• Keine Ergebnisse gefunden

1. Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "1. Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler "

Copied!
24
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

Vorwort

1. Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler durch die Landeshauptstadt Wiesbaden 2. Bestandserhebungsbogen zum 1. Januar 2021

3. Zuwendung für die Beschäftigung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern

4. Instandhaltungs-/ Investitionsmaßnahmen und Energiesparmaßnahmen („Klimanotstand“) 5. Fair-Play-Preis im Jugendsport

6. Vereinsanschrift - Sportangebot

7. Internet-Service der Stadt für die Turn- und Sportvereine 8. Werbung in Sporthallen und auf Sportplätzen

9. Nutzung der Turn- und Sporthallen

10. Verkauf von Speisen und Getränken auf Sportplätzen und in Sporthallen 11. Hinweise zur Sportplatznutzung

12. Wiesbadener Wandertage

13. Ausleihe von professioneller Sicherheitstechnik für Veranstaltungen 14. Zum guten Schluss

Murnaustraße 4, 65189 Wiesbaden Telefon 0611 31-5400

Telefax 0611 31-3973

E-Mail sportamt@wiesbaden.de

(2)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

Vorwort

Auch wenn es Ende 2019 schon erste Anzeichen gegeben haben mag … Wer hätte gedacht, dass die Corona-Pandemie einen derartigen Einschnitt für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben mit sich bringt? Ein mehr als außergewöhnliches „Sportjahr 2020“ liegt hinter uns. Man muss leider davon ausgehen, dass es auch im kommenden Jahr nach wie vor zu vielen Einschnitten und Maßnahmen zum Sportbetrieb unter Corona-Bedingungen kommen wird. Dennoch: Bleiben wir tapfer und optimis- tisch!

Wir freuen uns, Ihnen eine neue Ausgabe unserer jährlichen „Infos aus dem Sportamt“ zusenden zu können und legen Ihnen, Ihrem gesamten Vorstand und weiteren Vereinsmitgliedern, die sich mit Ver- waltungsaufgaben in Ihrem Verein beschäftigen, diese Lektüre sehr ans Herz.

Wie gewohnt, erhalten Sie rechtzeitig vor dem Jahreswechsel die formalen Informationen und Termine für das Sportjahr 2021, die für Ihre Arbeit im Verein wichtig und unverzichtbar sind. Insbesondere die

„Richtlinien zur Förderung des Sports in der Landeshauptstadt Wiesbaden“ sowie die Modalitäten für die „Sportlerehrung“ werden hier noch einmal kurz und knapp zusammengefasst. Natürlich müssen wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich in den einzelnen Bereichen Veränderungen ergeben kön- nen, die „CORONA“ uns noch beschert. Dennoch möchten wir, dass Sie über die bestehenden Mög- lichkeiten und Regelungen informiert sind, die in „normalen“ Zeiten für den Sport und die Sportförde- rung in der Landeshauptstadt Wiesbaden gelten. Damit Sie keine Termine verpassen, haben wir bei den jeweiligen Themen eine Notiz am rechten Rand angebracht.

Nutzen Sie die diesmal wohl noch ruhigere Zeit über Weihnachten und den Jahreswechsel, um sich ausführlich zu informieren und rechtzeitig die erforderlichen Schritte für Ihren Verein einzuleiten. Wir werden die Infos auch auf der Homepage der Landeshauptstadt Wiesbaden zugänglich machen.

Selbstverständlich steht Ihnen das Team des Sportamtes jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Getreu unseres Mottos „Gemeinsam mehr bewegen“ sollte es uns auch weiterhin gelingen, den Sport in Wies- baden auf solide Füße zu stellen.

Wir wünschen Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr und viel Erfolg für Ihre anvisierten sportlichen und privaten Ziele in 2021.

1. Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler

1.1 Die Stadt Wiesbaden wird in 2021 ihre erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler des Jahres 2020 ehren.

Die ab 01.01.2017 gültigen Ehrungsrichtlinien sehen für die im Sportjahr 2020 erzielten Erfolge nachstehende Bestimmungen vor:

 Die Vereine müssen ordentliche Mitglieder des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sein und somit einem Fachverband des Landessportbundes Hessen (lsbh) angehören.

(3)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

 Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften müssen sich für die ehrungswürdigen Meisterschaf- ten qualifiziert haben. Bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften müssen die Sportlerinnen und Sportler vom jeweiligen Fachverband nominiert sein. Bitte beachten: So- wohl die Qualifikation als auch die Nominierung ist mit der Meldung in geeigneter Form nach- zuweisen.

 Wenigstens drei Teilnehmer/innen (Sportlerinnen, Sportler, Mannschaften) müssen an den Titelkämpfen der ausgeschriebenen Disziplinen teilgenommen haben.

I. Aktive Sportlerinnen und Sportler

Plätze 1 - 8 und Teilnahme bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften Platz 1 - bei offiziellen Deutschen Meisterschaften

II. Seniorinnen und Senioren

Plätze 1 - 3 bei Welt- oder Europameisterschaften Deutsche Meister in ihrer Altersklasse

III. Schüler/innen und Jugendliche (oberhalb der Schülerklassen / U14)

Plätze 1 – 3 bei der höchsten nationalen Meisterschaft (Deutsche oder Süddeutsche oder Süd- westdeutsche Meisterschaft)

IV. 3 Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger,

die sich hervorragende Verdienste um den Sport oder auf dem Gebiet des Sports in Wiesbaden erworben haben.

V. 3 Wiesbadener Jugendliche,

die sich durch besondere Leistungen und/oder lobenswerte Haltung im Bereich des Sports (sozi- ales Engagement, ökologische Aktivitäten usw.) ausgezeichnet haben.

Antragsberechtigt bei IV und Vsind der Magistrat der Stadt Wiesbaden, der Ausschuss für Frei- zeit und Sport, die Freizeit- und Sportkommission, der Sportkreis Wiesbaden und die Vereine, die nicht dem Landessportbund angehören, unmittelbar.

1.2. Damit tatsächlich alle ehrungswürdigen Personen und sportlichen Leistungen lückenlos erfasst werden, bitten wir Sie, die entsprechenden Vorschläge nach Ziffer 1.1., I bis III, für

 Schülerinnen/Schüler/Jugendliche (oberhalb U14) Bitte genaue

 Aktive/Juniorinnen/Junioren Zuordnung

 Seniorinnen/Senioren (Altersklassen) beachten!

(4)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

unter Verwendung der beigefügten Formblätter oder online (www.wiesbaden.de/Sport/Sportför- derung/Sportlerehrung/Formulare) dem Sportamt bis spätestens 5. Februar 2021 zu übersenden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unvollständige und später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können, da der Verwaltungsaufwand für Korrekturen (Ehrungslisten, Urkunden u. a.) und eventuell erforderliche Nachbestellungen unangemessen steigt.

Anträge nach Ziffer 1.1., IV und V, sind formlos mit ausführlicher Beschreibung der ehrungswürdi- gen Fakten beim Sportamt einzureichen. Die Sportvereine, die dem Landessportbund angehö- ren, stellen ihren Antrag bitte über den Sportkreis Wiesbaden.

1.3 Die kompletten Ehrungsrichtlinien können unter https://www.wiesbaden.de/vv/produkte/52/Sport- lerehrung.php nachgelesen werden. Bitte beachten Sie deren Einhaltung und den Nachweis des

§ 2 „Besondere Bestimmungen“!

Coronabedingt konnte die städtische Sportlerehrung in diesem Jahr nicht als Präsensveranstal- tung stattfinden. Oberbürgermeister und Sportdezernent Mende hat sich jedoch in einem Video an die auszuzeichnenden Sportlerinnen und Sportler sowie die ganze „Wiesbadener Sportfami- lie“ gewandt, um die erbrachten Leistungen des Jahres 2019 dennoch angemessen zu würdigen.

Die Urkunden und Auszeichnungen werden Anfang 2021 - nach vorheriger Terminvereinbarung - durch die Vereine bei der Verwaltung des Sportamtes abgeholt.

Wie die Veranstaltung in 2021 aussehen wird, können wir derzeit leider durch die andauernde Pandemie noch nicht abschließend beurteilen. Wir hoffen aber, dass wir im nächsten Jahr wieder zu Gast auf dem Jagdschloss Platte sein dürfen, um die liebgewonnene und traditionsreiche Ver- anstaltung entsprechend fortführen zu können. Als Termin haben wir den 06.07.2021 vorgese- hen.

