BRACHTTAL A K T U E L L
Amtliches Verkündigungsorgan der Gemeinde Brachttal
Schlierbach, Hellstein, Neuenschmidten, Spielberg, Udenhain, Streitberg
20.11.2020 • Ausgabe 22/2020 • KW 47 • 12. Jahrgang Arbeitseinsatz in Hellstein
am „Weißen Garten“
Am 31.10.2020 beteiligten sich engagierte Bürgerinnen und Bürger bei einem Arbeitseinsatz in Hellstein am und im „Weißen Garten“. Etwa 350 große und kleine Pflanzen und an die hundert Blumenzwiebeln fanden ihren Platz im „Weißen Garten“. Die Gedenkstätte für die frühere jüdische Gemeinde in Hellstein erfuhr dadurch eine weitere deutliche Aufwertung.
Hans-Otto Kolmar hatte die Planung und die Pflanzenauswahl übernommen und war mit viel Tatkraft bei der Sache. Mit einem hohen Wirkungsgrad bei der Pflanzung machten sich Simone Wendling, Markus Gleiss, Lutz Heer, Wolfram Zimmer, Ernst Gottschalk und Frau Grund mit ihrer Tochter sowie die Fachkräfte, welche die Randsteine setzten, an die Arbeit.
Hand in Hand, mit großem Engagement und mit Ausdauer, wurde dem „Weißen Garten“ für die näch- sten Jahre ein Gesicht gegeben. „Wir waren alle platt und sehr zufrieden und stolz auf uns“, erklärt
Ernst Gottschalk, der federführend den Arbeitskreis Gedenken leitet, welcher den „Weißen Garten“ erdacht und realisiert hat. Vielen Dank an alle fleißigen Helferinnen und Helfer!
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Niederschrift
über die Sitzung der Gemeindevertretung Sitzung vom 28.10.2020 in der MZH Neuenschmidten
- Sitzung Nr. 46/2020 - Beginn: 20:09 Uhr Ende: 21:32 Uhr Gesetzliche Mitgliederzahl: 25
Stimmberechtigt anwesend:
Lutz Heer (CDU) Michael Sethaler (CDU) Klaus Schumann (CDU) Jörg Hartwig (CDU) Adolf Kreisel (CDU) Gülistan Tuna (SPD) Dieter Weber (SPD) Thomas Georg (SPD) Gerhard Gleis (SPD) Christopher Soiné (SPD) Christian Klas (FWB) Torsten Gast (FWB) Markus Gleiß (FWB) Sabine Gleiß (FWB) Enrico Detzer (FWB) Sabrina Zimmer (GFV)
TAGESORDNUNG:
1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung Nr. 45 vom 21.09.2020
2. Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung 3. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes 5. Anfragen
Es liegen keine Anfragen vor
6. Dringlichkeitsantrag gem. § 9 Abs. 1 S. 2 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse zur unverzüglichen Einberufung einer Gemeindevertretersitzung
Anlass: Anschaffung Luftfiltergeräte mit HEPA-Filter für die Gemeinde Brachttal
Hier: Antrag von Mitgliedern der Fraktionen von Freie Wähler Brachttal, CDU und SPD vom 20. Oktober 2020 7. Resolutionsantrag an den Landrat des Main-Kinzig-Kreises
Ausstattung der Grundschule Brachttal mit Luftfiltergeräten mit H 14-HEPA-Filter mit UV-C-Licht
Hier: Antrag der Fraktion Freie Wähler Brachttal vom 20.10.2020
Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren durch Einladung vom 22.10.2020 unter Verkürzung der Ladungsfrist mit Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden. Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben worden.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Ladung keine Einwendungen erhoben werden. Die Gemeindevertretung ist nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Er stellt fest, dass keine zwei Drittel der gewählten Mitglieder der Gemeindevertretung anwesend sind, um die vom Ausschuss angedach- ten zwei Punkte auf die heutige Tagesordnung setzen zu können. Dies bedeute, dass die Angelegenheiten zum Ausschuss zurück verwiesen werden können. Er schlägt zum Verfahren vor, dass im Anschluss an
Es fehlten entschuldigt:
Claudia Rimkus (CDU) Gerfried Repp (CDU) Anton Mutter (SPD) Ramona Kröll (SPD) Dr. Petra Wurst (GRÜNE) Christiane Gunia (GRÜNE) Yvonne Langer (FWB) Benjamin Eurich (GFV) Alexander Zimmer (GFV) Gemeindevorstand anwesend:
Wolfram Zimmer (CDU) Entschuldigt:
Roland Tzschietzschker (CDU) Maximilian Kröll (SPD) Anna Leo (CDU) Alwin Marburger (SPD) Heinrich Gunia (GRÜNE) Dietmar Noack (FWB) Alexander Potsis (FWB) Reinhard Gleiß (FWB)
die heutige Sitzung eine Ältestenratssitzung stattfinden wird, gemein- sam mit dem Ausschussvorsitzenden und den Vorsitzenden der Fraktionen, um das weitere Vorgehen bei den Sitzungen zu bespre- chen.
