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Archiv "Randnotiz: Altern ohne Hindernisse" (22.02.2008)

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A K T U E L L

DEUTSCHER ETHIKRAT

Mitglieder eingesetzt

Auf die künftigen 26 Mitglieder des Deutschen Ethikrats einigten sich am 13. Februar Bundesregierung und Bundestag. Gleichzeitig lösten sie den 2001 vom damaligen Bundes- kanzler Gerhard Schröder eingesetz- ten Nationalen Ethikrat auf, der be- reits im September 2007 seine Arbeit beendet hatte. Wegen Querelen zwi- schen Union und SPD hatte sich die Nominierung der Mitglieder des Nachfolgegremiums um ein halbes Jahr verzögert. Bereits im Vorfeld hatten Regierung und Fraktionen je- weils 13 Mitglieder vorgeschlagen.

Die CDU/CSU-Fraktion benann- te den Medizinethiker Prof. Dr. Axel Bauer, die Biologin Prof. Dr. Stefa- nie Dimmeler, die ehemalige Präsi- dentin des bayerischen Verfassungs- gerichtshofs Hildegund Holzheid, Landesbischof Christoph Kähler und Weihbischof Anton Losinger.

Die SPD-Fraktion schlug den Sozio-

logen Prof. Dr. Alfons Bora, den Philosophen Prof. Dr. Volker Ger- hardt, die Juristen Prof. Dr. Spiros Simitis und Prof. Dr. Jochen Tau- pitz sowie den Psychologen Dr.

Michael Wunder vor. Die FDP- Fraktion nominierte den ehemaligen Bundesjustizminister Prof. Dr. Ed- zard Schmidt-Jortzig, Die Linke den Immunologen Prof. Dr. med. Frank Emmrich und Bündnis 90/Die Grü- nen die Juristin Ulrike Riedel.

Die Bundesregierung schlug eben- falls 13 Mitglieder vor, von denen viele bereits dem Nationalen Ethik- rat angehörten. Zu den wenigen neu- en Gesichtern zählt der frühere ba- den-württembergische Ministerpräsi- dent Erwin Teufel (CDU), der von Bundesforschungsministerin Annette Schavan, auch CDU, vorgeschlagen wurde. Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt hat Teufel 2005 ein Philoso- phiestudium aufgenommen. Alle Mit- glieder des Deutschen Ethikrats sind unter www.deutscher-ethikrat.de in der Rubrik „Aktuelles“ abrufbar. ER

Im rechtlichen Zuständigkeitsstreit bei den Arznei-Rabattverträgen der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg am 6.

Februar 2008 entschieden: Nach Beschluss des 5. Senats des LSG ist

„das Sozialgericht Stuttgart und nicht die Zivilgerichte“ zuständig.

Damit wurde die Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart vom De- zember 2007 bestätigt.

Die AOK sieht in dem Beschluss einen erneuten Etappensieg, sie hat- te sich stets auf die Zuständigkeit der Sozialgerichte berufen. „Damit ist nochmals klargestellt, dass die speziellen Vorschriften des Sozial- gesetzbuchs und nicht des Vergaberechts greifen“, so Dr. Christoph Hermann, stellvertretender Vorstands- vorsitzender der AOK Ba- den-Württemberg und Ver- handlungsführer der bundeswei- ten AOK-Rabattrunde. Der Ge- setzgeber habe im Fünften Sozial-

gesetzbuch geregelt, dass bei Strei- tigkeiten zu Arzneimittelrabatten der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben ist.

„Einige Pharmaunternehmen haben das angezweifelt und wollten die Verträge vor den Vergabekammern stoppen“, betonte Hermann.

Eine Entscheidung in der Sache ist damit jedoch noch nicht getrof- fen worden. In dem Urteil wurde zudem die Rechtsbeschwerde zum Bundessozialgericht zugelassen. Nach Einschätzung von Experten ist da- her ein Ende des Rechtsstreits der- zeit nicht absehbar.

Hermann ist nach der LSG-Ent- scheidung zuversichtlich, dass die AOK bis Ende Februar die noch ausstehenden Verträge zu 61 Wirkstoffen unter Dach und Fach bringen kann. Bislang konnten die Krankenkas- sen erst zu 22 Wirkstof- fen Vereinbarungen für 2008 und 2009 abschließen.sun RABATTVERTRÄGE

Landessozialgericht erklärt sich für zuständig

Jeder Mensch sollte die Möglichkeit haben, in Ruhe zu altern. Man hört immer wieder, dass beispielsweise die Japaner besonders alt werden, da sie äußerst gesund leben. Ein Vorbild also für jeden jungen Eu- ropäer? In der eigenen Vorstellung kommen keine alten, kranken Japa- ner vor.

Dieses Klischee wurde unlängst durch eine Meldung aus Japan selbst richtig gestellt. Japan ist – wie viele andere Länder auch – von

dem demografischen Wandel be- troffen. Kürzlich wurde aus dem ja- panischen Justizministerium berich- tet, dass die Gefängnisverwaltungen nun auf die Überalterung der Gesell- schaft reagieren. Geplant ist, die Haftanstalten seniorengerecht zu modernisieren. Die Arbeiten sollen bereits Ende März beginnen. Für den Umbau in den 75 Gefängnissen des Landes hat die Regierung etwa acht Milliarden Yen, also 52 Millionen Euro, zur Verfügung ge- stellt.

Zunächst sollen die Haftbedin- gungen für rund 1 000 Gefangene altengerecht gestaltet werden. Aller- dings gab es bereits Ende 2006 8 700 Gefangene über 60 Jahre.

Es wird an Aufzüge, Geländer in den Gängen und Rollstuhlaufgänge ge- dacht. Damit möchte man vor allem den 900 Inhaftierten entgegenkom- men, die bereits jetzt Schwierigkei- ten beim Gehen haben. Zudem gibt es Häftlinge mit Problemen bei der Nahrungsaufnahme. Berichten zu- folge versuchen angeblich einige äl- tere Gefangene – aus Mangel an anderen Möglichkeiten – absichtlich eingesperrt zu werden. Ob die At- traktivität der Gefängnisse für Men- schen über 60 Jahre durch die Re- novierung der Anstalten nun noch weiter gesteigert wird, bleibt abzu- warten.

RANDNOTIZ

Sunna Gieseke

Altern ohne Hindernisse

Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 822. Februar 2008 A367

Foto:

Vario Ima ges

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