2. Bestandserhebungsbogen zum 1. Januar 2021

Der Bestandserhebungsbogen ist Grundlage unserer Arbeit mit Ihnen und dessen Abgabe u. a.

unabdingbare Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen und die Zuteilung von Sport- plätzen oder Turn- und Sporthallen. Liegt uns der Bogen Ihres Vereins nicht vor, können Sie keine Förderungen nach den Sportförderungsrichtlinien erhalten.

Der Bestandserhebungsbogen ist diesen Infos als Anlage beigefügt. Bitte senden Sie uns dieses Formblatt bis spätestens 28.02.2021 vollständig ausgefüllt zurück. Sie finden den Bogen auch auf der Wiesbadener Homepage unter wiesbaden.de/sport/sportvereine.

Mit Ihrer Unterschrift auf dem Bestandserhebungsbogen erklären Sie sich mit einer Veröffentli- chung Ihrer Vereinsdaten einverstanden. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass wir als Part- ner der Sportvereine Ihr Sportangebot einer breiten Öffentlichkeit anbieten möchten. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitten wir, dies auf dem Bogen entsprechend zu vermerken.

(5)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

In den unterschiedlichen Zuschussbescheiden wird jeweils auf die Abgabe dieses Bogens hinge- wiesen. Bitte schenken Sie diesem Hinweis die notwendige Beachtung und prüfen in Ihrem eige- nen Interesse, dass Sie den Bogen bei uns abgegeben haben.

3. Zuwendung für die Beschäftigung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern 3.1 Allgemeines

Alle Mitgliedsvereine des Landessportbundes Hessen erhalten mit dem Bewilligungsbescheid für dieses Jahr den Vordruck für die Antragstellung für 2021 sowie die Nachweisführung für 2020.

Nach den Vorgaben des Landessportbundes wird die Beschäftigung der Inhaber/innen von gülti- gen Lizenzen der Landessportbünde und ihrer Verbände, sofern die Ausbildung nach den DOSB- Richtlinien erfolgte, staatlich geprüfte Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer/innen und Sportstuden- ten/innen, die bereits sechs Semester Sport absolviert haben, gefördert.

Weitere und ausführlichere Informationen erhalten Sie auf der Vereinsberaterseite des Lan- dessportbundes Hessen „http://www.lsbh-vereinsberater.de/beratung-und-foerderung/sport-foer- derung/beschaeftigung-von-uebungsleiterninnen“.

Sollten Sie dennoch Rückfragen haben, steht Ihnen Frau Miriam Wollmann vom Landessport- bund unter der Rufnummer 069 6789-290 gerne zur Verfügung. Fehlende Formulare sind bei Be- darf ebenfalls direkt beim Landessportbund Hessen e. V., Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frank- furt/Main, unter der angegebenen Telefonnummer anzufordern.

3.2 Verwendungsbestätigungen für 2020

Alle Vereine, die 2020einen Zuschuss für die Beschäftigung von Übungsleiterinnen und Übungs- leitern erhalten haben, müssen die ordnungsgemäße Verwendung durch Vorlage der Verwen- dungsbestätigung erklären.

Auf das vorgeschriebene Verfahren (Bestätigung der abgehaltenen Übungsstunden durch rechts- verbindliche Unterschrift der Übungsleiter/innen) wird besonders verwiesen. Es wird gebeten, die entsprechenden Erläuterungen des Landessportbundes zu beachten.

3.3 Zuwendungsanträge für 2021

Der Landessportbund gibt an alle Vereine Benachrichtigungen über die vorliegenden und den jeweiligen Verein betreffenden Daten bezüglich der Gültigkeitsdaten für die erforderlichen Lehr- befähigungen. Sofern diese fehlen (Nachweis der Fakultas „Sport“ oder Lizenzgültigkeit für das Antragsjahr), sind den Anträgen Kopien der Nachweise beizufügen.

Eventuelle Nachmeldungen (fehlende Unterschriften, Lizenzen, etc.) senden Sie bitte direkt an den Landessportbund Hessen.

(6)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

3.4 Antragsfrist

Das Kombi-Formular (Verwendungsbestätigung für 2020 und Antrag für 2021) ist bis spätestens 20. März 2021 in einfacher Ausfertigung beim Sportamt, Murnaustraße 4, 65189 Wiesbaden, ein- zureichen. Der Vorlagetermin für die Abgabe der Unterlagen beim Landessportbund Hessen e. V.

ist verbindlich auf den 31. März 2021 festgesetzt.

Später eingehende Anträge werden zwar an den Landessportbund weitergeleitet. Ob diese An- träge jedoch bei der Berechnung der Übungsleiterzuschüsse berücksichtigt werden können, ent- scheidet der Landessportbund.

Achten Sie bitte auch darauf, dass der Vordruck die erforderlichen Unterschriften des vertre- tungsberechtigten Vorstandes und der Übungsleiter/innen enthält.

3.5 Zuschüsse der Stadt Wiesbaden für Übungsleiter/innen

Nach zurzeit gültiger Beschlusslage wird die Stadt auch 2021 Zuschüsse für die Beschäftigung von haupt- und nebenberuflichen Übungsleiterinnen und Übungsleitern zahlen. Die Höhe ist wei- terhin unverändert und beträgt 0,45 € je anerkennungsfähiger Stunde bei nebenberuflichen und bis 1.000 € jährlich bei hauptamtlichen Übungsleiterinnen/Übungsleitern. Die Antragsvorausset- zungen entsprechen denen des Landessportbundes Hessen (siehe Nr. 3.1 - Allgemeines).

4. Instandhaltungs-/ Investitionsmaßnahmen und Energiesparmaßnahmen

4.1 Städtische Zuschüsse für Instandhaltungs-/ Investitionsmaßnahmen und Energiesparmaßnah- men an vereinseigenen Sportanlagen („Klimanotstand“ berücksichtigen)

Bei der Gewährung der o. g. Zuschüsse handelt es sich um einmalige Leistungen, die von der städtischen Finanzlage abhängig sind und auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Zum Haushaltsplan 2021 wurden für Instandhaltungen 100.000 € und für Investitionen 50.000 € angemeldet. Ob wir diese Mittel tatsächlich erhalten, ist von der Genehmigung des städtischen Haushaltsplanes durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport abhängig, die uns voraussichtlich erst im Juni 2021 mitgeteilt wird.

Mit diesen Ansätzen sollen vorrangig zwingend notwendige Instandsetzungsmaßnahmen (Erneu- erung von Heizungsanlagen, Dachsanierungen, Beseitigung akuter Unfallgefahren, Erfüllung brandschutztechnischer/baulicher Auflagen u. a.) in/an den vereinseigenen Sportanlagen finanzi- ell unterstützt werden.

Wir empfehlen allen Sportvereinen, die derartige Maßnahmen durchführen müssen und sie nicht ausschließlich aus eigenen Mitteln finanzieren können, grundsätzlich vor Beginn eines Vorha- bens einen formlosen Antrag beim Sportamt einzureichen, dem folgende Unterlagen beizufügen sind (für mehrere Maßnahmen in entsprechender Anzahl):

(7)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

 Beschreibung der vorgesehenen Maßnahme(n) unter Berücksichtigung des von der Stadtver- ordnetenversammlung beschlossenen Klimanotstands (siehe Ziffer 4.3)

 Kostenvoranschlag/-voranschläge

 Finanzierungsplan (Vordruck)

 Aufstellung der vorgesehenen Eigenleistungen (Vordruck)

 aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Vereins.

Alle Anträge werden zunächst in der Freizeit- und Sportkommission beraten und beschlossen und anschließend dem Magistrat der Stadt Wiesbaden vorgelegt. Nach dessen Beschlussfas- sung entscheidet der Ausschuss für Freizeit und Sport abschließend über die zu gewährenden Zuschüsse.

Dieses Verfahren nimmt erfahrungsgemäß viel Zeit in Anspruch, da die Freizeit- und Sportkom- mission meist nur zwei Mal in einem Jahr zusammen kommt. Anträge können zwar das ganze Jahr über gestellt werden, bis zur endgültigen Gewährung eines Zuschusses ist jedoch ein aus- reichendes Maß an Geduld erforderlich.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Auszahlung von bewilligten Zuschüs- sen grundsätzlich erst nach Vorlage der in dem Bewilligungsbescheid angeforderten Unterlagen, insbesondere von Rechnungen und Zahlungsnachweisen, erfolgt. Damit wollen wir einem höhe- ren Verwaltungsaufwand, der bei möglichen Rückforderungen entsteht, sowohl auf Vereins- als auch auf städtischer Seite vorbeugen.

