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Ministerin Löhrmann: Sekundarschule sichert wohnortnahe Beschulung für leistungsstarke und leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler

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19.12.2016 Seite 1 von 2

Staatskanzlei Pressestelle 40190 Düsseldorf

Telefon 0211 837-1134 oder 1405 Telefax 0211 837-1144

presse@stk.nrw.de www.land.nrw

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Presseinformation – 1067/12/2016

Ministerin Löhrmann: Sekundarschule sichert wohnortnahe Beschulung für leistungsstarke und leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler

Bericht zur Auswirkung von Sekundarschulen auf Schulangebot vor Ort

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Das Schulministerium hat dem Schulausschuss des Landtags einen Be- richt zur Auswirkung von Anmeldeüberhängen an Sekundarschulen vor- gelegt. „Der Bericht zeigt, dass durch die ausgewogene Berücksichti- gung von leistungsstarken und leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern bei Anmeldeüberhängen an Sekundarschulen keine Benach- teiligungen für die Kinder und Jugendlichen entstehen“, erklärte Schul- ministerin Sylvia Löhrmann und betonte: „Gibt es an Sekundarschulen mehr Anmeldungen als Plätze, so bleibt die Versorgung mit wohnortna- hen Schulplätzen für alle Schülerinnen und Schüler gesichert. Die Ana- lyse untermauert, dass die Sekundarschule gerade im ländlichen Raum ein umfassendes weiterführendes Schulangebot vor Ort sichert.“

Im Gesetzgebungsverfahren zur Sekundarschule war unter anderem von den schulischen Verbänden befürchtet worden, dass gerade in ländlichen Gebieten, wo Hauptschulen durch Sekundarschulen abgelöst wurden, leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler keine ortsnahe Schule mehr besuchen könnten und dadurch weitere Schulwege in Kauf nehmen müssten. Schulministerin Löhrmann: „Der Bericht räumt diese Bedenken aus und legt dar, dass keine negativen Folgen für die Schul- landschaft zu befürchten sind.“ Vielmehr habe sich die Aufnahmekapazi- tät der Schulen als ausreichend erwiesen: Zum Schuljahr 2016/2017 konnten alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler an einer Sekun- darschule aufgenommen werden.

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Mit der Sekundarschule ist im Jahr 2011 eine neue Schulform des län- geren gemeinsamen Lernens entstanden, die die Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hoch- schulreife vorbereitet. Im laufenden Schuljahr gibt es landesweit 457 Schulen des längeren gemeinsamen Lernens, darunter 117 Sekundar- schulen. „Die Sekundarschulen haben sich in Nordrhein-Westfalen etab- liert. Sie ermöglichen den Schülerinnen und Schülern längeres gemein- sames Lernen und halten die Bildungswege länger offen. Auf qualitativ hohem Niveau stellen sich die Sekundarschulen der bildungspolitischen Herausforderung, mit der Vielfalt der Schülerinnen und Schüler umzu- gehen“, so Ministerin Löhrmann abschließend.

Weitere Informationen zu Sekundarschulen finden Sie im Bildungsportal unter

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Se kundarschule/index.html

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet- Adresse der Landesregierung http://www.land.nrw

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