Vorsitzender Heer erinnert an die Regeln, die während der Sitzung zum Schutz vor dem Corona-Virus eingehalten werden müssen, insbe- sondere an die Maskenpflicht in der Halle.
Er weist nochmals darauf hin, dass die beiden Tagesordnungspunkte
„Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK)“ und die „2.
Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung“ heute nicht behan- delt werden können. Deshalb sollen sie bei der regulären Gemeinde - vertretersitzung am 16. November 2020, wenn sie stattfinden kann, beraten und beschlossen werden.
TOP 1 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung Nr. 45 vom 21.09.2020
Vorsitzender Heer gibt bekannt, dass zwei Einwände gegen die o. a.
Niederschrift fristgerecht eingegangen seien.
Zunächst verliest er den Einwand des Gemeindevertreters Gerhard Gleis, der folgende Änderung beantragt:
TOP 5 Mitteilungen des Gemeindevorstandes(Seite 396) Jahresabschluss 2019
Bürgermeister Zimmer informiert an Hand von Folien über die Ergebnisrechnung der Jahre 2014 bis 2019, die Entwicklung des Zahlungsmittelbestandes/der Liquiditätskredite und die Eigenkapital - quote von 2013 bzw. 2014 bis 2019 und die durch den Beitritt zur Hessenkasse gesetzlich geforderte Liquiditätsreserve.
Abstimmung: 12 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 4 Enthaltungen
somit einstimmig angenommen
Vorsitzender Heer gibt den Einwand des Gemeindevertreters Enrico Detzer zur Kenntnis.
TOP 10 Bauleitplanung der Gemeinde Brachttal, OT. Udenhain Bebauungsplan „Am Steinchesküppel/Kesselacker“
Aufgrund der Tatsache, dass Gemeindevertreter Schumann die Sitzung wegen eines drohenden Widerstreits der Interessen verlassen hatte, können nicht 16 Ja-Stimmen abgegeben worden sein.
Das Abstimmungsergebnis lautet richtig:
Abstimmung: 15 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Anschließend verliest Vorsitzender Heer den weiteren Einwand des Gemeindevertreters Detzer.
TOP 7 Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung: Video- Streaming
Da die Ausführungen nicht den tatsächlichen Verlauf widerspiegeln, beantragt er den ersten Satz im zweiten Absatz wie folgt zu ändern:
Nach einer Diskussion zur Klärung des Prozedere stellt Markus Gleiß den Änderungsantrag, § 17 a Abs. (1) Satz 2 zu streichen.
Abstimmung: 12 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 4 Enthaltungen
somit einstimmig angenommen
In diesem Zusammenhang gibt Vorsitzender Heer noch einmal seinen Ursprungstext, die darauf von den Fraktionen gewünschten Änderungen bis hin zu dem in der Sitzung am 21.09.2020 vorliegen- den Text bekannt. Er bittet die Fraktionen, sich nochmals darüber zu beraten, damit diese Angelegenheit auf die Tagesordnung der am 16.11.2020 voraussichtlich stattfindenden Sitzung gesetzt werden kann. Aus seiner Sicht bestehe letztlich Einigkeit, den ursprünglich von ihm versandten Beschlussvorschlag erneut einzubringen.
