• Keine Ergebnisse gefunden

Nutzungsbestimmungen des GC SLR (Covid-19 Pandemie) >> Version 3, Stand 11. Mai 2020, 20:00 Uhr <<

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Nutzungsbestimmungen des GC SLR (Covid-19 Pandemie) >> Version 3, Stand 11. Mai 2020, 20:00 Uhr <<"

Copied!
10
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Nutzungsbestimmungen des GC SLR – Version 3, Stand 11. Mai 2020 – 20:00 Uhr

Nutzungsbestimmungen des GC SLR (Covid-19 Pandemie)

>> Version 3, Stand 11. Mai 2020, 20:00 Uhr <<

-Das Dokument wird stetig den Vorgaben angepasst und auf der Basis neuer Erkenntnisse und gemachter Erfahrungen erweitert.-

1. Gesetzgebung

Auf Grund der aktiven Covid-19 Pandemie hat der Gesetzgeber den Betrieb der Golfanlagen in Baden-Württemberg lange Zeit per Verordnung untersagt. Mit der Sonderverordnung „Spitzensport“ wurde dem DGV ab dem 12. April 2020, unter Einhaltung strenger Verhaltensregeln, das Training der Bundeskader am Bundesstützpunkt St. Leon-Rot erlaubt.

Seit der Ankündigung des Ministerpräsidenten Kretschmann am 6. Mai 2020 erhoffte sich der GC SLR eine Öffnung der Anlage ab Montag, den 11. Mai 2020. Die damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben und „Hygiene- & Verhaltensauflagen“ wird der Club genaustens umsetzen.

Stand 11. Mai 2020 (20:00 Uhr) sind die am 08. Mai 2020 unter Vorbehalt kommunizierten Annahmen des GC SLR bestätigt worden - die Anlage wurde daher am 11. Mai 2020 unter der Voraussetzung der Einhaltung der gesetzlich verordneten Hygiene- und Verhaltensregeln eingeschränkt geöffnet.

Die Situation wird ständig überprüft und gegebenenfalls notwendige Korrekturen werden zeitnah vorgenommen. Den Link zur aktuellen Verordnung des Landes Baden- Württemberg finden Sie auf unserer Homepage unter „Aktuelle Informationen Covid-19 Pandemie GC SLR“.

1

(2)

2. Haltung des GC SLR

Der GC SLR wird auf Basis der Verordnungen den Betrieb auf der Anlage planen, steuern, kontrollieren und stetig anpassen. Es gilt, die Vorgaben genauestens einzuhalten und den Mitgliedern jegliche Informationen zur Verfügung zu stellen, wohlwissend, dass das Fehlverhalten Einzelner zur sofortigen Schließung der Anlage für alle führen kann.

Zur Reduktion von Infektionsrisiken und aus Kapazitätsgründen hat sich der Club dazu entschieden, zunächst keine Greenfee-Gäste auf der Anlage zuzulassen.

Den Mitgliedern werden alle notwendigen Informationen und Neuerungen des Betriebes auf verschiedenen Wegen zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören Mailings, Websites, Beschilderung und Markierungen vor Ort.

Dem Club ist bewusst, dass hinsichtlich der Einhaltung der Regeln im Sinne eines bestmöglichen Infektionsschutzes, auf die Eigenverantwortung des Einzelnen gesetzt werden muss. Flankierend dazu wird der Club umfängliche Kontrollen durchführen.

Basis allen Handelns sind die „Hygiene- & Verhaltensregeln des GC SLR:

(3)

Nutzungsbestimmungen des GC SLR – Version 3, Stand 11. Mai 2020 – 20:00 Uhr

Hygiene- und Verhaltensregeln des Golf Club St. Leon-Rot

Bleiben Sie zuhause, wenn Sie krank sind

Prüfen Sie Krankheitssymptome und Ihr gesundheitliches Risiko, bevor Sie die Golfanlage betreten!

Halten Sie Kontaktbeschränkungen und Distanzregeln ein

Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren:

Keine Gruppenbildung!

Kein Händeschütteln oder Berühren!

Körperkontakt (z.B. Umarmen) unterlassen!

Halten Sie den nötigen Abstand zu den Spieler/innen, insbesondere auch am Counter, im Shop, auf den Übungsanlagen und vor allem auf dem Golfplatz!

Die Ansammlung von Personen an einem Platz (auch auf dem Parkplatz) ist zu vermeiden.

Gute Handhygiene und Desinfektion

Waschen Sie Ihre Hände, so oft und so gründlich wie möglich und reinigen und desinfizieren Sie benutzte Gegenstände regelmäßig.

Achten Sie auf Atemhygiene

Beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit einem Taschentuch bedecken und dieses sofort entsorgen. Ist kein Taschentuch zur Hand, niesen oder husten Sie in die Armbeuge und nicht in die Hand.

