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Jahresbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Jahresbericht 2016

an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Darmstadt, den 11.04.2017

(2)

1. DER LANDKREIS DARMSTADT-DIEBURG ... 1

2. ZIELE DER KREISAGENTUR FÜR BESCHÄFTIGUNG ... 3

3. WEITERENTWICKLUNG DER KREISAGENTUR FÜR BESCHÄFTIGUNG ... 4

4. TERMINIERTE BERATUNG UND BERATUNGSCENTER ... 8

5. PERSONAL- UND STRUKTURENTWICKLUNG ... 9

5.1. TEAMENTWICKLUNG ... 11

5.2. FORTBILDUNGEN ... 11

5.3. GESETZESÄNDERUNGEN ... 11

6. FACHBEREICH „AKTIVIERENDE HILFE“ ... 12

6.1. ORGANISATION ... 12

6.2. VERANTWORTUNG UND KOMPETENZ ... 13

6.3. LEISTUNGSSTEUERUNG ... 15

6.4. ERFOLGSKRITERIEN ... 15

6.5. FALLMANAGEMENT U25 ... 15

6.6. WERKAKADEMIE „BLICKWINKEL“ ... 17

6.7. PROJEKT „CHANCE EUROPA AUS DEM HANDLUNGSSCHWERPUNKT IDA DER ESF- INTEGRATIONSRICHTLINIE BUND ... 19

6.8. SPRACHBERATUNG ... 20

6.9. FACHSTELLE „MENSCHEN MIT BEHINDERUNG UND „REHABILITANDEN“ ... 22

6.10. FACHGEBIET ALLEINERZIEHENDE,„BERATUNG §10“ ... 24

6.11. FACHGEBIET „Ü50“... 27

6.12.BOA-BEWERBERORIENTIERTE AKQUISE ... 28

6.13.INTERNE DIENSTLEISTUNGEN ... 30

6.14.PROJEKTTEAM ARBEITSMARKT ... 31

6.15.DAS ARBEITSMARKTBÜRO MIT DEN INTEGRATIONSLOTSEN DER KREISAGENTUR FÜR BESCHÄFTIGUNG ... 34

6.16.AKTIVITÄTEN IM BEREICH FLÜCHTLINGE ... 36

7. ARBEITGEBERSERVICE ... 38

7.1. BEWERBUNGSCENTER ... 40

8. FACHBEREICH „MATERIELLE HILFE“ ... 42

8.1. UNTERHALTSSACHGEBIET ... 42

8.2. BILDUNG- UND TEILHABE (BUT) ... 43

9. WIDERSPRUCHSSACHGEBIET ... 43

9.1. WIDERSPRUCHSVERFAHREN ... 43

9.2. GERICHTSVERFAHREN (KLAGE- UND EINSTWEILIGE RECHTSSCHUTZ-VERFAHREN): ... 45

10. ERMITTLUNGSDIENST ... 46

11. FACHSTELLE FÜR SELBSTÄNDIGE ... 47

12. BEAUFTRAGTE FÜR CHANCENGLEICHHEIT AM ARBEITSMARKT ... 48

13. BESCHAFFUNG VON EINGLIEDERUNGSLEITUNGEN ... 50

14. EDV ... 52

15. STATISTIK ... 53

16. BEWERTUNG DER ERGEBNISSE ... 54

(3)

1 1. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist flächenmäßig einer der größten Kreise in Südhessen und inmitten des Rhein-Main-Gebietes in der größten Wirtschaftsregion Hessens eingefasst.

Die gute Anbindung an die meistgenutzten Autobahnen in Süddeutschland und zum Flugha- fen Frankfurt, einem der größten Flughäfen Europas, macht den Landkreis Darmstadt- Dieburg zu einem attraktiven Wohngebiet. Mit 292.773 Einwohnern (Stand 31.12.2015) ist der Landkreis auch hinsichtlich der Bevölkerungszahlen einer der bevölkerungsstärksten Kreise in Hessen und liegt mit der Anzahl der Zuzüge jedes Jahr weit vorne in der Statistik.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg setzt sich aus 23 Städten und Gemeinden zusammen. Die Kreisverwaltung und mit ihr die Kreisagentur für Beschäftigung (KfB) sind zentral in Kranich- stein, einem Stadtteil der Stadt Darmstadt, angesiedelt.

282.601

283.456

283.925

284.413

284.865

285.407

286.545

287.966

289.213

292.773

280.000 282.000 284.000 286.000 288.000 290.000 292.000 294.000

05/2011 12/2011 06/2012 12/2012 06/2013 12/2013 06/2014 12/2014 06/2015 12/2015 Einwohnerzahl

(4)

2 Durch diese zentrale Lage ist die KfB mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus allen Teilen des Kreises gut erreichbar.

Die KfB ist eine von mittlerweile bundesweit 104 Kommunen, die sich seit 2005 für das Opti- onsmodell entschieden haben. Seit dem 01.01.2009 wird sie als Hauptabteilung (seit 2014

(5)

3 als Fachbereich) der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg geführt. Unterstützt wird die Arbeit der KfB durch den örtlichen Beirat, der seit 01.01.2011 in § 18d SGB II verankert ist.

Mit 15 weiteren hessischen Optionskommunen hat sich die KfB über die kommunalen Gren- zen hinaus, unter dem Dach des Hessischen Landkreistages sowie des Hessischen Städte- tages, zu einer „Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Jobcenter“ (AG KJC) zusammenge- schlossen (vormals als „Arbeitskreis Option (AK Option)“ bezeichnet).

Dem Arbeitskreis haben sich auch vier nicht hessische Optionskommunen angeschlossen.

Detailfragen und größere Zusammenhänge in einzelnen Themengebieten werden in vier ständigen Arbeitsgruppen (Eingliederung in den Arbeitsmarkt, Leistungsrecht, Statistik und EDV, Finanzen) erörtert. Diese werden bei Bedarf von untergeordneten Arbeitsgruppen (z.B.

Personal, Bildung und Teilhabe, Unterhalt, Kosten der Unterkunft und Heizung, Strategie- gruppe) jeweils zeitlich befristet unterstützt.

2. Ziele der Kreisagentur für Beschäftigung

Für das Jahr 2016 wurden erneut Ziele für die Kreisagentur für Beschäftigung definiert.Die operativen Schwerpunkte für das Jahr 2016 wurden in der Zielpyramide festgelegt.

Im Vergleich zum Jahr 2015 ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 75 im Jahresdurch- schnitt auf 7.298 gestiegen. Das Ziel der Stabilisierung der Bedarfsgemeinschaften unter der Zahl von 7.500 konnte jedoch erneut erreicht werden.

Im Jahr 2016 wurden lediglich 2.441 Integrationen erreicht. Damit konnte das gesetzte Ziel von 2.950 Integrationen nicht erreicht werden.

(6)

4 Auch im Jahr 2016 wurde die „Richtlinie zur Bemessung der angemessenen Unterkunftskos- ten im Landkreis Darmstadt-Dieburg“ konsequent durchgesetzt. Für Februar 2017 ist bereits die nächste Aktualisierung auf den Weg gebracht!

3. Weiterentwicklung der Kreisagentur für Beschäftigung

Im Jahr 2011 wurde im Bereich U25 festgestellt, dass eine Trennung der Kundengruppen nach einem vermittlungszentrierten oder beschäftigungsorientierten Ansatz nicht den sich schnell verändernden Bedürfnissen der Kunden gerecht wird. So wurde diese seit dem Jahr 2009 in der aktivierenden Hilfe durch das Fallmanagement praktizierte Vermittlungsmethode sowohl im Bereich U25 als auch im Bereich Ü25 ab dem 01.01.2013 aufgelöst.

Auch das mithilfe der 2011 eingeführten Werkakademie erreichte Erfolgsziel, Kundinnen und Kunden zeitnah in Arbeit vermitteln zu können, machte die Unterteilung in vermittlungs- zentriertes Fallmanagement und beschäftigungsorientiertes Fallmanagement nicht mehr notwendig.

Die Kundenzuordnung erfolgt seither alters-, fachstellen- und ortsbezogen.