TOP 2 Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Vorsitzender Heer beruft im Anschluss an die heutige Gemeindevertretersitzung zur Ältestenratssitzung ein, um zu beraten,
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wie es mit den zukünftigen Präsenzsitzungen gehandhabt werden soll.
TOP 3 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
Zum Thema Friedhofsgebühren gibt Ausschussvorsitzender Weber bekannt, dass in der Sitzung am Montag ein Erdröhrensystem der Fa.
Modus durch Herrn Münch vorgestellt worden sei. Da auch Baumbestattungen mit Urnen auf den Friedhöfen angeboten werden sollen, müssen diese Kosten in die Friedhofsgebührenkalkulation mit eingerechnet werden.
Ein weiteres Thema war der Antrag zur Aufnahme ins Dorfentwicklungsprogramm IKEK, welchem der Ausschuss zuge- stimmt habe, der jedoch heute aus bekannten Gründen nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden konnte.
Zu den Straßenausbaubeiträgen gab es zwei Rechenbeispiele zum einen „wiederkehrende“ und zum anderen „einmalige“ Gebühren.
Innerhalb der Fraktionen soll noch einmal darüber gesprochen werden, um im November bzw. Dezember abschließend beraten zu können.
TOP 4 Mitteilungen des Gemeindevorstandes
Bürgermeister Zimmer informiert über folgenden Sachverhalt:
Kassenbestand
Am 28.10.2020 beträgt der Kassenbestand 1.648.172,39 €.
TOP 5 Anfragen
Vorsitzender Heer gibt bekannt, dass zur heutigen Sitzung keine Anfragen vorliegen.
Zur geplanten Sitzung am 19.10.2020, die jedoch ausgefallen war, lag eine Anfrage des Gemeindevertreters Gleis vor. Am 26.10.2020 erfolg- te deswegen die schriftliche Beantwortung in Form einer PowerPoint- Präsentation des Jahresabschlusses 2019. Von Herrn Gleis sei der Hinweis gekommen, dass noch einige Daten fehlen würden. Daraufhin wurde heute noch eine schriftliche Erläuterung zur PowerPoint- Präsentation versandt. Bürgermeister Zimmer weist darauf hin, dass es sich hierbei um die Unterlagen handelt, die dem Gemeindevorstand zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 vorgelegen haben und gibt noch eine kurze Erläuterung hierzu. Gemeindevertreter Gleis klärt auf, dass nicht er die Anfrage gestellt habe, sondern die SPD-Fraktion.
Er stellt fest, dass der Jahresabschluss seit dem 30.04. dem Gemeindevorstand vorliege und er es schade finde, dass es so lange gedauert hat, bis die Gemeindevertretung das Ergebnis präsentiert bekomme. Es gehe auch darum, dass die Haushaltsreste 2019 der Gemeindevertretung mitgeteilt werden, damit diese Kenntnis erlangt, welche Maßnahmen nicht umgesetzt werden konnten. Des Weiteren geht er auf die Erläuterung zur PowerPoint-Präsentation ein, in der es unter Punkt „Bilanz“ heißt, dass das Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr gesunken sei, was auf eine geringe Investitionstätigkeit hin- weise. Bürgermeister Zimmer klärt auf, dass man zu wenige Investitionen eingestellt habe. Weiter teilt er mit, dass die Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss zur Beratung und Entlastung des Vorstandes offiziell erhält und dieser an den Ausschuss weitergeleitet wird. Er habe nicht die Aussage getätigt, dass der Bericht erst in Gemeindevertretung gehen kann, wenn er geprüft sei.
Wie bekannt, wurden die Ergebnisse der Jahresrechnung 2019 in der Gemeindevertretersitzung am 21.09.2020 mitgeteilt.