Halten Sie sich an die Regeln

Den Anweisungen der Mitarbeiter/innen ist uneingecshränkt Folge zu leisten!

Verwenden Sie nur Ihre eigene Ausrüstung!

Gehen Sie erst kurz vor der Startzeit zum Abschlag!

Risiken in allen Bereichen minimieren

Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.

3

(4)

3.

Pflichten & Aufgaben für den GC SLR

Der Golf Club ist zur Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften verpflichtet. Dies dient der möglichen Identifizierung etwaiger „Infektionsketten“ zum Schutze aller. Somit ist der Aufenthalt auf der Anlage stets über eine „Buchung“ dem Club anzuzeigen. „Freies Spiel“

oder „freies Training“ ist derzeit nicht möglich. Die Dokumentation muss frei von Lücken sein.

Leider führen einige Vorgaben zu Schließungen einzelner Bereiche der Anlage, wie z.B.

der Umkleidebereiche. Die Mitglieder werden gebeten, ihre Sportkleidung bereits zu Hause anzuziehen.

Da der GC SLR auch Arbeitgeber ist, wurden umfängliche Maßnahmen zum Schutze der Belegschaft umgesetzt. Dies führt zu veränderten Arbeitsabläufen, die wiederum einige notwendige Anpassungen des Betriebes der Anlage mit sich bringen, wie z.B. die Schließung der Golfplätze bis zur ersten Tee Time.

Zu keinem Zeitpunkt sollte es zu Gruppenbildungen auf der Anlage kommen. Jeder ist dazu aufgefordert, diese Situationen aktiv zu vermeiden. Die Mitarbeiter des Clubs sind dazu angehalten, in solchen Fällen „freundlich, aber bestimmt“ auf die Personen zuzugehen.

(5)

Nutzungsbestimmungen des GC SLR – Version 3, Stand 11. Mai 2020 – 20:00 Uhr

4. Rahmenbedingungen für die Öffnung der Golfanlage mit eingeschränktem Betrieb, ab dem 11. Mai 2020

Buchungen (momentane Voraussetzungen für die Nutzung der Anlage):

a. Buchungen sind seit Freitag, den 8. Mai 2020, 10:00 Uhr möglich.

b. Buchungen können zurzeit nur für 2 Wochen im Voraus getätigt werden.

c. Jede Buchung bedarf die Angabe eines Namens eines Mitglieds (Mehrfach- buchungen mit nur einem Namen sind ausgeschlossen) - Option: Buchung „für Freunde über Freunde-Liste“

d. Jede „Nichtnutzung“ einer Buchung ist durch Quittierung der Buchung durch das jeweilige Mitglied kenntlich zu machen.

e. Buchungen können erfolgen:

• Telefonisch unter der Servicenummer 06227-8608-300

• über das Buchungsterminal im Foyer des Clubhauses

• über die Homepage des GC SLR:

https://www.gc-slr.de/golfanlage/tee-times/

• über die PC CADDIE APP

• per Mailanfrage an den Club: info@gc-slr.de (Bitte beachten:

Zeitverzögerte Bearbeitung)

f. Bei einer Online-Tee Time-Buchung können Sie ein Golf Cart je Spieler dazubuchen.

g. Zurzeit ist nicht möglich zu buchen:

• vor Ort im Club (Service Center, Mitgliederrezeption)

• über die GC SLR APP

h. Für Mitglieder der Förderung der SLR Academy (Jugend & Teams) wurden „Tee- Time Blöcke“ geschaffen. So sollen Kontakte zwischen jüngeren und älteren Personen minimiert werden. Die Buchungen erfolgen dann über die Trainer/

Leistungssportkoordinatoren. Die Athleten/-innen selbst sollen bis mindestens zum 24. Mai 2020 keine individuellen Buchungen auf den Plätzen vornehmen.

i. Eine Anmeldung beim Betreten der Anlage ist nicht erforderlich. Die Kontrolle erfolgt über Marshalls (stationär und mobil).

5

(6)

Spielbetrieb:

a. Nutzung der Plätze nur für Mitglieder (bis auf weiteres)

b. Verpflichtung aller zur eigenverantwortlichen Einhaltung der „Hygiene- &

Verhaltensregeln“. (Es sind stets mindestens 1,5 m Abstand einzuhalten)

c. Tee Times auf allen 3(!) Plätzen St. Leon, Rot und 9-Lochplatz sind verpflichtend erforderlich zur Nutzung. Ohne gültige und gebuchte Tee Time oder Range Box ist kein Spiel zulässig.

d. Weiterhin besteht die Möglichkeit sich in einen „Flight mit freien Plätzen“

dazuzubuchen.

e. Anreise bitte nur max. 30 Min. vor der eigenen Spiel- oder Trainingszeit f. Kein Austausch von Scorekarten unter den Spielern

g. Es werden keine Turniere gespielt (bis auf weiteres).

