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Archiv "Gesamtreform des Lebensmittelrechts unter Dach und Fach" (19.09.1974)

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Strukturanalyse Schleswig-Holstein

sich sogar von 25,1 Prozent auf 24,8 Prozent.

..,_. Dagegen ist bei den Nervenärz- ten ein Zugang von einem und bei den Urologen von zwei Arztsitzen zu verzeichnen.

..,_. Erfreulich ist auch die Zunahme der Facharztdichte in den ländli- chen Regionalbereichen. ln den Westküstenkreisen sind vier Fach- ärzte hinzugekommen, in den Ost- küstenkreisen haben neun Fach- ärzte ihre Tätigkeit zusätzlich auf- genommen, und in den Hamburger Randkreisen haben acht Fachärzte neue Praxen eröffnet.

Dieser Trend ist deswegen beson- ders bemerkenswert, weil bestimm- te Fachgruppen in beachtlichem Umfang an der primärärztlichen Versorgung teilnehmen. So beträgt der Anteil an der primärärztlichen Versorgung bei Kinderärzten 90 Prozent und bei den Internisten 70 Prozent. Aber auch andere Fach- arztsparten wie Chirurgen und Gy- näkologen nehmen an der primär- ärztlichen Versorgung teil, wenn auch in einem geringeren Maße.

..,_. Aus dem Gesagten ergibt sich folgendes Fazit: Würde man die Arztdichte insbesondere in Landgebieten - ausschließlich an der Zahl der Allgemeinärzte und der praktischen Ärzte messen, so würde man zu völlig falschen Schlußfolgerungen gelangen. Viel- mehr müssen auch die in die pri- märärztliche Versorgung in erhebli- chem Umfang eingeschalteten Fachärzte angemessen berücksich- tigt werden.

Bessere apparative Ausstattung Erfreulicherweise ist auch eine qualitative Verbesserung der ärztli- chen Versorgung zu verzeichnen:

Während im Jahre 1971 insgesamt 445 Ärzte über besondere medizi- nisch-technische Einrichtungen verfügten, waren es 1973 bereits 551 Ärzte. Das bedeutet: Die nie- dergelassenen Ärzte mit gut ausge- statteten Praxen bedürfen immer weniger der Mitwirkung von Kran- kenhausambulanzen; ihre Einrich-

tungen sind häufig besser und mo- derner als die der Krankenhäuser, besonders in ländlichen Gebieten.

Von 1971 bis 1973 hat sich die Ge- samtzahl der ärztlich erbrachten Leistungen von 44 Millionen auf 48,8 Millionen erhöht. An der Zu- nahme um mehr als 10 Prozent sind die Beratungen in der Sprech- stunde des Arztes allein mit 1,4 Millionen beteiligt. Die Zahl der Hausbesuche ging hingegen um 160 000 zurück. Dieser Trend wird jedoch seit Jahren von vielen Kas- senärztlichen Vereinigungen beob- achtet; er hängt mit der zunehmen- den Mobilität auch des kranken Menschen zusammen (Motorisie- rung; Zunahme der beruflichen Mobilität; Pendlerproblem).

Die Zahl der im Jahr 1973 seitens der KV abgerechneten RVO- und Ersatzkassenbehandlungsfälle be- lief sich auf 8,1 Millionen. Bezogen auf die Summe aller erbrachten Leistungen fielen also 6,0 Leistun- gen je Behandlungsfall an. Die Zahl der Behandlungsfälle hat sich damit um 700 000 erhöht und die Zahl der Leistungen je Behand- lungsfall nur um 0,1.

..,_. Die von den Krankenkassen und auch in verschiedenen "wissen- schaftlichen" Gutachten so häufig beklagte Steigerung des Leistungs- umfanges ist also in erster Linie durch die häufigere Inanspruch- nahme des Arztes begründet. Die Verschlechterung der Morbidität beläuft sich auf knapp 10 Prozent, während die Zunahme des Lei- stungsbedarfs je Behandlungsfall nur etwa 1,5 Prozent beträgt.

..,_. Als Fazit des zweiten Struktur- berichtes der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holsteins ergibt sich: Gegenüber 1971/1972 hat sich die kassenärztliche Ver- sorgungslage in Schleswig-Hol- stein merklich verbessert: Diese Tendenz wird noch deutlicher wer- den, wenn auch die übrigen be- reits eingeleiteten Maßnahmen greifen, also der gesamte Katalog der Gemeinschaftsaufgaben und Sicherstellungsmaßnahmen der KV wirksam geworden ist.

