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III. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2015

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A. Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Seite

Einleitung 4

Haushaltssatzung 5

Vorbericht 7

Gesamtplan

1. Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und

Verpflichtungsermächtigungen 35

Abschnittsübersicht Verwaltungshaushalt 36

Abschnittsübersicht Vermögenshaushalt 39

2. Haushaltsquerschnitt 41

3. Gruppierungsübersicht 53

4. Finanzierungsübersicht 65

5. Übersicht der zum Budget gehörenden Haushaltsstellen - Planwerte 67

Einzelpläne des Verwaltungshaushalts

Epl. 0 Allgemeine Verwaltung 104

Epl. 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 127

Epl. 2 Schulen 136

Epl. 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 157

Epl. 4 Soziale Sicherheit 179

Epl. 5 Gesundheit, Sport, Erholung 198

Epl. 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 213

Epl. 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 232 Epl. 8 Wirtschaftliche Unternehmen, Allgemeines Grundvermögen 254

Epl. 9 Allgemeine Finanzwirtschaft 268

Einzelpläne des Vermögenshaushalts

Epl. 0 Allgemeine Verwaltung 272

Epl. 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 285

Epl. 2 Schulen 291

Epl. 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 301

Epl. 4 Soziale Sicherheit 313

Epl. 5 Gesundheit, Sport, Erholung 326

Epl. 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 341

Epl. 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 362 Epl. 8 Wirtschaftliche Unternehmen, Allgemeines Grundvermögen 376

Epl. 9 Allgemeine Finanzwirtschaft 390

Inhaltsverzeichnis

1

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B. Stellenplan 393

C. Sammelnachweise

SN 400000 Personalausgaben 401

D. Anlagen

Anlage 1 Berechnung der Zuweisungen nach dem FAG 405

Anlage 2 Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude 407

Anlage 3 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 428 Anlage 4 Übersicht über den Stand des Sachanlagevermögens, Abschreibungen

und kalkulatorische Zinsen 429

Anlage 5 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden, der Zins- und

Tilgungsleistungen der Stadt , Stadtwerke und AQUtoll 459 Anlage 6 Übersicht über den Erwerb beweglicher Sachen im Vermögenshaushalt 471 Anlage 7 Übersicht über die Baumaßnahmen im Vermögenshaushalt 481 Anlage 8 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen (entfällt) 485

Anlage 9 Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage 487

E. Mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung 2014 - 2018

1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten 496

2. Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen nach Aufgabenbereichen 502

3. Investitionsprogramm 506

4. Investitionsprogramm pro Gruppierung 528

F. Wirtschaftsplan der Stadtwerke

Erfolgsplan Stadtwerke 2015 531

Vermögensplan Stadtwerke 2015 545

Planungsübersicht für die Jahre 2014 - 2018 551

Gewinn- und Verlustrechnung 2013 555

Bilanz zum 31.12.2013 556

Erfolgsübersicht 2013 557

2

(3)

G. Wirtschaftsplan Freizeitbad AQAtoll

Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2015 562

Erfolgsplan 2015 564

Vermögensplan 2015 565

Stellenübersicht 578

Gewinn- und Verlustrechnung 2013 579

Bilanz zum 31.12.2013 580

Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2015 583

Gewinn- und Verlustrechnung 2013 586

Bilanz zum 31.12.2013 587

Abkürzungen im Haushaltsplan und ihre Bedeutung

SN= Sammelnachweis

Darunter versteht man die Veranschlagung gleichartiger Ausgaben aus allen Einzelplänen und Unterabschnitten in einem besonderen Teil des Haushaltspalns

ED= echte Deckungsfähigkeit

Diese liegt vor, wenn Minderausgaben einer Haushaltsstelle zu Mehraus- gaben einer anderen Haushaltsstelle berechtigen, sofern beide gegen- seitig deckungsfähig sind.

UD= Unechte Deckungsfähigkeit

Diese liegt vor, wenn Mehreinnahmen einer Haushaltsstelle zu Mehraus- gaben einer anderen Haushalsstelle berechtigen, sofern beide gegenseitig deckungsfähig sind. Mehrere Ausgabehaushaltsstellen sind untereinander gegeseitig deckungsfähig innerhalb des Deckungskreises.

Erläuterungen zu den Deckungsringen und Budgets:

BU:XXXX BU:99XXXX

DR:XXXXX

DR:9XXXX

Wirtschaftsplan AQUAtoll Restaurantbetriebsgesellschaft mbH

Die ersten beiden Ziffern der Deckungsringe mit 5 Stellen stellt die bewirtschaftende Stelle dar, die folgenden drei Ziffern in der Regel die Gruppierung oder aber die lfd. Nr.

des Deckungskreises der bewirtschaftenden Stelle.

Die Deckungskreise des Vermögenshaushalts beginnen mit der Ziffer 9 und haben ebenfalls 5 Stellen.

Budget des jeweiligen Unterabschnitts. Die so gekennzeichneten Haushaltsstellen gehören zum jeweiligen Budget.

Budget des Vermögenshaushalts im jeweiligen Unterabschnitt. Die so gekennzeichneten Haushaltsstellen gehören zum jeweiligen Budget.

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(4)

4

(5)

5

(6)

6

(7)

Vorbericht zum Haushaltsplan 2015

I. Allgemeines

Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) schreibt in § 2 vor, dass dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizufügen ist. Dieser gibt gem. § 3 GemHVO einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft. Insbesondere dargestellt werden soll:

1. wie sich die wichtigsten Einnahmen- und Ausgabearten, das Vermögen und die Schulden, mit Ausnahme der Kassenkredite, in den beiden dem Haushaltsjahr vorangegangenen Jahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr entwickeln werden,

2. wie sich die Zuführungen vom Verwaltungshaushalt und die Rücklagen in den dem Haushaltsjahr folgenden drei Jahren entwickeln werden und in welchem Verhältnis sie zum Deckungsbedarf nach dem Finanzplan stehen,

3. welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen hieraus sich für die folgenden Jahre ergeben,

4. in welchen wesentlichen Punkten der Haushaltsplan vom Finanzplan abweicht,

5. wie sich die Kassenlage im Vorjahr entwickelt hat und in welchem Umfang Kassenkredite in Anspruch genommen worden sind.

II. Rückblick auf die beiden vorangegangenen Jahre

Haushaltsjahr 2013

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2013 wurden vom Gemeinderat am 24.01.2013 beschlossen, das Regierungspräsidium bestätigte mit Erlass vom 21.02.2013 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gem. §§ 81 Abs. 3 und 121 Abs. 2 GemO. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthielt die Haushaltssatzung nicht.

Die Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses 2013 gegenüber dem Gemeinderat erfolgte am 25.09.2014.

Das Haushaltjahr 2013 stellt sich in Einnahmen und Ausgaben wie folgt dar:

Verwaltungshaushalt 162.334.000 € 205.938.677 €

Vermögenshaushalt 32.762.000 € 38.644.678 €

Gesamtvolumen 195.096.000 € 244.583.355 €

Planansatz in €

Rechnungsergebnis in €

Der Verwaltungshaushalt erbrachte einen Überschuss von 32.674.371,26 € (Plan 6.069.000,- €) der dem Vermögenshaushalt zugeführt wurde.