h. EDS-Runden sind am dem 18. Mai 2020 möglich (Anmeldung mind. 24 Std.

vorher).

i. 9-Loch Club-Mitglieder können die Plätze St. Leon und Rot erst wieder ab dem 25. Mai 2020 spielen.

j. Nach dem Spiel oder Training ist die Anlage zeitnah zu verlassen (die Umkleidebereiche sind geschlossen).

k. Zu keinem Zeitpunkt und aus keinem Grund können mehr als 5 Personen, auch nicht mit entsprechendem Abstand, als Gruppe zusammenstehen.

l. Im Fall eines Gewitters gilt weiterhin die Eigenverantwortung des Golfers. Der Club wird ggfs. akustisch warnen (nicht immer gewährleistet). Bitte suchen Sie entweder Schutz im eigenen PKW und fahren Sie nach Hause oder suchen Sie Schutz in einer Wetterhütte (dann Mund bedecken zum Schutz Dritter).

(7)

Nutzungsbestimmungen des GC SLR – Version 3, Stand 11. Mai 2020 – 20:00 Uhr Golfplätze:

a. Vierer Flights sind erlaubt

b. Tee Time (vorher KEINE Nutzung der Golfplätze gestattet):

a. Platz Rot 7:30 Uhr – 20:00 Uhr b. Platz St. Leon 8:00 Uhr – 20:00 Uhr c. 9-Loch Platz 7:30 Uhr – 20:00 Uhr

c. Rundenstarts sind ausschließlich von Tee 1 gestattet.

Nicht erlaubt sind: Starts von Tee 10 oder das „Überspringen von Golfbahnen mit Cart“

d. Locheinsätze (Styropor) verhindern „Fallen des Balles“

e. Lochfahnen nicht berühren, immer stehen lassen und nicht bewegen.

f. Nutzung von Ballwascher und Bunkerharken sind möglichst zu vermeiden.

Die Nutzung ist nur mittels „Schützen der Hand“ z.B. durch einen Handschuh erlaubt.

g. Bunker: Das Glätten des Sandes nach dem Schlag ist mit Schuhen gestattet.

h. Die Toiletten auf den Plätzen und im EG des Clubhauses sind offen.

i. Täglich ist nur eine Golfrunde möglich.

Golfcarts (Privatcarts & Leihcarts):

a. Carts sind erlaubt: Es gelten die weiterhin täglich definierten Nutzungs- bestimmungen, wie z.B. „Carts auf den Wegen“ etc.

b. Nutzung nur mit einer Person gestattet

c. Ausnahme: Die Nutzung zu zweit ist gestattet, wenn Personen im gleichen Hausstand leben.

d. Leihcarts werden nach jeder Nutzung desinfiziert.

e. Neu: Carts können online zur Startzeit dazugebucht werden.

7

(8)

Driving Range:

a. Die Vorderseite der Range steht ausschließlich für erwachsene Mitglieder zur Verfügung. Hier sollen keine Jugendlichen trainieren.

Ausnahme:

a. Training mit einem Golf-Pro b. Training mit einem Elternteil

b. Die Rückseite der Driving Range (SLR Academy) ist nur für die Nutzung durch Athleten/-innen des GC SLR e.V. der Teams/ Fördergruppen „Herren/ Damen“

und jünger.

Ausnahme: Training mit einem Golf Pro

c. Die Trainingsbereiche sind offen von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Mit Golf-Pros (Trainierstunde) ist eine längere Nutzung, bis 22:00 Uhr, möglich.

d. Driving Range vor Tee Time: Vor einer Tee Time können Mitglieder 30 Min.

vorher auf der Range die Abschlagsboxen Nr. (39 bis 48) zum Einspielen nutzen.

e. Driving Range: Nutzung nur bei Buchung einer „Range Time“ à 30 Min.

(Maximale Dauer: 1,5 Std.) und Nutzung der definierten „Abschlagsposition“

(numerisch definiert).

f. Die weißen Rangebälle sind nur für das Training auf der Range zu nutzen (Nicht z.B. für das Training auf dem Übungsgrün am HalfWay House 1).

g. Beim Holen der Bälle sind die Abstandsmarkierungen einzuhalten.

Übungsbereiche (Wedge-o-Drom, Putting- & Chippinggrüns, Bunkerbereiche):

a. Jeder Bereich ist nur nutzbar in Kombination mit der gültigen Buchung einer:

a. Tee Time b. Range Time c. Trainerstunde

b. Eigenverantwortlich durch die Golfer ist die vor Ort ausgeschilderte „Maximal- kapazität“ der Bereiche einzuhalten.

c. Training ist nur mit eigenen Bällen gestattet.

d. Die gelben Trainingsbälle stehen nicht zur Verfügung.

