis ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Die meisten davon werden sich in den nächsten Jahren über verschiedene Fachschulen weiterbilden. Hofnachfolger suchen den Weg in die Landwirtschaftsschule Rosenheim, Ökobauern drängen verstärkt in die Ökoschu- len und künftige Dienstleister tendieren zum Besuch einer Technikerschule. Alle drei Schultypen erfordern ein Jahr Praxis vor Beginn des ersten Semesters.
Die Landwirtschaftsschule war schon immer und ist heute noch die klassische Be- triebsleiterschule. Hier steht der eigene Betrieb mit seinen Besonderheiten, seinen Stärken, seinen Verbesserungsmöglichkeiten und seinem Entwicklungspotential im Mittelpunkt des schulischen Geschehens. Dabei ist zu beachten, dass bei vielen Betrieben das grenzenlose Wachstum schon lange nicht mehr im Vordergrund steht.
Vielmehr geht es darum die Produktion zu optimieren, die Arbeitswirtschaft erträglich zu gestalten, stets auch die Aspekte des Tierwohls und des Umweltschutzes zu be- rücksichtigen und das Ansehen der Landwirtschaft in der Öffentlichkeit zu verbessern.
Die Meisterprüfung ist seit einigen Jahren in wesentlichen Teilen in die Landwirtschafts- schule integriert. Nach Abschluss der Schule besuchen einige Absolventen zudem die Höhere Landbauschule.
Anmeldeschluss für das Praxisjahr 2018/19: 31.10.2018
Anmeldeformulare finden Sie auf der Homepage des AELF Rosenheim unter der Rubrik: „Landwirtschaftsschule Abteilung Landwirtschaft“.
Wolfgang Hampel
IV. Informationen vom Amt
Energiechecks und Verbrauchsmessungen für landwirtschaftliche Betriebe
Der Stromverbrauch pro Milchkuh liegt bei durchschnittlich 400 kWh/Jahr.
Wissen Sie wie hoch Ihr Verbrauch ist? Gerade durch die stetig steigenden Energiekosten werden Verbrauch und Einsparmöglichkeiten immer wichtigere Themen.
Damit Sie die Effizienz Ihres Betriebes besser einschätzen können und um Einsparpo- tentiale zu erkennen, bietet Ihnen das AELF Rosenheim einen kostenlosen Energie- check an.
Der Fachberater führt dazu mit Ihnen auf dem Betrieb einen Energiecheck durch.
Dabei wird mit den betrieblichen Kennzahlen und Energieverbräuchen zuerst das Einsparpotential grob ermittelt. Bei genauerer Betrachtung der Verbraucher können anschließend betriebsspezifische Optimierungsmöglichkeiten erarbeitet werden, wobei oft bereits durch geringfügige Änderungen die Kosten deutlich gesenkt werden können.
Einige Beispiele zu Einsparmöglichkeiten:
• Der Einbau einer drehzahlgesteuerten Vakuumpumpe kann bis zu 40 % der Stromkosten sparen.
• Ein Vorkühler reduziert die Kühlkosten um bis zu 50 %.
Die Umrüstung der ermittelten „Stromfresser“ in energieeffizientere Anlagen kann man seit Januar 2016 über das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau fördern lassen.
Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz
Welche Voraussetzungen muss ich für die Modernisierung von Einzelmaßnah- men erfüllen?
Voraussetzungen für die Förderung sind folgende Punkte:
• Investition in effiziente, neue Technik
• Investitionsvolumen beträgt mindestens 3.000,- €
• Kombinationen verschiedener Maßnahmen zur Erreichung des Volumens sind möglich
• Technik muss in der Förderrichtlinie gelistet sein
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Was wird genau gefördert?
Man unterscheidet zwischen förderfähigen Einzelmaßnahmen (Modernisierung), sys- temischer Optimierung und Energieeffizienztischen.
• Mit 30 % förderfähige Einzelmaßnahmen:
Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, div. Drehzahlregelungen, Anlagen zur Kälteerzeugung, Wärmespeicher
• Systemische Optimierung:
Förderhöhe 20 % bis 30 % je nach erzielter Energieeinsparung im Gesamtbetrieb.