Der Stand der allgemeinen Rücklage betrug zum 31.12.2012 142.678.593,64 €.

Kredite wurden auch im Jahr 2013 keine aufgenommen.

7

(8)

Die Verschuldung hat sich wie folgt entwickelt:

Städtischer Haushalt 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Stadtwerke 18.258.685,01 € 19.461.782,38 € 755,45 €

AUQAtoll 3.193.435,78 € 3.029.042,77 € 117,58 €

Schulden gesamt 21.452.120,79 € 22.490.825,15 € 873,02 € Stand

01.01.2013

Stand 31.12.2013

Pro-Kopf- Verschuldung

31.12.2013

Die Kassenlage war im Jahr 2013 sehr gut, wodurch die Geldanlagen auf einem komfortablen Niveau standen. Der Anlagebestand betrug Ende des Jahres 172 Mio. €.

Einzelheiten können der Jahresrechnung entnommen werden.

Haushaltsjahr 2014

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2014 wurden vom Gemeinderat am 27.02.2014 beschlossen, das Regierungspräsidium bestätigte mit Erlass vom 02.04.2014 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gem. §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthielt die Haushaltssatzung nicht.

Die geplanten Einnahmen und Ausgaben betragen im

Verwaltungshaushalt 168.845.000 € Vermögenshaushalt 46.167.000 €

Aufgrund der Vorgespräche mit den örtlichen Unternehmen im Rahmen der Haushaltsplanung, konnten im Jahr 2014 die Gewerbesteuereinnahmen mit 90 Mio. € veranschlagt werden. Das Haushaltsjahr wird voraussichtlich mit einem Ergebnis von 98 Mio. € abschließen. Darin enthalten ist allerdings eine Rückzahlung von ca. 5 Mio. €, die vom Finanzamt seit Mitte 2014 angekündigt, aber jetzt erst im Januar 2015 beschieden wird. Dies konnte im Ansatz 2015 nicht mehr berücksichtigt werden.

Geplant war im HH-Jahr 2014 eine negative Zuführung, also eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 11.587.600 €, welche dadurch weitaus geringer ausfallen wird Der Kernhaushalt wurde zum 30.03.2009 entschuldet. Kreditaufnahmen sind im Jahr 2015 in Höhe von 2,5 Mio. € eingestellt.

Die Kassenlage hat sich auch in diesem Jahr wieder durchweg gut entwickelt.

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III. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2015

1. Allgemeines

Der Gemeindetag Baden-Württemberg prognostizierte bereits in ihrem Gemeindefinanzbericht 2014 einen negativen Finanzierungssaldo für die Kommunen und wertete dies als Frühindikator dafür, dass der Bereich einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft verlassen wurde, die Leistungsfähigkeit der Haushalte überdehnt zu werden droht und verstärkt auf Kosten der Zukunft gewirtschaftet wird. Dies zeigt sich auch bei den Prognosen für 2015.

Die aktuelle Novembersteuerschätzung der Bundesregierung prognostiziert für die Kommunen für 2015 ein Rückgang der Steuereinnahmen, gegenüber den bisherigen Prognosen, um jährlich rd. 1 Milliarde Euro. Bei weiter steigenden Ausgaben im Bereich Bildung und Betreuung kann von einer positiven Entwicklung des Finanzierungssaldos daher nicht gesprochen werden. Für den Bereich der Gewerbesteuer wird mit einem Zuwachs von 2,3 % gerechnet. Dabei wird von dem Arbeitskreis

„Steuerschätzungen“ aber immer Wert darauf gelegt, dass die örtlichen Verhältnisse die Basis der Veranschlagung bilden sollten.

Diese örtlichen Verhältnisse bzw. die Prognosen der örtlichen Betriebe lassen uns, begründet auf der Hebesatz-Erhöhung von 300 v. H. auf 320 v.H. für das Jahr 2015 von Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 72,5 Mio. € ausgehen. Da mit Einmaleffekten, wie in den Vorjahren, nicht zu rechnen ist, gehen wir auch in der mittelfristigen Finanzplanung von diesem Gewerbesteueraufkommen aus.

Die rekordverdächtigen Umlagezahlungen von rd. 90 Mio. €, die sich in den weit überdurchschnittlichen Gewerbesteuerzahlungen in 2013 begründen, und die aufgrund der Tarifsteigerungen weiter gestiegenen Personalausgaben (+ 1,4 Mio. €) führen bei weiter zurückgefahrenem Verw.- und Betriebsaufwand zu einer notwendigen Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt mit rd. 29,9 Mio. € und letztendlich zu einer Entnahme aus der Rücklage von rd. 48,2 Mio. €.

Die Investitionsausgaben des Vermögenshaushalts (26,9 Mio. €) müssen allein aus der Rücklage finanziert werden. Diese ist Ende 2015 zwar noch gut gefüllt, wird aber bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes benötigt, je nach dem, welche Investitionen für die Jahre 2016 – 2018 noch in Angriff genommen werden (z.B. B-27-Anschluss; Schulinvestitionsplan; Gewerbegebietsausweisung;

Masterplan AQUAtoll). Bisher sind dafür keine Mittel in der Finanzplanung berücksichtigt.

Wie sagte bereits der ehemalige Finanzminister Hans Eichel: „Der Haushalt ermächtigt uns Geld auszugeben, er verpflichtet uns nicht dazu“.

2. Gesamtüberblick

2015 in €

2014 in €

Ergebnis 2013 in €

Verwaltungshaushalt 172.354.000 168.845.000 205.938.677

Vermögenshaushalt 56.701.000 45.618.000 38.644.678

Gesamtvolumen 229.055.000 214.463.000 244.583.355

Zuführung an Vermögenshaushalt -29.878.700 -11.587.000 32.674.371

Zuführung vom Vermögenshaushalt 0 0 0

Netto-Investitionsrate -29.878.700 -115.870.000 32.674.371

Nettoverschuldung 0 0 0

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(10)

Die gesamten städtischen Haushalte 2015 im Überblick:

Stadt 172.354.000 56.701.000 229.055.000

Stadtwerke 21.973.000 4.914.500 26.887.500

AQUAtoll 8.917.095 7.230.879 16.147.974

AQUAtoll Restaurant 1.372.273 40.000 1.412.273

Gesamtsumme 204.616.368 68.886.379 273.502.747

Verwaltungshaushalt/

Erfolgsplan in €

Vermögenshaushalt/

Vermögensplan in €

Summe

3. Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben

a.) Verwaltungshaushalt Einnahmen

Grundsteuer A und B 4.907.000 4.537.000 4.534.761

Gewerbesteuer 72.500.000 90.000.000 138.135.420

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 13.600.000 12.116.000 12.154.638 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 5.236.000 4.240.000 4.090.571 Steuern und steuerähnliche Einnahmen 1.387.000 824.000 944.999

