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INKLUSION IN KLEINGÄRTEN

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Academic year: 2022

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INKLUSION IN

KLEINGÄRTEN

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Impressum:

Herausgeber: Landeshauptstadt Hannover

Umwelt und Stadtgrün, Fachbereich 67.7 (Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz) Projekt: Städte wagen Wildnis

Autor: Jan Heeren

Titel: Inklusion in Kleingärten

Bilder: pixabay, Jan Heeren Dezember 2020

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Die 2015 von den Vereinten Nationen (UN) verabschiedeten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung nennen Inklusion gleich im Zusammenhang mit mehreren Entwicklungszielen:

Inklusion - Globales Ziel nachhaltiger Entwicklung

Hochwertige Bildung:

Gewährleistung einer inklusiven und hochwertigen Bildung für alle und Förderung lebenslangen Lernens

Nachhaltige Städte und Gemeinden:

Städte inklusiv, sicher, belastbar und nachhaltig machen

Frieden, Gerechtigkeit und Starke Institutionen

Förderung gerechter, friedlicher und inklusiver Gesell- schaften

Auch für die Landeshauptstadt Hanno-

ver sind die Ziele „Inklusion, Integration

und Teilhabe“ Querschnittsaufgabe der

Verwaltung

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Behinderungen werden in einer inklusiven Gesell- schaft nicht mehr als Problem des Einzelnen verstanden, sondern als ein Resultat der Wirkung von gesellschaftlichen Barri- eren, die Menschen in ihrer selbst- verständlichen Teilhabe behin- dern.

Inklusion und Behinderungen Was ist eigentlich

Inklusion?

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Als Teilhabe wird das

„Einbezogen-Sein in eine Le- benssituation“ bezeichnet.

Inklusion bedeutet den Einschluss bzw. die Einbeziehung von Menschen in die Gesellschaft. Umgekehrt bedeutet Ex- klusion den Ausschluss von Menschen aus der Gesellschaft oder Bereichen des gesell- schaftlichen Lebens.

Inklusion betrifft daher nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch andere Gruppen, die manchmal gesellschaftliche Ausgrenzung erfah- ren, wie Senioren, Migranten, Kinder und Jugendliche mit besonderen Herausforderungen usw., betreffen.

Eine inklusive Gesellschaft bemüht sich, das Gemeinwesen so zu gestal- ten, dass alle Menschen teilhaben können und Zugang zu sämtlichen bedeutsamen Lebensbereichen haben.

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Barrieren, die Menschen an Teilhabe hindern, können physischer Natur sein, wie nicht barrierefreie Wege oder Sanitäranlagen - aber auch in Form von Bar- rieren bestehen, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind, wie sprachliche Barrieren, Berührungsängste, Vorurteile oder Diskriminierung.

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Barrieren können physischer Natur sein oder als „Barrieren in Köpfen“ bestehen.

Sichtbare und unsichtbare Barrieren

Integration: die Gesellschaft besteht aus einer relativ homogenen Mehr- heitsgruppe und kleineren Außen- gruppen, die in ein bestehendes Sys- tem integriert werden müssen.

Inklusion: Menschen werden als In- dividuen betrachtet, die von vornhe-

rein und unabhängig von persönlichen Merkmalen oder Voraussetzun- gen Teil des Ganzen sind. Vielfalt und Heterogenität der Gesellschaft sind grundlegend und selbstverständlich. Hier muss sich nicht der Einzel- ne dem System anpassen, sondern die gesellschaftlichen Rahmenbedin- gungen müssen so flexibel gestaltet sein, dass sie jedem Einzelnen Teil- habe ermöglichen.

INKLUSION

INTEGRATION

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Teilhabe-Barrieren

Bewusstsein für potenzielle Teilhabe-Barrieren zu schaffen, ist der ers- te Schritt, um diese Barrieren abbauen zu können. Die gegenseitige Wertschätzung aller Menschen mit ihren unterschiedlichen Fähigkei- ten und Einschätzungen ist eine Voraussetzung hierfür.

Unterstützung bei der Identifikation von Teilhabe-Barrieren können Vereine bei verschiedenen Stellen der Stadt erhalten, aber auch die Befragung von Betroffenen kann helfen, Barrieren zu identifizieren.

Barrierefreie öffentliche Wege schaffen

Barrierefreien Zugang zu Vereinsheimen und sanitären Anlagen für körperlich Beeinträchtigte gewährleisten

Kultursensibilität praktizieren

Vielfältige Angebote für vielfältige Gruppen entwickeln

Unterstützungsangebote bereitstellen

Offene Treffpunkte anbieten und Netzwerke bilden

Mehrsprachige Informationsmaterialien bereitstellen, sprach- kundige Vereinsmitglieder als Dolmetscher*innen einbinden

Informationen in leicht verständlicher Sprache bereitstellen

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§4 BGG: „Barrierefrei sind Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üb- lichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grund- sätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Ideen auf dem Weg zu inklusiven

Kleingärtnervereinen

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Gemeinsam Barrieren identifizieren

Bei der Identifikation von Barrieren kann es hilfreich sein, die Mitglie- der und insbesondere Betroffene einzubinden. Beim gemeinsamen Spaziergang über die Anlage, können physische Barrieren erkannt wer- den.

Darüber hinaus lohnt es sich, die Identifikation von Teilhabe-Barrieren zum Thema einer Veranstaltung im Verein zu machen. Hier kann ge- meinsam darüber beratschlagt werden, in welchen Bereichen der Ver- ein Verbesserungen herbeiführen kann. Expert*innen können hierbei hilfreiche Hinweise liefern.