TOP 6 Dringlichkeitsantrag gem. § 9 Abs. 1 S. 2 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse zur unverzüglichen Einberufung einer Gemeindevertretersitzung
Anlass: Anschaffung Luftfiltergeräte mit HEPA-Filter für die Gemeinde Brachttal
Hier: Antrag von Mitgliedern der Fraktionen von Freie Wähler Brachttal, CDU und SPD vom 20. Oktober 2020 Vorsitzender Heer verliest den o. a. Dringlichkeitsantrag. Er führt wei- ter aus, dass das Land Hessen ein Sonderprogramm in Höhe von 10 Mio. für die Beschaffung von Luftfiltergeräten für die Schulträger auf- gelegt habe. Dies bedeute, dass ein entsprechender Anteil für die Schulen des Main-Kinzig-Kreises, somit auch für die Grundschule
Brachttal Verwendung findet, um sie mit Luftfilter auszustatten. Für die im Antrag genannten Räume muss die Gemeinde selbst Mittel bereitstellen. Vorsitzender Heer erläutert, warum diese nicht, wie im Antrag erwähnt, aus der Gewerbesteuerkompensationszahlung des Landes Hessen erfolgen können. Er spricht sich dafür aus, die Haushaltsmittel als außerplanmäßige Ausgabe zu tätigen. Zur Frage der Vorgehensweise bei der Mittelbereitstellung gibt Bürgermeister Zimmer eine kurze Erläuterung. Nach einer Diskussion stellt Vorsitzender Heer fest, dass dieses Gremium nicht darüber befinden solle, welche Geräte angeschafft werden sollten. Hierzu gibt es Fachleute, die befragt werden können. Weiter schlägt er vor, eine Abstufung vorzunehmen, in dem man zuerst die Kitas und die betreute Grundschule ausstattet und wenn noch Geld übrig sei, dann die restli- chen Einrichtungen. Nach einem weiteren Meinungsaustausch sind sich die Fraktionen darüber einig, dass der Schutz der Kinder Vorrang habe. Vorsitzender Heer lässt über den Antrag mit den Änderungen abstimmen.
Die Gemeindevertretung Brachttal beschließt:
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brachttal wird hiermit beauf- tragt, für folgende gemeindlichen Gebäude Luftfiltergeräte mit H14- Hepa-Filtern und UV-C-Licht innerhalb möglichst kurzer Lieferzeit zu beschaffen. Die Gemeindevertretung genehmigt hierfür einen Betrag von 80.000,- Euro als außerplanmäßige Ausgabe. Zu berücksichtigen sind auf Wunsch der Gemeindevertretung folgende Räumlichkeiten in der nachstehend aufgeführten Reihenfolge:
1. Kindereinrichtungen der Gemeinde (Kitas und betreute Grundschule)
2. Rathaus: beide Bürgerbüros
3. soweit noch Mittel vorhanden sind, die Säle der Dorfgemeinschaftshäuser und Mehrzweckhalle
Ein Fortschrittsbericht wird der Gemeindevertretung zur Kenntnis gegeben.
Abstimmung: 15 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
somit einstimmig angenommen
TOP 7 Resolutionsantrag an den Landrat des Main-Kinzig- Kreises
Ausstattung der Grundschule Brachttal mit Luftfiltergeräten mit H 14-HEPA-Filter mit UV-C-Licht
Hier: Antrag der Fraktion Freie Wähler Brachttal vom 20.10.2020
Vorsitzender Heer verliest den o. a. Resolutionsantrag und gibt eine kurze Erläuterung hierzu. Ein Gespräch wird noch mit den Grünen erfolgen, da sie aufgrund der Pandemie-Lage nicht an den Präsenzsitzungen teilnehmen und die Resolution gemeinsam von allen Fraktionen verabschiedet werden sollte.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden Heer erfolgt keine Gegenrede.
Resolutionsantrag:
Die Fraktionen von FWB, SPD, CDU, GfV und Die Grünen aus der Gemeindevertretung Brachttal wünschen folgende dringlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesellschaft, in den schweren Zeiten der Corona-Pandemie, von dem Schulträger der Grundschule Brachttal:
• Anschaffung von Luftfiltergeräten mit H-14-HEPA-Filtern mit UV-C-Licht für alle Klassenzimmer
• Anschaffung von den genannten Geräten für das Lehrerzimmer und das Sekretariat
Die Gemeindevertretung sieht den Einsatz von Luftfiltertechnik als eine von mehreren Maßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos.
Die Filtergeräte sollen keinesfalls das Belüften der Räume ersetzen!