Schlüsselzuweisungen vom Land 1.488.000 1.379.000 1.233.529

Familienleistungsausgleich 1.100.000 1.012.000 1.008.858

Gebühren und ähnl. Entgelte 7.850.300 7.817.700 8.415.583

Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten,

sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 3.512.100 3.589.500 3.659.001 Erstattung von Verwaltungs- und

Betriebsausgaben 461.500 558.700 726.149

Innere Verrechnungen 8.410.600 8.667.300 7.707.727

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 6.128.200 6.054.000 6.319.558

Sonst. Finanzeinnahmen 3.596.400 4.011.300 3.052.500

Kalkulatorische Einnahmen 12.298.200 12.450.900 13.955.384

Zuführung vom Vermögenshaushalt 29.878.700 11.587.600 0

Summe 172.354.000 168.845.000 205.938.677

Plan 2015 in €

Plan 2014 in €

Rechnungs- ergebnis 2013

in €

10

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Zuführung vom Vermögenshaushalt

17,34%

Gebühren und ähnl. Entgelte

4,55%

Zuweisungen und Zuschüsse

3,56%

Sonstige Finanzeinnahmen

9,22%

Einnahmen aus Verkauf, Miete, Pacht,

sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen

2,04%

Steuern, allg. Zuweisungen

58,15%

Erstattungen einschl.

Innere Verrechnungen 5,15%

Einnahmen Verwaltungshaushalt 2015

Personalausgaben 17,19%

sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand

23,81%

Zuweisungen und Zuschüsse

6,08%

Finanzumlagen 52,60%

sonstige Finanzausgaben

0,33%

Zuführung zum Vermögenshaushalt

0,00%

Ausgaben Verwaltungshaushalt 2015

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Grundsteuer A und B

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde zum 01.01.2015 nach 20 Jahren erstmals wieder angepasst, von 280 % auf 300%. Dadurch ergibt sich natürlich ein höherer Ansatz der sich aber auch noch durch neue bebaute Grundstücken bei der Grundsteuer B begründet..

Gewerbesteuer

Die Stadt Neckarsulm plant mit Gewerbesteuereinnahmen von 72,5 Mio. €. Der Ansatz ergibt sich aus dem Vorauszahlungssoll sowie Gesprächen über die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen mit den größten Steuerzahlern und aufgrund einer Hebesatzerhöhung von 300 % auf 320 %.. Mittelfristig wird ebenfalls mit einem Aufkommen von 72,5 Mio. € gerechnet.

2.600.000 € 2.800.000 € 3.000.000 € 3.200.000 € 3.400.000 € 3.600.000 € 3.800.000 € 4.000.000 € 4.200.000 € 4.400.000 € 4.600.000 € 4.800.000 € 5.000.000 € 5.200.000 €

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Entwicklung der Grundsteuer (ab 2014 Planzahlen)

0 € 20.000.000 € 40.000.000 € 60.000.000 € 80.000.000 € 100.000.000 € 120.000.000 € 140.000.000 €

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Gewerbesteuer 41.464.527 137.440.850 74.909.587 112.929.752 66.196.377 121.788.544 94.482.457 121.274.326 138.135.420 90.000.000 72.500.000

Entwicklung der Gewerbesteuer (Planzahlen ab 2014)

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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird nach den vorläufigen Orientierungsdaten des Landes für das Jahr 2015 mit rd. 5,5 Mrd. € prognostiziert. Multipliziert mit der Schlüsselzahl 0,0024735 beträgt das voraussichtliche Aufkommen für Neckarsulm somit 13,6 Mio. €.

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Als Ausgleich der wegfallenden Gewerbekapitalsteuer erhalten die Gemeinden seit 1998 einen Anteil von 2,2 % an den Umsatzsteuereinnahmen. Der geschätzte Anteil für Baden-Württemberg beträgt 580 Mio. €.

Auf die Stadt Neckarsulm entfallen nach der neuen Schlüsselzahl 0,0090285 ca. 5,236 Mio. €.

Steuer- und steuerähnliche Einnahmen Diese entwickeln sich wie folgt:

Vergnügungssteuer 1.300.000 750.000 868.296

Hundesteuer 78.000 65.000 67.731

Jagdpacht 9.000 9.000 8.971

Gesamtsumme 1.387.000 824.000 944.999

2015 in €

2014 in €

2013 in €

Schlüsselzuweisungen

Die Steuerkraft der Stadt Neckarsulm liegt weit über der Bedarfsmesszahl, sodass, wie in den Jahren zuvor, keine Zuweisungen aufgrund mangelnder Steuerkraft erfolgen. Die Stadt Neckarsulm erhält lediglich die kommunale Investitionspauschale mit voraussichtlich 65,00 €/Einwohner (75 % der tatsächlichen Einwohnerzahl) sowie die Zuweisung für große Kreisstädte mit voraussichtlich 8,59 € pro Einwohner. Die Daten stammen aus dem Haushaltserlass des Landes für 2015.

Die Schlüsselzuweisungen betragen somit im Jahr 2014 voraussichtlich 1.488.000 €.

Familienleistungsausgleich

Als Ausgleich der durch die Systemumstellung bei der Kindergeldauszahlung entstehenden Mindereinnahmen werden den Gemeinden voraussichtlich 445 Mio. € zufließen. Der Betrag wird nach der Schlüsselzahl des Einkommensteueranteils berechnet und beträgt voraussichtlich 1,1 Mio. € (Vorjahr 1.012.000 €).

Kindergartenlastenausgleich

Die pauschalen Zuweisungen betragen nach § 29b FAG im Jahr 2014 529 Mio. €. Sie werden auf die einzelnen Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtungen betreuten Kinder, die das dritte, aber noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, verteilt. Für die Zahl der Kinder ist das Ergebnis der Kinder- und Jugendhilfestatistik des Jahres 2014 maßgebend, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushalts noch nicht vorliegt. Der Anteil für Neckarsulm beträgt voraussichtlich ca.

1,26 Mio. €.

Ab dem Jahr 2014 trägt das Land unter Einbeziehung der Bundesmittel zur Betriebskostenförderung 68 Prozent der Betriebsausgaben bei der Kleinkindbetreuung. Derzeit liegen die Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung der Zuweisungen noch nicht vor. Bei der Gewichtung der Kinderzahl nach der wöchentlichen Betreuungszeit werden sich ab dem Jahr 2015 Änderungen ergeben. Nach den für Neckarsulm gemeldeten Kinderzahlen von 180 ergibt sich eine gewichtete Kinderzahl von 148,6. Unter Zugrundelegung einer Prognose des Gemeindetags ergibt sich ein möglicher Förderbetrag von 10.841 € je gewichtetem Kind. Die Zuweisungen für Neckarsulm betragen danach voraussichtlich 1,61 Mio. €.