Systemische Optimierung bedeutet die Kombination mehrerer Einzelmaßnah- men wie z. B.: Beleuchtung mit Beleuchtungskonzept, Belüftung mit Belüftungs- steuerung, AMS, Milchkühlsysteme usw….
• Neubau von Niedrigenergie-Gebäuden zur pflanzlichen Erzeugung:
Förderhöhe 20 % bis 40 % je nach erzielter Energieeinsparung
Die Maßnahmen sind förderfähig, wenn eine Energieeinsparung von mindestens 40 % gegenüber der Referenz erzielt wird. Die erreichbare Energieeinsparung im Vergleich zum heutigen Standard (Referenz) ist durch ein Energieeinspar- konzept zu ermitteln (z. B. Kartoffellagerhallen, Heutrocknung, Gewächshäuser) Bei den letzten beiden Punkten muss ein Energieeinsparungskonzept vorliegen, wel- ches von einem zugelassenen Energieberater erstellt werden muss. Die Energiebera- tung wird auch zu 80 % gefördert.
Aber: Fördersätze richten sich nach Minderverbrauch.
Wie stelle ich einen Förderantrag?
Sie finden ihn auf der Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter dem Punkt „Formulare zu den Fördermaßnahmen“. Dort gibt es auch weitere Informationen:
www.ble.de/DE/Themen/Klima-Energie/Bundesprogramm-Energieeffizienz Betriebsindividuelle Strommessungen
Zusätzlich zu den Energiechecks bieten die Fachberater des AELF Rosenheim betriebs- individuelle Strommessungen an, welche es ermöglichen Ihren Stromverbrauch besser kennenzulernen. Dabei wird mit einem Messgerät an Ihrem Stromzähler der Lastgang aufgezeichnet. Sie erfahren, wann welche Leistung im Betrieb benötigt wird. Möglicher- weise können Lasten verschoben werden, um Stromspitzen auszugleichen oder in tarif- lich günstigeren Zeiten den Strom zu verbrauchen. Die Auswertung kann auch Grundlage für die Auslegung einer Eigenverbrauchs-Photovoltaik-Anlage sein, die einen großen Teil des Stromverbrauches decken kann – eine persönliche „Strompreisbremse“ sozusagen.
Für weitere Informationen und Terminvereinbarungen steht Ihnen das Projektteam LandSchafftEnergie am AELF in Rosenheim gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Christian Kern Martin Freiberger
AELF Rosenheim AELF Rosenheim
Prinzregentenstraße 39 Prinzregentenstraße 39
83022 Rosenheim 83022 Rosenheim
Telefon: 08031/3004-1325 Telefon: 08031/3004-1323
E-Mail: christian.kern@aelf-ro.bayern.de E-Mail: martin.freiberger@aelf-ro.bayern.de
Informationen zur Düngeverordnung – Herbstdüngung
Die Sperrfristen gelten für alle Dünger, die einen wesentlichen Gehalt an Stickstoff (>1,5% N in der TS) enthalten. Dies betrifft also nicht nur die organischen Dünger, wie z. B. Gülle, Gärrest oder Klärschlamm, sondern auch die mineralischen Dünger.
Grundsätzlich beginnt die Sperrfrist auf Ackerland nach der Ernte der letzten Haupt- frucht und dauert bis einschließlich 31. Januar. Hauptfrucht ist die Frucht, die im Mehrfachantrag angegeben ist. Es kann jedoch auch eine Kultur sein, die vor dem 1. August gesät wurde und noch im Ansaatjahr geerntet wird (z. B. Ackergras nach Getreidevorfrucht).
Zudem gibt es folgende Ausnahmen:
• Zu Zwischenfrüchten (Leguminosenanteil weniger als 75 %), Winterraps und Feldfutter dürfen bis zu 30 kg Ammonium- bzw. 60 kg/ha Gesamtstickstoff bis Ende September gedüngt werden, wenn die Saat bis 15. September erfolgt.