Die von der Kreisagentur für Beschäftigung insgesamt zu betreuenden Bedarfsgemeinschaf- ten konnten im Jahr 2016 mit einer Zahl von 7.298 im Jahresdurchschnitt deutlich unter dem gesetzten Ziel von 7.500 gehalten werden.

Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (Stand 20.02.2017)

Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Jahr 2016 durchschnittlich auf 9.969 gestiegen, der Jahresmittelwert der Arbeitslosen lag mit 4.821 leicht über dem Vorjah- reswert von 4.775.

7105 7220 7260 7375 7242 7325 7317 7393 7339 7268 7300 7427

7000 7100 7200 7300 7400 7500 7600 7700 7800

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

(7)

5 Arbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) (Stand 20.02.2017)

Im Vergleich zum Jahr 2015 ist die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Erwerbseinkommen im Jahr 2016 um 113 auf einen Jahresdurchschnittswert von 2.854 ge- sunken. Davon standen 48,14 % in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsver- hältnis, was trotzdem 1,14 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr sind.

Leistungsberechtigte mit Erwerbseinkommen (Stand 20.02.2017)

9845 9980 10075 9981 9820 9975 9935 10057 9979 9955 9875 10149

4707 4818 4803 4821 4806 4806 4936 4917 4851 4781 4796 4812

0 2000 4000 6000 8000 10000 12000

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

eLB Arbeitslose

2845 2840 2891 2841 2771 2867 2858 2857 2885 2898 2783 2908

1407 1382 1382 1388 1388 1346 1346 1349 1376 1370 1362 1387

0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

eLB mit Erwerbseinkommen davon sozialversicherungspflichtig

(8)

6 Im Jahr 2016 ist hinsichtlich der bewilligten Neuanträge keine wesentliche Änderung zu ver- zeichnen. Wurden im Jahr 2015 durchschnittlich 251 Neuanträge pro Monat bewilligt, waren es im Jahr 2016 monatlich im Durchschnitt 264.

Neuanträge (Stand 20.02.2017)

Im Jahr 2016 konnten insgesamt 2.441 Vermittlungen gezählt werden.

Vermittlungen im SGB II (Stand 20.02.2017)

Die ab dem 01.01.2013 eingerichtete Fachstelle für Alleinerziehende wurde auch im Jahr 2016 erfolgreich weitergeführt. Im Jahresdurchschnitt betrug die Zahl der alleinerziehenden

230

302

257

322

237

253

286

244 239

225

269

304

0 75 150 225 300 375

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

180 173

149 163 162

148

197

272

363

283

212

139

0 50 100 150 200 250 300 350 400

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

Vermittlungen gesamt

(9)

7 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 1.312 was im Vergleich zum Jahr 2015 keine signifi- kante Veränderung bedeutet.

Der Anteil dieser Kundengruppe an den insgesamt erwerbsfähigen Leistungsberechtigten betrug im Jahr 2016 17,98 % und ist damit im Vergleich zum Jahr 2015 mit 19,15 % leicht gesunken. Von den Alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verfügen ins- gesamt 40,48 % über Erwerbseinkommen.

Alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Erwerbseinkommen (Stand 20.02.2017)

Alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Geschlecht (Stand 20.02.2017)

1351 1327 1336 1324 1303 1314 1319 1303 1308 1313 1240 1301

0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

Alleinerziehende eLBs Alleinerziehende eLB mit EK

4,78%

95,22%

davon männlich davon weiblich

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8 4. Terminierte Beratung und Beratungscenter

Auch im Jahr 2016 stand den Kundinnen und Kunden innerhalb der verlängerten Öffnungs- zeiten das Beratungscenter und der Servicebereich für Ihre Anliegen zur Verfügung.

Das Beratungscenter besteht aus 4 Sachbearbeitern. Sie beraten hilfebedürftige Menschen u.a. umfänglich zu Neuanträgen, Umzügen, Stromrückständen, vorrangigen Leistungen so- wie Räumungsklagen und erteilen allgemeine Informationen. Einzelfallentscheidungen oblie- gen jedoch weiterhin dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. dem zuständigen Fallmanager.

Bis zum 30.11.2016 schloss das Beratungscenter darüber hinaus bei persönlichen Vorspra- chen mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Eingliederungsvereinbarung für das besonders erfolgreiche Sofortangebot der Werkakademie ab, mit dem sie in einer wertschät- zenden Atmosphäre mit hohen Erfolgsaussichten wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können und überdies wertvolle Hilfestellung und Unterstützung in allen sozialen An- gelegenheiten erfahren. Aufgrund der stetig ansteigenden Zahlen der Bedarfsgemeinschaf- ten und somit auch der persönlichen Vorsprachen, wurde die Vorgehensweise ab dem 01.12.2016 verändert.

Im Rahmen der persönlichen Vorsprache erfolgt seit dem lediglich die Erörterung des Frage- bogens zur Integration mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die Kolleg/innen des Fachgebietes 522.6 Arbeitsmarkt laden anschließend die erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten ohne Vermittlungshemnisse im Rahmen einer Informationsveranstaltung zum Träger Werkakademie ein und schließen eine Eingliederungsvereinbarungen für den Maßnahmebe- ginn ab.

Die Kunden, die nicht sofort in den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar sind, z.B. Langzeiter- krankte, Alleinerziehende ohne gesicherte Kinderbetreuung etc. werden direkt an das Regel- fallmanagement bzw. an die entsprechenden Fachstellen weitergeleitet.

Eine neue, zusätzliche Herausforderung im Jahr 2016 war der Umgang mit den Flüchtlingen aus dem AsylbLG. Es galt Sprachbarrieren zu überwinden, sich auf andere Kulturen einzu- lassen und der stark ansteigenden Anzahl der Besucher gerecht zu werden.

Zum 01.05.2016 wurde daher ein Arbeitsmarktbüro mit bisher 5 Integrationslosten ins Leben gerufen, die unter anderem arabisch, persisch, englisch und französisch sprechen. Das Be- ratungscenter unterstützt die 5 Kollegen des Arbeitsmarktbüros bei Ihrer Arbeit. Für das Team Arbeitsmarktbüro hat das Beratungscenter die Terminvergabe und die Übersendung der Einladungsschreiben zum 90 minütigen Erstgespräch übernommen.

Durch die Übergänge der anerkannten Flüchtlinge aus dem AsylbLG wurde im Jahr 2016 klar, dass das Personal auch im Bereich der Servicetheke und des Beratungscenters aufge- stockt werden muss. Im Zuge dessen wurde eine 19,5h Stelle für die Servicetheke und eine Vollzeit Stelle für das Beratungscenter ausgeschrieben.

Aufgrund der Flüchtlingssituation im Landkreis und der damit verbunden Aufgaben der ge- samten Kreisverwaltung, konnte der geplante Umbau sowie die Umgestaltung des Wartebe- reiches leider nicht realisiert werden.

(11)

9 Im Jahr 2016 wurden die Angebote des Beratungscenters auch weiterhin gut von den Kun- dinnen und Kunden angenommen. Daher wird auch in Zukunft an diesem Konzept festgehal- ten.

5. Personal- und Strukturentwicklung

Die Kreisagentur für Beschäftigung ist ein Fachbereich des Landkreises Darmstadt-Dieburg und wird durch Roman Gebhardt als Jobcenterleiter geführt. Die Organisation der KfB wird auf der nächsten Seite im Detail abgebildet.

Zum 31.12.2016 hatte die KfB einen Bestand von 184,08 Vollzeitäquivalenten (VZÄ).

(12)

10

(13)

11 5.1. Teamentwicklung

Die Supervision und Teamtage in den Teams wurden weiter durchgeführt. Die Fachgebiets- leitungen der aktivierenden Hilfe nahmen regelmäßig Coachings in Anspruch. Es fanden Teamtage mit dem Leitungsteam, den Teamleitungen der aktivierenden Hilfe, der Eingliede- rungsmaßnahmeplanung und des Arbeitgeberservice statt.

5.2. Fortbildungen

Im Jahr 2016 wurden erneut Fortbildungen beim Deutschen Verein, dem Bundesverband für Wohnungs- und Stadtentwicklung (VHW-Hessen) und dem Kommunalen Bildungswerk Ber- lin wahrgenommen.