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(14)

Gebühren und ähnliche Entgelte

Die wichtigsten davon entwickeln sich wie folgt:

Verwaltungsgebühren 298.200 302.900 308.571

Eintrittsgelder Zweiradmuseum 56.000 56.000 68.887

Eintrittsgelder Stadtmuseum 8.000 8.000 14.982

Unterrichtsgebühren Musikschule 400.000 400.000 424.449

Teilnehmergebühren Volkshochschule 430.000 351.000 450.987

Gebühren/Entgelte Sozialstation 820.000 780.000 904.182

Kindergartenbeiträge 571.000 565.000 581.320

Eintrittsgelder Ernst-Freyer-Bad

(ab 2014 beim AQUAtoll) 0 0 129.759

Baugenehmigungsgebühren 250.000 230.000 452.326

Abwassergebühren 4.248.000 4.326.000 4.292.375

Bestattungsgebühren 440.000 400.000 346.625

Sonstige Einnahmen und Entgelte 329.100 398.800 441.120

Gesamtsumme 7.850.300 7.817.700 8.415.583

2015 in €

2014 in €

2013 in €

Insgesamt werden im Jahr 2015 voraussichtlich 7,85 Mio. € an Gebühren und ähnlichen Entgelten eingenommen (Vorjahr 7,81 Mio. €). Die Erhöhung des Ansatzes für 2015 ergibt sich überwiegend aus den höher veranschlagten Gebühren bei der VHS, der Sozialstation und den Bestattungsgebühren.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten, sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen

Einnahmen aus Verkauf 473.300 425.700 496.894

Mieten/Nutzungsentschädigungen 2.128.300 2.069.700 2.105.270

Ladenpachten 135.000 135.300 160.351

Gaststättenpachten 164.400 163.600 159.985

sonstige Pachten 219.900 222.400 221.405

sonstige Verw.- und Betriebseinnahmen 391.200 572.800 515.096

Gesamtsumme 3.512.100 3.589.500 3.659.001

2015 in €

2014 in €

2013 in €

Die Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten und sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen ändern sich nur geringfügig gegenüber dem Vorjahr. Die Erhöhung der Einnahmen aus Verkauf ergeben sich überwiegend aus gesteigerten Ansätzen aus dem Verkauf von Büchern im ASG (+7.000 €), Bestattungswesen (+20.000 €) und beim Holzverkauf (+19.000 €). Der Ansatz für die Mieten- /Nutzungsentschädigungen erhöht sich um 58.600 € was überwiegend mit einer Anpassung der Mieten zusammenhängt. Die Pachteinnahmen bleiben, gegenüber dem Vorjahr, nahezu gleich.

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(15)

Erstattung für Ausgaben des Verwaltungshaushalts

Erstattungen von(m):

a) Bund 7.700 17.000 65.616

b) Land 10.000 25.000 4.789

c) Gemeinden und Landkreis 312.200 264.800 323.683

d) von Zweckverbänden 0 0 10.647

e) sonstigen öffentlichen Bereich

(ab 2013 in Grupp. 159000 enthalten) 0 0 137.134

f) kommunalen Sonderrechnungen 131.100 251.400 177.624

g) übrigen Bereichen 500 500 6.657

Gesamtsumme 461.500 558.700 726.149

2015 in €

2014 in €

2013 in €

Erläuterung:

a) Die Agentur für Arbeit erstattet die Personalausgaben entsprechend der abgeschlossenen Altersteilzeitverträge.

b) Erstattung Personalkosten Regierungsinspektorenanwärter

c) Erstattungen vom Landkreis für die Betreuung der Containerstellplätze und für den Ersatz der Kosten für den Müllmarkenverkauf.

d) Kostenerstattung des AZV Unteres Sulmtal für Leistungen der Verwaltung entfallen künftig, nachdem die techn. Betriebsführung durch das Tiefbauamt nicht mehr geleistet wird..

e) Kostenerstattung der budgetierten Einrichtungen an die EDV-Abteilung bei Grupp. 159000 f) Kostenerstattungen der Stadtwerke NSU und des AQUAtoll für Leistungen der Verwaltung.

g) Erstattungen von privaten Personen für Einsätze der Feuerwehr wurden bei Gruppierung 151 veranschlagt.

Innere Verrechnungen

Der Ansatz beträgt 8.410.600 € (Vorjahr 8.667.300 €). Verrechnet werden derzeit Bauhofleistungen, Serviceleistungen, Verwaltungskostenbeiträge bei den Kostenrechnenden Einrichtungen, Sporthallen, Hallenbad und sonstige Raumnutzungen anderer Einrichtungen. Grundlage dafür ist das Rechnungsergebnis des Jahres 2013 mit einer prozentualen Hochrechnung auf das Jahr 2015.

15

(16)

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

Zuweisungen und Zuschüsse von(m):

a) Bund 5.000 5.000 7.459

b) Land 5.359.800 5.288.000 5.805.328

c) Gemeinden und Landkreis 525.300 601.200 442.083

d) privaten Unternehmen 1.000 500 8.711

e) übrigen Bereichen 237.100 159.300 55.977

Gesamtsumme 6.128.200 6.054.000 6.319.558

2015 in €

2014 in €

2013 in €

a) Die Zuweisungen vom Bund sind nahezu gleichbleibend außer wenn ein Sonderprogramm wie z.B. das Konjunkturpaket II (2010 und 2011) aufgelegt wird.

b) Die höheren Zuschüsse begründen sich überwiegend durch etwas höhere Sachkostenbeiträge bei den Schulen sowie einem Zuschuss für ein Integrationskonzept.

c) Die Mindereinnahmen ergeben sich hauptsächlich aus einer geringeren Abmangelbeteiligung der Stadt Neckarsulm bei der Sozialstation (-78.800 €).

d) Spenden

e) Die Mehreinnahmen entstehen überwiegend durch höhere Kostenersätze für das Mittagsessen an den Schulen (+83.800 €).

Sonstige Finanzeinnahmen

2013 in €

Zinseinnahmen 696.900 677.200 903.919

Konzessionsabgaben 1.930.000 2.007.000 1.633.876

Bußgelder 410.000 260.000 313.607

Säumniszuschläge incl. Verzinsung v.

Gewerbesteuernachzahlungen 559.500 1.067.100 201.098

sonstige Finanzeinnahmen 0 0 0

Kalkulatiorische Einnahmen 12.298.200 12.450.900 13.955.384 Zuführung vom Vermögenshaushalt 29.878.700 11.587.600

Gesamtsumme 45.773.300 28.049.800 17.007.884

2015 in €

2014 in €

Aufgrund des historisch niedrigen Zinsniveaus mussten, trotz hoher Anlagewerte aus den Rücklagen, die Ansätze für Zinseinnahmen sehr niedrig ausfallen. Sofern die geplanten Rücklagenentnahmen nach der mittelfristige Finanzplanung zum tragen kommen, ist hier mit nochmals geringeren Einnahmen zu rechnen. Die Konzessionsabgaben verändern sich nur gering. Durch die Anschaffung einer „Blitzersäule“

für die B 27 wird mit höheren Bußgeldeinnahmen gerechnet. Die Veranlagungszinsen bei der Gewerbesteuer sind nicht kalkulierbar, da Nachzahlungen aufgrund Betriebsprüfungen etc. bei den Gewerbesteuerzahlern nicht vorhergesehen werden können. Der Ansatz wurde gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert. Die kalkulatorischen Einnahmen (Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals) ergeben sich aus der Berechnung in Anlage 4.