• Zu Wintergerste nach einer Getreidevorfrucht dürfen bis zu 30 kg Ammonium - bzw. 60 kg/ha Gesamtstickstoff bis Ende September gedüngt werden, wenn die Saat bis Ende September erfolgt.
In der neuen Düngeverordnung gibt es auch eine Sperrfrist für Festmist von Huf- und Klauentieren bzw. Kompost. Die Sperrfrist für Festmist von Huf- und Klauentieren bzw. Kompost beginnt am 15. Dezember und dauert bis einschließlich 15. Januar an.
Die Grenze 30/60 gilt nicht für Festmist von Huf- und Klauentieren.
Die Grünlandsperrfrist beginnt am 1. November und dauert bis einschließlich 31. Januar. Hier kann es je nach Region Verschiebungen um zwei bzw. vier Wochen geben (wird zeitnah bekannt gegeben).
Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau hat die gleiche Sperrfrist wie Grünland.
Man spricht von mehrjährigem Feldfutterbau, wenn das Feldfutter vor dem 15. Mai angesät und 2x im Mehrfachantrag angegeben wird.
Die Nährstoffmengen, die im Herbst ausgebracht wurden, müssen aufgezeichnet werden und im Frühjahr bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt werden.
Für die Düngung nach der Ernte der Hauptfrucht sind folgende Punkte für die Stick- stoffdüngung wichtig:
• Für Zwischenfrüchte ist keine Bedarfsermittlung notwendig. Die Düngung muss der Etablierung der Kultur dienen. Das heißt, eine organische Düngung soll vor der Saat eingearbeitet werden. Die Zwischenfrucht muss mit den praxisüblichen Saatmengen bestellt werden und mindestens 6 Wochen stehen.
• Werden Zwischenfrüchte als ökologische Vorrangfläche angebaut, ist u.a. zu beachten, dass keine mineralische Stickstoffdüngung erfolgen darf.
• Eine Untersaat darf nur gedüngt werden, wenn die Deckfrucht vor dem 15. September geerntet ist und die Untersaat eine ausreichende Bodenbedeckung von mindestens 30 % aufweist.
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Caroline Lammer
• Zu Wintergerste, Winterraps und Feldfutter sind die im Herbst ausgebrachten Düngemengen aufzuzeichnen und bei der vor der ersten Frühjahrsgabe zu erstellenden Bedarfsermittlung zu berücksichtigen.
• Die Grenze von 30 kg Ammonium-N/ha und 60 kg Gesamt-N/ha ist dabei unbedingt einzuhalten. Das entspricht nach Durchschnittswerten aus dem „Gelben Heft“ etwa 15 m³ Milchviehgülle / ha oder 12 m³ (bei N/P reduzierter Fütterung) Schweinegülle / ha. Die zulässige Ausbringmenge für Biogasgärreste muss aus dem Analyseergebnis errechnet werden. Biogasgärreste haben in der Regel höhere Ammoniumgehalte als Gülle. Damit ist die Ausbringmenge durch den Ammoniumgehalt begrenzt. Beispielsweise bei einem Nährstoffgehalt von 6 kg/t Nges und 3,6 kg/t NH4-N dürfen maximal 8 m³ Gärrest ausgebracht werden.
Unverzügliche Einarbeitung
Gülle, Jauche, sonstige organische Düngemittel (z. B. Klärschlamm) und Geflügelkot sind auf unbestelltem Ackerland innerhalb von 4 Stunden unverzüglich einzuarbeiten.
Abstandsauflagen zu Gewässern
Bei der Ausbringung von stickstoff- und phosphorhaltigen Düngern, hierzu zählen auch die organischen Dünger, sind gegenüber Gewässern bei Breitverteilung 4 m Abstand einzuhalten. Mit einer Technik, die eine randscharfe Ausbringung ermöglicht, wie z. B. Schleppschlauch oder Schleppschuh kann der Abstand auf 1 m verringert werden.
Auf Ackerland mit starker Hangneigung (über 10 %) gibt es gesonderte Auflagen, die zu beachten sind.