Im Fachbereich aktivierende Hilfe wurde ein eigenes Fortbildungsprogramm mit 10 unter- schiedlichen Seminarangeboten für die Arbeit des Fallmanagements konzipiert. Diese Fort- bildungsreihe ist curricular aufgebaut und wird auch in den Folgejahren so angeboten.

Insgesamt wurden 2016 in der aktivierenden Hilfe 10 und in der materiellen Hilfe 2 Inhouse- Schulungen durchgeführt. Zudem mussten alle Mitarbeiter der KfB an der Veranstaltung „In- terkulturelle Grundsensibilisierung mit Schwerpunkt Asyl und Flucht“ teilnehmen.

Darüber hinaus wurde durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg im Jahr 2016 ebenfalls ein umfangreiches Fortbildungsprogramm angeboten, welches auch für alle Mitarbeiter der KfB offen steht und auch in hohem Umfang genutzt wurde. Das Fortbildungsprogramm enthält unter anderem Angebote zu Interkultureller Kompetenz, Selbstmanagement, Kommunikation sowie Recht und Praxis.

5.3. Gesetzesänderungen

Wie auch bereits in den vorangegangen Jahren wurden im Jahr 2016 weitere Änderungen im SGB II beschlossen. Diese waren wie folgt:

Mit Wirkung vom (verkündet)

geändert durch Fundstelle

29.12.2016

Artikel 1 Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Per- sonen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zwei- ten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölf- ten Buch Sozialgesetzbuch vom 22. Dezember 2016

BGBl. I S.

3155

07.12.2016

Artikel 2 Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommu- nen vom 01. Dezember 2016

BGBl. I S.

2755

06.08.2016 Artikel 2 Integrationsgesetz vom 31. Juli 2016 BGBl. I S.

1939 01.08.2016 Artikel 1 Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozi-

algesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden BGBl. I S.

(14)

12 Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom 26. Juli 2016 1824 01.08.2016 Artikel 2 Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstär-

kungsgesetz (AWStG) vom 18. Juli 2016

BGBl. I S.

1710 01.01.2016 Artikel 2 Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versi-

cherungen vom 1. April 2015

BGBl. I S.

434

01.01.2016

Artikel 2 Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozial- gesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen vom 28. Juli 2014

BGBl. I S.

1306

01.01.2016 Artikel 2 GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-

Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) vom 21. Juli 2014

BGBl. I S.

1133

6. Fachbereich „Aktivierende Hilfe“

6.1. Organisation

Der Fachbereichsleitung der aktivierenden Hilfe sind vier Ü25-Regionalfachgebiete, ein U25- Fachgebiet, ein Fachgebiet Alleinerziehende, zwei 50+-Regionalfachgebiete, ein Fachgebiet Arbeitsmarkt und ein Fachgebiet interne Dienstleistungen unterstellt, welche jeweils durch eine eigene Fachgebietsleitung angeleitet und geführt werden. Jedes Fachgebiet im Fall- management ist mit 7 bis 12 Fallmanagern besetzt. Das Fachgebiet interne Dienstleistungen übernimmt administrative Verwaltungsaufgaben. Hierfür stehen Mitarbeiter mit insgesamt 8 Planstellen zur Verfügung. Zudem gibt es ein Fachteam „Chance Europa“, welches mit zwei Mitarbeitern ein transnationales ESF-Programm im Rahmen der Integrationsrichtlinie Bund umsetzt.

Zwei Fachgebietsleitungen sind zugleich mit der Aufgabe der „stellvertretenden Fachbe- reichsleitung“ betraut. Der Fachbereichsleitung selbst steht ein Sekretariat mit 0,5 Planstel- len zur Verfügung.

Nach Ende des Projektes 50+ zum 31.12.2015 wurde eine Neustrukturierung des Fachbe- reichs aktivierende Hilfe umgesetzt.

Im Rahmen der Projektphase 50+ hat sich gezeigt, dass ein zielgruppenspezifisches Fallma- nagement für die über 50jährigen sinnvoll ist, so dass die im Rahmen des Projektes aufge- bauten Strukturen verstetigt wurden. Die Kunden aus dem Bereich 50+ werden seit 01.01.2016 durch zwei Regionalteams betreut.

Die Umstrukturierung wurde auch genutzt, um einzelne Projekte des Hauses, das Projekt- team Arbeitsmarkt, Werkakademie und die neu entstandene bewerberorientierte Akquise (BoA) zum Fachgebiet Arbeitsmarkt zusammenzufassen. Diesen Projekten ist gemeinsam, dass sie, wenn auch mit verschiedenen Instrumenten und Zielgruppen, die direkte bewer- berorientierte Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt, für einen befristeten Zeitraum über-

(15)

13 nehmen. Auch wurden die Verwaltungskräfte des beendeten Projektes 50+ und die Assis- tenzkräfte zu einem Fachgebiet interne Dienstleistungen zusammengeführt, um verschiede- ne administrative Aufgaben in diesem Fachgebiet zu bündeln.

In Arbeitshilfen und Arbeitsanweisungen sind alle notwendigen, gesetzlichen und organisato- rischen Vorgaben geregelt. Diese stehen allen Fachkräften zur Verfügung und werden in verschiedenen Arbeitsgruppen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben für die prakti- sche Arbeit erarbeitet. Als Arbeitsmittel werden die Software OPEN/PROSOZ und die übli- chen Anwendungen der Microsoft-Office-Reihe eingesetzt.

6.2. Verantwortung und Kompetenz

Die Fallmanager haben für die zugeordneten Kunden die ganzheitliche Fallverantwortung.

Die Fallmanager tragen auch für die Datenqualität der Falldaten in OPEN/PROSOZ und den angrenzenden Programmen die Verantwortung.

Mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird regelhaft analog der gültigen Arbeitsan- weisung eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen. Alle Vereinbarungen werden so- wohl in der Software als auch in der dazugehörigen Fallmanagement-Akte dokumentiert. Alle Gespräche, Absprachen bzw. Vereinbarungen werden dokumentiert und sind damit im Ver- tretungsfall nachvollziehbar.

Zur Fallverantwortung gehört es u. a. ein Arbeitsbündnis mit dem Kunden herzustellen. Die- ses beinhaltet die Durchführung eines Profilings, das Abschließen einer Eingliederungsver- einbarung, das Zuweisen in Maßnahmen sowie das Erteilen von Bescheiden.

Weitere Bereiche des Fallmanagements sind die Prüfung, Bewilligung und Zahlbarmachung von individuellen Eingliederungsleistungen, die Überwachung der Zahlungen, sowie das Aussprechen von Sanktionen.

In ihrem Verantwortungsbereich haben die Fallmanager dafür Sorge zu tragen, dass der In- tegrationsansatz immer Vorrang hat. Insbesondere bei der Förderentscheidung für Maß- nahmen bei Arbeitgebern bzw. für einen Eingliederungszuschuss ist eine intensive Zusam- menarbeit mit dem Arbeitgeber notwendig, damit eine nachhaltige Integration gewährleistet werden kann. Der Matchingprozess zur Arbeitsvermittlung findet durch den Fallmanager in Zusammenarbeit mit dem hauseigenen Arbeitgeberservice statt.

Wenn eine zügige Integration nicht realisiert werden kann, sind geeignete vorhandene Maß- nahmeangebote zur Erreichung der Integrationsfortschritte vorhanden. Es stehen hierfür viel- fältige Integrationsinstrumente zur Verfügung, z. B. das direkt im Haus befindliche Bewerber- center, Weiterbildungsangebote (i.d.R. FbW), Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Arbeitsgelegenheiten sowie externe und interne Fach- und Beratungsstellen (z. B. Schuldner- und Suchtberatung).

Für die Erteilung von Sanktionen werden umfangreiche Informationen ausgewertet und ent- sprechende Dokumentationen erstellt. Bei Missbrauchsverdacht von SGB-II-Leistungen wird unter Einschaltung des zuständigen Sachbearbeiters der materiellen Hilfe und des hausei- genen Ermittlungsdienstes offensiv vorgegangen.

