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Archiv "Kassenärztliche Bundesvereinigung" (20.03.1980)

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Academic year: 2022

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Anmeldungen tur das Rahmenprogramm

Montag, 12. Mai 1980 O Islamische Buchkunst

aus 1000 Jahren Dienstag, 13. Mai 1980

® Islamische Buchkunst aus 1000 Jahren C) Porzellan-Manufaktur O Berlin-Abend

Mittwoch, 14. Mai 1980

• Bus-/Schiffstour Wannsee—Tegel

C) Stadtrundfahrt Berlin (West) O Stadtrundfahrt Berlin (Ost) . .

® Kaufhausbesichtigung

® Ausstellung TUTANCHAMUN O Porzellan-Manufaktur

• Festkonzert in der Philharmonie

(Datum)

(Unterschrift)

Donnerstag, 15. Mai 1980

• Stadtrundfahrt Berlin (West) Stadtrundfahrt Berlin (Ost) G Schlössertour

0

Ausstellung TUTANCHAMUN Freitag, 16. Mai 1980

G Stadtrundfahrt Berlin (West) 0 Bus-/Schiffstour

Wannsee—Tegel O Kaufhausbesichtigung O Betriebsbesichtigung

Ausstellung TUTANCHAMUN

• Großer Gesellschaftsabend

Der Betrag für diese Bestellung wird von mir sofort nach Erhalt der Rechnung überwiesen.

(Vor- und Zuname)

(Straße)

(PLZ/Wohnort) Karten ä 19,— DM

. . . Karten ä 19,— DM ... Karten ä 18,— DM . Karten ä 30,— DM

Karten ä 25,— DM . Karten ä 18.— DM . Karten ä 32,— DM . Karten ä 19,— DM

• Karten ä 22,— DM

• Karten ä 18,— DM Karten ä 10,— DM

. Karten ä 18,—DM ... Karten ä 32,— DM Karten ä 24,— DM ... Karten ä 22,—DM

. . Karten ä 18,— DM ... Karten ä 25,— DM . Karten ä 19,— DM . . . Karten ä 18,— DM . Karten ä 22,— DM . Karten ä 35,— DM

Hotelbestellung umseitig

Allgemeine Bedingungen

zur Hotel- und Reiseanmeldung

Annullierung

Die Einbuchung in die gewünschte Hotelkategorie wird nach Eingang der Anmeldung vorgenommen und bestätigt. Bei Abbestellung Ihres Zimmers bis zum 12. April 1980 wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,— DM pro Person berechnet. Bei Stor- nierung nach dem 12. April 1980 müssen wir außer- dem Leerbettgebühren weiterbelasten, sofern uns vom Hotel aufgrund Ihrer Annullierung solche in Rechnung gestellt werden. Nach dem 5. Mai 1980 erhöht sich die Bearbeitungsgebühr auf DM 50,—

pro Buchung. Letzteres gilt auch bei Nichteinlö- sung der Gutscheine. Für in Verlust geratene Gut- scheine kann keine Erstattung erfolgen.

Nach dem Anmeldeschluß bzw. nach Ausbuchung der von Ihnen gewünschten Hotelkategorie und Zimmerart besteht kein Anspruch mehr auf diesel- ben. Es bleibt dem Deutschen Reisebüro GmbH dann vorbehalten, Zimmer aus einer anderen Kate- gorie des Angebots zu vermitteln.

Es gilt ausnahmslos der Eingangsstempel der DER- Direktion Frankfurt am Main.

Programmänderung

Zusätzliche Kosten, die durch eine Programmände- rung entstehen, müssen vom Kunden direkt getra- gen werden. Wählt der Kunde eine andere Unter- bringung als vorgesehen, kann keine Rückerstat- tung erfolgen. Preis- und Programmänderungen, die aus technischen Gründen notwendig werden sollten, muß sich das Deutsche Reisebüro GmbH vorbehalten.

