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Archiv "Fehlende Information verunsichert Patienten" (29.03.1996)

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Aus Bund und Ländern

Alt-Rhese: KV unterlag vor Verwaltungsgericht

GREIFSWALD. Die ehe- malige Führerschule der deutschen Ärzteschaft Alt- Rhese wird nicht an die Kas- senärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern rückübertragen. Eine ent- sprechende Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland hat das Verwaltungsgericht in Greifswald Mitte März abge- wiesen. Allerdings wurde die Revision vor dem Bundesver- waltungsgericht zugelassen.

Eine schriftliche Urteilsbe- gründung liegt noch nicht vor.

In dem Verfahren geht es auch um knapp 500 Hektar Land. Zum Zeitpunkt der deutschen Wiedervereini- gung war ein kleinerer Teil in Privatbesitz und ein größerer sogenanntes Eigentum des Volkes. Ob die KV von der Möglichkeit zur Revision Gebrauch machen wird, ist

noch offen. th

Kritik an Kommission

„Krankenhaushygiene“

DÜSSELDORF. Die Ar- beitsgemeinschaft der Wis- senschaftlichen Medizini- schen Fachgesellschaften (AWMF) hat kritisiert, daß eine „Kommission für Kran- kenhaushygiene und Infek- tionsprävention“ eingesetzt wurde, ohne daß man zuvor das Votum der zuständigen Fachgesellschaften eingeholt hat. Verantwortlich für diese Entscheidung seien das Bun- desministerium für Gesund- heit (BMG) und das Robert Koch-Institut (RKI).

Bevor das Bundesgesund- heitsamt aufgelöst wurde, hatte das Ministerium nach Darstellung der AWMF zuge- sagt, künftige Kommissionen nur in Absprache mit den wissenschaftlichen medizini- schen Fachgesellschaften zu besetzen. Die neue Kommis- sion sollte laut AWMF in Deutschland das einzige Gre- mium sein, das national gülti- ge Richtlinien – und nicht et-

wa nur Empfehlungen – auf dem Gebiet der Kranken- haushygiene erarbeitet.

Die neue Geschäftsord- nung sowie ein „Positions- papier“ ließen jedoch erken- nen, daß der Kommission von vornherein keine Möglich- keit gelassen werde, politisch oder ökonomisch unbeque- me Richtlinien zu erarbeiten.

Sie solle lediglich unverbind- liche Empfehlungen vorle- gen. Vor einer Veröffentli- chung wolle sich das BMG zudem ein Vetorecht vorbe- halten. Gerade deshalb sei es unerläßlich, daß Experten ausgewählt werden, die von den Fachgesellschaften aner- kannt und autorisiert sind.

Der Kritik haben sich weitere namhafte Organisationen an-

geschlossen. WZ

Selbsthilfegruppe für Ärztinnen mit

Mamma-Karzinom

DÜSSELDORF. Der Deutsche Ärztinnenbund or- ganisiert in drei verschiede- nen Regionen erste Treffen für Ärztinnen, die an Brust- krebs leiden: vom 10. bis 12. Mai in Murnau, Bayern;

vom 17. bis 19. Mai in Ham- minkeln, Nordrhein-Westfa-

len; und vom 31. Mai bis 2. Juni in Berlin. Weitere In- formationen erteilt Prof. Dr.

med. Helga Rehder, Phillips- Universität Marburg, Bahn- hofstraße 7, 35033 Marburg, Tel 0 64 21/28 42 90. EB

Bio-Pan-Vitaminkapseln benötigen Zulassung

KASSEL. Die „Ester-C- Vitamin-Kapseln“ des süd- hessischen Herstellers Bio Pan müssen vom Markt ge- nommen werden. Das hat der Hessische Verwaltungsge- richtshof (VGH) in Kassel beschlossen. Damit bestätig- te das Gericht eine Anord- nung des Regierungspräsidi- ums Darmstadt. Die Richter des VGH stuften die Kapseln als Arzneimittel ein, dem die Zulassung fehle.

Die Kapseln enthalten im wesentlichen eine Verbin- dung aus je 225 Milligramm Vitamin C und Kalzium. In medizinischen Fachdiensten wurde ihnen „vielfache Heil- wirkung“ zugeschrieben. Oh- ne Erfolg hatte sich der Her- steller darauf berufen, das Vitaminpräparat sei ein Nah- rungs-, kein Arzneimittel und deshalb nicht zulassungs- pflichtig. Der Hessische Ver-

waltungsgerichtshof ent- schied jedoch anders: Mit ei- ner Vitamin-C-Dosis über dem zweifachen Tagesbedarf dienten die Kapseln „unmit- telbar Heilungs- und Vorbeu- gezwecken“.

In dem unanfechtbaren Eil-Beschluß ging es zunächst nur um die Anordnung des Darmstädter Regierungsprä- sidiums. Im Hauptverfahren ist über den Widerspruch des Herstellers noch nicht ent- schieden. Wortmann

Holzminden:

Krebshäufung nicht von Industrie verursacht

HANNOVER. Die Häu- fung von Krebserkrankungen bei Kindern und Jugendli- chen in Bevern bei Holzmin- den steht in keinem kausalen Zusammenhang mit den Im- missionen örtlicher Industrie- betriebe. Das erklärte das niedersächsische Sozialmini- sterium. „Wegen des nicht beurteilbaren Wechselwir- kungsrisikos“ könne aber nicht ausgeschlossen werden, daß die untersuchten Schad- stoffe zusammen mit anderen Risikofaktoren die Gesund- heit der Beverner beeinträch- tigt haben.

In Bevern waren zwischen 1983 und 1994 ungewöhn- lich viele Kinder an Krebs erkrankt. Der Technische Überwachungs-Verein Han- nover/Sachsen-Anhalt unter- suchte daraufhin im Auftrag des Sozialministeriums, des Landkreises Holzminden und der Gemeinde Bevern den Schadstoffgehalt der Luft.

Dem TÜV-Gutachten zu- folge lag die Benzolkonzen- tration in den Jahren 1982 und 1983 bei maximal 2,7 mg, in den Folgejahren aller- dings unter 1,3 mg pro Ku- bikmeter Außenluft. Typisch für städtische Gebiete sind fünf bis zehn Milligramm pro Kubikmeter. Auch die ermit- telten Konzentrationen an- derer Schadstoffe wie Form- aldehyd oder Azeton gelten nach Auffassung des Sozial- ministeriums als unproble-

matisch. AE

A-805 Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 13, 29. März 1996 (25)

P O L I T I K NACHRICHTEN

Eine Umfrage des Emnid-Instituts im vergangenen Jahr zeigte die Schwach- punkte bei der Information rund ums Medikament auf: Danach gefragt, was sie bei der Aufklärung über Arzneimittel vermissen, antworteten 73 Prozent der Befragten: „Ein ausführliches Beratungsgespräch durch den Arzt.“ 68 Prozent wünschen sich verständlich abgefaßte Beipackzettel. Hinweise auf dem Beipackzettel darüber, ob und wann während der Medikamentenaufnahme ein Arzt aufzusuchen ist, fehlen etwa der Hälfte aller Befragten.

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