Die Gemeinschaftsflächen in Kleingärten werden von den Kleingärtnern und Kleingärtne- rinnen gemeinschaftlich gepflegt. Darüber hinaus fallen in Kleingärtnervereinen viele Aufgaben an, die von den Mitgliedern orga- nisiert werden müssen.

Die vielfältigen Aufgaben erlauben es, dass jeder nach seinen Fähigkei- ten einen Beitrag leisten kann und können darüber hinaus, wenn sie gemeinsam erledigt und organisiert werden, gemeinschaftsfördernd wirken.

8 Solidarische Ge-

meinschaftsarbeit

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Muss für die Herstellung von Barrierefreiheit ein bestehendes Vereinsheim umgebaut werden, ist dies in der Regel mit Kosten verbunden. Hier lohnt

es sich zu prüfen, ob Fördermittel der Kommunen, des Landes oder von Stiftungen (z.B. Aktion Mensch) akquiriert werden können.

Beim Neubau eines Vereinsheimes sollte ganz selbstverständlich so barrierefrei wie möglich geplant und gebaut werden.

Fördermittel können oft auch für die barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote (Websites) oder zur Herstellung von kommunikativer Barrie- refreiheit, z.B. durch technische Unterstützungsmittel in Anspruch ge- nommen werden.

Barrierefreiheit ist oft förderfähig

Barrierearme Begegnungsräume schaffen

Die Bewirtschaftung von gemeinschaftlich genutzten Flächen, Vereinshei- me oder Projektformate sind geeignet, um barrierearme Begegnungsräu- me zu schaffen, in denen Inklusion ganz praktisch gelebt werden kann.

Ziel sollte es sein, bei der Planung von Angeboten im Verein das Thema „Barriereabbau“ schon

von Beginn an mitzudenken. Engagierte Menschen können die Funktion von In-

klusionsbeauftragten im Verein über- nehmen und helfen, das Thema dauerhaft im Kleingartenwesen zu

verankern.

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Auch Einkommensarmut kann eine Teilhabe-Barriere darstellen. Ein städtisches Förderprogramm hat

von 2004-2014 Einwohner*innen der Region Hannover, - insbesondere Familien, beim

Einstieg in ein Pachtverhältnis unterstützt.

Familien konnten so Unterstützung bei der Zahlung der teilweise hohen Ab-

standszahlungen bei Übernahme

einer Gartenparzelle erfahren.

10 Interkulturelle Klein-

gärtnervereine

Hannovers Kleingarten werden durch Men- schen mit vielen Herkünften und Kulturen bereichert, die viele Sprachen sprechen. Hier ist auch die interkulturelle d.h. soziale Kompetenz der Vorstände gefragt, die diese Menschen vertreten.

Aufgabe der Gemeinschaft der Kleingärtnernden ist es, sich mit allen Men- schen unabhängig von ihrer Herkunft auseinandersetzen, auch über not- wendige Strukturänderungen für eine inklusive Gesellschaft offene Diskus- sionen zu führen und klare Haltung gegen Diskriminierung aufgrund von Herkunft zu beziehen.

Auch in Hannover sind interkulturelle Gemeinschaftsgärten ein Ort der Be- gegnung. Besucher nehmen insbesondere den kulturellen Austausch als bereichernd und anregend wahr.

Förderprogramm für einkommens-

schwache Menschen

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Kleingärtner*innen

sprechen viele Sprachen

Mehrsprachigkeit

In vielen Kleingärtnervereinen Hannovers werden Flyer

und Aushänge bereits mehrsprachig angeboten. Sprachkundige Klein- gärtner*innen helfen bei den Übersetzungen und fungieren manch- mal auch als Dolmetscher*innen.

Einfache oder leichte Sprache

Die Informationen, die das Vereinsleben betreffen sollen vielen Men- schen verstehen können. Das Konzept der Leichten Sprache kann hel- fen, die selbstständige Informationssuche von erwachsenen Men- schen zu unterstützen, die Probleme mit einem komplexen Satzbau haben oder Fremdwörter nicht verstehen.

Wichtiges in großen Schriftgrößen

Bei Aushängen ist es hilfreich, auf eine ausreichend große Schriftgrö- ße zu setzen, so können auch Personen mit nachlassendem Sehver- mögen die Texte lesen.

Informationen mündlich weitergeben

Personen, die nicht lesen können, sind darauf angewiesen, dass die Gemeinschaft ihnen die Informationen mündlich

zu Verfügung stellt.

Symbole verwenden

Wichtige Informationen, beispiels- weise hinsichtlich der Infrastruk-

tur, sollten auch mit Symbolen

gekennzeichnet sein.

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Anlaufstellen der Stadt Hannover

Antidiskriminierungsstelle (ADS)

Diskriminierungen sind Benachteiligungen, Ausgrenzung oder Belästi- gungen wegen Zugehörigkeiten oder Zuschreibungen. Dazu gehören rassistische Zuschreibungen, Sprache, Herkunft, sozialer Status, sexuel- le und geschlechtliche Identität, Lebensalter, Religion/Weltanschauung sowie körperliche, geistige und seelische Fähigkeiten.

Eine kostenlose Beratung hierzu bietet die ADS der Landeshauptstadt Hannover

Tel.: +49 511 168-36238; Tel.: +49 511 168-36242 Fax: +49 511 168-46480

Email: antidiskriminierungsstelle@hannover-stadt.de

Koordinierungsstelle Integration

Die Koordinierungsstelle Integration kann bezüglich von Fragen zur In- tegration in Hannover Auskunft geben.

Tel.: +49 511 616-25119 Fax: +49 511 616-34040

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Referenzen

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