Dr. Harald Clade

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen THEMEN DER ZEIT

Gesamtreform des Lebensmittelrechts unter Dach und Fach

Nachdem der Deutsche Bundestag bereits im Jahre 1958 eine Gesamt~

reform des Lebensmittelrechts ge- fordert hatte und die erste Lesung eines entsprechenden Gesetzent- wurfes der Bundesregierung be- reits 1971 im 6. Deutschen Bundes- tag stattfand, hat der Bundestag am 18. Juni 1974 diese lang erwar- tete und intensiv beratene Reform einstimmig verabschiedet.

Obwohl die Gesamtreform das Recht im Verkehr mit Lebensmit- teln, Tabakerzeugnissen, kosmeti- schen Mitteln und sonstigen Be- darfsgegenständen (zum Beispiel Wasch- und Reinigungsmitteln, ln- sektensprays, Spielwaren), neu ordnet, umfaßt sie noch keines- wegs alle rechtlichen Regelungen über Lebensmittel, da viele wichti- ge Einzelgesetze, zum Beispiel das Zuckergesetz, das Brotgesetz, das Milchgesetz, das Margarinegesetz, nach wie vor weiterhin neben dem jetzt verabschiedeten Gesetz in Kraft bleiben.

Das neue Lebensmittelgesetz soll unter Beibehaltung der grundle- genden Konzeption des früheren Lebensmittelgesetzes den Schutz des Menschen vor Gesundheits- schäden unter Berücksichtigung der technologischen und allgemein wirtschaftlichen Entwicklung ver- stärken. Zugleich wird mit diesem Gesetz eine größere Übersichtlich- keit durch gesonderte Regelungen für jedes Sachgebiet, nämlich Le- bensmittel, Tabakerzeugnisse, Kos- metika und Bedarfsgegenstände, angestrebt. Neben der Verwirkli- chung des Gesundheitsschutzes will das Gesetz vor allem den Ver- braucher vor Täuschung und Irre- führung schützen, ohne dabei die Entwicklung in der Lebensmittel- wirtschaft unnötig zu behindern.

Im einzelnen hat sich der Bundes- tag in Übernahme der Voten des für die Lebensmittelrechtsreform

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 38 vom 19. September 1974 2727

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Spektrum der Woche Aufsätze -Notizen

Reform des Lebensmittelrechts

federführenden Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit und des Unterausschusses für die Lebensmittelrechtsreform zum Bei- spiel für die Verwendung des Be- griffs „Zusatzstoff" anstelle des bisherigen Begriffs „fremde Stoffe"

ausgesprochen. Der Zusatzstoffbe- griff entspricht dem international gebräuchlichen Begriff der „Food Additives", der zukünftig die inter- nationalen Verhandlungen ebenso wie die Bemühungen um die Rechtsangleichung, insbesondere in Europa, wesentlich erleichtern wird. Zusatzstoffe sind Stoffe, die dazu bestimmt sind, Lebensmitteln zur Beeinflussung ihrer Beschaf- fenheit oder zur Erzielung be- stimmter Eigenschaften oder Wir- kungen zugesetzt zu werden. Ausge- nommen sind Stoffe, die natürli- cher Herkunft oder den natürlichen chemisch gleich sind und nach allgemeiner Verkehrsauffassung überwiegend wegen ihres Nähr-, Geruchs- oder Geschmackwertes oder als Genußmittel verwendet werden, sowie Trink- und Tafel- wasser. Weiter sei auf die De- finition der Kosmetika hingewie- sen und auf ihre Abgrenzung von den Arzneimitteln. Im Parlament bestand Einigkeit darüber, daß ein pflegendes oder schützendes Mit- tel solange als kosmetisches Mittel anzusehen ist, wie es nicht über- wiegend dazu bestimmt ist, Krank- heiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu lindern oder zu beseitigen. Diese Abgrenzung stimmt mit der gegen- wärtigen Definition im Arzneimittel- gesetz überein.

Das Parlament konnte sich bei dem Verbot der gesundheitsbezo- genen Werbung jedoch nicht den Vorschlag zu eigen machen, das Verbot von Aussagen, die sich auf die Linderung von Krankheiten be- ziehen, zu streichen. Gegen das Votum des Wirtschaftsausschusses hielt der Bundestag aus vorrangi- gen Interessen des Gesundheits- schutzes es vielmehr für erforder- lich, das Verbot auch auf solche Werbeaussagen auszudehnen, die auf eine angebliche Verhütung von Krankheiten durch Lebensmittel

abstellen. Das Parlament ging da- bei davon aus, daß sehr viele und insbesondere alle chronischen Krankheiten nicht durch Lebens- mittel gelindert werden können, sondern nur im Zusammenhang mit einer umfassenden diätetischen Behandlung.