Die Filtergeräte sollen viel mehr als Ergänzung dienen. Die Luftfiltergeräte sollen helfen, eine mögliche Verbreitung von eventuell vorhandenen Aerosolen in der Raumluft zu vermeiden.
Die Gemeindevertretung möchte hierbei neben der Gesunderhaltung der Kinder und der Lehrerschaft, auch die Eltern und Großeltern berücksichtigen. Die Großeltern leben in unserer ländlichen Region nicht selten mit den Schulkindern in einem Haus oder sogar in einem gemeinsamen Haushalt. Wir möchten ausdrücklich auch auf die
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IMPRESSUM
Das amtliche Verkündigungsorgan „Brachttal aktuell” er scheint nach Bedarf in allen Ortsteilen der Gemeinde Brachttal/Hessen und wird kostenlos an alle Haus halte in den Ortsteilen der Gemeinde Brachttal mit der „REGIONALE“ verteilt. Für Druckfehler keine Haftung.
Verantwortlich für den Inhalt:
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brachttal Verantwortlich für Satz und Druck:
Text & Grafik Service Eva Maria Martin, 63633 Birstein Im Erbes 5 , Tel. 06054/1318, Fax 0 60 54/29 75 E-Mail: info@die-regionale.de • www.die-regionale.de Fürsorgepflicht der Gesellschaft gegenüber den Lehrkräften hinwei-
sen. Wir sind auch ihnen das entsprechende risikobasierende Denken hinsichtlich des Arbeitsschutzstandards schuldig. Es gibt mittlerweile einige Studien, die Erfolge bei dem Einsatz von Luftfiltergeräten bele- gen. Das Land Hessen unterstützt die Schulträger mit 10 Mio. Euro bei der Anschaffung von Luftreinigungs- und ähnlichen Geräten. Das Offenhalten der Schulen hat ebenso eine hohe Priorität wie der Blick auf die Kosten der Sozialkassen!
Abstimmung: 16 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Brachttal, den 02.11.2020
Wichtige Informationen für Wohnungsgeber (Vermieter)
Ab dem 01.November 2015 gilt mit Einführung des neuen Bundesmeldegesetzes ein neues Melderecht.
Hiermit gibt es auch eine wichtige Änderung für Vermieter von Wohnräumen.
Bei jedem Einzug und in seltenen Fällen auch beim Auszug (z.B.
beim Wegzug ins Ausland/ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) ist künftig dem Wohnungsnehmer (Mieter) durch den Wohnungsgeber eine Bestätigung auszustellen.
Diese Bestätigung muss dem Mieter innerhalb von 2 Wochen nach Ein- bzw. Auszug durch Sie als Vermieter ausgehändigt werden, da er diese für den Meldevorgang (An-, Um- oder Abmeldung) benötigt.
Wohnungsgeber können Wohnungseigentümer, von Wohnungseigentümern beauftragte Wohnungsverwaltungen aber auch Hauptmieter, die ihre Wohnung untervermieten, sein.
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, werden wir in dieser und fol- genden Ausgaben von Brachttal Aktuell ein Muster für eine Wohnungsgeberbestätigung veröffentlichen (siehe rechte Seite). Diese können Sie sich ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Brachttal herunterladen oder bei den Mitarbeitern des Einwohnermeldeamtes (Rathaus Zimmer 2) aushändigen lassen. Da dieser Vordruck alle gesetzlich vorgeschriebenen Daten enthält, bitten wir Sie diesen für Ihre Bestätigung zu verwenden. Wir weisen darauf hin, dass ein Mietvertrag hierfür nicht ausreichend ist.
Für Sie als Wohnungsgeber besteht Mitwirkungspflicht. Kommen Sie dieser nicht, nicht richtig oder verspätet nach, kann durch die Meldebehörde der Gemeinde Brachttal ein Bußgeld von bis zu 1.000
€ verhängt werden.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Meldeamtes gerne zur Verfügung.
Heimatjahrbuch 2021 im Rathaus erhältlich
Auch in diesem Jahr kann das Heimatjahrbuch 2021 „Zwischen Vogelsberg und Spessart“ ab sofort wieder über die Gemeindeverwaltung Brachttal bezogen werden.
