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Archiv "Forschungsklonen: „Die Zeit arbeitet für die Wissenschaftler“" (01.10.2004)

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DÄ:Der Nationale Ethikrat hat im September zum Thema Klonen Stellung genommen und dabei ein gemeinsames Votum abgegeben. Er empfiehlt, das Forschungsklonen zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu verbieten. Gleichzeitig hat er drei unterschiedliche Positionen for- muliert. Wie passen dieses Moratorium und die unterschiedlichen Positionen zu- sammen? War das Ganze ein politischer Kompromiss?

Kollek:Das sehen die Vertreter der Po- sitionen ganz unterschiedlich. Für die Position B war es ein politischer Kom- promiss, das wurde auch explizit so ge- sagt. Für die Position C ist das Moratori- um wissenschaftlich und sozialpolitisch begründet. Für die Vertreter der Positi- on A war es eine Möglichkeit, aufeinan- der zuzugehen, obwohl sie ein prinzipi- elles Verbot dieser Technik gefordert haben. Es war der kleinste gemeinsame Nenner, auf den man sich einigen konn- te – auch im Hinblick darauf, dass man versuchen wollte, eine gemeinsame Empfehlung an die Politik zu geben.

DÄ:Wie lange soll das Moratorium gelten?

Kollek:Das ist so konkret nicht disku- tiert worden. Aber Vertreter der Positio- nen B und C machen Angaben zu den Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um das Moratorium zur Diskussion zu stellen.

DÄ: Position A geht grundsätzlich von der Unantastbarkeit der Menschen- würde und dem Schutz des Lebens aus.

Herr Radtke, von welchem Zeitpunkt an definieren Sie das Leben als schützens- wert?

Radtke: Die Gruppe A will das menschliche Leben von der Vereini-

gung von Ei- und Samenzelle an schüt- zen. Zum einen aus weltanschauli- chen, in meinem Fall aus pragmati- schen Überlegungen. Selbstverständ- lich gibt es Einschnitte in der Mensch- werdung, die in Bezug auf die Schutzwürdigkeit unterschiedlich be- wertet werden. Das ist eine gesell-

schaftliche Festlegung. Deshalb sagen wir generell, dass ab dem frühestmög- lichen Zeitpunkt Schutzwürdigkeit besteht, um nicht Willkür Tür und Tor zu öffnen.

DÄ:Beim Forschungsklonen kommt es nicht zur Kernverschmelzung. Es wer- den auch keine totipotenten Zellen ent- nommen. Gilt hier trotzdem das Prinzip der Schutzwürdigkeit?

Radtke: An die Stelle der Kernver- schmelzung tritt der Kerntransfer. In allen Fällen ist die Anlage zu einem Embryo beziehungsweise zu einem späteren Menschen gegeben. Insofern verstehen wir nicht, warum auf der ei- nen Seite das reproduktive Klonen ein- hellig abgelehnt wird, aber genau der- selbe Prozess – das Forschungsklonen – von Teilen des Ethikrates anders ge- wertet wird. Wir sehen keinen Unter- schied.

Taupitz:Wir sehen einen großen Unter- schied. Wenn man einem Menschen mit einem Messer in den Bauch sticht, kann man das in sadistischer Absicht tun.

Wenn ein Arzt das tut, wird genau diesel- be Handlung von unserer Rechtsord- nung anders bewertet. So sehen wir auch den Unterschied zwischen dem thera- peutischen und dem reproduktiven Klo- nen. Beim reproduktiven Klonen sollen Menschen hergestellt werden. Beim the- rapeutischen Klonen soll kein Embryo in den Uterus einer Frau implantiert wer- den. Es handelt sich um eine völlig ande- re Absicht und um einen völlig anderen Kontext. Auch ist das Verfahren ein ganz anderes als das der natürlichen oder künstlichen Befruchtung. Und auch das Ergebnis ist ein anderes, weil nicht zwei verschiedene Chromosomensätze zu ei- nem neuen Genom zusammengetreten sind, sondern nur der eine schon vor- handene Chromosomensatz des Zell- kernlieferanten perpetuiert wird.

DÄ: Wird dabei nicht menschliches Leben instrumentalisiert?

Taupitz:Man muss erst einmal fragen, ob hier überhaupt menschliches Leben im Sinne des Menschenwürdeschutzes ent- steht. Es ist sehr fraglich, ob die Entität, die beim therapeutischen Klonen ent- steht, wirklich Menschenwürdeschutz genießt. Nach unserer Auffassung ist P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 401. Oktober 2004 AA2655

Forschungsklonen

„Die Zeit arbeitet für die Wissenschaftler“

Der Nationale Ethikrat hat sich – trotz divergierender Voten – auf die Empfehlung verständigt, das Klonen von Menschen zu Forschungszwecken derzeit nicht zuzulassen. Prof. Dr. rer. nat.

Regine Kollek, Dr. phil. Peter Radtke und Prof. Dr. iur. Jochen Taupitz erläutern die Positionen.

Die stellvertretende Vorsitzende des Natio- nalen Ethikrats, Prof. Dr. rer. nat. Regine Kol- lek, Hamburg, hält als Vertreterin der Positi- on C das Klonen menschlicher Embryonen zu wissenschaftlichen oder therapeutischen Zwecken für derzeit nicht vertretbar. Es müs- se durch entsprechende Regelungen unter- sagt werden.

I N T E R V I E W

Fotos:Georg Lopata

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diese Entität nicht im gleichen Maße schutzwürdig wie ein geborener Mensch.

DÄ: Wann beginnt für Sie die Schutzwürdigkeit?

