A-950 (10) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 15, 11. April 1997 sen und damit nicht der Tod
des gesamten Gehirns festge- stellt.
Dementsprechend wiesen zum Beispiel nach einer Un- tersuchung 11 von 56 hirnto- ten Patienten noch EEG-Ak- tivitäten auf, in zwei Fällen gar 32 beziehungsweise 72 Stunden nach der Hirntod- diagnose. Es gibt inzwischen auch einige Berichte von Hirntod-Diagnostizierten, die überlebt haben und von Traumerfahrungen aus dieser Zeit berichten!
Auch sind die Hirntodkri- terien – und damit die Aus- wahl der vermessenen Hirn- areale – willkürlich. Warum soll der von der Bundesärzte- kammer vorgeschriebene Ausfall der Pupillen-Licht- Reaktion mehr Wert für die Hirntoddiagnostik haben als die – bei (schwangeren) Hirn- toten noch vorhandene – Aufrechterhaltung der Tem-
peratur-, Salz- und Wasser- haushalts-Regulation, die ja auch Hirnstammleistungen (und komplexe neuronale Netze) sind?
Weiterhin können Be- wußtsein und Kognition nicht zum Maßstab des Todes werden, da sie nicht eindeu- tig im Gehirn lokalisierbar sind und ihr Ausfall somit auch nicht meßbar ist. Über das Bewußtsein eines Hirnto- ten ist mit allen Hirnfunkti- onsmessungen – und erst recht mit den wenigen Mes- sungen zur Hirntoddiagno- stik – nichts gesagt. Einer Or- ganentnahme darf demnach aus wissenschaftlichen und religiösen Gründen nur in vollem Wissen um ihren Cha- rakter einer fremdnützigen Euthanasie zugestimmt wer- den.
Michael Schröter-Kunhardt, Zentrum für Psychiatrie, 74184 Weinsberg
S P E K T R U M LESERBRIEFE
Personalia
Zu der Meldung, daß Prof. Dr. med.
Norbert Maurin zum Chefarzt der Me- dizinischen Klinik des St. Johannes- Hospitals in Bonn berufen wurde, in Heft 9/1997:
Irrtum
Kann man in Deutschland im „biblischen“ Alter von 69 Jahren noch Chefarzt in ei- nem Akutkrankenhaus wer- den? Diese Frage ist mit ei- nem klaren Ja zu beantwor- ten, wenn man der Meldung Glauben schenkt. Danach übernahm Prof. Maurin un- längst die Stelle des Chefarz- tes als Nachfolger von Prof.
Dr. med. Joachim Jahnecke,
„der die Abteilung seit 1993 leitete“ (es hätte 1973 heißen müssen, die Red.).
. . . Was mag der Jah- necke, der am Tage der Amts- abgabe als Methusalem unter den aktiven Chefärzten gera- de sein 73. Lebensjahr voll- endet hatte, vor seiner kur- zen Chefarztzeit bloß getrie- ben haben? Möglicherweise hat er nach seinem Staatsex- amen 1953 einen vierzigjähri- gen Anlauf gebraucht, um im
Seehofer-Zeitalter als Chef- arzt bestehen zu können?
Oder sah er immer nur so alt aus, während er in Wahrheit noch weit vor dem Ruhe- ständler-Alter schon nach vier Jahren wieder „gefeu- ert“ wurde? Oder irrt nur un- ser DÄ – was die unwahr- scheinlichste Variante der Geschichte wäre?
Prof. Dr. med. J. Jahnecke, Höhenweg 101, 53127 Bonn
Ironie
Zu dem Titelbild von Heft 8/1997:
Fehler
In Heft 7/1997 ist Ihnen ein grober Fehler unterlau- fen: Die Überschrift „Mit windigen Paragraphen wider die ärztliche Ethik“ gehört doch ganz offensichtlich zu ei- nem Artikel über die soge- nannte Gesundheitsreform.
Sie steht aber woanders.
Bitte stellen Sie dies in einer der folgenden Ausgaben rich- tig.
Dr. med. Walter Weipkema, Obereiderstraße 28, 24768 Rendsburg