16

(17)

b.) Verwaltungshaushalt Ausgaben

Personalausgaben 29.619.200 28.287.800 37.146.556

Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand 41.045.300 41.646.900 40.041.619

Zuweisungen und Zuschüsse 10.475.100 11.087.700 6.969.792

Zinsausgaben 13.000 0 0

Gewerbesteuerumlage 15.633.000 20.700.000 31.810.248

Umlagen an das Land (FAG-Umlage) 38.905.000 34.462.000 29.403.208

Kreisumlage 35.257.300 31.231.000 26.646.657

Zinskostenumlagen an Zweckverbände 855.500 879.000 880.858

weitere Finanzausgaben 550.600 550.600 365.368

Zuführung zum Vermögenshaushalt 0 39.374.793

Summe 172.354.000 168.845.000 212.639.099

Plan 2015 in €

Plan 2014 in €

Rechnungs- ergebnis 2013

in €

-40.000.000 € -20.000.000 € 0 € 20.000.000 € 40.000.000 € 60.000.000 € 80.000.000 € 100.000.000 €

2006 2007

2008 2009

2010 2011

2012 2013

2014 2015

Ausgabenstruktur der Verwaltungshaushalte

innere Verrechnungen einschl. Kalk. Kosten Zuführung an den Vermögenshaushalt Umlagen (Gewerbesteuer-, FAG- u. Landkreis) Übrige Ausgaben

Ausgaben Verwaltungshaushalte für:

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(18)

Personalausgaben 2015 (Sammelnachweis 400)

Die Personalausgaben sind mit einer Steigerungsrate von 2,43 % (entspricht 689.700.-€) veranschlagt worden. Der Tarifabschluss 2014 hat allerdings in der prozentualen Höhe wie auch durch die Einführung eines sog. Mindestbetrages zu einem nicht eingeplanten Mehraufwand von zusätzlich 2,5 % der

Personalkosten bei den Tarifbeschäftigten mit 641.700.-€ geführt, die dem Planansatz 2015 hinzugefügt werden müssen. Somit erreichen die Personalkosten 2015 eine Höhe von 29.619.200 €. Im Übrigen beinhaltet das Gesamtvolumen des Verwaltungshaushalts 2015 einen Brutto-Personalkostenanteil in Höhe von 17,19 %.

Der Umfang der Steigerungsrate ergibt sich hauptsächlich aus den tarifrechtlichen und gesetzlichen Entgelt- bzw. Besoldungsvorgaben sowie aus Stellenplanveränderungen.

Hauptsächliche Ursachen des Kostenanstiegs: 2015 2014

- Haushaltsmehrbelastung –

1. Tarifliche u. gesetzliche Erhöhung der Entgelte

(zuzüglich Belastung aus Tarifabschluss 2014)) 2,18% 2,03%

2. Mehraufwand durch Stellenplan 2015 0,12% 3,21%

3. Mehraufwand sonstige soz. Umlagesysteme,

Versorgungsverband, Altersteilzeit usw. mit ca. 0,13% 0,65%

Voraussichtliche Steigerungsrate somit 2,43% 5,89%

Zu 1.

Der derzeit geltende Entgelttarifvertrag sieht für 2015 ab März 2015 eine Erhöhung der Entgelte der Tarifbeschäftigten um 2,4 % vor. Für die meisten der 27 städt. Beamten (ohne Bürgermeister) wird die Besoldungserhöhung 2014 um ein Jahr verzögert und somit erst in 2015 wirksam.

Der Tarifabschluss 2014 brachte den Beschäftigten der unteren und mittleren Entgeltgruppen in zwei Bereichen eine deutliche Einkommensverbesserung. So umfasste die zwischen den Tarifparteien vereinbarte Gehaltssteigerung 3 % - der Haushaltsplan 2014 sah nur 2 % Gehaltsanstieg vor (Differenz rd. 250.000 €). Die des Weiteren vereinbarte Gewährung eines Mindestbetrags von 90.-€/Monat führte für zahlreiche städt. Beschäftigte zu einem weiteren Einkommensanstieg von insgesamt bis zu 5,6 %. Von 872 Beschäftigten haben rd. 750 Personen (z.B. Erzieherinnen, Reinemachefrauen, Bauhofmitarbeiter, sog. geringfügig Beschäftigte usw.) durch diese Mindestbetragsregelung, die finanziell bis zur

Entgeltgruppe 10 TVöD bzw. S 14/15 für den Sozial- und Erziehungsdienst wirksam ist, profitiert.

Zu 2.

Der geringe Mehraufwand für den bereits beschlossenen Stellenplan 2015 ergibt sich nicht aus der Neuschaffung von Stellen. Diese Mehrkosten entstehen nur im Zusammenhang mit 4 Umwandlungen bereits vorhandener Stellen.

Zu 3.

Im Bereich der Sozialversicherung ergibt sich in 2015 aus heutiger Sicht keine wesentliche Veränderung bei den Beitragssätzen. Einer geringfügigen Absenkung steht eine Erhöhung des Umlagesatzes für die Pflegeversicherung gegenüber.

Anmerkung:

Bei freiwerdenden Stellen wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung und der vorgenommenen Stellenbewertungen weiterhin eingehend geprüft, inwieweit eine sofortige oder spätere Wiederbesetzung zwingend notwendig ist oder durch eine Änderung der Geschäftsverteilung bzw. Umsetzung vermieden werden kann.

18

(19)

250 300 350 400 450 500 550

10.000.000 € 15.000.000 € 20.000.000 € 25.000.000 € 30.000.000 € 35.000.000 €

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Entwicklung der Personalausgaben und der Stellen

Personalausgaben Zahl der umgerechneten Vollzeitstellen

19

(20)

Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Die einzelnen Positionen ergeben sich aus den Nr. 50 – 69 der Gruppierungsübersicht. Die Gesamtausgaben entwickelten sich in der vergangen Jahren wie folgt:

2006 29.126.275 2011 39.324.891

2007 31.712.566 2012 42.160.400

2008 39.627.452 2013 40.041.619

2009 38.765.515 2014 41.646.900

2010 39.042.458 2015 41.045.300

Für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sind 182.500 € mehr notwendig als im vergangenen Jahr, was mit dem zwingenden Austausch von Heizungsanlagen in den einzelnen Gebäuden zusammenhängt. Die einzelnen Unterhaltungsmaßnahmen sind in der Anlage 2 zum Haushaltsplan aufgeführt.

Die Ansätze für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens fallen um 371.400 € geringer aus gegenüber dem Vorjahr. Die größten Veränderungen sind: Straßen, Wege, Plätze

(-414.500 €) Gewässerunterhaltung +60.000 €), Unterhaltung Kanalnetz (-83.000 €) und Unterhaltung der Friedhofswege (-72.000 €).