(16)

14 Prozessablauf Fallmanagement

Fallmanagement

Profiling/

Kunden- zuord-

nung

C-Kunden A-Kunden

Beratung/ Unter- stützung

Bewerber- orientierte Ver-

mittlung

Beratung/Akquise Matching

Vermittlung/

Wegfall der Hilfe- bedürftigkeit

AGS

Beratung/Unter- stützung/Wieder- herstellung der Vermittelbarkeit Vermittlung

Qualifizierung

Hemmnisabbau

Hemmnisabbau X-Kunden

§ 10 SGB B-Kunden

D-Kunden

(17)

15 6.3. Leistungssteuerung

Die in der Integrationsplanung erarbeiteten Ziele beschäftigen sich sowohl mit der Vermitt- lung von passenden Unterstützungsangeboten als auch mit der Absicherung der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten während der Umsetzung (Monitoring).

Bei der Vermittlung von passenden Unterstützungsangeboten gibt es neben der Ermittlung der richtigen Leistungsanbieter und wirtschaftlich vertretbarer Angebote auch die Vorberei- tung der Kontaktaufnahme. Um die Individualisierung der vermittelten Angebote zu gewähr- leisten, müssen oftmals Nachverhandlungen mit den Netzwerkpartnern geführt werden.

Die Aufgabe des Monitorings der Fallmanager ist die Absicherung und Prüfung sowie die kontinuierliche quantitative und qualitative Bewertung der vermittelten Angebote. Für ein wirksames Monitoring sind funktionierende Kontakte sowie verbindliche Absprachen und Vereinbarungen mit den Anbietern notwendig. Entscheidend für diese Form der Leistungs- steuerung ist das Denken und Handeln in Beziehungen.

6.4. Erfolgskriterien

Die messbaren Erfolge im Fallmanagement werden anhand der erhobenen Vermittlungs- zahlen bzw. anhand der Bewegungen in der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Ar- beit, der Kennzahlen nach § 48a SGB II und des internen Benchmarking widergespiegelt.

Weitere Erfolgskriterien, wie z. B. Integrationsfortschritte und Erreichung von Teilzielen sowie Kundenkontakte werden teilweise manuell auf den Einzelfall bezogen ausgewertet.

6.5. Fallmanagement U 25

Auch 2016 wurde im Bereich U25 der KfB weiterhin strategisch zielgruppenbezogen gearbeitet. Die individuellen Voraussetzungen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, ihre Wünsche und Möglichkeiten hinsichtlich ihrer beruflichen Erstausbildung, ihre Bedürfnisse beim Übergang von der Schule ins Erwerbsleben, ihre altersspezifischen Unterstützungs- und Förderbedarfe stellen die wesentlichen Schwerpunkte dieses zielgruppenspiezifischen Fallmanagements dar. Bei all dem ist trotzdem unverändert in jedem einzelnen Fall die schnellstmögliche Integration in eine voll qualifizierende Berufsausbildung das primäre Ziel.

Die Gliederung der Zielgruppe in zwei übergeordnete Personenkreise hinsichtlich des vor- rangigen Integrationszieles bietet dem Fallmanagement dabei weiterhin eine grundsätzliche Orientierung. Im Wesentlich ist zu unterscheiden zwischen:

1) Arbeitsuchenden 2) Ausbildungssuchenden

Innerhalb dieser beiden Personenkreise finden sich die Zielgruppen

(18)

16 a) Jugendliche und junge Erwachsene ohne Vermittlungshemmnisse oder nur geringen durch Einzelcoaching überwindbaren Vermittlungshemmnissen (oder: ausbildungs- bzw. arbeitsmarktnahe Personen).

b) Jugendliche und junge Erwachsene mit wenigen Vermittlungshemmnisse (oder: aus- bildungs- bzw. arbeitsmarktnähere Personen) und demzufolge vergleichsweise grö- ßeren Integrationschancen durch vor allem fachliche (Anpassungs-) Qualifizierungen.

c) Jugendliche und junge Erwachsene mit umfangreichen, oft multiplen Vermittlungs- und auch Beschäftigungshemmnissen (oder: ausbildungs- bzw. arbeitsmarktfernere Personen) und demzufolge vergleichsweise geringeren Integrationschancen.

Die Zielgruppe der „Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarktfernen“ (c), bei der großteils schon ein längerer Alg-II-Bezug vorliegt, stellt unverändert die zahlenmäßig größte Zielgruppe in unse- rer Arbeit dar. Der bei uns seit Mitte 2015 zu verzeichnende deutliche Zuwachs an Jugendli- chen und jungen Erwachsenen aus dem Spektrum der Geflüchteten hat sich auch 2016 fort- gesetzt. Da auch 2017, und voraussichtlich in noch wesentlich größerem Umfang, von einem Zuwachs an Fällen in dieser Zielgruppe ausgegangen werden muss, wurde im Oktober des Berichtsjahres ein spezialisiertes Fallmanagement im Bereich U25 eingeführt, welches die besonderen Unterstützungsbedarfe und Förderinstrumente derjenigen jungen Menschen, welche aus dem Rechtskontext des AsylbLG in die Zuständigkeit des SGB II übergehen, angemessen und mit den entsprechenden fachlich-spezialisierten Kompetenzen berücksich- tigt.

Die Abstimmung und Weiterentwicklung unserer Eingliederungsstrategien und –instrumente mit den in der Region relevanten Kooperations- und Netzwerkpartnern geschieht weiterhin vor allem im Rahmen der landesweiten „OloV“-Strategie und hat in der unter Beteiligung aller relevanter Akteure zustande gekommenen und für die Laufzeit von 2016 bis 2019 gültigen

„Regionalen Strategie zum Übergang Schule-Beruf für den Landkreis Darmstadt-Dieburg“

ihren Niederschlag gefunden.

Die 2013 eingerichteten Fachstellen für erwerbsfähige Leistungsbezieher U25 haben sich sowohl jobcenterintern als auch in der Kooperation mit unseren Netzwerkpartnern etabliert und erweisen sich hinsichtlich der jeweils angestrebten Ziele nach wie vor als ausgespro- chen wirksam.

„Fachstelle Übergang Schule – Beruf“

Die Arbeit der Fachstelle ist mittlerweile ein fester Bestandteil des Beratungs- und Unterstüt- zungsangebots sowohl für Schülerinnen und Schüler in der Schulabgangsphase, als auch für deren Eltern geworden. In enger Kooperation mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit konnte 2016 eine noch deutlich größere Anzahl von Schulabgängern durch die Fachstelle unterstützt und im unmittelbaren Anschluss an die Schule mit einem Ausbildungsplatz ver- sorgt werden.

Mit Schülern aus Schulabgangsklassen werden weiterhin, bei Interesse immer auch unter Beteiligung der Eltern, sowohl Gruppen-Infoveranstaltungen als auch Einzelgespräche in der Schule und/oder in der Kreisagentur für Beschäftigung durchgeführt.

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17 Die Fachstelle sorgt durch frühzeitige Ansprache der Schüler dafür, dass die von der Berufs- beratung vorgehaltenen Angebote genutzt und die Beratungsergebnisse im Einzelfall ziel- strebig weiter verfolgt werden. Von unserem Arbeitgeberservice werden ausbildungssuchen- de Schulabgänger individuell beraten, mit geeigneten Vermittlungsvorschlägen versorgt und bei Bedarf auch bei ihren Vermittlungsbemühungen unterstützt.

In diesem Zusammenhang hat sich der Abschluss von Eingliederungs-vereinbarungen mit den Schulabgängern gleich zu Beginn der Zusammenarbeit bewährt. Diese schaffen die Grundlage einer verbindlichen Zusammenarbeit im Prozess des Übergangs von der Schule in den Beruf. Ziel ist es dabei auch weiterhin, diesen Übergang möglichst lückenlos zu ge- stalten und die Anzahl der unversorgten Schulabgänger nochmals zu verringern.

Ein wesentlicher Aufgabenbereich der Fachstelle wird im kommenden Jahr die Beratung und Versorgung von Schulabgängern mit Fluchthintergrund sein, welche zum Ende des Schuljah- res 2016-2017 die „InteA“-Klassen der Beruflichen Schulen in der Region verlassen werden.