Bitte denken Sie bei den bewilligten Zuschüssen daran, dass sie zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen. Die haushaltsplanmäßigen Vorgaben der Kämmerei besagen eindeutig, dass bezu- schusste Maßnahmen innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein müssen, um die zugesag- ten Haushaltsmittel nicht zu verlieren. Ausnahmen sind ausführlich zu begründen. Sie sollten deshalb Ihre Zuschussanträge erst stellen, wenn Sie absehen können, dass Ihr Vorhaben inner- halb dieses Zeitraumes umgesetzt werden kann.

Sollte der Bewilligungszeitraum verstreichen, ohne dass mit dem beantragten Vorhaben begon- nen wurde, wird der gewährte Zuschuss dem Haushaltsansatz zurückgeführt und für andere Ver- einsmaßnahmen verwendet.

Für die Berücksichtigung von Eigenleistungen wendet die Stadt die Vorschriften des Landes Hes- sen an. Dabei wird für jede Arbeitsstunde eines Vereinsmitglieds (ohne den Einsatz von Klein- oder Großgeräten) als fiktiver Wert ein Höchstsatz von 10 € anerkannt. Dies sollten Sie bei der Kostenkalkulation einer Sanierungs- oder Neubaumaßnahme berücksichtigen. Werden die bei der Beantragung eines Zuschusses angegebenen Gesamtkosten einer Maßnahme bei der späte- ren Abrechnung nicht erreicht, ist der bewilligte Zuschuss entsprechend zu kürzen.

Die Betonung für die Anerkennung von Eigenleistungen liegt auf Arbeitsstunden. Ausdrücklich nicht als Eigenleistung anerkannt werden Überwachungs- und andere mit dem Vorhaben zusam- menhängende Verwaltungstätigkeiten von Vereinsmitgliedern oder des Vorstands (Einholen und Prüfen von Angeboten, Beauftragungen, Abrechnungen, u. a.). Die durchgeführten Arbeiten sind deshalb in einer Liste zusammenzustellen, die wir Ihnen bei Bedarf gerne als Datei zukommen lassen.

(8)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

Den Finanzierungsplan können Sie - falls gewünscht - ebenfalls von uns als Datei erhalten.

Für Rückfragen oder Abstimmungsgespräche stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung (Herr Michel, Tel. 0611 31-5402).

4.2 Baumaßnahmen auf Städtischen Sportplätzen, insbesondere Aufstellen von Containern

Grundsätzlich ermöglicht es die Landeshauptstadt Wiesbaden ihren Sportvereinen, auf den städ- tischen Sportplätzen spezielle Einrichtungen für die sozialen Zwecke des Vereinslebens (z.B.

Containerlösungen) zu errichten. Bei Aufstellung von Containeranlagen und/oder Herstellung von Vereinsheimen gibt es jedoch viel zu beachten. Voraussetzung ist immer die Zustimmung des Sportamtes. Des Weiteren müssen die Sportvereine alle erforderlichen öffentlich- und privat- rechtlichen Genehmigungen einholen und das komplette Projekt selbst finanzieren. Dafür besteht natürlich die Möglichkeit, wie oben in Punkt 4.1 genannt, verschiedene Zuschüsse zu beantra- gen. Bitte beachten Sie, sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, sollten Sie ein solches Vorhaben anstreben. Das Sportamt sendet Ihnen in diesem Fall eine Checkliste zu mit Themen, mit denen Sie sich im Vorfeld auseinander setzen müssen.

Für Rückfragen oder Abstimmungsgespräche stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung (Frau Schumacher, Tel. 0611 31-5410).

4.3 Klimanotstand

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27. Juni 2019 die besondere Bedeu- tung des Klimaschutzes hervorgehoben und die Ziele des Pariser Abkommens, wie sie von der Bundesregierung im Klimaschutzplan 2050 präzisiert wurden, übernommen. Der hierdurch ent- standene Handlungsdruck zum Erreichen dieser Ziele hat dazu geführt, dass alle Entscheidun- gen, Projekte und Prozesse der Stadt und ihrer Gesellschaften unter dem Klimaschutzvorbehalt stehen (Erklärung des Klimanotstands für die Stadt Wiesbaden).

Konkret bedeutet dies, dass alle klimarelevanten Vorhaben, Projekte und Prozesse hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu prüfen sind. Ihre Vereinsvorhaben sind zukünftig ebenfalls von dieser Prüfung betroffen. Bitte stellen Sie deshalb in Ihren Anträgen ausführlich dar, inwieweit Sie den Klimaschutz beachtet ha- ben oder aus welchen Gründen dies nicht möglich gewesen ist.

5. Fair-Play-Preis im Jugendsport

Ein außergewöhnliches faires Verhalten im Sport möchte die Landeshauptstadt Wiesbaden mit einem „Fair-Play-Preis im Jugendsport“ würdigen und auszeichnen. Insbesondere ein Verhalten von Sportlerinnen und Sportlern oder Mannschaften, das über das Einhalten der Spielregeln hin- ausgeht, soll dabei eine besondere Anerkennung erhalten.

Nähere Informationen können Sie auch gerne auf unserer Homepage nachlesen. Unter www.wiesbaden.de/sport/sportförderung finden Sie sowohl die Regularien als auch ein Bewer- bungsformular.

(9)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

6. Vereinsanschrift - Sportangebot

Wir bitten sicherzustellen, dass dem Sportamt jederzeit die aktuellen Namen, Anschriften und Rufnummern des geschäftsführenden Vorstandes, der Geschäftsstelle oder Postanschrift (an die wir unseren Schriftverkehr richten), die richtigen und vollständigen Angaben über die Bank- oder Postscheckverbindung und mindestens eine gültige E-Mail-Adresse Ihres Vereins vorliegen.

Sofern Sie die Bankverbindung Ihres Vereins ändern, ist es erforderlich, dass Sie uns eine Bestä- tigung Ihrer Bank vorlegen, dass Ihr Verein Kontoinhaber ist. Überweisungen an unsere Sportver- eine auf private Konten sind unzulässig und werden von uns selbstverständlich nicht durchge- führt.

Sollte sich an dem sportlichen Angebot Ihres Vereins etwas ändern, sind wir für entsprechende Hinweise ebenfalls sehr dankbar.

Wir bitten um Verständnis, dass unzustellbare und an uns zurückgesandte Post, die zweifelsfrei durch ein Versäumnis des Sportvereins nicht zugestellt werden konnte, nicht erneut versandt wird.

7. Internet-Service der Stadt für die Turn- und Sportvereine 7.1 Vereinsdatenbank

Das freiwillige ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger in örtlichen Vereinen, In- stitutionen und Gruppen unterstützt die Landeshauptstadt Wiesbaden mit einer Vereinsdaten- bank auf wiesbaden.de. Sie gibt den Vereinen eine zusätzliche Möglichkeit, ihre Ziele und Aktivi- täten öffentlich darzustellen.

Diese Datenbank informiert über Ansprechpartnerinnen und -partner, Treffpunkte und Vereins- ziele und kann - sofern eine entsprechende Adresse hinterlegt ist - eine Verknüpfung zu einer vereinseigenen Homepage herstellen. Der Eintrag in die Datenbank ist kostenlos und kann jeder- zeit - mit der angegebenen E-Mail-Adresse und einem Passwort - aktualisiert werden.

Die Anmeldung erfolgt über https://www.wiesbaden.de/vereine

Auf einen Eintrag besteht kein Anspruch. Änderungen sind nur unter Angabe der E-Mail-Adresse des Vereins und eines Passwortes möglich - deshalb Beides nicht vergessen!

Denken Sie bitte daran, Änderungen Ihres Vereins in der Vereinsdatenbank einzutragen, damit Sie auch dort immer auf dem aktuellen Stand sind. Für diese Daten sind nur Sie verantwortlich!

Es erfolgt kein Abgleich mit den Daten in der Vereinsdatenbank des Sportamtes! Wir empfehlen daher, die Einträge in der Vereinsdatenbank auf die notwendigen Informationen zu beschränken und auf jeden Fall den Link auf Ihre Vereins-Homepage zu setzen, da diese sicherlich immer ge- pflegt wird. Allerdings sollten Sie beim „Zweck des Vereins“ auf jeden Fall Begriffe wie „Gesund- heitssport“, „Seniorensport“ und die konkrete(n) Sportart(en) angeben; denn dann wird Ihr Verein auch über den „Suchbegriff“ gefunden.

(10)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

7.2 Veranstaltungskalender

Mit dem Veranstaltungskalender - https://www.wiesbaden.de/veranstaltungen - haben Sie eine weitere Möglichkeit, auf der Wiesbadener Homepage auf Ihren Verein aufmerksam zu machen.