Für Geräte, Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände ist der Ansatz um 33.400 € geringer als im Vorjahr. Die Reduzierung des Ansatzes verteilt sich über alle Unterabschnitte, ohne große Ausreißer.

Die Einsparungen für die vorstehenden Gruppierungen konnten aufgrund einer Vorgabe der Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanung erzielt werden.

Der Ansatz für die Mieten und Pachten ist gegenüber dem Vorjahr um 72.400 € höher. Die Erhöhung ergibt sich überwiegend aus höheren Ansätzen für das Leasing der Drucker und Kopierer (+30.000 €) und den Mieten für die Kernzeitenbetreuung (+39.400 €).

Die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen entwickelten sich wie folgt:

Heizung 1.452.800 1.427.900 24.900

Reinigung, Unternehmerreinigung 1.578.100 1.523.800 54.300

Stromkosten 842.600 851.700 -9.100

Abgaben und Versicherungen 558.100 549.600 8.500

Wasser, Abwasser 347.300 358.700 -11.400

Summe 4.778.900 4.711.700 67.200

2015 in €

2014

in € Unterschied

20

(21)

Ob die Erhöhung beiden Heizkosten wirklich durchschlägt bleibt abzuwarten, da der Preisverfall beim Heizöl auf Gasbezugskosten einen zeitverzögerten Einfluss hat, was bei der Abgabe der Planzahlen noch nicht vorhersehbar war. Bei der Reinigung werden zunehmend ausscheidende Reinigungskräfte durch Unternehmerreinigung ersetzt was höhere Sachkosten mit sich bringt, neben hinzugekommenen Gebäuden wie dem Kindergartenprovisorium. Zudem werden verstärkt Fremdreinigungsfirmen bei Krankheitsvertretungen eingesetzt.

Die Aufwendungen für Beschäftigte sinken um 100.500 € aufgrund Vorgaben der Verwaltung im Rahmen des Haushaltsstrukturkonzepts für diese Gruppierungen, wobei die Neubeschaffung von Feuerwehruniformen (+50.000 €) ein Ausreißer in die andere Richtung ist.

Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

Gruppierung

57 Verbrauchsmittel, Wasser, Energie 601.300 565.800 35.500

58 Öffentlichkeitsarbeit 1.080.000 1.065.500 14.500

59 Lehr- Unterrichtsmittel 614.600 582.400 32.200

60 Bauleitplanung, Vermessung etc. 253.400 261.600 -8.200

62 Spezielle Zweckausgaben 2.246.200 2.342.100 -95.900

63 Weitere Verwaltungs- und Betriebsausg. 500 500 0

4.796.000 4.817.900 -21.900

2015 in €

2014

in € Unterschied

Der höhere Ansatz bei der Gruppierung 57 ergibt sich aus gestiegenen Stromkosten für die Straßenbeleuchtung gegenüber dem Vorjahr. Bei der Gr. 58 ergibt sich der geringfügig erhöhte Ansatz durch höhere Kosten bei den Partnerschaften/Auslandbeziehungen (+27.000 €) und Neukonzeption

„Seniorenfreundliche Stadt“ (+31.700 €), bei vielen Reduzierungen auf anderen Unterabschnitten. Die höheren Ansätze der Gr. 59 ergeben sich überwiegend aus Schülerbeförderungskosten (+ 20.000 €).

Die geringeren Kosten bei der Gr. 60 entstehen durch die entfallenen einmaligen Ausgaben für den Stadtentwicklungsprozess (-55.000 €) und den höheren Ansatz für die Entschädigung von Einsätzen der Feuerwehr (+43.500 €). Bei der Gr. 62 konnte der Ansatz gegenüber dem Vorjahr nochmals um 95.900 € gesenkt werden. Die größten Veränderungen ergaben sich bei: Integration (+ 23.900 €),

„Kinderakademie“ (+22.000 €), Verpflegungskosten Ganztageseinrichtungen Schulen (-36.500 €),

24-Stunden-Pflege Sozialstation (-78.200 €), Verpflegungskosten Ganztageseinrichtungen Kindergärten (+143.000 €), Steuerung Lichtsignalanlagen (einmalige Kosten 2014, -140.000 €, Generalverkehrsplan (+50.000 €) und Stadtmarketing (- 50.000 €).

Die Ausgaben für Steuern und Versicherungen (Gruppierung 64) gehen, aufgrund der erhöhten Ansätze in 2014 (wegen der BP der Jahre 2008-2011durch das Finanzamt), um 85.200 € zurück. Die Geschäftsausgaben (Gruppierung 65) erhöhen sich um 127.600 €, wobei die größten Abweichungen sich ergeben bei Kosten für die Organisationsentwicklungsmaßnahme (+41.300 €, Sachverständigenkosten Schulverwaltung (-14.000 €, öffentliche Bekanntmachungen Kindergärten (+32.200 €, Kosten EDV Kindergärten (+50.000 €) EDV-Kosten Stadtmarketing (+20.000 €) und Sachverständigenkosten Versorgungsunternehmen (-20.000 €). Die weiteren allgemeinen sächlichen Ausgaben (Gruppierung 66) gehen um 6.400 € zurück.

Die Ausgaben für Erstattungen für Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Gr. 67-678) erhöhen sich um 4.300 €.

Die inneren Verrechnungen wirken sich neutral auf das Ergebnis aus. Veränderungen sind bei den Einnahmen erläutert.

21

(22)

Die Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) entwickeln sich wie folgt:

Gruppierung

70 an soziale o. ä. Einrichtungen 1.939.900 2.175.300 -235.400

711 an Land 11.000 13.500 -2.500

713 an Zweckverbände 2.616.000 2.621.000 -5.000

715 an kommunale Sonderrechnungen 3.410.000 3.930.000 -520.000

717 an private Unternehmen 2.088.500 1.938.500 150.000

718 an übrige Bereiche 409.700 409.400 300

Summe 10.475.100 11.087.700 -612.600

2015 in €

2014

in € Unterschied

Der verminderte Ansatz der Gr. 70 begründet sich wie folgt: ASG Kochteam (+14.400 €), Krankenpflegeverein (-50.900 €), Sozialstation (+20.000 €), Kindergartenträger (-186.400 €), auswärtige Kindergartenträger (-25.000 €). Die Zuschüsse an das Land und an die Zweckverbände für Betriebskostenumlagen verändern sich nur unwesentlich. Für die Verlustabdeckung des AQUAtolls, des Ernst-Freyer-Bads und des Sportbads AQUAtoll werden 520.000 € weniger eingeplant als im Vorjahr. Die Erhöhung der Kosten für den ÖPNV setzt sich wie folgt zusammen: Stadtbus (-50.000 €) und Stadtbahn (+200.000 €). Zuweisungen und Zuschüsse der Grp. 718 bleiben nahezu unverändert.

Sonstige Finanzausgaben

Nach der Haushaltssatzung ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 2,5 Mio. € eingeräumt. Es soll möglicherweise ein äußerst günstiges Förderdarlehen der KfW für den vorgesehenen Bau des Kindergartens in der Kernstadt in Anspruch genommen werden.