Hier ist von einem erheblichen Unterstützungsbedarf auszugehen, um im Einzelfall einen möglichst lückenlosen Übergang in individuell geeignete Förderstrukturen und –instrumente gewährleisten zu können.

6.6. Werkakademie „Blickwinkel“

Das Projekt „Blickwinkel“ wird seit November 2011 bei der KfB angeboten. Organisatorisch ist das Projekt und die handelnden Mitarbeiter seit Januar 2016 im Fachgebiet 522.6 Ar- beitsmarkt angesiedelt. Bei dem Projekt „Blickwinkel“ handelt es sich um ein Sofortangebot überwiegend für Neu-Antragstellende und wird als Maßnahme nach § 16 SGB II i. V. mit § 45 SGB III umgesetzt. Die KfB hat einen externen Bildungsträger mit der Durchführung von

„Blickwinkel“ betraut. In zwei Maßnahmen werden jeweils 40 Teilnehmende, jeweils 20 vor- und 20 nachmittags, betreut. Insgesamt stehen fortlaufend 80 Plätze zur Verfügung.

„Blickwinkel“ geht zurück auf das niederländische Modell der „Werkakademien“, bzw. den Ansatz „Work-First“.

Hinter „Blickwinkel“ steht eine Maßnahme, bei der die Aktivierung der Langzeitarbeitslosen eine besondere Rolle einnimmt. Angestrebt wird eine gezielte und nachhaltige Förderung bzw. Vermittlung der Kundinnen und Kunden in den ersten Arbeitsmarkt, Stärkung der Ei- genverantwortung und der hiermit verbundenen Selbstbestimmung und Autonomie und die eigenverantwortliche Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Verschiedene Bau- steine befähigen die Teilnehmenden, sich eigenständig und erfolgreich auf dem allgemeinen Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu bewerben. Ein wichtiger Baustein ist die Stärkung der Ei- genverantwortung, um ein Leben ohne staatliche Transferleistungen zu ermöglichen.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist, dass „Blickwinkel“ frühzeitig greift. Bereits bei der Antrag- stellung, vor der Entscheidung über die Bewilligung des Antrags, wird in das Projekt zuge- wiesen. So kann das Ziel „Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden“ effektiv verfolgt werden.

Auch spielt der wertschätzende Umgang mit den Teilnehmenden eine große Rolle, da ein wesentliches Ziel ist, das Selbstwertgefühl zu steigern. Nur so ist eine nachhaltige Integrati- on in den ersten Arbeitsmarkt wahrscheinlich.

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18 Das Konzept beruht auf einer konsequenten Ausrichtung aller Bausteine nach dem Prinzip des „Förderns und Forderns“ in Verbindung mit einer sofortigen Aktivierung der Arbeitslosen.

Im Vordergrund steht nicht die Leistungsgewährung zur Sicherung des Lebensunterhalts, sondern die eigenverantwortliche Suche nach einem neuen Arbeitsplatz mit dem Leitgedan- ken „Es ist Ihr Job, einen Job zu finden“.

Das Konzept ist offen gestaltet, d.h. es können laufend neue Kundinnen und Kunden in die Maßnahme integriert werden. Den Teilnehmenden werden verschiedene Angebote unter- breitet, z.B. Bewerbungstrainings, Einzelcoachings, und die Bildung von Erfolgsteams. Hin- tergrund hierbei ist, dass Eigenverantwortung nur über eigenverantwortliche Entscheidungen gestärkt werden kann. Die Erfahrung zeigt bisher, dass alle Teilnehmenden die Angebote der Träger annehmen und durch ihre bewusste Entscheidung für die Teilnahme aktiv mitar- beiten.

Die gruppendynamischen Prozesse, die durch diesen anderen Ansatz ausgelöst werden, sind von entscheidender Bedeutung: Teilnehmende unterstützen und motivieren sich gegen- seitig bei der Arbeitsplatzsuche. Auch werden Vermittlungserfolge im „Blickwinkel“ für die Kundinnen und Kunden umgehend sichtbar. Dies trägt ebenfalls zur Erhöhung der Motivation bei der Stellensuche bei.

Die Kunden erfahren eine intensive, individuelle Förderung von den speziell für „Blickwinkel“

zuständigen Fallmanagern der KfB und den Mitarbeitern des beauftragten Weiterbildungs- trägers, die beide als Ansprechpartner bei „Blickwinkel“ direkt vor Ort zur Verfügung stehen.

Der Weiterbildungsträger und die zuständigen Fallmanager arbeiten hier als Team zusam- men und haben regelmäßig gemeinsame Teamsitzungen. Auch hier beschreitet die KfB er- neut innovative Wege, denn die direkte und enge Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Weiterbildungsträger in der gleichen Maßnahme ist eher unüblich. Bei diesem Projekt ergän- zen sich die Mitarbeitenden beider Organisationen mit ihren jeweiligen Ressourcen und Fachwissen, mit dem Ziel, die Kunden bestmöglich zu fördern.

Die Erfahrungen aus mehr als vier Jahren Werkakademie haben gezeigt, dass die durch die KfB gesteckten Ziele erreicht werden. Seit Beginn des Projekts im November 2011 haben mehr als 2.200 Menschen an den Werkakademien teilgenommen und es konnten mehr als 940 Personen aus der Werkakademie heraus in Arbeit integriert werden. Viele weitere ver- zichteten ganz auf Leistungen oder verfolgten ihren Antrag nicht weiter.

Von vielen Kundinnen und Kunden der KfB wird das Angebot gut angenommen. Sie erhalten die erforderliche Unterstützung, um schnell wieder in Arbeit zu kommen. Darüber hinaus er- leben sie durch eine wenig verschulte Methodik keine Einschränkung in ihrer Eigenverant- wortung und werden darin bestärkt, wieder Verantwortung für ihr Leben zu übernehmen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Chancen auf eine Vermittlung in den allgemei- nen Arbeitsmarkt zu Beginn des Leistungsbezuges besonders hoch sind und dass die Werk- akademien auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg große Erfolge verzeichnen können.

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19 6.7. Projekt „Chance Europa“ aus dem Handlungsschwerpunkt IdA der ESF-

Integrationsrichtlinie Bund

Mit dem Projekt „CHANCE EUROPA“ bietet die Kreisagentur für Beschäftigung ein ESF- gefördertes Angebot für 18- bis 35-jährige Arbeitsuchende an, das im Handlungsschwer- punkt IdA-Integration durch Austausch in der ESF-Integrationsrichtlinie Bund angesiedelt ist.

Kern des Angebotes ist ein zweimonatiges Praktikum im Ausland.

Gefördert werden junge Erwachsene, deren Integration in Ausbildung oder Arbeit aufgrund individueller oder struktureller Gründe noch nicht erfolgt ist. Dazu zählen insbesondere Ge- ringqualifizierte, Personen mit einem schlechten oder fehlenden Schulabschluss, Langzeitar- beitslose oder Arbeitsuchende mit Migrationshintergrund und/oder ungünstigen Integrations- perspektiven. Die Projektteilnahme erhöht die Wahrscheinlichkeit in hohem Maße, einen Ar- beits- oder Ausbildungsplatz zu erhalten.

Beim Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. in Darmstadt, dem Projektpartner des Jobcenters, findet eine 8-wöchige Vorbereitung statt. Zunächst werden dabei die persönli- chen und beruflichen Stärken der Teilnehmenden ermittelt, bevor eine intensive Vorbereitung auf den Aufenthalt im Ausland bei einem unserer vier Partner in Italien, Malta, Griechenland oder Österreich erfolgt. Der Sprachkurs füllt den größten Teil der Vorbereitung aus. Ergän- zend erhalten die Teilnehmenden landesspezifische Informationen und ein Mobilitätstraining.

Zusammen mit einer sozialpädagogischen Betreuung reist die Gruppe für ein betriebliches Praktikum ins Ausland. Je nach Fähigkeiten und Neigungen werden berufliche Erfahrungen z.B. im Restaurant, im Hotel, einer Gärtnerei, einer Schneiderei, im Verkauf und im Hand- werksbetrieb gemacht.