Dort können Sie alle öffentlichen Veranstaltungen Ihres Vereins mit Datum, Zeit, Ort und anderen wichtigen Informationen eintragen - ausgenommen sind Kurse, Seminare, Workshops und regel- mäßig wiederkehrende Termine. Ihre Eingaben werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter der wiesbaden.deRedaktion, die für den Internetauftritt der Stadt Wiesbaden verantwortlich ist, geprüft und anschließend freigegeben. Nutzen Sie diese kostenfreie Möglichkeit, um für Ihre Vereinsveranstaltungen zu werben - leichter können Sie keinen größeren Personenkreis errei- chen!

Den Veranstaltungskalender finden Sie unter https://www.wiesbaden.de/Sport/Veranstaltungen/

Veranstaltungskalender oder - bei direkter Eingabe - unter https://www.wiesbaden.de/veranstal- tungen. Für die Anmeldung einer eigenen Veranstaltung verwenden Sie den Link „Eigene Veran- staltung anmelden“ unter dem Monatskalender. In dem sich öffnenden Vordruck sind die Veran- staltungsdaten zu ergänzen und an die Online-Redaktion zu senden.

7.3 Zuständigkeit Vereinsdatenbank und Veranstaltungskalender

Sollten Sie Fragen zu der Vereinsdatenbank oder dem Veranstaltungskalender haben, wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an die zuständigen Redakteure der wiesbaden.deRedaktion unter wiesbaden.deRedaktion@wicm.de.

Sofern Sie daran interessiert sind, dass Ihre Turnier- bzw. Veranstaltungstermine auch überregi- onal erfasst/veröffentlicht werden, so teilen Sie diese bitte bis Ende September der wiesba- den.deRedaktion für das jeweils kommende Jahr mit.

8. Werbung in Sporthallen und auf Sportplätzen

In den Werbenutzungsvertrag der Stadt Wiesbaden mit der Wall AG ist die Sportstättenwerbung nicht aufgenommen. Wir möchten es den Sportvereinen ermöglichen, in eigener Regie und Ver- antwortung vielfältigere Werbemöglichkeiten mit verbesserten finanziellen Konditionen mit ihren Mäzenen zu vereinbaren. Selbstverständlich ist darauf zu achten, dass Sportstättenwerbung mit sittenwidrigem Charakter, für Suchtmittel und/oder vergleichbare Produkte nicht erlaubt ist!

Insoweit steht es den Sportvereinen frei, sich um Werbung innerhalb der städtischen Sportanla- gen zu bemühen. Dabei ist jedoch Ziffer 3.3 der Allgemeinen Bedingungen für die Überlassung von städtischen Sportanlagen zu beachten, wonach Werbemaßnahmen aller Art auf und in den städtischen Sportstätten nur mit schriftlicher Einwilligung des Sportamtes zulässig sind. In Ihrem Antrag ist das Werbeprodukt, die Größe, das Material, der Anbringungsort etc. anzugeben. Bei jeder Werbung ist auf die fachgerechte Anbringung sowie die ausreichende Statik zu achten und bei Bedarf nachzuweisen, um die Verkehrssicherungspflicht sicherzustellen. Bei Werbebannern, welche an Ballfangzäunen befestigt werden sollen, ist eine Berechnung durch einen anerkannten

(11)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

Statiker vorzulegen. Nach Befestigung ist das Plakat ebenfalls durch das selbige Büro abzuneh- men. Das Ergebnis der Abnahme ist schriftlich zu dokumentieren und dem Sportamt zur Verfü- gung zu stellen.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Werbung grundsätzlich mobil, also jederzeit schnell entfernbar, gestaltet sein muss, da eventuell einige Betriebsformen der Sporthallen das Anbringen von Werbung nicht gestatten.

Eine Außenwerbung zum öffentlichen Straßenraum ist nicht zulässig. Diese Werberechte verblei- ben beim Sportamt. Bei der Vergabe kann es dazu kommen, dass konkurrierende Partner (Ver- ein innen, Stadt außen) auf einer Sportstätte werben. Wir empfehlen daher dringend und bitten darum, diesen Umstand bei den Verhandlungen mit Ihren Partnern offen zu kommunizieren. Eine Exklusivität besteht insofern nicht.

9. Nutzung der Turn- und Sporthallen

9.1 Wir weisen darauf hin, dass die Mietverträge zur Nutzung der Turn- und Sporthallen bis zum Ende des laufenden Schuljahres (31.07. eines Jahres) befristet sind.

Die Vergabe der Zeiten nach 18.00 Uhr für das neue Schuljahr 2021/2022 wird Mitte Juli erfol- gen, die Vergabe der Zeiten vor 18.00 Uhr nach den Sommerferien, da hier die Rückmeldung der für den Schulsport benötigten Zeiten berücksichtigt werden muss.

Die bisherigen Nutzungszeiten haben solange weiter Bestand, bis Sie einen neuen Vertrag erhal- ten oder - bei evtl. vorrangigem schulischen Bedarf - die Schulleitung eine Hallenzeit für den Schulsport in Anspruch nimmt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, engen Kontakt mit der jeweiligen Schule und dem Schulhausmeister zu halten.

Ihre Anträge zur Nutzung der von Ihnen benötigten Zeiten senden Sie bitte rechtzeitig vorher an das Sportamt.

Überlassungsverträge, die sich nur auf die Sommersaison (01.04. – 30.09. eines jeden Jahres) bzw. die Wintersaison (01.10. – 31.03. eines jeden Jahres) beziehen, sind in den Verträgen ent- sprechend mit SOM bzw. WIN bezeichnet.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Untervermietung der überlassenen Turn- und Sporthalle nicht zulässig ist.

9.2 Im Interesse einer optimalen Auslastung der durch die Landeshauptstadt Wiesbaden errichteten, unterhaltenen und den Vereinen kostenlos zur Verfügung gestellten Turn- und Sporthallen bitten wir um sofortige Meldung, falls Hallenzeiten von Ihnen nicht oder nicht mehr genutzt werden soll- ten. Hier appellieren wir ganz besonders an die Solidarität der Sportgemeinschaft. Uns ist an ei- ner größeren Flexibilität gelegen, und jedem Verein kann es passieren, dass der Zulauf einmal ein paar Jahre nicht so groß ist, während andere Sportarten einen regelrechten Boom verzeich- nen. Lassen Sie uns den Begriff des Fair Play tatsächlich leben!

(12)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

9.3 Für die längeren Schulferienzeiten (Ostern: 06.04.-16.04.2021, Sommer: 19.07.- 27.08.2021, Herbst: 11.10.- 23.10.2021, Weihnachten: 23.12.- 08.01.2022) sind ausschließlich für die

„kleinen“ Schulturnhallen Nutzungsgenehmigungen 6 Wochen v o r den gewünschten Terminen schriftlich und mit Begründung der Notwendigkeit zu beantragen. Die in der Verwaltung des Schulamtes stehenden Turnhallen bleiben in den Weihnachtsferien grundsätzlich geschlossen.

Weiterhin weist das Schulamt darauf hin, dass in den Ferien keine Reinigung der Hallen stattfin- det.

Wir bitten unsere Turn- und Sportvereine, die konkreten Bedarf an Schulturnhallen haben, diesen fristgerecht (Termine siehe oben) beim Sportamt schriftlich zu beantragen. Vereine, die in den östlichen Stadtbezirken Auringen, Breckenheim, Delkenheim, Medenbach, Naurod und Norden- stadt Turn- und Sporthallen nutzen, wenden sich bitte unmittelbar an die zuständige Ortsverwal- tung.

2021 behält das Sportamt die Regelung bei, dass die Großsporthallen in den Sommerferien durchgängig für den Trainingsbetrieb zu den überlassenen Zeiten genutzt werden können. Be- achten Sie bitte, dass in der ersten Hälfte der Sommerferien kein städtisches Personal anwesend sein wird und damit auch keine Reinigung aller Räume erfolgt. Falls die Halle wegen Grundreini- gungen oder Bauarbeiten nicht nutzbar sein sollte, werden wir Sie hierüber rechtzeitig über die Hallenwarte unterrichten.

Für die Nutzung der „großen“ Hallen in den Ferienzeiten ist kein Antrag erforderlich. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass aus betrieblichen Gründen (Energieeinsparung und Urlaub Hallen- warte) vom 19.12.2020 bis einschließlich 03.01.2021 alle Wiesbadener Sporthallen für den Übungs- und Spielbetrieb geschlossen sind.

