Aus Bund und Ländern
Verhaltenskodex wird überprüft
KÖLN. Die vor Jahres- frist neugegründete "Ge- meinsame Kommission der Ärzteschaft und des Bundes- verbandes der Pharmazeuti- schen Industrie" zur Über- wachung des Kodex des Pharma-Bundesverbandes und der Berufsordnungen der Landesärztekammern hat die bisher gemeldeten und be- kannt gewordenen Verstöße gegen die Verhaltensmaßre- geln anläßlich einer Arbeits- tagung in Köln ( am 17. Sep- tember) beraten.
So sind namentlich be- kannte Ärzte über ihre Steu- erberater an Pharmareferen- ten und Arzneimittelherstel- ler herangetreten, bei der Anschaffung eines Praxis- computers "behilflich" zu
sein, um im Gegenzug Präpa-
rate eines bestimmten Her- stellers "unter die Feder" zu nehmen. Die Gemeinsame Kommission stellt dazu klar:
Solche Praktiken sind ein
Grünes Licht
für Versuch "Morbus"
HANNOVER. Ein auf die Dauer von fünf Jahren konzipierter Modellversuch zur Einrichtung regionaler Beobachtungspraxen zwecks Erhebung umweltbeding- ter Gesundheitsstörungen ("Morbus") soll in Nieder- sachsen in der Trägerschaft der Ärztekammer Nieder- sachsen (ÄKN) durchgeführt werden. Die wissenschaft- liche Leitung des Projekts, an dem voraussichtlich bis zu 150 niedergelassene Ärzte teilnehmen werden, liegt bei Professor Dr. Friedrich Wil- helm Schwartz, Medizinische Hochschule Hannover - Epi- demiologie und Sozialmedi- zin, Dr. rer. nat. Schäfer, Dornier System GmbH- Pla- nungsberatung im Gesund- heitswesen, und Prof. Dr.
Heyo Ecke!, Vorsitzender des Arbeitskreises "Gesund-
Verstoß gegen geltendes ärzt- liches Berufsrecht. Nach§ 24 Abs. 1 der Musterberufsord- nung ist es Ärzten untersagt, für die Verordnung von Arz- neimitteln/Heil- und Hilfs- mitteln eine Vergütung oder eine sonstige wirtschaftliche Vergünstigung zu fordern und anzunehmen.
~ Weist ein Arzt einen Pharma-Vertreter darauf hin, daß er bei Zahlung einer
"Vergütung" ein bestimmtes Präparat in sein "Verord- nungsprogramm'' aufneh- men werde, so ist dies ein Verstoß gegen ärztliches Be- rufsrecht. Zudem wäre ein solches Handeln auch im Hinblick auf das Kassenarzt- recht zu beanstanden. Nach
§ 368 e RVO in Verbindung mit Nr. 1 der Arzneimittel- richtlinie müssen die Kassen- ärzte ihre Verordnungen nach pflichtgemäßem Ermes- sen innerhalb des durch das Gesetz bestimmten Rahmens treffen. Soweit der Arzt bei der Verordnung unsachge- mäße Gesichtspunkte be- rücksichtigt, verstößt er ge- gen das Kassenarztrecht. EB heit und Umwelt" beim Vor- stand der Kammer.
Die Kammerversamm- lung hat mit der Bewilligung von 30 000 DM grünes Licht zum Start des epidemiologi- schen Forschungsvorhabens gegeben. Zunächst soll im Rahmen der Definitionspha- se (sechs Monate) mit mehre- ren Ärzten die technisch-or- ganisatorische Praktikabilität der wichtigsten Kommunika- tionsform, des Btx-Verfah- rens, erprobt werden.
Mit dem Projekt "Mor- bus", das einer Forderung des 89. Deutschen Ärzteta- ges in Hannover zur Erhe- bung umweltmedizinischer
Gesundheitsstöru~gen ent- spricht, will die AKN nach den Worten ihres Präsiden- ten Prof. Dr. Osterwald ein Zeichen setzen, weil mangels ausreichender Daten sich derzeit die Zusammenhänge zwischen Umwelt und Ge- sundheit nicht einmal auf ei- ner deskriptiven statistisch-
DEUTSCHES
ARZTEBLATT
NACHRICHTEN
Spareffekt durch Generika-Verordnung
Umsatz Verordnungen
In jenem Markt- segment, in dem Originalpräparate substituiert wer- den können, wur- den im Jahre 1986 zu 41 Prozent Ge- nerika verordnet.
Der Umsatzanteil dieser Präparate lag um lO Prozent unter dem Ver- ordnungsanieiL
epidemiologischen Ebene un- tersuchen lassen. Bisher fehle eine differenzierte Gesund- heitsberichterstattung, die in Zusammenschau mit der schon erheblich verbesserten Datenbasis aus dem Umwelt- bereich Hinweise auf beste- hende umweltbedingte Ge- sundheitsstörungen liefern könnte. Hier soll das epide- miologische Forschungsvor- haben in Verbindung mit Fall-Kontroll-Studien anset- zen. Die ausgewählten Erhe- bungsthemen betreffen Er- krankungen der Atemwege, der Haut und der Reproduk- tionsorgane. DÄ-N
Europäisches Jahr gegen den Krebs
BONN. 1989 soll das Eu- ropäische Jahr zur Informa- tion über Krebs werden. Für die nächsten beiden Jahre plant die EG ein Aktionspro- gramm "Europa gegen den Krebs".
Das Programm soll aus vier Maßnahmenbündeln be- stehen: Forschung, Krebsver- hütung, Ausbildung sowie In- formation und Gesundheits- erziehung. Wieviel Geld für dieses Programm zur Verfü- gung stehen wird, ist noch nicht geklärt: Das Aufklä- rungsprogramm wurde mit 20 Millionen ECU (entspricht 40 Millionen DM) veran- schlagt. Der Ministerrat der EG hat das Aktionspro- gramm schon gebilligt. Doch die Haushaltsberatungen der Europäischen Gemeinschaft stehen noch an. sk
Prospektive HIV-Studie
HANNOVER. Fehlende epi- demiologische Daten über die Häufigkeit der Immun- schwächekrankheit AIDS und Verbreitung der HIV- Infektionen haben die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) veranlaßt, eine "Pro- spektive HIV-Studie Nieder- sachsen" zu initiieren. Das Konzept hat Prof. Dr. E.
Brunn er, Abteilung Medizi- nische Statistik der Universi- tät Göttingen, entwickelt.
Um die Akzeptanz und Durchführbarkeit der Studie zu erproben, hat der Kam- mervorstand 30 000 DM für eine 3- bis 4monatige Pilot- studie bewilligt. Vorstand und Arbeitskreis stimmen überein, daß die notwendi- gen epidemiologischen Daten durch gezielte U ntersuchun- gen auf freiwilliger Basis, nicht durch Zwangsuntersu- chungen ausgewählter Risi- kogruppen oder durch na- mentliche Meldepflicht zu er- halten sind. Oberstes Gebot bei der Durchführung der Studie sei die Wahrung der Intimsphäre der Patienten.
Ziel der prospektiven HIV- Studie Niedersachsen ist es u. a., bereits eingeführte Un- tersuchungen zu intensivie- ren und zu standardisieren, um über bestimmte medizini- sche Indikationen Aufschluß darüber zu erhalten, bei wel- chen Patienten sich mögli- cherweise erhöhte HIV-Inzi- denz konzentriert. DÄ-N Dt. Ärztebl. 84, Heft 44, 29. Oktober 1987 (19) A-2923