Haftung

Das Deutsche Reisebüro GmbH tritt in jedem Fall nur als Vermittler auf und haftet nicht für Verluste, Unfälle oder Schäden an Personen oder Sachen gleich welchen Ursprungs. An allen Touren usw.

beteiligt sich der Reisende auf eigene Gefahr. Im übrigen gelten die „Allgemeinen Bedingungen" des Deutschen Reisebüros GmbH.

Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand ist Frank- furt am Main.

Mündliche Nebenabsprachen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich von uns bestätigt werden.

Frankfurt am Main, im Februar 1980 DER

784 Heft 12 vom 20. März 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(2)

Aufsätze - Notizen BEKANNTMACHUNGEN

Bundesärztekammer

Lehrgang

für Arbeitsmedizin Kurs B II

Die Sozial- und Arbeitsmedizinische Aka- demie Ulm e. V. in Verbindung mit der Universität Ulm führt in der Zeit vom Montag, dem 24. März 1980, bis Freitag, dem 19. April 1980, Kurs B (II) des drei- monatigen theoretischen Grundlagen- kurses in Arbeitsmedizin durch, der er- forderlich ist für den Erwerb der Gebiets- bezeichnung „Arbeitsmedizin" bzw. der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin".

Anmeldungen sind schriftlich erbeten an:

Sozial- und Arbeitsmedizinische Akade- mie Ulm e. V., Adalbert-Stifter-Straße 105, 7000 Stuttgart 40, Telefon 07 11/8 48/

23 98 oder 27 00.

Organisation: Privatdozent Dr. med. ha- bil. E. Ellwanger, Sekretariat: Frau Hilt.

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Beschlüsse der Arbeitsgemein- schaft gemäß § 19 des Arzt/Er- satzkassenvertrages aus der 76. Sitzung am 29./30. Januar 1980 in Frankfurt/Main

296. Zu Anlage 1 zur E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

1.3 Abs. 1 und 3, 1.4, 1.5 Abs. 1, 2.3, 2.4, 2.5 Abs. 1 und 3 und 2.7 werden wie folgt geändert:

1.3 Die Leistungen nach den Nrn. 404, 615, 650, 655, 786, 1002, 1013 und 4205, ferner Blutuntersuchungen zur Bestim- mung des Kohlehydratstoffwechsels un- ter Belastung (nach Nr. 3661), sofern mindestens drei Einzeluntersuchungen durchgeführt werden, sowie Leistungen, die in den Abschnitten C, E bis N mit 24,- DM und mehr bewertet sind (unter Beachtung der Abrechnungsbestimmun- gen 1.4 und 1.5).

Die in Abschnitt M (Laboratoriumsunter- suchungen) enthaltenen Höchstwerte

sind keine selbständig berechnungsfähi- gen Nrn. im Sinne der Anlage 1 zur E-GO 1.3 und 1.5 sowie 2.5 und 2.7.

Deshalb können mehrere Einzelleistun- gen eines Leistungskataloges unter 24,- DM auch dann nicht als stationäre vertragsärztliche Leistungen vergütet werden, wenn der Höchstwert den in 1.3 und 1.5 sowie in 2.5 und 2.7 genannten Betrag von 24,- DM erreicht oder über- schreitet.

1.4 Bei Erbringung der Leistungen nach den Nrn. 404, 405, 406, 407, 566, 605, 606, 607, 610, 611, 612, 615, 616, 617, 624, 636, 639, 646, 647, 650, 651, 652, 653, 655, 656, 657, 658, 659, 660, 667, 668, 827, 837, 838, 839, 1002, 1003, 1413, 4205, ferner bei Blutuntersuchungen zur Bestimmung des Kohlehydratstoffwech- sels unter Belastung (nach Nr. 3661), so- fern mindestens drei Einzeluntersuchun- gen durchgeführt werden, 60 Prozent des jeweiligen Gebührensatzes, wenn er die Apparatur des Krankenhauses be- nutzt;

1.5 Leistungen nach den Abschnitten M und N, soweit diese mit 24,- DM und mehr bewertet sind, mit 60 Prozent der Gebührensätze, wenn er das Laborato- rium des Krankenhauses benutzt und die Leistungen von ihm persönlich oder von unter seiner Verantwortung stehenden nichtärztlichen medizinischen Mitarbei- tern erbracht worden sind;

Laborleistungen, sei es ambulant, sei es stationär, die durch einen Belegarzt im Rahmen seines Fachgebietes im Labora- torium des Krankenhauses erbracht wer- den, können von dem Belegarzt nur dann als eigene Leistungen über die Kassen- ärztliche Vereinigung abgerechnet wer- den, wenn die Laborleistungen unter sei- ner Aufsicht und ärztlichen Verantwor- tung erbracht worden sind.