An den beweglichen Ferientagen

14.05.2021 Freitag nach Christi Himmelfahrt 04.06.2021 Freitag nach Fronleichnam

sind die Sporthallen normal geöffnet. Die Nutzung der Schulturnhallen ist mit der/dem jeweiligen Schulhausmeister/Schulhausmeisterin abzustimmen. Am 15.02.2021 (Rosenmontag) sind die Hallen geschlossen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Alexander Grautegein (0611 31-5412).

9.4 „Erste-Hilfe-Material“

Das Schulamt hat uns wiederholt darum gebeten, die Vereine darauf hinzuweisen, dass bei Auf- nahme des Übungsbetriebes die Verantwortlichen der Vereine und Sportgruppen eine Verband- stasche bzw. einen Verbandskasten zum Leisten von Erster Hilfe bereitzuhalten haben.

Die schuleigenen Verbandskästen stehen für den Trainings- und Übungsbetrieb der Vereine, Be- triebs- und Hobbysportgruppen nicht zur Verfügung.

(13)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

9.5 Schlüsselgewalt in den Schulturnhallen ab 18.00 Uhr

Das Schulamt weist nachdrücklich darauf hin, dass alle Turnhallen des Schulamtes montags bis donnerstags ab 18.00 Uhr und freitags ab 14 Uhr in die Schlüsselgewalt der Vereine übertragen werden. Die Hausmeister/innen versehen ab den genannten Uhrzeiten keinen Dienst mehr und stehen deshalb auch nicht mehr als Ansprechpartner/in zur Verfügung. Vor einem Ferienbeginn (in der Regel freitags nach der 3. Schulstunde) sind die Hausmeister/innen zudem verpflichtet, die Heizungsanlagen der Schulen - und damit auch der Turn- und Sporthallen - deutlich abzusen- ken.

Verlorengegangene Schlüssel müssen, wie im Schlüsselvertrag festgehalten, von den Nutzern auf eigene Kosten ersetzt werden.

Nach einem Beschluss der städtischen Körperschaften können die Nutzungszeiten der Sportver- eine in den Schulturnhallen bis 23 Uhr ausgedehnt werden. Bei entsprechendem Bedarf reichen Sie uns bitte einen formlosen Antrag ein. Bitte achten Sie bei einer ausgeweiteten Hallennutzung unbedingt auf die Einhaltung der Nachtruhe (Lärmschutz), um mögliche Konfliktsituationen mit einer sensiblen Nachbarschaft erst gar nicht entstehen zu lassen. Ganz wichtig ist in diesem Zu- sammenhang auch, dass „die letzten Nutzer“ in der gesamten Halle die Umkleiden kontrollieren, alle Lichter löschen und die Hallen abschließen!

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass ein fairer, höflicher und verbindlicher Um- gang miteinander selbstverständlich sein sollte. Überlegen Sie doch einmal, sich bei der Schullei- tung, den Schulsportleitungen und den Schulhausmeistern (sofern nicht bereits geschehen) vor- zustellen und bekannt zu machen. Durch einen persönlichen Kontakt lassen sich eventuell auf- tretende Probleme schneller und einfacher besprechen und lösen.

9.6 Personal in den Großsporthallen und auf den Sportplätzen

Die Großsporthallen des Sportamtes sind in der Regel von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr besetzt. Auf den Sportplätzen mit Personal stehen Ihnen die Platzwarte montags bis donnerstags von 06.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags bis 12.00 Uhr zur Verfügung.

Nach dem Arbeitszeitgesetz ist die tägliche Arbeitszeit unseres Personals auf 10 Stunden be- grenzt. Wir haben unser Personal entsprechend angewiesen und achten besonders auf die Ein- haltung dieser Vorschrift. Bitte tragen auch Sie dazu bei, dass unser Personal damit keine

Schwierigkeiten hat. Längere Pausenzeiten sind deshalb durchaus nicht unüblich und sollten von Ihnen auch akzeptiert werden.

Um den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) gerecht zu werden, beabsichtigen wir eine Ausweitung der Schlüsselgewalt an die Nutzer/innen unserer Einrichtungen. Damit können wir unseren Personaleinsatz an den Wochenenden ggf. reduzieren und gehen Konflikten mit der vor- geschriebenen Arbeitszeit aus dem Weg.

In diesem Zusammenhang ist besonders wichtig, dass Sie uns im Rundenspielbetrieb Spielabsa- gen bzw. –verlegungen frühzeitig mitteilen! Bitte informieren Sie dazu Ihre Ansprechpartner/innen im Sportamt, gleichzeitig aber vor allem unser Personal vor Ort.

(14)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

9.7 Beschädigungen/Versicherung

Die Reparaturkosten von mutwillig verursachten Schäden an und in den Anlagen (Böden, Wände, Türen, Geräte, Sanitäranlagen, etc.) und evtl. notwendige Ersatzbeschaffungen werden dem Verein bzw. dem jeweiligen Mieter in Rechnung gestellt. Für eine aufwändige Sonderreini- gung durch unser Personal, die über das normale Maße hinausgeht, wird von den Nutzern eine pauschale Sondergebühr in Höhe von 150 € zzgl. Mehrwertsteuer erhoben.

Für das von den Nutzern/Vereinen eingebrachte Material in den städtischen Einrichtungen be- steht keine Versicherung der Stadt. Bei Wasserschäden, Verlust durch Diebstahl etc. ist die Stadt Wiesbaden nicht haftbar und es kann kein Schadensersatz verlangt werden! Bitte sorgen Sie hier selbst für eine entsprechende Absicherung.

Die Betriebserlaubnis für Trennvorhänge sieht vor, dass sie entweder nur in Parkposition ganz oben unter der Decke oder aber ganz heruntergelassen sein dürfen. Hintergrund ist, dass die Si- cherung des Trennvorhangs beim Versagen der Haltekonstruktion eine gewisse bestimmte Fall- höhe benötigt. Diese ist z. B. bei halber Höhe nicht gewährleistet, sodass sich dann niemand un- ter dem Vorhang aufhalten darf.

9.8 Corona und Lüften

Wir haben gelernt, dass regelmäßiges Lüften in Corona-Zeiten an Bedeutung gewonnen hat.

Hierstellt sich schnell die Frage nach der Zulässigkeit von unterkeilten oder artverwandt am Schließen gehinderten Brandschutz- und/oder Rauchschutztüren. Diese ist aber auch genau so schnell beantwortet. Eine der wesentlichen Bedingungen von Feuerschutzabschlüssen ist ihre Selbstschließfunktion. Diese Vorgabe gilt unverändert fort, Ausnahmen sind weder vorgesehen noch zulässig.

9.8 Führen des Belegungsbuches

Unabdingbar bleibt die Dokumentation der Nutzungszeiten in den ausliegenden Belegungsbü- chern. Dies bestätigt den Bedarf eines Nutzers und bietet die Möglichkeit, festgestellte Schäden oder besondere Vorkommnisse zu melden. Bitte informieren Sie uns umgehend, falls in der von Ihnen genutzten Halle kein Buch vorhanden ist.

10. Verkauf von Speisen und Getränken auf Sportplätzen und in Sporthallen 10.1 Verkaufserlaubnisse

Wenn Vereine an ihren Turnier- und Spieltagen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen ei- nen Verkauf von Speisen und Getränken durchführen wollen, sind hierfür zwei Genehmigungen notwendig:

1. Die privatrechtliche Zustimmung des Grundstückseigentümers - hier in aller Regel das Sport- amt.

(15)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

2. Zusätzlich die öffentlich-rechtliche Zustimmung der Ordnungsbehörde, die zurzeit durch die in 10.2 beschriebene Anzeige beim Veranstaltungsbüro erlangt wird.

Im Zuständigkeitsbereich des Sportamtes ist es nach wie vor möglich, statt der jeweiligen Ein- zelerlaubnisse auch eine Pauschale für eine Reihe von Spiel- bzw. Turniertagen zu erhalten oder einen sich automatisch verlängernden Jahresvertrag abzuschließen.

Aufgrund der Corona-Pandemie und dem sehr eingeschränkten Saisonbetrieb haben wir im Jahr 2020 auf das Erheben der Verkaufserlaubnis verzichtet. Auch für die kommende Saison werden wir die Entwicklung im Auge behalten und Sie entsprechend informieren.

10.2 Durchführen von Veranstaltungen und Rundenspielen

Nach § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes sind Veranstaltungen beim Ordnungsamt - Ver- anstaltungsbüro - anzuzeigen. Die frühere Ausschankerlaubnis wurde ab Mai 2012 durch diese Anzeigepflicht ersetzt. Hierbei spielt es keine Rolle mehr, ob es sich um alkoholische Getränke handelt oder nicht.

