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Neuer Lidl-Gesamtarbeitsvertrag ab 1.3.2020

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11.2019

Neuer Lidl-Gesamtarbeitsvertrag ab 1.3.2020

Der Kaufmännische Verband und die übrigen vertragsschliessen Parteien des Lidl-GAV haben über die Erneuerung des GAV Verhandlungen geführt (tritt per 1.3.2020 in Kraft). Ziel des Kaufmänni- schen Verbandes war es, die Leistungen des GAV auszubauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken.

Die Vertragspartner verhandelten während vier Runden intensiv über den neuen GAV. Die Forderungen des Kaufmännischen Verbandes betrafen v.a. die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Förderung der Mitarbeitenden und eine Erhöhung sowie Ausweitung von Zuschlägen und Zulagen. Der Kaufmännische Verband konnte einen Grossteil seiner Forderungen durchsetzen. Damit konnte der GAV mit Verbesserungen für die Angestellten für mindestens weitere vier Jahre, bis Ende Februar 2024, abge- schlossen werden. Insbesondere im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zählt Lidl, mit der Einführung von vier Wochen bezahltem Vaterschaftsurlaub und 18 Wochen zu 100 Prozent des bisherigen Lohnes bezahltem Mutterschaftsurlaub, zu den fortschrittlichsten Arbeitgebern.

Wichtigste Änderungen

Die Anstellungsbedingungen wurden in folgenden Bereichen angepasst ("chronologisch" gemäss GAV) - Praktikanten: Aufnahme in den Geltungsbereich des GAV.

- Schutz der Persönlichkeit: Förderung der Aufnahme und Integration von vermindert leistungsfähigen Arbeitnehmenden durch das Unternehmen.

- Förderung von Mitarbeitenden: Verankerung eines jährlichen Beurteilungsgesprächs für Mitarbei- tenden mit einem Pensum ab 40 Prozent, das auf Wunsch schriftlich ausgehändigt werden kann. Ge- währung von zwei Weiterbildungstagen für Mitarbeitende, die eine Nachholbildung nach Art. 32 oder eine höhere Fachprüfung absolvieren. Verankerung des Rechts, einen Antrag auf finanzielle Beteili- gung an Grund- und Weiterbildungen aus den Mitteln des Vertragsbeitragsfonds zu stellen.

- Mindestlöhne: Verankerung der Löhne für Praktikanten und Lernende im GAV, gemäss den Empfeh- lungen des Kaufmännischen Verbandes.

- Funktionszulagen: Verankerung der Funktionszulage im GAV und Einführung einer Funktionszulage bei vorübergehender Übernahme einer Führungsfunktion.

- Dienstaltersgeschenk: Verankerung der Regelung für Dienstaltersgeschenke im GAV.

- Monatliche Arbeitszeit: Die monatliche Arbeitszeit darf nicht mehr als 25% tiefer sein als vertraglich vereinbart. Dies wird monatlich kontrolliert und bei Bedarf mit den Mitarbeitenden besprochen.

- Ferien: Anrecht auf einen freien Samstag vor den Ferien wird, sofern es die betrieblichen Erfordernisse erlauben.

- Vaterschaftsurlaub: Ausweitung von 10 auf 20 Tage bei vollem Lohn.

- Lohn bei Mutterschaft: Erhöhung des Mutterschaftsurlaubs von 16 auf 18 Wochen zu 100% des bis- herigen Lohnes. Plus Einführung einer Geburtszulage in Form von Lidl Einkaufsgutscheinen in der Höhe von CHF 500.- pro Kind.

Kontakt

Kaufmännischer Verband Schweiz | Sozialpartnerschaft | berufspolitik@kfmv.ch | 044 283 45 66

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