Während der Projektlaufzeit vom 01.07.2015 bis 31.01.2019 haben insgesamt 80 Arbeitsu- chende die Möglichkeit, im Ausland wichtige neue berufliche und persönliche Erfahrungen zu sammeln. Gefördert werden insgesamt 42 weibliche Personen, 46 Personen unter 27 Jah- ren, 31 Personen mit Migrationshintergrund und 27 Langzeitarbeitslose sowie 3 Menschen mit einer Schwerbehinderung.

Bis zum 31.12.2016 haben insgesamt 26 Teilnehmende über das Projekt ein Auslandsprak- tikum in Italien (2015), Malta (2016) und Griechenland (2016) absolviert. Davon sind insge- samt 15 männlich und 11 weiblich. Von den 15 männlichen sind neun bis 27 Jahre alt, von den weiblichen sind sechs bis 27 Jahre alt. Von den 26 Teilnehmenden besaßen 14 einen Migrationshintergrund. Exakt die Hälfte aller Teilnehmenden war mehr als 12 Monate vor Projekteintritt arbeitslos gemeldet. Acht Teilnehmende haben bereits vier Wochen nach dem Auslandsaufenthalt einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet, drei weitere haben einen sozial- versicherungspflichtigen Arbeitsvertrag unterschrieben.

Die Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist grundsätzlich stabil und aufnahmefähig, dennoch gelingt es nicht, alle Gruppen Arbeitsu- chender daran teilhaben zu lassen. Mit dem Projekt „CHANCE EUROPA“ können wir die Zielgruppen vor Ort stärker berücksichtigen und einen Ansatz umsetzen, der an den Bedar- fen für die sehr differenzierte Ausgangssituation unserer Kunden ausgerichtet ist. Die sozial- pädagogische Betreuung im Ausland, die eine individuelle Unterstützung ermöglicht und die

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20 eigenen Ressourcen der Arbeitsuchenden stärkt, ist das Erfolgsrezept dieses Mobilitätspro- jektes. Sich in einer fremden Umgebung zu bewähren, führt zu einer deutlichen Veränderung in der Wahrnehmung der eigenen Kompetenzen und fördert die positive Entwicklung des Selbstwertgefühls. Die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden wird verbessert. Die Fül- le an neuen Erfahrungen im Ausland, in den fremdsprachigen Praktikumsbetrieben, beim Zusammenleben in einer Gruppe, und das Gefühl, schwierige Herausforderungen bewältigt zu haben, verändern gewohnte Denk- und Verhaltensmuster der Teilnehmenden. Dieser individuelle Lern- und Entwicklungsprozess, der professionell pädagogisch begleitet wird, stärkt die sozialen Kompetenzen und ist ein Sprungbrett für weitere Aktivitäten, um auf dem heimischen Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Das Projekt „CHANCE EUROPA“ fügt sich als ideale Ergänzung mit seinem Angebot des transnationalen Austauschs in die örtliche Integrationsstrategie ein. Durch die Verankerung des Projekts im Jobcenter, die eine direkte Zusammenarbeit mit den Fallmanagerinnen und Fallmanagern innerhalb der Aktivierenden Hilfe ermöglicht und der Schnittstelle zum Arbeit- geberservice sowie dem „Projektteam Arbeitsmarkt“ können schnelle und direkte Umset- zungserfolge erzielt werden. Eine bisherige Lücke im Angebot mobilitätsfördernder Maß- nahmen kann hiermit geschlossen werden. Die durch den Auslandsaufenthalt erworbenen Schlüsselkompetenzen können in die regionale Arbeitsmarktsituation einmünden, die im Landkreis Darmstadt-Dieburg durch international ausgerichtete Unternehmensstrukturen geprägt ist.

Neben der Hauptaufgabe, Arbeitsuchenden durch die Teilnahme an diesem Projekt bessere Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen, steht auch der fachliche Aus- tausch von Experten im Fokus. In den Folgejahren sind zwei Erfahrungsaustausche ins Aus- land (Studienreisen), jeweils nach Malta (Saint Paul’s Bay) und Österreich (Graz), geplant.

Zudem finden während der Projektlaufzeit zwei Erfahrungsaustausche in Deutschland (Ex- pertenaustausche) statt. Bis zum 31.12.2016 haben noch keine Erfahrungsaustausche statt- gefunden.

6.8. Sprachberatung

Im Rahmen der „Sprachberatung“ werden die Kundinnen und Kunden mit Sprachförderbe- darf beraten; ggf. wird der Aufenthaltsstatus geklärt, Einstufungstests werden vorgenommen, das vorhandene Kursangebot wird vorgestellt; die Kundinnen und Kunden werden bei der Beantragung des Integrationskurses und der Fahrtkosten unterstützt, ggf. wird nach § 44a des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet. Die Fachstelle fungiert auch als Bindeglied zwischen der Kreisagentur für Beschäftigung und dem BAMF. Sie wurde im Jahr 2016 um eine Voll- zeitstelle erweitert. Dies war notwendig geworden, da sich durch den Zuzug der Geflüchteten der Beratungsbedarf seit 2015 erheblich erhöht hatte. Die Stellen werden zu 100 % über das Arbeitsmarktbudget des Hessischen Sozialministeriums (HSM) finanziert.

Die Fachkräfte sind über alle Integrationskursangebote, Angebote im Rahmen der berufsbe- zogenen Sprachförderung gem. § 45a AufenthG, zusätzliche Förderangebote aus kommuna- len Leistungen sowie Fort- und Weiterbildungen mit berufsbezogener Sprachförderung in der Region informiert, die Beratung findet trägerunabhängig statt. Damit gewährleisten wir die passgenaue Teilnahme an Sprachkursen. Hierbei werden das Sprachniveau, der Bedarf an

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21 Alphabetisierung, die Unterrichtszeiten und Stundenzahl, Wohnortnähe und Kinderbetreu- ung berücksichtigt.

Aufgrund der Einführung der berufsbezogenen Sprachförderung gem. § 45 AufenthG war im Jahr 2016 ein erhöhter Aufwand an Koordination im Vorfeld der Einführung der neuen Sprachkurse notwendig. Da das Angebot an Sprachförderung im Rahmen des ESF-BAMF- Programms bereits im Sommer 2016 endete, musste die Lücke zur Anschlussförderung nach abgeschlossenem Integrationskurs möglichst schnell geschlossen werden. In Koopera- tion mit dem zuständigen Referat 322 des BAMF in Köln gelang es, dass die ersten Basis- module der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung von B1 auf B2 bereits im November 2016 begannen.

Da erfahrungsgemäß am Anfang des Lernprozesses der höchste zusätzliche Beratungsbe- darf besteht, gilt ein besonderes Augenmerk den Teilnehmern, die mit einem Integrations- kurs begonnen haben. Nach Kursbeginn suchen die Fachkräfte die Teilnehmer mindestens einmal in den laufenden Kursen auf. Sie klären Schwierigkeiten, die möglicherweise im Zu- sammenhang mit der IK-Teilnahme entstanden sind, direkt vor Ort. Wir gewährleisten somit eine zuverlässige Teilnahme der Kundinnen und Kunden; die Abbruchquote ist sehr gering.

Allerdings wird die Teilnahme für viele Teilnehmer dadurch erschwert, dass sie für die Fahr- kosten in Vorlage gehen müssen, da die Kursanbieter die Fahrkostenerstattung durch das BAMF oft erst nach mehreren Monaten erhalten und nachträglich an die Teilnehmer auszah- len. Dies kann für ALG-II-Empfänger in einem Flächenlandkreis ein erhebliches Problem darstellen.

Außerdem können die Deutschkurse in mehreren Fällen wegen fehlender Kinderbetreuung, insbesondere wenn Kinder einen Vorlaufkurs besuchen und von ihren Müttern dorthin ge- bracht und wieder abgeholt werden müssen, nicht kontinuierlich besucht werden. Längere Unterbrechungen kommen hier häufiger vor. Andere Gründe für Kursunterbrechungen sind Schwangerschaften, körperliche und psychische Erkrankungen und Arbeitsaufnahme. Auch für den Wiedereinstieg nach Kursunterbrechung steht die Sprachberatung zur Verfügung.