Sofern Speisen und/oder Getränke (auf einer nicht konzessionierten Fläche) verkauft werden, ist eine Anzeige bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Ordnungsamt erforder- lich.

Hierfür wird das Antragsformular Veranstaltungen im Freien/in Räumen verwendet, da ggf. an- dere Rechtsbereiche betroffen sein könnten (z. B. Straßenverkehrsbehörde wegen Straßensper- rung, Umweltamt wegen Lärm, o. a.).

Vereine können alle Anzeigen (wie auch schon bei der Ausschankerlaubnis/Sammelerlaubnis) gesammelt 1x im Jahr mit einem Antragsformular beantragen. Voraussetzungen hierfür sind: Es handelt sich um den gleichen Veranstalter und um dieselbe Örtlichkeit. Die Termine werden dann einfach in einer separaten Liste aufgeführt.

Solange nur eine Anzeigebestätigung erteilt wird, fallen seitens der LHW derzeit keine Gebühren an. Sie entstehen allerdings, wenn Standbetreiber Ausnahmen von der Reisegewerbekarte brau- chen, Festsetzungen für Veranstaltungen geschrieben werden (z. B. Volksfeste, große Märkte etc.). Weiterhin können Verfügungen erlassen werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Si- cherheit und Ordnung besteht. Hier wird je nach Verwaltungsaufwand eine Gebühr erhoben. Des Weiteren können andere Genehmigungsbehörden (nur wenn von diesen auch eine Genehmi- gung erteilt werden muss) Gebühren erheben. Im Bereich der sportlichen Veranstaltungen sehen wir hier zurzeit keine Notwendigkeit.

Bei Rückfragen bitten wir Sie, direkt Kontakt mit dem Veranstaltungsbüro im Ordnungsamt, Tel.

0611/31-4530 und 0611/31-2264, aufzunehmen.

11. Hinweise zur Sportplatznutzung

Im Fußballkreis Wiesbaden finden während der Punktrunde pro Wochenende bis zu 300 Meister- schaftsspiele in allen Altersklassen und Ligen statt.

(16)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

Zur Gewährleistung eines reibungslosen Spielbetriebs während einer Saison (in der Regel vom ersten Wochenende im August bis zum letzten Wochenende im Mai) bitten wir um Ihr Verständ- nis, dass dieser Bedarf vorrangig sichergestellt werden muss.

11.1 Überlassung der Sportplätze für Turniere oder sonstige sportliche Veranstaltungen

Wir weisen darauf hin, dass für die Austragung von Turnieren oder sonstigen sportlichen Veran- staltungen auf den städtischen Sportplätzen eine Genehmigung beim Sportamt eingeholt werden muss. Die Anträge richten Sie bitte formlos schriftlich an das Sportamt oder per E-Mail an sport- amt@wiesbaden.de. In dem Antrag müssen der Name des verantwortlichen Nutzers sowie Ter- min, Art und Dauer der beabsichtigten Nutzung genannt sein. Bitte auch unbedingt die Regelun- gen in Ziffer 9 beachten!

11.2 Abfallaufkommen / Vandalismus / Reinigung / Müllentsorgung

Obwohl wir in der Vergangenheit schon oft darauf hingewiesen haben, hat sich an dem Verhalten der Nutzer/innen unserer Sportplätze und der Funktionsgebäude leider nichts geändert. Teil- weise extreme Verschmutzungen und Vandalismusschäden in unseren Einrichtungen (Sport- plätze und Umkleideräume) kommen immer noch viel zu häufig vor. Wir bedauern sehr, wie hier mit städtischem Eigentum - das den Vereinen kostenfrei zur Verfügung gestellt wird! - umgegan- gen wird und sind nicht bereit, dieses Verhalten zu tolerieren und klaglos hinzunehmen.

Wir werden deshalb - wie in der Vergangenheit bereits geschehen - die Sportvereine bei entspre- chenden Vorfällen in Regress nehmen und eine Erstattung der jeweiligen Kosten verlangen. Dies beinhaltet z. B. auch über Nacht eingeschaltetes Licht in den Funktionsräumen, das die Ver- brauchskosten steigen lässt. Hier werden wir grundsätzlich einen Pauschalbetrag von 30 € zzgl.

MWSt. in Rechnung stellen. Rechnungsempfänger ist dabei immer der „Hausverein“, der in unse- rem Belegungsprogramm zuletzt die Sportanlage genutzt hat; vorausgesetzt, natürlich der Verur- sacher lässt sich nicht ermitteln. Es liegt also an Ihnen, dafürzu sorgen, dass beim Verlassen der Anlage eine ausreichende Kontrolle durchgeführt wird.

Wir appellieren dringend an Sie, Ihren Anteil zur Pflege der Sportanlagen beizutragen. Unsere Mitarbeiter/innen bemühen sich sehr, die Sportanlagen jederzeit in einem guten Zustand zu hal- ten. Vandalismus und unsachgemäßer Umgang erschweren die ihre Arbeit jedoch und sorgen nur für Verdruss bei unserem Personal.

Bitte lassen Sie uns gemeinsam an einem gepflegten Zustand der Anlagen arbeiten. Wir bitten insbesondere die Aufsichtspersonen und Übungsleiter/innen Ihres Vereins auch einmal mah- nende Worte an ihre Gruppen zu richten und Verständnis für den Umgang mit fremdem Eigentum zu wecken.

Leider haben wir in letzter Zeit mehrfach festgestellt, dass nach Veranstaltungen der Müll nicht entsorgt wurde. Hierdurch werden Ratten, Mäuse und Vögel angezogen. Sollte zukünftig nach einmaliger Aufforderung der Müll nicht entsorgt werden, sehen wir uns gezwungen, die Entsor- gung den Vereinen und Nutzern mit einem Pauschalbetrag von 100 € zzgl. MWSt. in Rechnung zu stellen.

(17)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Reinigungsleistungen auf den Sportplätzen von unseren Mitarbeitern lediglich an den Wochentagen (Montag bis Donnerstag von 06:00 bis 15:00 Uhr und freitags bis 12:00 Uhr) erbracht werden. Wir bitten Sie deshalb, insbesondere an den Wochenenden die Umkleidekabinen sauber zu hinterlassen und ggf. starke Verschmutzungen - nach Ihren Veranstaltungen - zu beseitigen. Nur so können nachfolgende Vereine auch von sau- beren Funktionsräumen profitieren.

11.3 Verhaltensregeln auf Sportplätzen, insbesondere auf Kunstrasenplätzen An den Eingängen zu unseren Sportanlagen befinden sich Hinweis- schilder, auf denen die Verhaltensregeln und Nutzungshinweise aufge- listet sind. Grundsätzlich gilt:

Schnee auf Kunstrasen

Das Spielen auf einer lockeren Schneedecke, d. h. der Flor der Kunst- rasenfläche ist unter der Schneeschicht noch beweglich, führt zu kei- ner Schädigung der Kunstrasenoberfläche. Das Schneeräumen ist ver- boten! Ein großflächiges Abschieben hat zur Folge, dass mit steigen- der Schneelast vor dem Schieber eine feste Verzahnung mit der Flor- oberfläche nicht mehr auszuschließen ist und dadurch der Flor heraus gerissen werden kann. Sollte die Schneedecke am Flor angefroren bzw. die Florschicht vereist sein, führt ein Abschieben der Schnee- o- der Eisschicht zu erheblichen und dauerhaften Schäden. Zumal durch die Eisschicht eine erhöhte Unfallgefahr herrscht. Der Kunstrasen wird gesperrt. Bitte beachten Sie dabei die aktuelle Veröffentlichung unter https://www.wiesbaden.de/sport/sportanlagen/sportplaetze/sport- plaetze_gesperrt.php

Das richtige Schuhwerk

Zur Nutzung des Kunstrasenplatzes sind geeignete Schuhe zu tragen. Erlaubt sind Nocken- und Noppenschuhe sowie Sportschuhe ohne nennenswertes Profil (keine Fußballschuhe mit FG No- cken!!). Untersagt sind Stollen- und Schraubstollenschuhe! Die Verwendung von Stollenschuhen führt zu übermäßigem Verschleiß des Kunstrasens und somit zur Beschädigung des Belages.

Zudem erhöht der Schuh wegen fehlender Gleiteigenschaften das Verletzungsrisiko der Sportler.

Dreckige Fußballschuhe sind vor Betreten des Kunstrasens zu säubern, damit keine unnötigen Einträge in den Belag stattfinden.

