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Archiv "Fehlende Berufshaftpflichtversicherung" (24.09.2010)

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A 1830 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 38

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24. September 2010 Arbeit an einem Buch über das ei-

gene Leben ist. „Am Anfang war da eher der Impuls, über mein Be- rufsleben zu berichten“, erinnert sie sich. 1966 ging Brueggemann nach Studienjahren in Deutschland und Großbritannien zur Weltge- sundheitsorganisation nach Genf, entwickelte Konzepte für eine primäre Gesundheitsversorgung in Entwicklungsländern und machte Karriere. Von 1989 an arbeitete sie als Repräsentantin des WHO-Ge-

neraldirektors bei den Vereinten Nationen in New York.

„Aber meine Fixierung auf den Beruf nahm ab. Ich wollte schließ- lich keine Geschichte der WHO schreiben“, sagt sie rückblickend.

„Das zu klären, dazu brauchte ich Zeit.“ Am Anfang des Buchpro- jekts war ihr das Berufsleben noch sehr nahe. Nach und nach entwi- ckelte sie Distanz, in mehrfacher Hinsicht: „Die Kritik an der Ent- wicklungshilfe hat zugenommen.

Man fragt sich dann rückblickend schon, was der eigene Einsatz ge- bracht hat und ob man etwas hätte anders machen sollen.“

Allmählich sei „das Persönliche wichtiger geworden“, meint sie.

Wer und was hat einen geprägt?

Was schien festgelegt, was hat sich ergeben? Welche Menschen waren wichtig? Brueggemann wurde 1933 im niedersächsischen Nordhorn, nahe der niederlän - dischen Grenze, geboren; ihr Va- ter war Zahnarzt. Sie selbst wäre gern Ärztin geworden, doch der Vater fand sie zu zart. So studier- te sie Germanistik, Anglistik und Sozialwissenschaften. Bei der WHO sei es kein Nachteil gewe-

sen, keine Ärztin zu sein, findet sie:

„Ich konnte unbe- fangener Fragen stellen als Nicht- ärztin. Und im Be- reich der Präventi- on war für verschiedene Profes- sionen Platz.“

Mit anderen biografischen Aspek- ten hat sie sich schwerer getan. Wie sich die eigene Familie während der Zeit des Nationalsozialismus posi- tionierte, interessierte das Kind In- gar nicht. Anders die erwachsene Ingar: „Dann spielt das Politische eine Rolle. Man klammert sich an erinnerte Belege, dass es in der Fa- milie keine Erznazis gab, und muss das kritisch prüfen.“

Erlebt es Katrin Rohnstock häu- fig, dass Auftraggeber die eigene Lebens- und Familiengeschichte schönen, auch was politische Hin- tergründe betrifft? „Man kann sein Leben nur so erzählen, dass man

es aushalten kann“, antwortet sie diplomatisch. Und ergänzt: „Mei- ne Auftraggeber wollen in der Re- gel, dass Kinder und Enkel das Buch lesen. Das ist ein Korrektiv für Beschönigungen. Denn die Fa- milie ist in der Regel ein wahnsin- nig strenger Zensor – gerade die eigenen Kinder.“

Und wie reagiert sie selbst, wenn ihr Unstimmigkeiten, Beschönigun- gen, Löcher im Erzählten auffallen?

„Wir sind zunächst aufmerksame Zuhörer. Wir sorgen dafür, dass un- sere Auftraggeber erst einmal das erzählen können, was ihnen wichtig ist. Jedes Leben kennt Tabus. Die akzeptieren wir. Aber eine Ge- schichte muss dennoch in sich stim- mig und glaubwürdig sein.“

Brueggemann findet im Nach - hinein, dass Rohnstock und ihre Mitarbeiter ihr die richtigen Fragen gestellt hätten: „Es gab natürlich Löcher, also Themen, über die ich nicht gern sprach, beispielsweise die frühe Trennung von meinem Mann.“ Brueggemann erklärt sich das unter anderem damit, dass ihre Generation noch damit aufgewach- sen ist, über manches nicht zu spre- chen, aber: „Das hat sich im Verlauf des Projekts gelockert.“ Nun ist sie wie alle Autoren gespannt auf die Reaktionen der Leser: „Ich hoffe, dass mein Buch nicht nur ein Zeug- nis von Eitelkeit ist, sondern auch interessant zu lesen.“ ■

Sabine Rieser

Man kann sein Leben nur so erzählen, dass man es aushalten kann.

Katrin Rohnstock

Fehlende Berufshaftpflichtversicherung

Ein Arzt handelt berufswidrig, wenn er seine Praxis weiterführt und Patienten behandelt, obwohl er nicht haftpflichtversichert ist. Das hat das Bezirksberufsgericht Nordbaden für Ärzte in Karlsruhe entschieden

Die Beschuldigte, die als niedergelassene Augenärztin tätig war, hatte aus finanziellen Gründen ihre Berufshaftpflichtversicherung nicht mehr fortgeführt. Gleichwohl arbeitet sie in ihrer Praxis weiter und behandelte zahlrei- che Patienten. Wegen eines von einer Patien - tin behaupteten groben Behandlungsfehlers kam es zu einem Zivilprozess, in dem die Ärz-

tin zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 20 000 Euro verurteilt wurde.

Sämtliche Vollstreckungsversuche der Patientin blieben erfolglos. Wegen des fehlenden Haftpflichtversicherungsschutzes hat die Frau bis heute keinen Cent auf ihre rechtskräftig titulierte Schmerzensgeldforde- rung erhalten.

Die Ärztin hat damit gegen ihre Pflicht aus

§ 21 der Berufsordnung verstoßen, sich hinrei- chend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern. Das Verhalten war berufsunwürdig. Zugutege - halten wurde der Ärztin ihre nicht einfache persönliche und wirtschaftliche Situation.

Gleichwohl konnte es die Kammer bei der Verhängung einer Geldbuße nicht bewenden lassen. Vielmehr ist zulasten der Ärztin der lange Zeitraum zu berücksichtigen, in dem diese ihre Praxis ohne wirksame Haftpflicht - versicherung geführt hat. Zudem hat das Fehl- verhalten der Ärztin bereits beträchtliche Aus- wirkungen entfaltet.

Unter Berücksichtigung dieser Umstände hat das Gericht der beschuldigten Ärztin das Wahlrecht und die Wählbarkeit in Organe der Kammer für die Höchstdauer von fünf Jahren aberkannt. (Bezirksberufsgericht Nordbaden für Ärzte in Karlsruhe, Urteil vom 21. April 2010, Az.: BGÄ 19/09 KA) RAin Barbara Berner

RECHTSREPORT

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