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Lidl Schweiz erhöht Löhne gesamthaft um 1 Prozent Weinfelden, 16.02.2022

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Medienmitteilung

Lidl Schweiz erhöht Löhne gesamthaft um 1 Prozent

Weinfelden, 16.02.2022 Nach Lohngesprächen mit den Sozialpartnern Syna und dem

Kaufmännischen Verband Schweiz erhöht Lidl Schweiz die Lohnsumme gesamthaft um 1 Prozent. Mit der Erhöhung der Löhne ab März 2022 soll eine mögliche Teuerung abgefedert und zudem die Kaufkraft der Mitarbeitenden gestärkt werden.

Im Rahmen der jährlichen Gespräche haben Lidl Schweiz und die Sozialpartner Syna und der Kaufmännische Verband Schweiz eine Erhöhung der Lohnsumme um 1 Prozent ab März 2022 festgelegt. Die generelle Erhöhung von 0.7 Prozent trägt dazu bei, der drohenden Reduktion der Kaufkraft entgegenzuwirken. Von der generellen Erhöhung sind einzig Neueintritte der Monate Januar und Februar 2022, langzeitabwesende Mitarbeitende sowie Filialleiter/innen und Gruppenleiter/innen in der höchsten Gehaltsstufe ausgenommen. Für strukturelle Erhöhungen auf individueller Ebene werden entsprechend dem Lohnsystem 0.3 Prozent eingesetzt.

«Lidl Schweiz zeichnet sich durch ausserordentlich attraktive Arbeitsbedingungen aus und setzt alles daran, seinen Mitarbeitenden ein ideales Arbeitsklima zu bieten. Es freut mich, dass wir mit den diesjährigen Lohnerhöhungen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Kaufkraft unserer Mitarbeitenden leisten können», so Stefan Andexer, Chief Human Resources Officer von Lidl Schweiz.

Die Sozialpartner freuen sich über den Verlauf der Gespräche. «Der Kaufmännische Verband Schweiz begrüsst die generelle Lohnerhöhung, da sie das ausserordentliche Engagement aller Mitarbeitenden honoriert. Lidl Schweiz geht damit auf ein zentrales Anliegen der Arbeitnehmerseite ein», so Xenia Wassihun, Fachverantwortliche Sozialpartnerschaft beim Kaufmännischen Verband. Marco Geu, Zentralsekretär Detailhandel bei der Syna sagt dazu: «Lidl setzt mit der diesjährigen Lohnrunde seine progressive Lohnpolitik fort. Zusammen mit dem sehr guten GAV ist dies ein richtiges Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden nach zwei Jahren Arbeit unter Pandemiebedingungen.»

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Der GAV garantiert Mindestlöhne von 4'360 Franken (x13 Monatslöhne) für ungelernte Mitarbeitende resp. 4‘400 Franken für 2-jährig und 4‘500 Franken für 3-jährig gelernte Mitarbeitende (die Angaben beziehen sich auf ein 100%-Pensum; bei niedrigerem Pensum im Verhältnis zum Anstellungsgrad). Erstmalig wurden auch die Mindestlöhne für Lernende und Praktikanten in den Gesamtarbeitsvertrag aufgenommen. Zudem bietet der Lidl-GAV attraktive Anstellungsbedingungen wie eine Wochenarbeitszeit von 41 Stunden und sehr gute Sozialleistungen wie beispielsweise den 18-wöchigen Mutterschaftsurlaub bei 100%

Lohnfortzahlung, den 4-wöchigen Vaterschaftsurlaub oder den vollständigen Verzicht auf den Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge, was gerade Teilzeitmitarbeitenden zugutekommt.

Kontakt Lidl Schweiz:

Medienstelle Lidl Schweiz Tel.: 071 627 82 00 E-Mail: media@lidl.ch www.lidl.ch

www.facebook.com/lidlch

Kontakt SYNA – die Gewerkschaft:

Marco Geu

Zentralsekretär Detailhandel Tel.: 044 279 71 13

E-Mail: marco.geu@syna.ch www.syna.ch

Kontakt Kaufmännischer Verband Schweiz:

Kommunikation Tel.: 044 283 45 33

E-Mail: kommunikation@kfmv.ch www.kfmv.ch/mediacorner

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