In zahlreichen Ermächtigungen hat der Gesetzgeber der Bundesregie- rung und insbesondere dem Bun- desministerium für Jugend, Familie und Gesundheit die Möglichkeit eingeräumt, durch Verordnungen im einzelnen die Durchführung der Leitideen des Gesetzes, insbeson- dere zum Gesundheitsschutz, si- cherzustellen. Das gilt für die Ver- wendung von Zusatzstoffen ebenso wie für den Schutz vor Resten von Arzneimitteln, Pflanzenschutzmit- teln oder Chemikalien aus der Um- welt in Fleisch, Milch, Obst und Gemüse, sowie für die Fluoridie- rung des Trinkwassers zur Karies- prophylaxe sowie für die Verwen- dung von Stoffen bei der Herstel- lung von Kosmetika (die Verwen- dung rezeptpflichtiger Arzneimittel in Kosmetika ist jetzt generell ver- boten) und für die Einschränkung der Werbung für Tabakerzeugnisse zum Beispiel gegenüber Jugendli- chen. Darüber hinaus hat der Bun- destag trotz der freiwilligen Selbst- beschränkung der Zigarettenindu- strie ein gesetzliches Werbeverbot für Zigaretten im Fernsehen und im Rundfunk erlassen.

In einer Entschließung aus Anlaß der Verabschiedung des Gesetzes hat der Bundestag seine Erwartung ausgedrückt, daß die neuen Vor- schriften auf den Gebieten der Überwachung voll ausgeschöpft werden, um den Schutz des Ver- brauchers auch bei importierten Erzeugnissen umfassend zu ge- währleisten. Darüber hinaus wurde die Bundesregierung aufgefordert, ein Gesamtprogramm zum Schutz der gesundheitlichen Belange der Nichtraucher zu entwickeln, und ihre Anstrengungen, dem Alkohol- mißbrauch entgegenzuwirken, wei- ter zu verstärken.

Das Parlament richtete an die Bundesregierung den Appell, die

für das Lebensmittelgesetz fachlich und rechtlich zuständigen Aufga- benbereiche im Zusammenwirken mit den Ländern zum frühestmögli- chen Zeitpunkt personell und sach- lich so auszustatten, daß die volle Durchführung des Gesetzes ein- schließlich des modernen Lebens- mittelstrafrechts gewährleistet ist.

Das Gesetz wird im wesentlichen am 1. Januar 1975 in Kraft treten.

Dr. jur. Dieter Boeck 53 Bonn-Bad Godesberg Hohenzollernstraße 2

GLOSSE

Trinker-Versicherung

Ein Kollege, Redakteur einer medizinischen Zeitschrift, ist um meine Gesundheit besorgt. Er weiß, daß ich den Wein und den Gesang liebe. Der Gesang stör- te ihn nicht. Aber lesen Sie, was er mir schreibt:

„Da Sie das Trinken doch nicht lassen können, würde eine eige- ne Bar in Ihrer Wohnung alles viel bequemer machen. Wenn Sie dann noch Ihr eigener Gast sind, brauchen Sie noch nicht mal eine Konzession. Ihr Grund- kapital sind 120 DM. Diese 120 DM geben Sie Ihrer Frau, die dafür eine Kiste mit zwölf Fla- schen Branntwein kauft. Eine Flasche Weinbrand ergibt 30 Glas. Sie bezahlen für Ihre Drinks 1 DM bei Ihrer Frau.

Wenn nach 12 Tagen die Kiste leer ist, kann Ihre Frau 240 DM auf die Bank tragen und für die restlichen 120 DM eine neue Ki- ste kaufen. Wenn Sie auf diese Weise noch zehn Jahre leben, Ihren Weinbrand ausschließlich bei Ihrer Frau trinken und dann tot umfallen, hat Ihre Witwe ein Bankkonto von 72 000 DM (ohne Zinsen!), also genug, die Kinder großzuziehen, die Raten abzu- zahlen und einen anständigen Mann zu heiraten, bei dem sie vergißt, daß sie je einen Säufer wie Sie gekannt hat. Also: War- um eröffnen Sie nicht eine

‚heimliche Bar?" Bernhard

2728 Heft 38 vom 19. September 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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