Wie bereits in unserer letzten Aus- gabe der Hauspost berichtet, hat auf- grund der Corona-Pandemie der Aufsichtsrat abweichend von §48 Abs. 1 Satz 1 GenG die Möglichkeit, den Jahresabschluss festzu- stellen (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht – COVID-19-Gesetz). Diese Möglichkeit haben Aufsichtsrat und Vorstand am 19. Mai dieses Jahres genutzt.
Der für unser Unternehmen zuständige Wirtschafts- prüfer des Prüfverbandes der Berlin Brandenburgi- schen Wohnungsunternehmen, Herr Torsten Fech- ner, wertete das Ergebnis der Prüfung unter Einbe- ziehung des Jahresabschlusses per 31.12.2019 um- fänglich aus.
Er konnte bestätigen, dass
• Vorstand und Aufsichtsrat ihren gesetzlichen und satzungsgemäßen Verpflichtungen ordnungsge- mäß nachgekommen sind,
• die Vermögens- und Finanzlage der Genossen- schaft geordnet sind und
• die Zahlungsfähigkeit gesichert ist.
Der Aufsichtsrat stellte durch einstimmigen Be- schluss den Jahresabschluss 2019 mit einem Jah- resüberschuss von 4.980.108,52 Euro inklusive Gewinnverwendung fest.
Das war die Voraussetzung, um pünktlich zum 30.
Juni 2020 die Auszahlung der gekündigten Ge- schäftsanteile / der Auseinandersetzungsguthaben vorzunehmen.
Der Lagebericht und das zusammengefasste Prü- fungsergebnis sind auf unserer Homepage unter
»Dokumente« veröffentlicht.
Im Mai gingen Aufsichtsrat und Vorstand noch davon aus, dass es eine gute Chance gibt, die Or- dentliche Vertreterversammlung als Präsenzveran- staltung durchführen zu können.
Feststellung des Jahresabschlusses
per 31.12.2020
Vertreterversammlung 2020
Aufgrund der von der Bundesregierung und vom Senat von Berlin erlassenen Bestimmungen zu Ver- haltensregeln in der Corona-Krise wurde die Ter- minplanung 2020 auf den Prüfstand gestellt. Nach einer entsprechenden Risikoabwägung hielten es Aufsichtsrat und Vorstand für notwendig, Veranstal- tungen und Versammlungen im Sinne der Fürsor- gepflicht für die Vertreter/innen und Mitarbeiter/
innen abzusagen:
• Die gemeinsame Vertreterfahrt mit Aufsichtsrat und Vorstand entfiel somit.
• Auch die Informationsveranstaltungen im Vor- feld der Ordentlichen Vertreterversammlung fanden nicht statt.
Zum Schutz der Gesundheit der Vertreter/innen sowie aller Beteiligten beschlossen Aufsichtsrat und Vorstand in ihrer gemeinsamen Sitzung am 26. August, dass die Vertreterversammlung 2020 leider nicht als Präsenzversammlung stattfinden kann. Alle Bemühungen, geeignete Räumlichkeiten anzumieten, scheiterten an fehlenden Hygienekon- zepten der jeweiligen Betreiber.
Nach dem COVID-19-Gesetz können gemäß des- sen Art. 2 § 3 Abs. 1 abweichend von § 43 Abs. 7 Satz 1 Genossenschaftsgesetz Beschlüsse der Ver- treter/innen auch dann schriftlich oder elektro- nisch gefasst werden, wenn dies in der Satzung der Genossenschaft nicht ausdrücklich zugelassen ist.
Dem Gesetzgeber ging es im Wesentlichen darum,
dass Unternehmen trotz der – aufgrund der COVID-19-Pandemie – bestehenden Einschrän- kungen der Versammlungsfreiheit die sogenann- ten »Kernbeschlüsse« fassen können.
Aus diesem Grund hat Herr Achim Wegeleben am 03. September in seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrates entsprechend § 33 (1) unserer Satzung die Ordentliche Vertreterversammlung 2020 im Wege eines Umlaufverfahrens gemäß COVID-19-Gesetz einberufen.
Alle Vertreter/innen erhielten die notwendigen Un- terlagen. Da der Jahresabschluss per 31.12.2019 in- klusive Gewinnverwendung – wie berichtet – durch den Aufsichtsrat festgestellt wurde, umfasste die Beschlussfassung der Ordentlichen Vertreterver- sammlung die Entlastung von Aufsichtsrat und Vor- stand für das Geschäftsjahr 2019.
Die Ordentliche Vertreterversammlung 2020 konnte mit Auszählung der abgegebenen Stimmen am 02. November erfolgreich abgeschlossen werden.
Beide Beschlüsse erhielten jeweils 48 JA-Stimmen, eine NEIN-Stimme. Eine Stimmabgabe war ungültig.
