GUTE
LEISTUNG:
JEDERZEIT ABRUFBAR.
ABRUFBAR.
Kraft-Wärme- Kopplung fördern und Kapazitätsmarkt für moderne Kraftwerke schaffen
DEUTSCHLAND BRAUCHT VERSORGUNGSSICHERHEIT
Mehr als 180 000 hochqualifi zierte und hochmotivierte Beschäftigte in den Energieversorgungsunternehmen sorgen dafür, dass alle Kunden in Privathaushalten und in der Industrie jederzeit sicher versorgt werden können.
Die Energieversorgungsunternehmen bringen erhebliche Investitionen auf, um die Strom-, Gas- und Fernwärme- netze fi t für die Zukunft zu machen. Gleichzeitig ermög- lichen sie es , dass Strom und Wärme immer effi zienter, umweltschonender und kostensparender eingesetzt werden.
Weil Wind und Sonne nicht immer Energie liefern können, sind Reserven notwendig, die bei Bedarf bereit stehen und die Versorgungssicherheit garantieren.
Moderne Gas- oder Kohlekraftwerke - vielfach in hoch- effi zienter Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung – sind die idea- len Partner der wetterabhängigen erneuerbaren Energien.
Die fl exibel regelbaren Kraftwerke der Energieversorger sind für ein Industrieland wie Deutschland also von enormer Bedeutung.
HERAUSFORDERUNG FÜR DIE ENERGIEWENDE
Die Versorgungssicherheit auch weiterhin zu garantieren, ist die zentrale Herausforderung der Energiewende.
Denn mit dem rasanten Ausbau der erneuerbaren Energien droht modernen Gas- und Kohlekraftwerken, obwohl diese zur Sicherung der Versorgung unbedingt notwendig sind, das wirtschaftliche Aus.
Die Ursache dafür ist der derzeitige Marktmechanismus, nach dem sich der Strompreis bemisst - der sogenannte
„Energy Only-Markt“. Gehandelt wird allein der tatsäch- lich gelieferte Strom. Doch seit Jahren sinkt der Preis kontinuierlich ab, zu dem die Kilowattstunde Strom an der Strombörse gehandelt wird. Während im Jahr 2010 die Megawattstunde noch rund 60 Euro erzielte, ist der Preis derzeit auf weniger als 35 Euro gefallen. Für die notwendigen Reservekapazitäten für gesicherte Leistung wird hingegen kein Preis ermittelt. Damit fehlt ein wesentliches Instrument zum Gelingen der Energie- wende und für die langfristige Versorgungssicherheit.
Weil Wind und Sonne nicht immer Energie liefern können, sind Reserven not- wendig, die bei Bedarf bereit stehen und die Versorgungssicherheit garantieren.
Herausgeber:
ver.di – Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft, Fachbereich
Ver- und Entsorgung Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Verantwortlich:
Andreas Scheidt Gestaltung:
Hansen Kommunikation, Köln
Druck:
Bunter Hund, Berlin W-3338-2-0914
Flyer_AKW_DinLang.indd 1-4 16.09.14 15:23
DIE LAGE IST DRAMATISCH
Unter den derzeitigen Marktbedingungen lassen sich auch moderne und klimaschonende Kraftwerke nicht immer wirtschaftlich betreiben – 20.000 Arbeitsplätze sind in Gefahr. Und ohne konventionelle Regel- und Ausgleichskraftwerke bleibt die Energiewende auf halbem Wege stehen. Auch das erforderliche hohe Niveau an Versorgungssicherheit – ein wichtiger Aspekt für den Wirtschaftsstandort Deutschland – kann so auf Dauer nicht gehalten werden.
Ein Ende des Preisverfalls ist nicht in Sicht. Denn Erneuer- bare Energien haben keine Brennstoffkosten – immer dann, wenn sie liefern können, ist ihr Strom an der Börse wesentlich billiger als Strom aus konventionellen Kraft- werken. Das drückt den Preis. Herkömmliche Kraftwerke kommen zudem in ihrer neuen Rolle als Ausgleichskraft- werke, in Ergänzung zu den vorrangig einspeisenden erneuerbaren Energien, wesentlich weniger häufi g zum Einsatz als früher. Ergebnis: Ihr Betrieb kostet mehr, als er einbringt.
ES MUSS JETZT GEHANDELT WERDEN!
Die Stilllegung vieler Anlagen wird derzeit nur durch Eingriffe der Bundesnetzagentur verhindert, wenn sie diese als „systemrelevant“ einstuft. Dadurch bekommen die Betreiber zwar einen Zuschuss zu den laufenden Kosten, sie bleiben aber auf den Kapitalkosten sitzen.