Das Buch kostet6,95 € und ist im Bürgerbüro des Rathauses während der allgemeinen Öffnungszeiten erhältlich.
Die nächsten Müllabfuhrtermine in allen Ortsteilen von Brachttal
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes (Bauhof)
Samstag, 21.11.20 Samstag, 21.11.20 Mittwoch, 25.11.20 Samstag, 28.11.20 Dienstag, 01.12.20 Mittwoch, 02.12.20 Mittwoch, 02.12.20 Samstag, 05.12.20
Wertstoffhof Schadstoffmobil Wertstoffhof Wertstoffhof Restmüll Restmüll Wertstoffhof Wertstoffhof
08:00-13:00h Udh.Ringstr.
14.15-15.15h 14.00-17.00h 08.00-13.00h
Schlierbach, Hellstein Udh;
Nsch;Stbg;Spbg;
14.00-17.00h 08.00-13.00h
MÜLLABFUHRTERMINE
Rentenberatung in der Gemeinde Brachttal
Die nächste Sprechstunde von Herrn Helmut Nickolai, Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, findet statt am
Donnerstag, dem 10. Dezember 2020 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
im Zimmer 1 des Rathauses.
Er ist Ansprechpartner bei der Rentenantragstellung sowie behilflich bei Kontenklärungen, dem Ausfüllen von Formularen sowie der Beantwortung aller Fragen rund um die Rente.
Vorhandene Versicherungsunterlagen und der Personalausweis müssen mitgebracht werden.
Bitte vereinbaren Sie vorher für den Sprechtag einen festen Termin/Uhrzeit bei Frau Sawosch im Rathaus, Zimmer 3, Tel.
06053/612132.
Auch wenn wir einen festen Termin vergeben haben, kann es unter Umständen zu Wartezeiten kommen. Wir bitten dies zu berücksichtigen.
Rufbereitschaft des Hess. Forstamtes Schlüchtern
Im Notfall (Wochenenden und Feiertage) rufen Sie bitte das Hessische Forstamt Schlüchtern,
Telefon 06661-9645-34,
an.Über die automatische Rufumleitung werden Sie mit dem dienst- habenden Revierleiter verbunden.
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Muster für eine Wohnungsgeberbestätigung
--- Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes
Hiermit wird ein Einzug in bzw. Auszug aus folgender Wohnung bestätigt:
__________________________________________________________________________________
Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer mit Zusatz
__________________________________________________________________________________
Stockwerk, Wohnungsnummer bzw. Lagebeschreibung der Wohnung im Haus
In die vorher genannte Wohnung ist/sind am ________________ folgende Person/en eingezogen bzw. ausgezogen:
1. _______________________________________________________________________________
2. _______________________________________________________________________________
3. _______________________________________________________________________________
4. _______________________________________________________________________________
5. weitere Personen siehe Rückseite
Name und Anschrift des Wohnungsgebers lauten:
_________________________________________________________________________________,
Name des Wohnungsgebers
_________________________________________________________________________________
Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer, des Wohnungsgebers
_________________________________________________________________________________
Ggf. Name der durch den Wohnungsgeber beauftragten Person
Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung
Name und Anschrift des Eigentümers lauten:
_________________________________________________________________________________,
Name des Eigentümers der Wohnung
_________________________________________________________________________________
Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer, des Eigentümers der Wohnung
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen.
Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar wie die Ausstellung dieser Bestätigung ohne dazu als Wohnungsgeber oder dessen Beauftragter berechtigt zu sein (§54 i.V.m §19BMG).
____________________________________
Ort, Datum
____________________________________
Unterschrift des Wohnungsgebers oder der beauftragten Person
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Gründung der Bürgerliste Udenhain für die nächste Ortsbeiratswahl
Für die Kommunalwahl am 14. März 2021 soll wie in allen Brachttaler Ortsteilen auch in Udenhain eine parteiunabhängige Bürgerliste zur Wahl für den Ortsbeirat antreten. Dazu ist zunächst eine Gründungsversammlung der „Bürgerliste Udenhain" erforderlich. Diese findet am Freitag, dem 20.