Gewitter

Der Fußballplatz ist in der Regel ungeschützt, ein Blitz kann in Personen auf dem Spielfeld ein- schlagen. Gefahr droht zudem durch Blitzeinschläge im Umfeld. Berührt man einen Flutlichtmast oder ein anderes metallenes Objekt, welches vom Blitz getroffen wird, fließt ein Teil des Blitzstro- mes durch den Menschen. Von Bäumen oder hölzernen Masten kann ein Blitz auf Personen in der Nähe überspringen, auch über mehrere Meter. Zudem kann sich die Spannung eines Blitzes über den Erdboden ausbreiten und Umstehende im Umkreis von zehn Metern gefährden. Verlas- sen Sie den Sportplatz!

(18)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

Abfälle/Kaugummi etc.

Wie bereits in Punkt 11.2 aufgeführt, bitten wir Sie, unsere Sportanlagen sauber zu halten. Dies schont nicht nur die Umwelt, sondern auch die Vereinskasse. Kaugummis sind von der Kunstra- senfläche fernzuhalten und fachgerecht in den vorhandenen Müllbehältern zu entsorgen.

Bitte geben Sie die Hinweise an alle Mitglieder, Trainer, Spieler und Zuschauer weiter und führen Sie gegebenenfalls auch Kontrollen durch. Wir bitten Sie, den Kunstrasenbelag sowie alle unsere Sportanlagen pfleglich zu behandeln, damit alle Nutzer möglichst lange daran Freude haben und eine lange Haltbarkeit des Sportplatzes gewährleistet ist.

11.4 Nutzung von Trainingsbeleuchtungsanlagen (Flutlicht) und Abrechnung der Kosten

Der Verein, in dessen Besitz sich die Trainingsbeleuchtungsanlage befindet, ist verpflichtet, sie auch anderen Vereinen in deren zugeteilten Benutzungszeiten zur Verfügung zu stellen.

Der Verein ist berechtigt, die Kosten für die Fremdnutzung den anderen Vereinen in Rechnung zu stellen. Grundlage hierfür ist die beim Sportamt erhältliche und mit dem Wiesbadener Fußball- kreis abgestimmte Flutlichtkosten-Berechnung.

11.5 Anschaffung von vereinseigenen Sportgeräten / Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen Von uns werden regelmäßig sicherheitstechnische Überprüfungen auf den Sportplätze durchge- führt. Hierbei fällt immer wieder auf, dass bei der Anschaffung von vereinseigenen Sportgeräten, z. B. bewegliche 7-m-Tore, die Standards (hier: Ausstattung mit einer Kippsicherung) nicht einge- halten werden. Bitte stimmen Sie doch zukünftig die Anschaffung von Sportgeräten mit uns ab.

Gerne beraten wir Sie bezüglich der Einhaltung von Sicherheitsvorgaben in Bezug auf die An- schaffungen.

12. Wiesbadener Wandertage 2021

Coronabedingt konnte die 53. Veranstaltungsreihe der Wiesbadener Wandertage 2020 nicht durchgeführt werden. Der Arbeitsausschuss hat noch nicht abschließend über die Durchführung der Wiesbadener Wandertage 2021 entschieden, wir hoffen aber, dass diese Tradition fortge- setzt werden kann.

Wenn eine positive Entscheidung fallen würde, werden alle Termine, Start- und Zielorte und an- dere wissenswerte Einzelheiten ab Anfang Januar 2021 der Homepage der Landeshauptstadt Wiesbaden zu entnehmen oder beim Sportamt zu erfragen sein. Handzettel und Plakate sind dann bei Bedarf ab Anfang/Mitte Februar 2021 im Sportamt erhältlich (bitte vorherige Abstim- mung unter Tel. 0611/31-5412, Herr Grautegein).

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Vereinsmitglieder dann ebenso in geeigneter Weise un- terrichten und für eine Teilnahme werben könnten.

(19)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

13. Ausleihe von professioneller Sicherheitstechnik für Veranstaltungen

Auf Anregung der Feuerwehr hat das Dezernat des Oberbürgermeisters 2016 vier Kisten mit einer professionellen Sicherheitstechnik angeschafft, um engagierte Veranstalter bei der Durchführung ihrer Veranstaltungen unterstützen zu können. Der Inhalt besteht aus Funkgeräten mit Ladestatio- nen und einer Reichweite von gut einem Kilometer, Funktionswesten und Megafonen.

Insbesondere bei Großveranstaltungen kann der Aufbau eines Kommunikationsnetzes eine wich- tige Rolle spielen, z. B. wenn das Mobilfunknetz ausfällt. Diesen Situationen kann mit den Funk- geräten begegnet werden. Im Laufe der Jahre wurde diese Sicherheitstechnik erweitert. Aktuell gibt es auch die Möglichkeit Fluchtwegebanner, Feuerlöscher, Kabelbrücken und Kabeltrommeln auszuleihen.

Bei Bedarf bitten wir Sie, mit dem Veranstaltungsbüro im Ordnungsamt unter der Rufnummer 0611 31-3222 eine Ausleihe zu vereinbaren.

14. Zum guten Schluss

Ausrichtung von besonderen Sportveranstaltungen

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist auch weiterhin daran interessiert, dass sich ihre Vereine um die Ausrichtung bedeutender Sportveranstaltungen (Meisterschaften, Cups o.ä.) bewerben. Sofern hierbei eine Unterstützung der Stadt erforderlich sein sollte, ist eine frühzeitige Beteiligung des Sportamtes be- reits vor der Bewerbung unbedingt erforderlich. Grundsätzlich gehen wir von einer Vorlaufzeit von 2-3 Jahren aus.

Fördermöglichkeiten für Vereine / Crowdfunding

Aus unseren letzten Informationen kennen sie schon die Fördermöglichkeit für Vereine und Initiatoren der ESWE Versorgung: Mit der Crowdfunding-Plattform „Wiesbaden Crowd“ ermöglicht ESWE Versor- gung unter www.wiesbaden-crowd.de die direkte finanzielle Unterstützung von tollen Ideen durch Bür- gerinnen und Bürger.

Die „Wiesbaden Crowd“ ist gedacht für Macher und Anpacker aus der hessischen Landeshauptstadt.

Innerhalb von maximal 60 Tagen können diese auf der Seite für ihr Projekt Gelder von Familie, Freun- den, Mitgliedern oder auch völlig Fremden einsammeln. Einzige Bedingungen: Das Vorhaben verfolgt einen sozialen, kulturellen, sportlichen oder gesellschaftlichen Zweck und ist für Wiesbaden bestimmt.

Das erste Projekt vom Wiesbadener Judo Club wurde gerade erfolgreich (und mit mehr als 100 Pro- zent des anvisierten Zielbetrags) abgeschlossen.

Sicherlich können auch viele Sportvereine von dieser modernen Form des Sponsorings und Spenden- wesens profitieren.

Vertragswesen

Die zwischen der Landeshauptstadt Wiesbaden und den Sportvereinen geschlossenen Verträge sind vielfach in die Jahre gekommen. In der Regel verlängern sie sich automatisch um eine gewisse weitere Laufzeit. Sowohl im Sportamt als auch bei Ihnen in den Vereinen haben sich natürlich personelle Ver- änderungen ergeben, so dass oftmals die Verträge gar nicht mehr richtig bekannt sind. Wir haben es

(20)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

uns zur Aufgabe gemacht, sukzessive „Uralt“-Verträge neu zu erfassen, eventuell anzupassen und Ihnen anschließend wieder vorzulegen. Wir gehen davon aus, dass dies auch in Ihrem Interesse ist und bitten schon jetzt um Verständnis, dass es sich hierbei um einen längeren Prozess handelt.

Zahlungsverpflichtungen der Vereine

Um unnötige Mahnungen durch unsere Stadtkasse und die dadurch entstehenden Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir die Vereine ausdrücklich, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukom- men. Wir erlauben uns noch einmal den Hinweis, dass die von der Stadtkasse übersandten Zahlungs- aufforderungen auch jahresübergreifend so lange ihre Gültigkeit behalten, bis Ihr Verein eine neue bzw. geänderte Rechnung erhält. Insofern erhalten Sie nicht in jedem Folgejahr eine neue Rechnung, sondern nur einmalig bei Erstbezug!

„Duschen gegen Legionellen“….

… unter dieser ungewöhnlichen Überschrift möchten wir Sie dazu animieren, die Dusch- und Umkleide- möglichkeiten in unseren Liegenschaften nach dem aktiven Sporttreiben zu nutzen. Gemäß Trinkwas- serschutzrecht führt die Landeshauptstadt Wiesbaden in allen städtischen Gebäuden regelmäßige Be- probungen durch. Sofern häufig geduscht wird und die Leitungen entsprechend gespült sind, werden so gut wie keine Belastungen mit Legionellen oder anderen Verunreinigungen festgestellt und es sind keine Sperrungen oder weitergehende Maßnahmen erforderlich. Aus der Nutzung ergibt sich also für die Nutzenden sowie das Sportamt eine win-win-Situation.