Jährliche Sonderabschreibungen in zweistelliger Millio- nenhöhe sind schon fast zur Regel geworden. Langfristig geraten die Unternehmen somit in Gefahr. Auch sinkt ihr Spielraum, aktiv die Energiewende mitzugestalten und zu fördern, etwa durch Investitionen in erneuerbare Energien, in den Netzausbau oder in Energieeffi zienz- Dienstleistungen.
Energieversorger ganz gleich ob Stadtwerke oder Konzerne, wollen die Energiewende – und sie sind zugleich für das Gelingen der Energiewende unverzicht- bar. Die Unternehmen und ihre Beschäftigten wollen ihren Teil beitragen zu einer umwelt- und klimaverträg- lichen Energiezukunft. Doch unter den derzeitigen poli- tischen Rahmenbedingungen können sie diese Aufgabe nicht zuverlässig wahrnehmen.
UNSER APPELL AN DIE POLITIK
Geschäftsführungen und Betriebsräte der Energiewirt- schaft fordern: Wir brauchen eine Neuausrichtung der politischen Rahmenbedingungen:
KAPAZITÄTSMARKT 2015 EINFÜHREN
Gesicherte Leistung muss einen Preis bekommen, damit die Regelbaren Kraftwerke ihre Funktion als Regel- und Ausgleichskraftwerke erfüllen können. Dabei gilt: Soviel gesicherte Leistung wie nötig. Um das zu erreichen, muss ein Kapazitätsmarkt als zuverlässiges und marktorientiertes Instrument geschaffen werden. Er muss sicherstellen, dass ein Kraftwerk entsprechend seiner Fähigkeit, in einem bestimmten Zeitraum gesicherte Leistung bereit- zustellen, ein fest vereinbartes Entgelt erhält. Mit dem Aufbau dieses Kapazitätsmarktes muss spätestens im Lauf des Jahres 2015 begonnen werden.
Der Kapazitätsmarkt muss als umfassender Mechanismus angelegt werden, der alle Anbieter gesicherter Leistung in Deutschland einbezieht. Damit werden die volkswirt- schaftlichen Zusatzkosten möglichst gering gehalten, denn zum Einsatz kommen nur die wirtschaftlichsten Optionen, also Kraftwerke, Speicher oder Lastmanage- mentmaßnahmen. Die Ermittlung des Kapazitätsbedarfes sollte dezentral erfolgen, um den Bedarf marktkonform einzuschätzen und sicherzustellen, damit innovative Lösungen wie virtuelle Kraftwerke in vollem Umfang berücksichtigt werden können.
KRAFT-WÄRME-KOPPLUNGS- GESETZ ERWEITERN
Kurzfristig muss verhindert werden, dass bestehende hocheffi ziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)-Anlagen der öffentlichen Versorgung abgeschaltet werden, weil sie sich angesichts der aktuellen Bedingungen am Strom- markt nicht mehr rechnen. Hierfür muss das bestehende KWK-Gesetz erweitert werden. Außerdem müssen auch diejenigen KWK-Anlagen der öffentlichen Versorgung berücksichtigt werden, die bereits aus der zeitlich befristeten Förderung nach dem bestehenden KWKG herausgefallen sind. Notwendig ist dafür ein zusätzlicher KWK-Bonus.
KWK-Eigenerzeugungsanlagen müssen weiterhin nach KWKG gefördert werden, aber nur, wenn sie nicht in einem für Fernwärme erschlossenen Gebiet/Fernwärme- vorranggebiet angesiedelt sind und damit ausgeschlossen ist, dass sie Wärmeversorgung aus bestehenden hoch- effi zienten KWK-Anlagen verdrängen.
Um weiteren Zubau von KWK-Anlagen voranzutreiben, ist die bestehende Förderung so anzupassen, dass dieser unter den jeweils aktuellen Marktbe- dingungen ermöglicht wird. Nur so kann das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 rund ein Viertel des Stroms in KWK zu erzeugen, noch erreicht werden. Darüber hinaus muss der Zubau auch für die Zeit nach 2020 weiter gesichert werden.
Ohne konventionelle Regel- und Ausgleichs-
kraft werke bleibt die Energiewende auf halbem Wege stehen.
Es muss verhindert werden, dass beste- hende hocheffi ziente Kraft -Wärme-Kopplung- Anlagen der öff entlichen Versorgung abgeschaltet werden!
Flyer_AKW_DinLang.indd 5-8 16.09.14 15:23