Das Umlaufverfahren war für alle Beteiligten neu und daher mit viel Aufwand und Bürokratie ver- bunden. Die hohe Beteiligung (90,91 %) verdeut- lichte, dass das Verfahren unter den gegebenen Umständen auf viel Zuspruch und Verständnis traf.
Aufsichtsrat und Vorstand bedanken sich bei allen Vertreter/innen für ihr Engagement und ihre Un- terstützung in diesen schwierigen Zeiten.
Von den Vertretern / Vertreterinnen, die in der nun beginnenden Amtszeit nicht mehr zur Verfügung stehen, hat sich der Vorstand persönlich am 06. Ok- tober unter Einhaltung der Abstands- und Hygiene- regeln bei einem persönlichen Treffen in unserem Mietertreff verabschiedet.
Aus diesem Anlass ließ man die vergangenen Jahre Revue passieren und konnte über so manches Er- lebnis schmunzeln, anderes stimmte eher nach- denklich. Insgesamt brachten alle Vertreter/innen zum Ausdruck, dass sie auf die Entwicklung unse- rer Genossenschaft, die sie durch ihre ehrenamtli- che Arbeit mitgestaltet haben, stolz sind. Das vertrauensvolle Miteinander aller Organe der Ge- nossenschaft – Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand – ist ein wesentlicher Faktor dafür, dass unsere Genossenschaft wirtschaftlich stabil ist und seit vielen Jahren eine sozialverträgliche Mie- tenpolitik betreiben kann.
Für das kommende Jahr hoffen Aufsichtsrat und Vorstand, dass wir Veranstaltungen – wie das Tref- fen aller Vertreter/innen mit dem Aufsichtsrat und dem Vorstand im Rahmen einer Exkursion ins Brandenburger Land, unsere Informationsveran- staltungen sowie die Ordentliche Vertreterver- sammlung – wieder durchführen können.
Dankbar verabschiedet
unter Coronabedingungen
Post an die Genossenschaft
Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu. Bedingt durch die Corona-Pande- mie war und ist nichts mehr so, wie wir es gewohnt waren: Kontaktverbote, Abstands- und Hygieneregeln bestimmen alle unsere Lebens- bereiche – privat, beruflich und gesellschaftlich.
Besonders schmerzlich für uns als Genossenschaft ist, dass es kaum persönliche Kontakte mit unseren Mietern, Mieterinnen und Mitgliedern gab. Keine gemeinsamen Mieterfahrten, kein Sommerfest, keine Treffen mit unseren Vertretern/innen. Und auch unseren beliebten Weihnachtsbasar müssen wir schweren Herzens absagen. Das zu Ende ge- hende Jahr hat uns allen viel abverlangt. Das neue Jahr 2021 wird in Bezug auf die Pandemie sicher-
lich auch noch viele Herausforderungen an uns stellen. Aber das Wichtigste ist – gesund bleiben!
Und da Bewegung an frischer Luft dazu beiträgt, haben wir mit der Grün Berlin GmbH eine Koope- rationsvereinbarung abgeschlossen. Unter Vorlage des rechts abgebildeten Coupons erhalten unsere Mitglieder 25 % Rabatt auf die reguläre Jahreskarte sowie auf die ermäßigte Jahreskarte. Die Jahres- karte gilt für die Gärten der Welt, den Britzer Garten den Botanischen Volkspark Blankenfelde-Pankow sowie den Natur-Park Schöneberger Südgelände.
In den Gärten der Welt können Sie an nur einem Tag auf Weltreise gehen: Exotische Blumen und Pflanzen aus der Seilbahn oder aus der Nähe be- wundern, fremde Kulturen entdecken oder einfach die Seele baumeln lassen – die Gärten der Welt sind so vielfältig wie die Besucher*innen.
Entdecken Sie die grüne Vielfalt Europas, staunen Sie über die Natur Balis, Japans, Chinas oder Ko- reas und tauchen Sie ein in religiöse Traditionen im Christlichen, dem Orientalischen oder dem entste- henden Jüdischen Garten. Lassen Sie sich in den Gartenkabinetten von atemberaubender Architek- tur oder Jahrtausende alten Ritualen wie dem »Fire Stick Farming« der Aborigines inspirieren. Zusätz- lich bereichert werden die Themengärten durch die Wassergärten der Promenade Aquatica, den Ro- sengarten und den Rhododendronhain. Auf die klei- nen Gäste wartet in den Gärten der Welt ein Irrgarten und einzigartige Spielplätze, welche ab Frühjahr 2021 mit dem 800 m² großen Spielplatz
»Konrad in den Blumenwipfeln« Zuwachs bekom- men. Analog zu den bereits bestehenden drei Spiel- angeboten in den Gärten der Welt und im Kienbergpark ist auch dieser von Erich Kästners Klassiker inspiriert.