Städtische Sport- und Bewegungsflächen

Sport und Bewegung sind zwei zentrale Faktoren für einen gesunden und ausgeglichenen Lebensstil.

Um diesem nachkommen zu können, muss es im Stadtgebiet auch entsprechende Flächen und

Räume geben. So existieren neben den Sporthallen und –plätzen auch viele frei und öffentlich zugängli- che Bewegungs- und Sporträume, wie Bolzplätze, Anlagen für Beach-Volleyball und Basketball, Ca- listhenics und Outdoor-Fitness. Es ist uns zunehmend ein besonderes Anliegen, diese Orte auch auf der Homepage der Landeshauptstadt Wiesbaden aufzulisten und langfristig in einem „Sportstättenka- taster“ darzustellen. Da verschiedene Ämter der Stadtverwaltung oder auch externe Betreiber für diese Flächen zuständig sind, gibt es keine Gewähr auf Vollständigkeit. Sollte eine derartige „Sportstätte“

nicht aufgelistet sein, bitten wir Sie, uns dies per E-Mail mitzuteilen.

Infos aus dem Sportamt

Unsere aktuellen Infos (Ausgabe Dezember 2020) können Sie übrigens auch unter https://www.wies- baden.de/sport/sportvereine/index.php als PDF-Dokument abrufen.

Behinderten- und Seniorensport

Alle zwei Jahre beruft der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden den/die ehrenamtlichen Behin- derten- bzw. Seniorensportbeauftragten. Wir freuen uns, dass uns mit Christa Eng und Mirko Korder die bewährten Kräfte auch weiterhin mit ihrer Expertise zur Verfügung stehen.

(21)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

Neue und „alte“ Vorstände

Unsere jährlichen „Infos aus dem Sportamt“ sind kein Geheimpapier und stellen kein Herrschaftswis- sen dar. Bitte denken Sie daran, dass insbesondere für neue Vorstandsmitglieder eine ausführliche und umfangreiche Einarbeitung unerlässlich ist. Dazu gehören neben den vereinsgebundenen Unterla- gen unbedingt auch die „Infos aus dem Sportamt“ (siehe o. g. Link auf wiesbaden.de)

Wie das so ist bei regelmäßig wiederkehrenden Informationen: Viele „bekannte“ Punkte werden nur überflogen! Doch wir möchten darauf hinweisen, dass auch in den vermeintlichen Wiederholungen neue Details stecken können. Meistens werden sie von uns kenntlich gemacht, doch auch das kann mal untergehen. Lesen Sie also bitte die Infos aus dem Sportamt immer sehr sorgsam.

Wiesbadener Identität, Engagement und Bürgerbeteiligung

Ihnen ist sicherlich bekannt, dass der Oberbürgermeister in seinem Dezernat die Stabsstelle Wiesba- dener Identität, Engagement und Bürgerbeteiligung eingerichtet hat. Natürlich können und sollen auch Sie, als ehrenamtlich Tätige, von dieser Stabsstelle profitieren.

Getreu unseres Mottos „Gemeinsam mehr bewegen“ bitten wir Sie, die einzelnen Projekte der Bürger- beteiligung sehr genau zu beobachten und sich aktiv in die Projekte einzubringen, die eine Vertretung des Sporttreibens und Bewegens erforderlich machen. Nur so können wir alle gemeinsam sicherstel- len, dass die sportlichen Belange „nicht hinten runterfallen“.

Corona zum Letzten

Abschließend gilt unser ganz besonderer Dank Ihnen allen. Die Wiesbadener Sportfamilie hat die Re- gelungen des Landes, der Stadt sowie der jeweiligen Fachverbände sehr gewissenhaft, verantwor- tungsvoll und konsequent umgesetzt. Nach den ersten Lockerungen Anfang Mai und einer großzügige- ren Öffnung in den Sommermonaten mussten wir im Herbst wieder mit neuen Einschränkungen zu- rechtkommen. Dies stellt auch das Sportamt – als Betreiber wesentlicher Sportstätten der Landeshaupt- stadt mit einem großen Herz für das Sporttreiben – immer wieder vor große Herausforderungen. Die von uns eingeleiteten Maßnahmen versuchen wir so niedrig wie möglich zu halten, um eine möglichst große Wirkung zu erzielen. Wir hoffen dabei auch weiterhin auf Ihr Verständnis!

Und nun ist wirklich Schluss

Das Sportamt der Landeshauptstadt Wiesbaden versteht sich als Partner des Sports. Wir möchten nicht nur „verwalten“, sondern gemeinsam mit unseren Sportvereinen auch „gestalten“. Natürlich ha- ben wir dabei die Rahmenrichtlinien und Leitplanken zu beachten. Ohne Regeln – kein Sport! Dazu in- teressieren uns auch Ihre Projekte, Themen, Ängste, Nöte und Sorgen (in dieser Corona-Pandemie wahrscheinlich stärker als sonst). Aus diesem Grund biete ich wiederholt an, auch einmal zu einer Vor- standssitzung o. ä. zu Ihnen zu kommen und mit Ihnen zu diskutieren. Sprechen Sie mich bei Bedarf an und wir werden sicher einen geeigneten Termin finden.

Das Team des Sportamtes wünscht allen Sportlerinnen und Sportlern sowie allen Leserinnen und Le- sern frohe und besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen coronagerechten, guten Rutsch ins Jahr 2021! Auch im kommenden Jahr freuen wir uns, wenn Sie unsere Arbeit weiterhin kritisch und ver- ständnisvoll begleiten.

(22)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

Karsten Schütze Amtsleiter

(23)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

Ansprechpartner/innen im Sportamt Wiesbaden

Damit Sie zukünftig den direkten Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sportamtes her- stellen können, haben wir nachstehend die Zuständigkeiten und Durchwahltelefonnummern aufgeführt:

Sportamt Wiesbaden

Postanschrift: Murnaustraße 4, 65189 Wiesbaden oder Postfach 39 20, 65029 Wiesbaden Telefax: 0611 31-3973

E-Mail: sportamt@wiesbaden.de Amtsleitung

Amtsleiter Karsten Schütze 0611 31-5400

Assistenz Alexandra Braunsdorf 0611 31-5401

Zentrale Dienste, Sportförderung

stv. Amtsleiter Andreas Michel 0611 31-5402

Sachbearbeitung Dennis Jantz 0611 31-5403

Controlling und Finanzen

Christian Schmidt 0611 31-5404

Bauprojekte

Christian Burghard 0611 31-5405

Sportstättenmanagement - Sport- und Tummelplätze

Anke Schumacher 0611 31-5410

Sportstättenmanagement - Turn- und Sporthallen/kombinierte Anlagen

Alexander Grautegein 0611 31-5412

Sportstättenmanagement - Sachbearbeitung

Annette Schmidt 0611 31-5411

Behindertensportbeauftragter (ehrenamtlich)

Mirko Korder 0152 33978609

Seniorensportbeauftragte (ehrenamtlich)

Christa Eng 0611 6091098

0151 40067999

(24)

„Gemeinsam mehr bewegen“

Dezember 2020

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Für die Betonagen Ihrer besonders hochwertigen Bauteile wie z.B. Stützen oder Balken empfehlen wir aus Gründen der Qualitätssicherung eine Mindestabnahme von 3 cbm je Lieferung...

Mit seinen beiden Verbreitungsgebieten Bodensee, Oberschwaben, Vorarlberg und Allgäu, Oberbayern, Schwaben und bereits über 650 vorgestellten Bauprojekten hat sich

Wird der Auftrag für Sonderwerbeformen und Vorzugsplatzierungen ab sechs Wochen oder kurzfristiger vor Anzeigenschluss, der in den Mediadaten veröffentlicht wird, storniert,

Sofern Sie aufgrund einer vorzeitigen Pensionierung noch keinen Anspruch auf Ihre AHV- Rente haben, können Sie bei der BLVK eine Überbrückungsrente beantragen.. Diese wird zusammen

Name Vorname Verein Erfolge Medaille

Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an be- stimmten Plätzen der Druckschrift

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Verträge zwi- schen dem Auftraggeber und der Pfefferminzia Medien GmbH (im Folgenden:

Im Gegensatz zu Medikamenten sind NEM nicht durch Swissmedic reguliert und haben daher geringere Qualitätsanfor- derungen, weshalb Swiss Sport Integrity nie ein NEM als