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Stadtverwaltung Neckarsulm

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Schul-, Kultur- und Sportamt

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Stadtverwaltung Neckarsulm

Richtlinie über die Ehrung von Sportlern und Mannschaften Neckarsulmer Sportvereine

vom 21.10.2010

in der Fassung vom 25.10.2012

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Schul-, Kultur- und Sportamt

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§ 1 Allgemeiner Grundsatz

Die Stadtverwaltung Neckarsulm ehrt im Rahmen einer Sportlerehrung einmal jährlich die im abgelaufenen Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) er- zielten besonderen sportlichen Leistungen von Sportler und Mannschaf- ten der Neckarsulmer Sportvereine.

Ablauf, Form und Zeitpunkt der Sportlerehrung legt das Schul-, Kultur- und Sportamt fest.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Ehrung.

§ 2 Begriffsbestimmung

(1) Neckarsulmer Sportvereine im Sinne dieser Richtlinie sind eingetra- gene Vereine, die ihren Sitz in Neckarsulm haben. Der Verein muss Mit- glied des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) oder eines dem WLSB oder dem Deutschen Sportbund angeschlossenen Verban- des sein.

(2) Eine Mannschaft besteht aus mindestens zwei Sportlern.

§ 3 Ehrungsgrundsätze

(1) Geehrt werden Sportler und Mannschaften, die einem Neckarsulmer Sportverein angehören und eine sportliche Leistung nach Absatz 3 erzielt haben.

(2) Wird die sportliche Leistung durch eine Mannschaft erbracht, werden alle beteiligte Sportler der Mannschaft geehrt. Ausgenommen sind je- doch Sportler, die keinem Neckarsulmer Verein nach § 2 angehören (z.B. Startgemeinschaften).

(3) Als besondere Leistungen im Sinne dieser Richtlinie für Einzelsportler und Mannschaften gelten bei

a) Olympischen Sportarten:

1. die Teilnahme an Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften.

2. 1. bis 12. Platz auf Ebene der Europameisterschaften.

3. 1. bis 8. Platz auf Ebene der Deutschen Meisterschaften.

4. 1. bis 6. Platz auf Ebene der Süddeutschen Meisterschaften.

5. 1. bis 3. Platz auf Ebene der Baden-Württembergischen Meister- schaften. Sollten keine Baden-Württembergischen Meisterschaften ausgetragen werden, wird Platz 1 bis 3 bei den Württembergischen Meisterschaften geehrt (ein entsprechender Hinweis bei der Meldung ist notwendig).

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Schul-, Kultur- und Sportamt

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6. die Teilnahme an einer Spielrunde ab einschließlich einer dritthöchsten bundesdeutschen Spielklasse (3. Bundesliga).

b) Nicht-olympischen Sportarten:

1. 1. bis 3. Platz bei Welt-, Europa- und Deutschen Meisterschaften.

2. 1. Platz auf Ebene der Süddeutschen Meisterschaften.

c) Darüber hinaus finden Berücksichtigung:

- 1. bis 3. Platz beim Bundeswettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“

- 1. bis 3. Platz beim Deutschen Turnfest

§ 4 Meldung der Sportler durch die Vereine

(1) Die Meldung der Sportler, die nach dieser Richtlinie geehrt werden sollen, erfolgt durch die Neckarsulmer Sportvereine an das Schul-, Kul- tur- und Sportamt.

(2) Die Meldung enthält folgende Angaben:

• Name und Vorname, sowie Alter der Sportler

• Sportart, Disziplin

• Platz und Art der Meisterschaft

• bei Mannschaftsleistungen: Namen und Vornamen der beteiligten Sportler. Sind diese Mitglieder in keinem Neckarsulmer Verein, ist dies anzugeben.

• Zeitpunkt und Ort der Meisterschaft.

(3) Die Stadt Neckarsulm stellt den Vereinen geeignete Meldeformulare zur Verfügung.

(4) Die Rückgabe der Meldeformulare durch die Vereine muss bis zu ein- em vom Schul-, Kultur- und Sportamt festzulegenden Datum erfolgen. Zu spät eingehende Meldungen können nicht berücksichtigt werden.

§ 5 Sportler/Mannschaft des Jahres

(1) Aus dem Kreis der zu ehrenden Sportler und Mannschaften wird so- wohl ein Sportler, als auch eine Mannschaft des Jahres gewählt. Die Eh- rung des Sportlers und der Mannschaft des Jahres erfolgt im Rahmen der Sportlerehrung.

(2) Die Vorauswahl der in Frage kommenden Sportler und Mannschaften nimmt das Schul-, Kultur- und Sportamt vor.

(4)

Schul-, Kultur- und Sportamt

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(3) Der Sportler sowie die Mannschaft des Jahres werden von einem Gremium gewählt, welches sich aus folgenden Mitgliedern zusammen- setzt:

1. Oberbürgermeister(in) der Stadtverwaltung Neckarsulm 2. Amtsleiter(in) Schul-, Kultur- und Sportamt

3. Stv. Amtsleiter(in) Schul-, Kultur- und Sportamt 4. Sportkreisvorsitzende(r)

5. Vertreter der Sportförderung Neckarsulm e.V.

6. 1. Vorsitzende(r) Neckarsulmer Sport-Union e.V.

7. 1. Vorsitzende(r) VfL Obereisesheim 1902 e.V.

8. 1. Vorsitzende(r) Sportclub Amorbach 1958 e.V.

9. 1. Vorsitzende(r) Sportclub Dahenfeld 1946 e.V.

(4) Bei der Wahl sollen die Wertigkeit der sportlichen Leistung sowie das Alter und Auftreten des Sportlers bzw. der Mannschaft berücksichtigt werden. Ferner soll dem Aktivensport gegenüber dem Schüler-, Jugend- und Seniorensport Priorität eingeräumt werden.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.

Neckarsulm, den 22.10.2010

gez.

Joachim Scholz Oberbürgermeister

Anmerkung:

Der zur Vereinfachung im Text verwendete Begriff Sportler steht gleich- bedeutend auch für Sportlerinnen.

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