Schon Kleinkinder können zukünftig auf einem Kletterparcours in Form von riesigen schwebenden grünen Teppichen, überdimensionalen bunten Blu-
men, einer Balancierstrecke, einem Seilslalom und einer Tunnelrutsche spielen.
Wir wünschen Ihnen interessante und erholsame Stunden in den vier Parks der Grün Berlin GmbH und – bleiben Sie schön gesund!
Ihr Team der Berlin Brandenburgischen Wohnungsbaugenossenschaft eG
Um die Welt an einem Tag
bei einem Besuch in den Gärten der Welt und den anderen Parks
Rabattaktion für unsere Mitglieder
auf die Grün Berlin Jahreskarte 2021
Mit »WuhleBlick«
Neubau von 70 Wohnungen und einer Kita
Bis zur Grundsteinlegung Ende Ja- nuar 2020 mussten etliche Widrig- keiten – angefangen beim Kauf des Grundstücks bis hin zur Erteilung der Baugenehmi- gung – überwunden werden. Und nun kam auch noch die Corona-Pandemie hinzu.
Man konnte fast den Eindruck gewinnen, dass unser Neu- bauprojekt »WuhleBlick«
in der Berliner Cecilien- straße 184 / 186 unter keinem guten Stern steht.
Umso mehr freuen wir uns, dass wir bis dato so- wohl im geplanten Kos- ten- als auch Zeitrahmen liegen. Der Rohbau konnte im Oktober abgenommen werden. Der Innenausbau kommt gut voran, so dass der avisierte Fertigstellungstermin im Mai 2021 aus heutiger Sicht nicht gefährdet ist.
Leider mussten wir auch das traditionelle Richtfest aufgrund der Corona-Pande- mie absagen. Um uns trotzdem bei den fleißigen Bau- leuten für ihre Ar- beit zu bedanken,
luden wir sie zu einem Bauarbeiterfrühstück ein.
Stellvertretend für den Zimmermann gab unsere Leiterin Technik, Frau Carmen Meister, einen
»Richtspruch« zum Besten und weihte auf diesem Wege das neue Gebäude ein.
Auch unsere Beschäftigten erhielten die Möglichkeit, die Baustelle persönlich zu besichtigen. Und je höher man im Gebäude wohnen wird, desto beein- druckender ist der Blick ins Wuhletal. Alle Wohnun- gen verfügen über einen großen Süd-Balkon, so dass sich alle Neumieter/innen ab Juni 2021 an diesem tollen, unverbaubaren Ausblick erfreuen
können.
Interessenten für eine Wohnung in unserem Neubauprojekt »WuhleBlick« berät unser Bereich Vermietung / Mitgliederwesen gern.
Wie bereits in der Hauspost 2 – 2019 berichtet und um die Sicherheitun- serer Mieterinnen und Mieter wei- ter zu erhöhen, schließen wir sukzessive die noch vorhandenen Müllabwurfanlagen in den 11-ge- schossigen Wohngebäuden der Wohnanlage »Meh- rower Bogen«.
Im Zusammenhang mit der Schließung der Müll- abwurfanlagen in der Schleusinger Straße 3, 5, 9 und 13 wurden die Müllplätze im Bereich der Schleusinger Straße 3–15 zusammengefasst bzw.
instandgesetzt. Die alten Müllhäuser an den Haus- eingängen können nach dem Umbau als Abstellflä-
che für Rollatoren ge- nutzt werden. Die Müll- abwurfräume auf den Etagen stehen nach der brandschutztechnischen Schließung als Abstell- räume zur Anmietung zur Verfügung. In diese Maßnahmen investierte die Genossenschaft un- gefähr95.000,00 Euro.
Auch wenn mit Wegfall der Müllabwurfanlagen die Bequemlichkeit des sehr kurzen Weges zur Entsor- gung des Hausmülls eingeschränkt wird, geht doch die Sicherheit vor.
Und die Ergebnisse können sich sehen lassen. Durch die Schließung können pro Anlage ca. 400 Euro im Jahr ein-
gespart werden. Es entfallen zum Beispiel die Be- triebskosten für die jährliche Wartung / Reinigung der Müllabwurfschächte und Lüfteranlagen sowie die Kosten für die 2. Restmüllbehälter, welche bis dahin für den Wechsel bei der Müllabholung not- wendig waren.
Noch im Dezember dieses Jahres geht es in der Wohnanlage »Mehrower Bogen« mit der Schlie- ßung der Anlagen in der Schleusinger Straße 2, 4 und 6 weiter.