(9)

Nutzungsbestimmungen des GC SLR – Version 3, Stand 11. Mai 2020 – 20:00 Uhr Telefonservice:

Die Mitarbeiter des Clubs sind täglich von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr telefonisch zu erreichen unter 06227-8608-300.

Clubhaus:

a. Clubhaus geöffnet von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr (Foyer und Toiletten EG) b. Geschlossene Bereiche: Umkleidebereiche, Mitgliederrezeption, Members

Lounge und Restaurant

Pro Shop:

a. Der Pro Shop hat geöffnet.

b. Mittels Schutzmaßnahmen ist der Aufenthalt im Shop für bis zu 4 bis 6 Personen gleichzeitig möglich.

Golfschule:

a. Golfstunden können genommen werden.

b. Das Training ist vorläufig nur im Einzelunterricht erlaubt.

c. Ausnahme: Paare aus dem gleichen Hausstand können auch zu zweit eine Golfstunde nehmen.

d. Gruppentraining möglich (max. 4 Personen plus Trainer)

e. Die Nutzung der Driving Range, vor oder nach einer Trainerstunde, ist nicht möglich (siehe Range Buchung für Mitglieder).

Corona-Beauftragte:

Corona-Beauftragter der GC SLR KG ist Ralph Brehme.

Corona-Beauftragter des GC SLR e.V. ist Tim Geiger.

9

(10)

Gastronomie:

a. Seit dem 11. Mai 2020 steht das Gastroteam für eine ein „To Go“ Angebot von ausgewählten Getränken und Speisen am HWH1 zur Verfügung.

b. Die Öffnungszeiten am HWH1 sind: täglich von 10:00 Uhr bis voraussichtlich 19:00 Uhr.

c. Das Gastroteam plant derzeit das Restaurant ab Montag, den 18. Mai 2020, wieder zu öffnen.

Physiotherapie Praxis Deuser&Bauer:

a. Das Physio-Team „Deuser & Bauer“ steht auch weiterhin, zu den bekannten Öffnungszeiten, im UG des Clubhauses für Behandlungen zur Verfügung.

b. Die Umkleidebereiche stehen den „Patienten“ nicht zur Verfügung.

Toiletten:

Toiletten stehen derzeit im Foyer des Clubhauses, auf den Plätzen (Wetterhütten) sowie an den Driving Ranges 1 (Videohütten) und 2 zur Verfügung. Die Toiletten im Halfway House sind bis auf weiteres geschlossen.

Kader (Landes- & Bundeskader; BWGV, DGV):

a. Kaderathleten gelten als Gäste (siehe Regelungen). Sie können die Anlage zurzeit nicht individuell nutzen.

b. Kadertraining erfolgt nur im Rahmen von definierten und freigegebenen Lehrgängen zwischen Verband und dem GC SLR. Dann immer mit entsprechender Aufsicht durch Trainer.

c. Trainingsgruppen sind auf max. 5 Personen (inkl. Trainer) begrenzt.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Zahlen sind aber auch auf dem zweiten Platz noch immer sehr hoch (im Bezirk Landeck kommen 2569,77 positiv getestete Personen auf 100000 Einwohner, Wien hält im Vergleich dazu

Für die Vorstellung der Mitglieder des Pfarrgemeinderatsmitglieder via Instagram wird eine Mail über den genauen Ablauf noch einmal her- umgeschickt.. Die Teilnahme daran

Abbildung 9: Übermittelte COVID-19-Fälle nach Tätigkeit oder Betreuung in Einrichtungen mit besonderer Relevanz für die Transmission von Infektionskrankheiten nach Meldewoche in

bb) Gebotenheitsklausel cc) Keine Subsidiarität dd) K als Adressat.. Objektive Klagehäufung III. Betretungsverbot. a) Ermächtigungsgrundlage b) Formelle Rechtmäßigkeit c)

(*) Diese Komponenten wurden um die nicht konjunkturrelevanten Ausfuhren und Einfuhren von Wertsachen, d.h. nicht monetäres Gold), Edel- und Schmucksteinen sowie Kunstgegenständen

Die übermittelten COVID-19 Fälle nach Tätigkeit oder Betreuung in diesen Einrichtungen mit besonderer Relevanz nach Meldewoche in 2021 sind in Abbildung 8 dargestellt.. Tabelle

Wird schonend bei niedriger Temperatur über Stunden medium gegart und kurz vor dem Anrichten extrem

-KUMULATIVE ZAHL DER IMPFUNGEN -&gt; IMPFUNGEN, BIS EINSCHLIEßLICH 28.11.21 DURCHGEFÜHRT UND BIS ZUM 29.11.21, 08:00 UHR, DEM RKI GEMELDET / EINSCHLIEßLICH NACHMELDUNGEN