Der Umlagesatz bei der Gewerbesteuerumlage beträgt voraussichtlich 69 % des Gewerbesteueraufkommens und berechnet sich wie folgt:

72.500.000 € X 69 % : 320 % = 15.633.000 €

Allgemeine Umlagen

Die Finanzausgleichsumlage und die Kreisumlage berechnen sich aus der Steuerkraftsumme (siehe Anlage 1). Für die Berechnung der Steuerkraftsumme werden die Ist-Einnahmen des Jahres 2013 zugrunde gelegt.

Im Jahr 2015 beträgt die FAG-Umlage ca.38.905.000 € und die Kreisumlage 35.257.300 €, bei einem Hebesatz von 29 %.

Die Zinskostenumlagen an die Zweckverbände für die Finanzierung der Investitionen verringern sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig von 879.000 € auf 855.500 €.

Der Ansatz für die weiteren Finanzausgaben ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

22

(23)

Allgemeine Zuführung zum Vermögenshaushalt

Die Mindesthöhe der Zuführungsrate gem. § 22 Abs. 1 GemHVO in Höhe der ordentlichen Tilgungen und den Kreditbeschaffungskosten ist nicht erfüllt:

Jahr

2006 59.032.111 442.952 58.589.158

2007 34.230.833 372.600 33.858.233

2008 21.438.825 341.900 21.096.925

2009 8.113.867 64.211 8.049.656

2010 34.175.924 0 34.175.924

2011 24.994.246 0 24.994.246

2012 39.374.793 0 39.374.793

2013 32.674.371 0 32.674.371

2014 -11.587.600 0 -11.587.600

2015 -29.878.700 -29.878.700

Zuführungsrate ordentliche

Tilgung Nettoinvestitionsrate

-3 5.000.000 -3 0.000.000 -2 5.000.000 -2 0.000.000 -1 5.000.000 -1 0.000.000 -5 .000.000 0 5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 25.000.000 30.000.000 35.000.000 40.000.000

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Ordentliche Tilgung, Nettoinvestitionsrate, Zuführungsrate zum VmH

ordentliche Tilgung

Nettoinvestitionsrate Zuführungsrate

23

(24)

c.) Einnahmen des Vermögenshaushalts Gegenüberstellung der Jahre 2013 – 2015

Einnahmeart

Zuführung vom Verwaltungshaushalt 0 0 32.674.371

Rücklagenentnahmen 48.245.500 40.494.100 0

Rückflüsse von Darlehen:

von kommunalen Sonderrechnungen 142.400 0 0

von unternehmerischen und übrigen Bereichen 93.100 93.100 123.255 Einnahmen aus der Veräußerung von

Beteiligungen und Rückflüsse von Kapitalanlagen

1.248.000 1.286.000 13.821

Einnahmen aus Veräußerungen von Sachen

des Anlagevermögens 3.450.000 1.900.000 3.265.346

Beiträge und ähnliche Entgelte 290.000 806.000 846.247

Zuweisungen und Zuschüsse:

vom Bund 0 0

vom Land 706.000 1.547.500 832.948

von Gemeinden und Gemeindeverbänden 26.000 40.300 0

von Zweckverbänden 0 0

von übrigenBereichen 0 888.691

Einnahmen aus Krediten

von übrigen Bereichen 2.500.000

Summe 56.701.000 46.167.000 38.644.678

Plan 2015 in €

Plan 2014 in €

Rechnungs- ergebnis 2013

in €

Rückflüsse von Darlehen

Der Ansatz betrifft die Tilgungsleistungen der von der Stadt Neckarsulm gewährten Darlehen. Seit dem Jahr 2005 werden die Wohnungsbaudarlehen mit 5 % jährlich getilgt. Ab 2015 sind auch Tilgun- gen von Darlehen an die Stadtwerke dabei.

24

(25)

Einnahmen aus Veräußerungen des Sachanlagevermögens Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Grundstückserlöse:

Bauplätze "Erweiterung-Amorbach" 2.500.000 €

Trendpark Nord 350.000 €

Brunnengasse 300.000 €

Trendpark Süd 300.000 €

Summe Grundstückserlöse 3.450.000 €

Bewegliches Sachanlagevermögen

Sonstige Verkäufe 0 €

Gesamtsumme 3.450.000 €

Rücklagenentnahmen 89,01%

Rückflüsse von kommunalen Sonderrechnungen

0,26%

Rückflüsse von Darlehen von unternehmerischen

und übrigen Bereichen 0,17%

Einnahmen aus Ver- äußerung von Beteili- gungen, Rückflüsse von

Kapitaleinlagen 2,30%

Einnahmen aus Veräußerungen von

Sachen des Anlagevermögens

6,37%

Beiträge und ähnliche Entgelte

0,54%

Zuweisungen und Zuschüsse von Bund

und Land 1,30%

Zuweisungen und Zuschüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden

0,05%

Einnahmen des Vermögenshaushalts

25

(26)

Beiträge und ähnliche Entgelte

Der Haushaltsansatz berechnet sich wie folgt:

Erschließungsbeiträge

Erweiterung-Amorbach aus Grundstücksverkäufen 280.000 €

Summe Erschließungsbeiträge 280.000 €

Abwasserbeiträge

Erweiterung-Amorbach aus Grundstücksverkäufen 10.000 €

Gesamtsumme 290.000 €

Zuweisungen und Zuschüsse

Die Stadt rechnet mit folgenden Zuweisungen und Zuschüssen:

Vom Land für:

Feuerwehr für Vorausrüstwagen, MTW Dahenfeld,

AB-Sandsack/Energie 112.000,00 €

Neubau Mensa Neubergschule 194.000,00 €

Sanierungsgebiet Stadtmitte I 400.000 €

Summe Zuweisungen vom Land 706.000 €

Von Gemeinden- und Gemeindeverbänden für:

Feuerwehr für Vorausrüstwagen 26.000 €

Gesamtsumme 732.000 €

26

(27)

d.) Ausgaben des Vermögenshaushalts

Abgabeart

Zuführung zum Verwaltungshaushalt 29.878.700 11.587.600 0

Zuführung zur allgemeinen Rücklage 0 10.429.003

Gewährung von Darlehen 2.501.000 0 2.500.000

Kapitaleinlagen 3.277.000 2.917.000 2.000.000

Erwerb von Grundstücken 3.771.300 5.675.000 1.111.722

Erwerb von beweglichem Vermögen 2.198.000 2.015.900 2.274.353

Baumaßnahmen 13.716.500 19.179.500 16.217.456

Tilgung von Krediten 0 0 0

Zuweisungen u. Zuschüsse f. Investitionen:

an Gemeinden u. Gemeindeverbände 900.000 4.100.000 3.417.507

an Zweckverbände 242.000 192.000 238.221

an die gesetzliche Sozialversicherung 0 0 -5.000

an kommunale Sonderrechnungen 0 0 0

an private Unternehmen 74.500 220.000 149.368

an übrige Bereiche 142.000 280.000 312.047

Summe 56.701.000 46.167.000 38.644.678

Plan 2015 in €

Plan 2014 in €

Rechnungs- ergebnis 2013

in €

Allg. Zuführung zum Verwaltungshaushalt

52,70%

Gewährung von Darlehen an öffentl.