Weitere Müllabwurfanlagen geschlossen
für die Sicherheit der Mieterinnen und Mieter
Hier steht dann die Hauptüber- schrift
Herzlichen Glückwunsch! Unsere Geburtstagskinder
von Juli bis November
70
75
90 80
85
Herr Bernd Bawey Frau Sigrid Dierks Herr Olaf Dobritzsch Herr Uwe Ganzert Frau Vera Grebenuk Herr Reiner Hanke Frau Monika Hinz Herr Martin Hunecker Herr Gerhard Kasparek Herr Lothar Kernchen Frau Karin Keßlau Herr Hans-Dieter Klopp Herr Wilfried Kühnke Frau Lydia Kulisch Frau Burgunde Lösche Herr Dieter Muhs Frau Sigrid Opitz Frau Angelika Ordnung Frau Regina Pedd Frau Waltraud Scheit Frau Adelheid Schemiger Frau Regina Schemmel Herr Norbert Schmitz Frau Angelika Schulz Herr Lothar Schulze Frau Petra Theiß Herr Joachim Wegner
Herr Manfred Bischof Frau Renate Carlhoff Herr Klaus Caspers Frau Hildegard Degner Herr Hans-Theodor Fischer Frau Monika Hahn Herr Dieter Hampel Frau Monika Harnischmacher Herr Horst Kießling Frau Heidemarie Kobow Frau Ingrid Kreiter Frau Edith Richter Frau Hannelore Schwellnus Frau Monika Vollmar Herr Reinhard Wensicke
Frau Brigitte Albrecht Frau Hannelore Bischof Frau Hannelore Gressel Frau Monika Hinz Frau Waltraud Jänecke Herr Fred Mittelstädt Frau Loni Schönfeld Frau Evemaria Varbelow
1950
1945
1940
1935
1930
Herr Erhard Elger Frau Helga Kanemann
92 1928
91 1929
Frau Petra Dabberdt Herr Anatoli Fischer Frau Inge Franke Frau Annelie Graske Frau Renate Hebestreit Frau Jutta Peters Frau Gabriele Plamper Herr Detlef Reuter Frau Heidemarie Sarow Herr Herbert Scholl Herr Eckhard Seidel Herr Joachim Sims
Herr Michael Sperling
96
1924
Frau Elfriede Michelbach Frau Ursula Mörchel
Herr Gustaaf Dauwen
Frau Evgenia Ellert Frau Inge Gatzmann
Am 23. November ist die nächste Stufe des Berliner Mietendeckels in Kraft getreten. Somit ist die Absenkung zeitanteilig auch für die Monatsmiete November 2020wirk- sam. Leider hat die Politik die Wirksamkeit nicht auf den nächsten Monatsersten gelegt, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert hätte.
Aber die Forderung und Entgegennahme einer nach Definition des Gesetzes überhöhten Miete ist ab dem 23. November 2020 nicht mehr zulässig und so hat auch unsere Genossenschaft entsprechend gehandelt und die infrage kommenden Mieter/
innen angeschrieben.
Von unseren mehr als 3.300 Berliner Dauernut- zungsverhältnissen mussten lediglich 150 Verträge zum Stichtag angeglichen werden. In der Regel sind das 1-Zimmerwohnungen, die entsprechend den Regelungen des BGB und des Berliner Miet- spiegels konform ermittelt wurden. Die Absen- kungsspanne betrug zwischen 0,39 € und 27,33 € pro Monat.
Das Gesetz definiert Mieten als überhöht, wenn diese um mehr als20 Prozent über der gesetzlich zulässigen Mietobergrenze liegen.
Hierbei sind die Wohnlage sowie Aus- stattungs- und Modernisierungsmerk- male zu beachten, die mit Zu- oder Abschlägen zur Obergrenze wirksam werden.
Nach wie vor sorgt das Gesetz auf Grund der offe- nen Frage der Gültigkeit für viel Verunsicherung bei allen Beteiligten. Das Verfahren gegen den Ber- liner Mietendeckel vor dem Landesverfassungsge- richt ist ausgesetzt. Geklagt hatten die Fraktionen von CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus.
In ihrer Begründung berufen sich die Berliner Ver- fassungsrichter auf das Bundesverfassungsgericht, denn auch dort ist eine Klage anhängig, eingereicht von Bundestagsabgeordneten der CDU und FDP.
Am Bundesverfassungsgericht geht es um die Frage, ob das Land Berlin überhaupt solche Ge- setze erlassen darf oder ob dies ausschließlich Sache des Bundes ist. Eine Entscheidung wird »im ersten Halbjahr 2021« erwartet.
Für weitergehende Informationen zu
den Inhalten des MietenWoG Bln verweisen wir Sie auf die Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen unter
www.stadtentwicklung.berlin.de
oder unter