Diese Bestimmung gilt sinngemäß auch für die Erbringung und Abrechnung phy- sikalisch-medizinischer Leistungen.

Wird im Rahmen stationärer belegärztli- cher Behandlung an demselben Tage mit einem Gipsverband nach den Nrn. 230, 231, 235, 236, 237, 238 oder 239 ein Quengelverband nach Nr. 245 angelegt, so kann dieser zusätzlich zu dem jeweili- gen Gipsverband berechnet werden.

2.3 neben Narkoseleistungen nach den Nrn. 460, 461, 462, 463, 470, 471, 472, 474 und 475 Untersuchungen und Vorbe- handlung (NV) mit 26,05 DM (Nr. 458);

eine Vorbehandlung (NV) ist berech- nungsfähig, wenn Sonderleistungen der Abschnitte C, E bis N erbracht worden

sind, deren einzelner Gebührenwert un- ter 24,- DM liegt;

2.4 neben Narkoseleistungen nach den Nrn. 460, 461, 462, 463, 470, 471, 472, 474 und 475 Untersuchungen und Nachbe- handlung (NN) mit 26,05 DM (Nr. 459);

neben Untersuchungen und Nachbe- handlung (NN) kann die Visitgebühr nach Ziffer 1.1 dieser Anlage bei ei- ner Arzt-/Patientbegegnung berechnet werden.

Die mehrmalige Berechnung von Visitge- bühren an einem Tage bedarf einer be- sonderen Vergütung (Nr. 4f).

2.5 Die Leistung nach den Nrn. 615, 650, 655 und 4205 sowie Leistungen, die in den Abschnitten C, E bis N mit 24,- DM und mehr bewertet sind (unter Beach- tung der Abrechnungsbestimmungen 2.6 und 2.7).

Die in Abschnitt M (Laboratoriumsunter- suchungen) enthaltenen Höchstwerte sind keine selbständig berechnungsfähi- gen Nummern im Sinne der Anlage 1 zur E-GO 1.3 und 1.5 sowie 2.5 und 2.7.

Deshalb können mehrere Einzelleistun- gen eines Leistungskataloges unter 24,- DM auch dann nicht als stationäre vertragsärztliche Leistungen vergütet werden, wenn der Höchstwert den in 1.3 und 1.5 sowie 2.5 und 2.7 genannten Betrag von 24,- DM erreicht oder über- schreitet.

2.7 Leistungen nach Abschnitt M, soweit diese mit 24,- DM und mehr bewertet sind, mit 60 Prozent der Gebührensätze, wenn er das Laboratorium des Kranken- hauses benutzt und die Leistungen von ihm persönlich oder von unter seiner Verantwortung stehenden nichtärztli- chen medizinischen Mitarbeitern er- bracht worden sind.

(Gültig ab 1. Januar 1980)

297. Zu den Nrn. 11a, 11b, 12a und 12b der E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

Die Gebührensätze der nachstehend ge- nannten Nummern werden um 30 Pro- zent erhöht:

11 Wegepauschale (A 11 § 8a)

a) bei Tage 2,85

b) bei Nacht (zwischen 20 und

8 Uhr) 5,65

12 Wegegeld je Doppel-km (A 11§ 8b)

a) bei Tage 4,95

b) bei Nacht (zwischen 20 und

8 Uhr) 8,50

(Gültig ab 1. April 1980)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 12

vom

20. März 1980

785

(3)

Aufsätze ·Notizen BEKANNTMACHUNGEN

298. Zu den Nrn. 3661 bis 3664 und 3701 bis 3748 der E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

Die Anmerkung nach Nr. 3748 wird wie folgt ergänzt:

Höchstwert für die Untersuchungen nach den Nrn. 3661 bis 3664 und 3701 bis 3748 (Biutzuckertagesprofile und Blut- zuckerbelastungstests fallen nicht unter diesen Höchstwert) . . . . .. . . 58,70 (Gültig ab 1. April 1980)

Kassenarztsitze

Nordrhein

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein werden folgende Kassenarzt- sitze als vordringlich zu besetzen ausge- schrieben:

Geilenkirchen, Augenarzt. ln Geilenkir- chen, ehemalige Kreisstadt mit einem Einzugsgebiet von ca. 62 000 Einwoh- nern, ist kein Augenarzt niedergelassen. Wegen Überlastung der umliegenden Augenärzte, die dieses Gebiet bisher mit- versorgten, ist die Niederlassung eines weiteren Arztes dieser Fachrichtung dringend erforderlich. Die Möglichkeit belegärztlicher Tätigkeit ist gegeben. Gymnasium für Knaben und Mädchen, Realschule, Handelsschule, höhere Han- delsschule, Berufsschulen, Volkshoch- schulprogramm usw. sind in Geilenkir- chen vorhanden. Es bestehen gute Bus- und Bahnverbindungen zur Stadt Aa- chen. Geilenkirchen liegt an der Bahn- strecke Aachen-Düsseldorf. Die Entfer- nung bis zur Stadt Aachen beträgt 25 km.

Die Stadt wird bei der Beschaffung von Praxis-und Wohnräumen behilflich sein.

.- Den Bewerbern um vorgenannten Kassenarztsitz wird die Umsatzgarantie in Höhe von 80 000 DM für ein Jahr ge- währt, wenn sie die Garantiezusage der KVNo vor der Zulassung zur Kassenpra- xis erhalten haben. Nähere Auskünfte hierüber bei der Kassenärztlichen Ver-

einigung Nordrhein, Emanuei-Leutze-

Straße 8, Telefon 02 11/5 97 01, und bei jeder anderen Verwaltungsstelle der Kas- senärztlichen Vereinigung Nordrhein.

Bewerbungen sind zu richten an den Zu- lassungsausschuß für Kassenarztzulas- sungen BlondeistraBe 11, 5100 Aachen, Telefon: 02 41/2 15 41.

Duisburg-Beeck, Augenarzt. ln Duis- burg-Beeck, Industriegegend mit ca.

12 350 Einwohnern, ist durch Ausschei- den einer Augenärztin ein Praxissitz vor- dringlich zu besetzen. Alle schulischen und kulturellen Einrichtungen sind am Ort. Gute Verkehrsverbindungen zur Stadtmitte.

Rheinberg, Dermatologe. ln Rheinberg, mit Einzugsgebiet ca. 45 000 Einwoh- nern, ist bisher noch kein Dermatologe niedergelassen. Wegen Überlastung des Hautarztes, der dieses Gebiet bisher mit- versorgt, ist die Niederlassung eines wei- teren Dermatologen dringend erforder- lich. Alle schulischen Einrichtungen sind am Ort und bei guten Verkehrsverbin- dungen in Meers (10 km Entfernung) und Kamp-Lintfort (7 km Entfernung).

Essen-Steele, Dermatologe. ln Essen- Steele, dichtbesiedeltes Wohngebiet, ist durch Tod eines Hautarztes die Stelle wieder zu besetzen. Praxisräume können über den Immobilienmarkt vermittelt werden. Der verwaiste Kassenarztsitz stellt eine gute Existenzmöglichkeit dar.

Alle schulischen und kulturellen Einrich- tungen sind am Ort. Gute Verkehrsver- bindungen zur Stadtmitte Essen. Wachtendonk, praktischer Arzt. ln der Gemeinde Wachtendonk!Wankum ist für einen aus Altersgründen ausscheiden- den Arzt die Stelle eines praktischen Arz- tes wieder zu besetzen. ln Wach_tendonk, ca. 6000 Einwohner, sind derzeit zwei praktische Ärzte tätig. Wachtendenk ist eine landschaftliche und städtebaulich reizvolle Gemeinde, Haupt- und Grund- schule am Ort, alle weiterführenden Schulen in der nahe gelegenen Stadt Kempen. Die Gemeinde wird einen Be- werber bei der Beschaffung von Praxis- und Wohnräumen unterstützen.