November 2020, um 20.00 Uhr im großen Saal des Udenhainer Dorfgemeinschaftshauses statt.
Bisher haben sich vierzehn Kandidaten für die Bürgerliste gemeldet, es können aber noch mehr Kandidaten für den Ortsbeirat aufgenommen werden. Diese sollten sich vor der Gründungs versammlung bei Klaus Schumann, Tel. 06054 1790 oder per E-Mail an Schumann-Klaus_Brachttal@t-online.de mel- den.Die Gründungsversammlung ist öffentlich. Da aufgrund der Corona-Pandemie nur eine begrenzte Zahl von Teilnehmern anwesend sein darf, ist auch für Teilnehmer, die nicht an einer Kandidatur interessiert sind, eine Anmeldung bei Klaus Schumann erforderlich. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß beim Betreten des Dorfgemeinschaftshauses eine Maske zu tragen ist, die erst wieder beim Verlassen des Dorfgemeinschaftshauses abgenommen werden darf. Vor Betreten des Saales sind außerdem die Hände zu desinfizieren.
In einer zweiten Veranstaltung, die eine Woche später am 27.
November 2020 ebenfalls um 20.00 Uhr an gleicher Stelle statt- finden wird, erfolgt die Aufstellung der Kandidaten für die offizi- elle Wahlliste. Diese Veranstaltung ist dann die letzte Möglichkeit, als Kandidat für die Bürgerliste Udenhain aufge- nommen zu werden.
Vertretung für Ortsgerichtsvorsteherin Schwarzwalder
Die Vertretung für die derzeit verhinderte Ortsgerichtsvorsteherin in Brachttal, Frau Schwarzwalder, übernimmt bis auf Weiteres
Frau Bärbel Bischoff,
Erlenweg 1, 63607 Wächtersbach, Telefon 06053 601584.
Herzlichen Glückwunsch den Jubilaren der Gemeinde Brachttal im Dezember 2020
06.12.1940 15.12.1950 20.12.1950
23.12.1950 24.12.1940
27.12.1940
06.12.1950
02.12.1935 07.12.1950 12.12.1950 17.12.1940
07.12.1970
80 Jahre 70 Jahre 70 Jahre
70 Jahre 80 Jahre
80 Jahre
70 Jahre
85 Jahre 70 Jahre 70 Jahre 80 Jahre
Weihergasse 4 Triebstr. 5 Struthstr. 27
Breulstr. 3
Weiherwiesenweg 5
Bernwiesenstr. 4
Wittgenborner Str. 13
Bad Sodener Str. 26 Bad Sodener Str. 4 Alte Siedlung 3 Neue Siedlung 3
OT Schlierbach In der Aue 7 im OT Schlierbach
Schindler, Manfred Höhn, Edgar Friedrichs, Dagmar im OT Hellstein Samsel, Edeltraud Dombach, Dieter im OT Neuenschmidten Protzmann, Horst im OT Spielberg Nagelschmidt, Gerd im OT Udenhain Grimm, Lothar Marburger, Ida Schlegel, Renate Koller, Annelore Goldene Hochzeit Dr. Mößinger, Rainer und Mößinger, Ingrid
Sprechstunde des Schiedsamtes
Nach vorheriger Terminabsprache mit dem Schiedsmann Herrn Hartmut Schoof, Sandwerkstr. 20a, telefonisch zu erreichen unter der Telefon Nr. 0170-2343501 oder mit dem stellvertretendem Schiedsmann Herr Stefan Kroll, Forstweg 10, telefonisch unter der 0175-2962622 zu erreichen.
Bei Nichterreichbarkeit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder reichen Ihr Anliegen schriftlich im Rathaus ein.
Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
Auf der Grundlage des § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) veröffentlicht die Gemeindeverwaltung in den örtlichen Zeitungen folgende Jubiläen:
Altersjubiläen:
der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag
Ehejubiläen:
Goldene, Diamantene, Eiserne, Gnaden- und Kronjuwelen- Hochzeiten
Die betroffene/n Person/en hat/haben jedoch gem. § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Sollte also eine Veröffentlichung des Jubiläums nicht gewünscht sein, bitten wir dies rechtzeitig vor dem Ehrentag der Gemeindeverwaltung, Frau Sawosch, schriftlich mitzuteilen. Ein Antrag zur Einrichtung einer Übermittlungssperre liegt dort zum Ausfüllen bereit.