Auswirkungen der Trockenheit 2018 auf die Düngeverordnung
In vielen Regionen Bayerns haben die Acker- und Futterbauflächen unter der seit Mai anhaltenden Trockenheit stark gelitten. Es kam regional bereits zu erheblichen Ertragsausfällen.
Wie ist damit in der Nährstoffbilanzierung 2018 und der Düngebedarfsermittlung 2019 umzugehen?
Nährstoffbilanzierung
In der Nährstoffbilanzierung müssen nicht die Mindererträge angegeben werden, es können als Ersatz ausnahmsweise die dreijährigen Durchschnittserträge, die bei der Düngebedarfsermittlung verwendet wurden, angesetzt werden.
Das gilt auch für Futterbaubetriebe, die trockenheitsbedingt Grobfutter zukaufen. Die Zukaufsmengen müssen nicht in der Bilanz berücksichtigt werden, sind jedoch zu dokumentieren.
Düngebedarfsermittlung
Weicht das Ertragsniveau 2018 um mehr als 20 % vom Ertragsniveau des Jahres 2017 ab, können für die Berechnung des dreijährigen Durchschnitts die Erträge von 2017, 2016 und 2015 berücksichtigt werden.
Grundfutterergebnisse 2018:
Erklärung:
Der 1. Schnitt wurde heuer aufgrund der sehr guten Wachstumsbedingungen im April bereits ab dem 20.04. geerntet. Die Haupternte ist in 2 große Blöcke (vom 27.04 bis 30.04 und vom 05.05 bis 08. 05) aufgegliedert. Der Trockenmassegehalt von 35 % ist optimal. Erfreulich gut ist der Rohproteingehalt mit 18 % im 1. Schnitt. Durch das rasche Wachstum sind die Gräser sehr schnell in die Verholzung gegangen. Gerade die später geernteten Proben zeigen einen erhöhten NDF und ADF Wert: Der Zuckergehalt ist in den meisten Proben heuer wieder in einem guten Bereich. Der Energiegehalt der Proben ist auch mit steigender Verholzung stark rückläufig.
Der 2. Schnitt wurde wieder nach ca. 30 bis 32 Tagen geerntet.
Durch die bereits trockenen Ernteverhältnisse wurde sehr sauber geerntet. Das Rohprotein liegt mit 16,8 % noch immer sehr hoch. Ein Problem macht der hohe NDF und ADF Wert.
Gerade bei Beständen mit einem hohen Anteil an Bastardweidelgras, das sehr früh in die Reifephase geht, ist der Verholzungsgrad der Proben sehr hoch. Diese hohen Werte sind auch der Grund für den niedrigen Energiewert in unseren Silageproben.
Der 3. Schnitt wurde von Anfang Juni bis Anfang August geerntet. Hier ist bereits die unterschiedliche Nutzungsintensität der einzelnen Betriebe zu sehen. Entscheidend ist immer der Zeitraum zwischen den Schnitten. Der 3. Schnitt fällt heuer in die Hauptsom- merhitze. Proben über 50 % TS sind mehrfach zu sehen. Die Gefahr einer Nacherwär- mung im Silo ist sehr hoch. Die Inhaltsstoffe sind ähnlich wie in den Vorjahren zu sehen.
