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Ministerin Löhrmann: Wichtiger Beitrag zur Anerkennung der Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens

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Islamischer Religionsunterricht in NRW

Ministerin Löhrmann: Wichtiger Beitrag zur Anerkennung der Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Düsseldorf, 19. September 2012. Seit Beginn des neuen Schuljahres steht in Nordrhein-Westfalen der islamische Religionsunterricht an den ersten Grundschulen für Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens auf dem Stundenplan.

Schulministerin Sylvia Löhrmann machte sich heute selbst ein Bild beim Besuch des Unterrichts an der Gemeinschaftsgrundschule Sandstraße in Duisburg. In Gesprächen mit den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern, dem Lehrer Hüseyin Çetin und der Schulleiterin Ulrike Settner-Reinhard ließ sie sich von den ersten Erfahrungen

berichten.

„Es freut mich, dass der islamische Religionsunterricht hier so schnell ein selbstverständlicher Bestandteil des Stundenplans geworden ist“, so Ministerin Löhrmann. „Es ist ein wichtiges Zeichen der Anerkennung, dass es für die Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens ein dem christlichen

Religionsunterricht gleichgestelltes Fach gibt. Die rege Beteiligung der Schülerinnen und Schüler zeigt, dass viele Muslime sich das Fach gewünscht haben.“

Der Islamische Religionsunterricht ist ein ordentliches Schulfach. Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Die Leistungen werden benotet und sind

versetzungsrelevant. Islamischer Religionsunterricht kann eingerichtet werden, wenn sich mindestens zwölf Schülerinnen und Schüler dafür anmelden. Lerngruppen können jahrgangsübergreifend und auch schulübergreifend gebildet werden. Den islamischen Religionsunterricht gibt es bislang an 33 Grundschulen für etwa 2.000 Schülerinnen und Schüler. Rund 40 Lehrkräfte haben die nötige Qualifizierung und die

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Unterrichtserlaubnis durch den Beirat erhalten. Insgesamt gibt es in Nordrhein- Westfalen rund 320.000 Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens.

Der islamische Religionsunterricht wird schrittweise zunächst an Grundschulen

eingeführt, ab kommendem Schuljahr auch in der Sekundarstufe I. Im Unterschied zur Islamkunde, die seit 1999 im Rahmen eines Modellversuchs erteilt werden kann, werden die Inhalte bekenntnisorientiert, aus der Perspektive des Glaubens, vermittelt.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, sich in deutscher Sprache über ihre religiösen Werte und Traditionen auszutauschen. Sie werden dabei unterstützt, theologische, ethische und weltanschauliche Fragestellungen zu reflektieren. Bestandteil des Unterrichts ist auch die Vermittlung interreligiösen Wissens, um Toleranz und den religionsübergreifenden Dialog zu stärken.

Erteilt wird der Unterricht derzeitig von fachlich vorgebildeten Lehrkräften, die durch Teilnahme an einem mindestens einjährigem Zertifikatskurs und einer dienstlichen Unterweisung die Unterrichtserlaubnis erlangt haben. Schwerpunkt ist dabei die Vermittlung der wesentlichen theologischen und religionsdidaktischen Aspekte, die den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht ausmachen. Ab diesem Wintersemester wird an der Universität Münster das Studienfach „Islamische Religionslehre“ zur Ausbildung der Lehrkräfte angeboten.

Die Interessen und Anliegen der Muslime werden von einem Beirat vertreten, der aus Expertinnen und Experten für islamische Theologie und Religionsdidaktik besteht.

In Duisburg dankte Ministerin Löhrmann allen Beteiligten, die die Umsetzung des islamischen Religionsunterrichts ermöglichen, insbesondere den Schulleitungen und Lehrkräften. „Es freut mich sehr, dass nach jahrzehntelanger Vorbereitung in

Nordrhein-Westfalen nun islamischer Religionsunterricht als ordentliches Schulfach gelehrt wird. Mein Dank gilt auch den Fraktionen im Düsseldorfer Landtag, die die Einführung mit großer Mehrheit unterstützt haben, sowie dem Beirat, der unser Ansprechpartner für die Einführung und Durchführung des Unterrichts ist“.

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