Ihre Gemeindeverwaltung
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Gedenken am Volkstrauertag
Zu einer stillen Gedenkminute trafen sich am Volkstrauertag der Brachttaler Bürgermeister, Herr Wolfram Zimmer und der Vorsitzende des VdK Ortsverbandes Spielberg-Streitberg- Leisenwald, Herr Heinz-Waldfried Sander auf dem Friedhof in Streitberg vor dem dortigen Ehrenmal.
Beide legten im Gedenken an die vielen Toten und Vermissten der beiden Weltkriege Kränze der Gemeinde und des VdK-Ortsverbandes nieder.
Auch hat die Gemeinde veranlasst, dass auf allen weiteren Friedhöfen in den Ortsteilen von Brachttal Kränze niedergelegt wurden (z. B. Foto unten auf dem Friedhof Neuenschmidten).
In einem kurzen Austausch gedachten beide nicht nur den Kriegsopfern, sondern allen Opfern von Krieg, Terror, Verfolgung und Folter. Beide zeigten sich dankbar für inzwi- schen 75 Jahre Frieden in Deutschland und brachten Ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass dies so bleiben möge. Aber gera- de dazu sei es erforderlich, solche Gedenktage – auch gerade zu den derzeitigen Corona-Bedingungen – nicht zu vergessen.
Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele
Brachttal bezieht weiterhin CO
2-neutrales Erdgas
Unter Beachtung der aktuellen Corona-Vorschriften empfing Bürgermeister Zimmer am 22.10.2020 den MainKinzigGas- Geschäftsführer Ivars Gludausis im Rathaus zur Übergabe der
„KlimaPlus-Urkunde“.
Seit Anfang Dezember 2017 bezieht die Gemeinde Brachttal für diverse kommunale Liegenschaften das CO2-neutrale Erdgas
„KlimaPlus“ von MainKinzigGas.
Erdgas ist der im Vergleich zu Kohle oder Öl in der Verbrennung emissionsärmste zur Verfügung stehende fossile Brennstoff. Restliche Mengen Kohlenstoffdioxid (CO2) können durch den Bezug von KlimaPlus ausgeglichen werden. Das für Kommunen, Gewerbe- und Privatkunden gleichermaßen konzipierte Produkt garantiert durch den Einsatz gezielter CO2-Zertifikate, dass die vor Ort entstehende Menge an Kohlenstoffdioxid an anderer Stelle durch zertifizierte Klimaschutzprojekte neutralisierend eingespart wird.
„Veränderung fängt bei jedem Einzelnen an, so auch bei uns als Kommune“, so Bürgermeister Wolfram Zimmer. „Jeder sollte über seine Gestaltungsmöglichkeiten nachdenken und diese nutzen.
KlimaPlus unterstützt uns bei der Erreichung unserer kommunalen Klimaschutzziele und deshalb haben wir den Bezug nicht nur verlän- gert, sondern mit zusätzlich versorgten Liegenschaften ausgebaut.“
Mit dem erweiterten KlimaPlus-Bezug erspart die Gemeinde Brachttal der Umwelt ab dem 1. Januar 2021 jährlich rund 114.000 Kilogramm CO2. „Jeder, der KlimaPlus für einen relativ geringen Aufpreis bezieht, unterstützt den globalen Klimaschutz und mehr“, erklärt der Vorsitzende
der MainKinzigGas-
Geschäftsführer Ivars Gludausis. „Wir investieren in Projekte, die neben dem Klimaschutz auch die Verbesserung von Bildung und Gesund heitsbedingungen för- dern. Unabhängige Sach - verständige prüfen die Projekte nach höchsten Qualitäts - standards.“
Foto: Brachttal bezieht weiter- hin CO2-neutrales Erdgas: Das bestätigt eine entsprechende Urkunde, die MainKinzigGas- Geschäftsführer Ivars Glu - dausis (rechts) Bürgermeister Wolfram Zimmer überreicht.