Unternehmen 1,94%

an übrige Bereiche 2,47%

Kapitaleinlagen 5,78%

Erwerb von Grundstücken

6,65%

Erwerb von bewegl.

Vermögen 3,88%

Baumaßnahmen 24,19%

Zuweisungen und Zuschüsse für

Investitionen 2,40%

Ausgaben des Vermögenshaushalts

27

(28)

Erwerb von Grundstücken für folgende Maßnahmen:

Sanierungsgebiet Gottlieb-Daimler-Straße (Erschließungsbeiträge) 60.000 €

Sanierungsgebiet Stadtmitte I (Pauschale) 350.000 €

Pauschale f.Erwerb weiterer Bahnflächen 50.000 €

Sonstige Neu- und Ausbauten (Pauschale) 5.000 €

Parkplätze Heiner-Fleischmann-Straße 10.000 €

Vorflutgraben Fuchshälde (restl. Grunderwerb) 30.000 €

Wohn- und Geschäftsgebäude (Pauschale) 236.300 €

Pauschale f. weiteren Grunderwerb Brunnengasse Dahenfeld 50.000 €

Landwirtschaftliche Grundstücke (Pauschale) 80.000 €

Vermessungskosten Erweiterung-Amorbach 4. BA 50.000 €

Bahngelände Pauschale f. weiteren Erwerb entlang der Gleise 100.000 € Umlegung Wohngebiete Obereisesheim Erweiterung Römerstraße 1.500.000 €

Neues Gewerbegebiet (Pauschale) 100.000 €

Erwerb von Grundstücken für neue Baugebiete 1.000.000 €

Umlegung Brunnengasse 50.000 €

Trendpark Süd (Erweiterung/Arrondierung) 100.000 €

Gesamtsumme 3.771.300 €

Erwerb von beweglichem Vermögen

Hierfür werden 2.198.000 € bereitgestellt (Vorjahr 2.688.000 €). Die größten Ansätze sind für den Ersatz von Fahrzeugen und Geräten bei der Feuerwehr 314.100 €, für Katastrophenschutz 230.000 €, für Soft- und Hardware der EDV in der Verwaltung (350.000 €), Kinderspielplätze 75.000 € und für die Ersatzbeschaffungen beim Bauhof für Geräte, Ausstattung und Fahrzeuge mit 386.600 €.

Die einzelnen Anschaffungen sind in der Anlage 6 dargestellt.

Baumaßnahmen

Davon entfallen auf:

Hochbau 5.012.500 €

Tiefbau 8.486.000 €

Technische und sonstige Anlagen 218.000 €

Summe 13.716.500 €

Die einzelnen Maßnahmen ergeben sich aus der Anlage 7.

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Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen

Der Haushaltsansatz beträgt 1.358.000 € (Vorjahr 4.792.000 €) und setzt sich wie folgt zusammen:

Zuweisungen und Zuschüsse:

an Gemeinden (davon Stadtbahn 0,9 Mio. €) 900.000,00 €

an Zweckverbände (Tilgungs- und Investitionskostenumlagen) 242.000,00 € an sonstigen öffentlichen Bereich (Städtepartnerschaften) 0,00 € an private Unternehmen:

aus Förderprogramm Energieeffizienz 50.000,00 €

an übrige Bereiche:

Tierheimneubau (jährl. Finanzierungsanteil) 12.000,00 € Zuschüsse an Katholischen Kindergarten (5.000 €)

Waldkindergarten Ersatz Bauwagen (25.000 €) 30.000,00 € für VfL Obereisesheim (Sportheimsanierung) 24.500,00 €

für Privatmaßnahmen im Sanierungsgebiet Stadtmitte I 100.000,00 € 166.500,00 €

Gesamtsumme 1.358.500,00 €

IV. Entwicklung des Vermögens

Allgemeine Rücklage (inklusive HH-Sicherungsrücklage)

Stand 01.01.2014 142.678.594 €

voraussichtliche Entnahme 2014 -24.000.000 €

voraussichtlicher Stand 31.12.2014 118.678.594 €

voraussichtliche Entnahme 2015 -48.245.500 €

voraussichtlicher Stand 31.12.2015 70.433.094 €

voraussichtliche Entnahme 2016 -17.386.000 €

voraussichtlicher Stand 31.12.2016 53.047.094 €

voraussichtliche Entnahme 2017 -1.996.000 €

voraussichtlicher Stand 31.12.2017 51.051.094 €

voraussichtliche Entnahme 2018 -1.544.000 €

voraussichtlicher Stand 31.12.2018 49.507.094 €

Der Mindestbetrag gem. § 20 Abs. 2 GemHVO der Allgemeinen Rücklage beträgt 3.817.383 €.

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(30)

V. Entwicklung der Schulden

Die Schulden der Stadt Neckarsulm sowie der Eigenbetriebe Stadtwerke und AQUAtoll werden sich voraussichtlich wie folgt entwickeln:

0 € 20.000.000 € 40.000.000 € 60.000.000 € 80.000.000 € 100.000.000 € 120.000.000 € 140.000.000 € 160.000.000 €

2002 2004

2006 2008

2010 2012

2014

2016

2018 Jahre

Allgemeine Rücklage zum 31.12. eines Jahres

0 € 2.000.000 € 4.000.000 € 6.000.000 € 8.000.000 € 10.000.000 € 12.000.000 € 14.000.000 € 16.000.000 € 18.000.000 € 20.000.000 €

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Schuldenstand Stadt zum 01.01. eines Jahres Schuldenstand Stadtwerke zum 01.01. eines Jahres Schuldenstand Aquatoll zum 01.01. eines Jahres

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VI. Entwicklung der Zuführung zum Vermögenshaushalt

Jahr Volumen

Vermögenshaushalt

Zuführung vom/an Verwaltungshaushalt

Deckungs- anteil

2010 48.440.797 € 34.175.924 € 70,55%

2011 50.395.845 € 24.996.246 € 49,60%

2012 45.138.778 € 39.374.793 € 87,23%

2013 38.644.678 € 32.674.371 € 84,55%

2014 46.167.000 € -11.588.000 € -25,10%

2015 56.751.000 € -29.878.700 € -52,65%

2016 21.560.000 € -10.860.000 € -50,37%

2017 5.430.000 € 254.000 € 4,68%

2018 4.793.000 € 32.000 € 0,67%

VII. Kassenlage

Die Stadtkasse war 2014 stets liquide. Kassenkredite mussten nicht in Anspruch genommen werden.

Mit einer Aufnahme von Kassenkrediten ist auch 2015 nicht zu rechnen.

-30.000.000 -20.000.000 -10.000.000 0 10.000.000 20.000.000 30.000.000 40.000.000 50.000.000 60.000.000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Volumen

Vermögenshaushalt

Zuführung vom/an Verwaltungshaushalt

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