Nach Abschluss des Integrationskurses werden die Kunden ggf. weiter beraten, und bei Be- darf die Verlängerung der Integrationskursteilnahme beantragt. Kundinnen und Kunden, die bereits das Sprachniveau B1 oder höher erreicht haben, werden in die berufsbezogene Sprachförderung nach § 45 AufenthG oder berufsorientierte Sprachkurse vermittelt.

Die Fachkräfte kooperierten auch 2016 mit dem neuen Projekt „Mut zu helfen und Mut, sich helfen zu lassen“ der VHS Darmstadt-Dieburg/Hessencampus. Kundinnen und Kunden mit Lese- und Rechtschreibschwächen und Alphabetisierungsbedarf werden an die Beratungs- und Lernangebote des Projekts vermittelt.

Außerdem bietet die Sprachberatung Hilfe bei der Anerkennung von ausländischen Schul- und Berufsabschlüssen und nennt die entsprechenden Stellen, die dafür zuständig sind und vereinbart in Einzelfällen Termine, z.B. mit dem Schulamt oder dem Akademischen Aus- landsamt der TU für die Kunden.

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22 Im Jahr 2016 wurden insgesamt 521 neu zugewiesene Kundinnen und Kunden mindestens einmal beraten; zusätzlich erfolgten weitere Beratungen Kunden, die schon in den Vorjahren zur Erstberatung in der Sprachberatung waren. Ungefähr 50 Personen konnten nicht in ge- eignete Integrationskurse oder in Angebote berufsbezogener Sprachförderung vermittelt werden. Die Gründe waren ein fehlendes Kursangebot in erreichbarer Nähe (besonders für Analphabeten), die familiäre oder die gesundheitliche Situation.

Über die Abschlusszahlen des Integrationskurses können für 2016 keine zuverlässigen Zah- len mehr angegeben werden, da die Sprachkursanbieter aufgrund des Datenschutzes keine Zeugnisergebnisse an die Sprachberatung weitergeben dürfen und ein sicheres Verfahren zum Datenaustausch zwischen BAMF, Integrationskursanbietern und kommunalen Jobcen- tern noch nicht eingerichtet wurde.

Allerdings konnten seit Juli 2016 ca. 60 Personen in das neue B2 BAMF Programm aufgrund eines erfolgreich mit B1 abgeschlossenen IK eingesteuert werden. Die tatsächliche Zahl der mit B1 abgeschlossenen Kurse liegt aber höher.

Im Zeitraum 2016 hat sich die Zahl der anerkannten Flüchtlinge, besonders aus Syrien, wei- ter erhöht. Dies zeigte sich auch in der Sprachberatung. Dieses Klientel hat oft außer den sprachlichen Schwierigkeiten noch zusätzlich erhebliche persönliche Belastungen (Kriegs- traumata, familiäre Sorgen), so dass der Besuch des Integrationskurses in jedem Fall mit den Betroffenen gut abgesprochen werden muss. Der Teilnahmebeginn verzögert sich des- halb auch oft. Die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helfern hat sich weiter intensiviert. In der Regel muss auch mit den Helfern die Vorgehensweise abgestimmt und ausführlich er- klärt werden.

Da im Laufe des Jahres 2016 weitere Träger zur Durchführung von Integrationskursen zuge- lassen wurden, hat sich die Wartezeit zur Teilnahme an einem Integrationskurs wieder ver- kürzt. Problematisch ist nach wie vor das fehlende zeitnahe Angebot für die steigende Zahl von nicht lateinisch alphabetisierten Personen. Dies ist belastend für die Kunden, ihre ehren- amtlichen Begleitungen wie auch für das Fallmanagement.

6.9. Fachstelle „Menschen mit Behinderung“ und „Rehabilitanden“

Bereich „Menschen mit Schwerbehinderung“

Die vier Fallmanagerinnen für Menschen mit Schwerbehinderung innerhalb der aktivierenden Hilfe der KfB haben die Aufgabe, diesen Personenkreis zielgruppenspezifisch zu beraten und zu betreuen. Durch die Präsenz der Fachstelle und das aktive Wirken der Mitarbeiterin- nen wird das Thema Behinderung und Erwerbsleben für ALG-II-Beziehende innerhalb und außerhalb der KfB seit 2005 wahrgenommen. Für die Kunden bedeutet dies, dass durch intensive Beratung und durch ein auf den Einzelfall bezogenes Profiling eine angemessene Vermittlung in den Arbeitsmarkt möglich wird.

Der ressourcenorientierte Ansatz kommt den Anforderungen der behinderten Arbeit- suchenden entgegen und ermöglicht somit passgenaues Vermitteln. Durch den Einsatz von spezifischen Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderung gelingt bei der Vermitt- lung überwiegend eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt.

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23 Trotz Spezifizierung wird dem Gedanken und dem Auftrag der Inklusion Rechnung getragen, da durch die professionalisierte Betreuung die Möglichkeit zur Teilhabe am allgemeinen Ar- beitsmarkt für Menschen mit Behinderung erhöht wird.

Nach außen hin bietet die Fachstelle eine kontinuierliche Präsenz, welche von verschiedens- ten Kooperationspartnern und anderen Leistungserbringern geschätzt und genutzt wird.

Eine sozialraumorientierte Aufteilung wird, unter anderem aufgrund einer innerhalb der Fachstelle teilweise nochmals stattfindenden Binnendifferenzierung (z.B. Fallmanagement mit Gehörlosen), nicht vorgenommen.

Bereich „Rehabilitanden“ (Teilhabe am Arbeitsleben)

Der Aufgabenbereich ist in die Erst- und die Wiedereingliederung unterteilt. In jedem der bei- den Teilbereiche arbeitet je eine Reha-Beraterin. Hiermit bietet sich für alle Fallmanagerin- nen und Fallmanager innerhalb des Fachbereichs der aktivierenden Hilfe die Möglichkeit, einen potentiellen Reha-Fall zur Abklärung des möglichen Reha-Bedarfes an die entspre- chende Reha-Beraterin weiterzuleiten.

Beim Reha-Verfahren, in dem die Notwendigkeit für Integrationshilfen im Rahmen des SGB IX i.V.m. SGB II, SGB III, SGB VI und SGB VII geprüft wird und diese dann entsprechend dem festgestellten Umfang eventuell durchgeführt werden, geht es dann nicht primär um die Gesundung des Rehabilitanden, sondern um die Eingliederung in Arbeit (Teilhabe am Ar- beitsleben).

Die Entscheidung über die Aufnahme, Durchführung und Aufrechterhaltung eines Reha- Verfahrens liegt beim zuständigen Träger (Rentenversicherung, Unfallversicherung, Bunde- sagentur für Arbeit).

Jeder Fall muss für sich einzeln von der jeweils zuständigen Reha-Beraterin innerhalb der KfB betrachtet, geprüft und an den entsprechenden Reha-Träger weitergeleitet werden.

Grundsätzlich ist die Agentur für Arbeit für die Ersteingliederung überwiegend Jugendlicher und junger Menschen weiterhin zuständig. Die Beraterin in der KfB klärt somit im Vorfeld, ob ein Reha-Bedarf bestehen könnte.

Anzumerken gilt, dass bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben die Agentur für Arbeit das Feststellungsverfahren betreibt. In den Fällen, in denen die BA als Reha-Träger fungiert, hat sie die sogenannte Prozessverantwortung, während die Leistungs- und Integrationsver- antwortung, also der eigentliche Wiedereingliederungsprozess, durch den zkT erfolgt. In den Fällen, in denen die Agentur für Arbeit einen Rehabilitationsbedarf feststellt, informiert sie die KfB darüber und macht einen Eingliederungsvorschlag. Die KfB entscheidet dann innerhalb von drei Wochen darüber, ob sie dem Eingliederungsvorschlag zustimmt oder nicht (§ 6a SGB IX).

Die Fachstelle ist Teilnehmer der hessenweiten Unterarbeitsgruppe „Berufliche Teilhabe Kommunaler Jobcenter in Hessen“, der durch den Hessischen Landkreistag, den Hessi-

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24 schen Städtetag und das Hessische Sozialministerium bereits 2012 initiiert wurde und sich seither verstetigt hat.