Jahr TS% R. Asche Protein R Faser NDF ADF Zucker Energie 2017 35,5% 96 g 148 g 204 g 412 g 237 g 124 g 6,59 MJ
Nel
2018 32,7% 95 g 175 g 239 g 470 g 284 g 68 g 6,28 MJ
Nel
Jahr TS% R. Asche Protein R Faser NDF ADF Zucker Energie 2017 36,9% 111 g 156 g 238 g 461 g 283 g 81 g 6,26 MJ
Nel
2018 36,3% 96 g 163 g 252 g 490 g 302 g 72 g 5,99 MJ
Nel
Jahr TS% R. Asche Protein R Faser NDF ADF Zucker Energie 2017 36,9% 116 g 167 g 237 g 462 g 285 g 70 g 6,04 MJ
Nel
2018 41,4% 101 g 171 g 233 g 476 g 292 g 77 g 5,96 MJ
Nel
2. Schnitt
3. Schnitt 1. Schnitt
Jahr TS% R. Asche Protein R Faser NDF ADF Zucker Energie 2017 35,9% 120 g 183 g 231 g 460 g 285 g 47 g 6,02 MJ
Nel
2018 38,4% 102 g 182 g 221 g 489 g 312 g 45 g 5,80 MJ
Nel
4. Schnitt
– 19 –
Beim 4. Schnitt sind erst 52 Proben eingegangen. Der Rohproteingehalt steigt bereits wieder auf 18 %. Der hohe ADF und NDF bleibt auch im 4. Schnitt das große Thema. Ein niedriger Energiegehalt von 5,8 MJ NEL im Durchschnitt ist die Folge.
Mineralstoffuntersuchung auf Phosphor zum 1. Schnitt
Der Wert in der Gruber Fütterungstabelle für Grassilage 1. Schnitt liegt bei 3,7 bis 4,0g je kg TS. Die aktuellen Untersuchungsergebnisse in unserem Einzugsgebiet schwanken von 2,6g bis 4,7g.
Aufgrund dieser Ergebnisse könnte in vielen Milchviehrationen ein Mineralfutter ohne Phosphor eingesetzt werden. Gerade auch im Hinblick auf die künftige Stoff-Strom- Bilanz sollte jeder Milchviehhalter bereits jetzt auf die Reduzierung beim Phosphor achten. Eine Mineralstoffuntersuchung des Grundfutters ist ein Muss für jeden Milch- erzeuger.
Josef Schmalzbauer
Hinweise zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung
In diesem Jahr gibt es noch eine Förderrunde. Alle bis zum 31.10.2018 gestellten Förderanträge nehmen am anschließenden Auswahlverfahren teil. Beachten Sie bitte, dass Sie mit den Antragsunterlagen auch eine Baugenehmigung für Ihr Bau- vorhaben vorlegen müssen. Die Antragstellung sollte rechtzeitig vorbereitet werden.
Im Jahr 2019 werden die Förderkonditionen voraussichtlich in den wesentlichen Punkten beibehalten.
Das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) läuft weiter wie bisher. In diesem Programm sind folgende Maßnahmen förderfähig:
• erstmalige Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung in kleinen Milchviehbe- trieben
• Baumaßnahmen in Umstellungsbetrieben auf ökologischen Landbau, die zur Anpassung an die EG-Öko-Verordnung notwendig sind
• Laufhöfe
• Heubelüftungsanlagen
• Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steilhanglagen Ihre Ansprechpartner am AELF Rosenheim sind
Sandra Mühlbauer (08031/3004-1225) und Rosemarie Weinhart (08031/3004-1227)
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– 21 –
Mittwoch, 17. Oktober 2018
Mittwoch, 07. November 2018 Mittwoch, 28. November 2018 Mittwoch, 19. Dezember 2018
Großviehmärkte 2018
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Ob Stall, Ferienwohnungen, Hofcafe oder Verkaufseinrichtungen. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Finanzierung und Förderung Ihres Vorhabens.
Die BBA hat die unabhängigen und kompetenten Experten für alle Fragen rund um diese staatlichen Förderprogramme:
Förderungen nach dem Agrarinvestitionsprogramm (AFP) Neubau, Umbau und Ausbau von Stallgebäuden mit Technik.
Förderungen nach dem Diversifizierungsprogramm (DIV)
Neubau, Einbau und Umbau von Ferienwohnungen, Hofcafes, Direktverkaufseinrichtungen, Reithallen etc.
Förderungen nach dem Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) Maßnahmen zur Umstellung von Anbinde‐ auf Laufstallhaltung
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung: Wir erstellen Kostenschätzung und Finanzie‐
rungskonzept sowie den Auszahlungsantrag mit Verwendungsnachweis.
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Gerne stehen wir Ihnen zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.
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Geschäftsstelle:
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