Geldern, Kinderarzt. ln Geldern (Klein- stadt) mit einem Einzugsbereich von ca.

66 400 Einwohnern, ist derzeit nur eine Kinderärztin tätig. Wegen Überlastung der dort tätigen Kinderärztin ist die Stelle eines zweiten Arztes für Kinderheilkunde dringend erwünscht. Geldern bietet alle erforderlichen schulischen Einrichtun- gen, ist verkehrsgünstig gelegen (Nähe linksrheinischer Autobahn). Die Stadt Geldern wird bei der Beschaffung von Praxis- und Wohnräumen behilflich sein.

Die Kreisstadt Kleve liegt 35 km von Gel- dern entfernt.

.- Den Bewerbern um einen der vorge- nannten Kassenarztsitze wird die Um- satzgarantie in Höhe von 80 000 DM für ein Jahr gewährt, wenn sie die Garantie-

786 Heft 12 vom 20. März 1980

DEUTSCHES ARZTEBLATT

zusage der KVNo vor der Zulassung zur Kassenpraxis erhalten haben. Nähere Auskünfte hierüber bei der Kassenärztli- chen Vereinigung Nordrhein, Emanuei- Leutze-Straße 8, Telefon: 02 11/5 87 01, und bei jeder anderen Verwaltungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Nord- rhein.

Bewerbungen sind zu richten an den Zu- lassungsausschuß für Kassenarztzulas- sungen, Lützowstraße 7, 4100 Duisburg, Telefon: 02 03/37 00 61.

0

Wipperfürth, Dermatologe. lnfolge Nie- derlegung der RVO-Praxis des bisheri- gen einzigen Dermatologen am Ort in Wipperfürth (60 000 Einwohner mit Ein- zugsgebiet) im Oberbergischen Kreis ist eine alteingeführte dermatologische Fachpraxis zu besetzen. Gymnasien und Realschule sind am Ort. Ein Ärztehaus wird derzeit in Wipperfürth gebaut.

Waldbröl, Dermatologe. ln Waldbröl, ca.

15 000 Einwohner, ist durch Ausschei- den des bisher einzigen Dermatologen ein Praxissitz vordringlich zu besetzen.

Wegen Überlastung der nächstgelege- nen Dermatologen (30 km und 40 km Entfernung) ist die Wiederbesetzung des Kassenarztsitzes dringend erforderlich. Waldbröl liegt ca. 30 km von der Kreis- stadt Gummersbach entfernt. Eine gute Existenzmöglichkeit ist gegeben. Die Praxisräume können übernommen wer- den. Im nahe gelegenen Kreiskranken- haus besteht die Möglichkeit, belegärzt- lich tätig zu werden.

._ Den Bewerbern um einen der vorge- nannten Kassenarztsitze wird die Um- satzgarantie in Höhe von 80 000 DM für ein Jahr gewährt, wenn sie die Garantie- zusage der KVNo vor der Zulassung zur Kassenpraxis erhalten haben. Nähere Auskünfte hierüber bei der Kassenärztli- chen Vereinigung Nordrhein, Emanuei- Leutze-Straße 8, 4000 Düsseldorf 11, Te- lefon: 02 11/5 97 01, und bei jeder ande- ren Verwaltungsstelle der Kassenärztli- chen Vereinigung Nordrhein.

Bewerbungen sind zu richten an den Zu- lassungsausschuß für Kassenarztzulas- sungen, Banner Straße 178, 5000 Köln 51, Telefon: 02 11/3 77 71.

Ärzte mit ausländischer Staatsangehö- rigkeit können sich nicht unmittelbar an den zuständigen Zulassungsausschuß wenden. Sie erhalten zunächst Auskunft und Beratung unter Fernruf: 02 11/

5 97 01. C>

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