Des Weiteren fand in 2016 ein Austauschtreffen mit der Agentur für Arbeit Darmstadt zum Themenkomplex Reha und Schwerbehinderung statt. Darüber hinaus gab es unterschiedli- che Netzwerktreffen mit dem ansässigen Integrationsfachdienst, der Servicestelle der deut- schen Rentenversicherung, Integrationsbetrieben und unterschiedlichen Trägern der Behin- dertenhilfe.

6.10. Fachgebiet Alleinerziehende, „Beratung § 10“

Im Berichtszeitraum wurden von den acht Fallmanagerinnen der Fachstelle im Durchschnitt 1.145 alleinerziehende Frauen und Männer betreut. Da im Jahr zuvor 1.150 Kundinnen und Kunden betreut wurden, ist die Zahl somit annähernd gleich geblieben.

In der Fachstelle werden jedoch nicht alle Alleinerziehenden betreut, die im Landkreis Darm- stadt-Dieburg Arbeitslosengeld II beziehen. Folgende Personengruppen sind ausgenommen:

- Alleinerziehende, deren jüngstes Kind 15 Jahre und älter ist,

- Alleinerziehende, die einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 bzw. eine Gleichstellung haben,

- Alleinerziehende, die das 50. Lebensjahr erreicht haben.

Die erstgenannte Gruppe wird im Regelfallmanagement betreut, da hier die Problematik der Kinderbetreuung keine bzw. nur noch eine untergeordnete Rolle spielt. Für die beiden fol- genden Teilgruppen gibt es spezielle Fachgebiete.

Im Fachgebiet gibt es ferner eine Fallmanagerin, die sich speziell um die Integration von Al- leinerziehenden unter 25 Jahren kümmert. Da gerade bei dieser Gruppe für die Zielerrei- chung eine hohe Kontaktdichte zwischen der zuständigen Kollegin und ihrem Kundenkreis gewährleistet sein muss, ist der Fallschlüssel in der Beratungsstelle bewusst niedriger gehal- ten als im Ü25-Bereich.

Eine enge Zusammenarbeit mit dem Regelfallmanagement U25 findet statt. Die Nutzung aller verfügbaren Instrumente aus dem Bereich U25 ist gewährleistet.

Das folgende Schaubild zeigt die im Jahr 2016 erreichten Vermittlungen der Beratungsstelle für Alleinerziehende U25. Insgesamt gab es von Januar bis Dezember 2016 43 Vermittlun- gen (Vergleich 2015: 33 Vermittlungen).

Vermittlungen von Alleinerziehenden unter 25 Jahren im Zeitraum Januar bis Dezem- ber 2016

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25 Gerade die hohe Zahl der Vermittlungen in Ausbildungen ist erfreulich und zeigt, dass die Arbeit der Fachstelle „Alleinerziehende U25“ von großer Bedeutung ist, um jungen Men- schen den Weg in nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeiten zu ebnen.

Generell ist es von großer Wichtigkeit, bei der Betreuung und Beratung von Alleinerziehen- den nicht nur arbeitsmarktspezifische Aspekte zu berücksichtigen, sondern die Person als Ganzes in ihrem sozialen Kontext zu sehen und auch ihr emotionales Empfinden zu berück- sichtigen; Ängste müssen abgebaut, Perspektiven aufgezeigt werden. Der Organisation und Sicherstellung einer zuverlässigen Kinderbetreuung kommt hierbei eine große Bedeutung zu.

Durch den regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagen und durch kollegiale Fallbesprechungen reflektieren die Mitarbeiterinnen der Fachstelle kontinuierlich ihre Arbeit.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Arbeit der Fachstelle ist die frühzeitige Aktivierung von Al- leinerziehenden in Elternzeit. Um möglichst nahtlos den Übergang in den Ersten Arbeits- markt zu schaffen ist es zwingend notwendig, bereits während der Elternzeit Perspektiven zu entwickeln und Vorbereitungen für den Übergang ins Erwerbsleben zu treffen (z.B. Erstel- lung von Bewerbungsunterlagen, Organisation der Kinderbetreuung). Das bestehende

„Frühaktivierungskonzept“ dient als Leitfaden für die Zusammenarbeit mit den Alleinerzie- henden und soll weiter fortentwickelt werden.

Zusätzlich zu den herkömmlichen Eingliederungsinstrumenten gibt es folgende Angebote, auf die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle im Berichtszeitraum zurückgreifen konnten:

Vollzeit; 6

Teilzeit; 12

Geringfügige Beschäftigung; 7 Ausbildung; 17

Existenzgründung;

1

Vollzeit Teilzeit

Geringfügige Beschäftigung Ausbildung

Existenzgründung

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26 - Regionalprojekte „Ich lebe und arbeite in…“: Motivierte und qualifizierte SGB II-

Leistungsbezieher sollen in ihrem Wohnort unterstützt und in ein ortsansässiges Un- ternehmen vermittelt werden. Aufgrund der oftmals nicht gegebenen zeitlichen Flexi- bilität stellt dieses Projekt gerade für Alleinerziehende eine große Chance auf eine langfristige Beschäftigung dar. Dieses Angebot richtet sich primär an den Kunden- kreis Ü25, im letzten Jahr wurde das Projekt jedoch auch für Alleinerziehende unter 25 Jahren geöffnet, da diese Kundengruppe aufgrund ihrer persönlichen Lebenssi- tuation oftmals reifer als ihre Altersgenossen ohne Erziehungsverantwortung sind.

- „Perspektive Wiedereinstieg“: Dieses Bundesprogramm richtet sich vor allem an gut qualifizierte Kundinnen, die nach der Elternzeit wieder ins Erwerbsleben einsteigen wollen.

Darüber hinaus sind auch einige hausinterne Angebote zu nennen, die Alleinerziehende beim Finden einer passenden Arbeitsstelle unterstützen sollen. Hierzu zählt unter anderem auch „BoA - Bewerberorientierte Akquise“. Während der dreimonatigen intensiven Betreuung nehmen die zugewiesenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an mehreren Workshops teil und führen im Abstand von zwei Wochen Einzelgespräche mit ihrer/m zuständigen Vermitt- ler/in. Sollte innerhalb der drei Monate keine Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Stelle erfolgen, kann noch eine dreimonatige Nachbetreuungszeit angehängt werden. In die- ser Zeit erhalten die Kundinnen und Kunden regelmäßig einen Newsletter mit passenden Stellenangeboten.

Unterstützung erhielt die Fachstelle für Alleinerziehende im Berichtszeitraum auch durch den Arbeitgeberservice der Kreisagentur für Beschäftigung. Neben der bewerberorientierten Stel- lensuche war es Aufgabe einer dort ansässigen Kollegin, „Lobbyarbeit“ für Alleinerziehende zu betreiben. Dies bedeutete unter anderem, dass Arbeitgeber von den Potentialen alleiner- ziehender Mütter und Väter überzeugt werden sollten, um dieser Personengruppe beispiels- weise Arbeitszeiten, die mit den Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen kompatibel sind, anzubieten oder die Möglichkeit einer Ausbildung in Teilzeit zu eröffnen.

Um alleinerziehende Frauen, die sich in einer akuten Notlage befinden und deshalb im Frau- enhaus des Landkreises Darmstadt-Dieburg Zuflucht gesucht haben, besser betreuen zu können, bietet eine Fallmanagerin regelmäßig Sprechstunden vor Ort an.

Darüber hinaus steht den Fallmanagerinnen in ihrer Arbeit eine Kollegin zur Seite, die den Bereich „Soziale Hilfen“ abdeckt und Kunden zu Hause aufsucht, bspw. wenn mehrere Ter- mine nicht wahrgenommen wurden oder der Verdacht besteht, dass bei der Kundin oder dem Kunden besondere soziale Problemstellungen vorliegen. Ziel ist es, konkrete Hilfestel- lung zu leisten und diese Personen in das regionale Hilfenetzwerk einzubinden sowie eine Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement auf den Weg zu bringen.

Neben Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben auch in diesem Berichtszeitraum wieder mehrere Alleinerziehende eine Weiterbildung absolviert bzw. be- gonnen. Die Weiterbildungen erfolgten zum größten Teil im Pflegebereich (bspw. „Helfer in der Pflege“, „Betreuungskraft nach § 87 b“).

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