Taupitz:Der wesentliche Einschnitt ist die Nidation im Uterus einer Frau. Erst die Faktoren, die von der Frau ausge- hen, führen zur Embryogenese. Ohne die Mutter geht nichts.

Radtke: Die Festlegung eines Ein- schnitts hängt sehr stark von der eige- nen Einstellung ab. Um einen objekti- ven Einschnitt zu definieren, sollte man deshalb den frühesten wählen.

Taupitz:Wenn ich sage, für mich ist die Nidation der wesentliche Einschnitt, dann bringe ich damit zugleich zum Ausdruck, dass ich Ihre Ansicht achte.

Ich glaube, das ist der gegenseitige Respekt, den wir uns zollen – auch im Ethikrat. Und wir sind uns einig, dass es keinen Einschnitt gibt, der der allein richtige sein kann.

DÄ:Frau Kollek, wie sehen Sie die Fra- ge des gestuften Lebensschutzes und der Unantastbarkeit der Menschenwürde?

Kollek:Wir bewerten die frühen Ent- wicklungsstufen des menschlichen Le- bens ähnlich wie Position A. Es ist nicht einleuchtend, den Transfer von Blasto- zysten in den weiblichen Körper in nor- mativer Hinsicht als einen derart weit- reichenden Einschnitt zu werten. Die extrakorporale Erzeugung menschli- chen Lebens ist erst einmal selbst be- gründungspflichtig. Es ist auch nicht nachzuvollziehen, dass für den Klon- embryo die gängigen Bewertungskate- gorien, wie zum Beispiel das Vorliegen von Totipotenz, nicht mehr zutreffen sollen.

DÄ: Bei der fragwürdigen Schutz- würdigkeit kommt man mit der Ent- wicklungsmöglichkeit des Embryos nicht weiter, denn die Entwicklung wird ja von außen beschränkt . . .

Taupitz: Die Schutzwürdigkeit wird dadurch begründet, dass die Entität prinzipiell die Fähigkeit hat, sich zu ei- nem ganzen Menschen zu entwickeln.

Wenn das nicht der Fall ist, fehlt die Basis. Sonst müsste man jede Hautzel- le, jede Haarzelle schützen, weil durch die Reprogrammierungsmaßnahmen ein Mensch entstehen könnte.

Kollek: Die Manipulation einer Haut- zelle ist keine ethisch verwerfliche Handlung, solange dabei kein Embryo entsteht. Das Problem besteht darin, dass sich das Vorliegen von Totipotenz aus ethischen Gründen nicht beweisen lässt, weil dies die Übertragung der erzeugten Entität in den weiblichen Körper erfordern würde. Deshalb müs- sen weitere Beurteilungskriterien ent- wickelt werden. Eines davon ist die Verwendung weiblicher Eizellen.

DÄ:Würde sich Ihre Position ändern, wenn das Problem „Eizellverbrauch“

nicht mehr bestünde?

Kollek:Auch dann würde ich dafür Sorge tragen wollen, dass keine entwicklungs- fähigen Embryonen erzeugt werden.

Radtke:Ich möchte auf zwei Punkte auf- merksam machen. Erstens auf die mani- pulierende Terminologie der Gruppe B.

Es ist für die Vertreter von Gruppe B sehr problematisch, den Begriff Embryo zu verwenden. Um dies zu verschleiern, wurde eine andere Form gefunden: En- tität. Zudem wird immer vom „thera- peutischen Klonen“ gesprochen. In Wirk- lichkeit handelt es sich aber um For- schungsklonen. Ob es zum therapeuti- schen Klonen führt, steht erst einmal da-

hin. Zweitens möchte ich anfügen, dass ich das prinzipielle Votum nicht nur im Zusammenhang mit dem Beginn des Le- bens sehe. Wenn wir eine abgestufte Schutzwürdigkeit definieren, gilt sie auch für andere Phasen des Lebens, bei- spielsweise das Ende des Lebens.

Taupitz: Wenn man den Vorwurf des manipulativen Sprachgebrauchs er- hebt, dann gilt er auch umgekehrt. Sie sprechen vom Embryo. Und es ist ja ge- rade die Frage, ob es ein Embryo im üb- lichen Sinne ist, was hier entsteht. Ihren zweiten Punkt finde ich sehr wichtig und unterstütze ihn. Denn in der Tat genießt der Leichnam anerkannter- maßen Menschenwürdeschutz – aber eben bezeichnenderweise nicht im glei- chen Ausmaß wie ein noch lebender Mensch. Das heißt aber nicht, dass wir den Menschenwürdeschutz in der Pha- se vor dem Tod eines Menschen abstu- fen dürfen.

DÄ:Momentan geht es hauptsächlich um das Forschungsklonen. Frau Kollek, selbst wenn das therapeutische Klonen in greifbarer Nähe sein sollte, glauben Sie als Biologin, dass man damit die Volkskrankheiten heilen könnte?

Kollek: Das ist schwer vorstellbar.

Stammzelltherapien sind aufwendig und teuer. Allenfalls werden sie – wie bei der Knochenmarkstransplantati- on – einem kleinen Kreis von Patienten zugute kommen.

DÄ: Hinzu käme der Eizellver- brauch. Beim Klonexperiment in Süd- korea wurden 242 Eizellen verbraucht, um eine Stammzelllinie herzustellen . . . Kollek: Solange dieser Eizellbedarf nicht um Zehnerpotenzen gesenkt wer- den kann, ist das kein vertretbares Ver- fahren. Auch das Argument, dass sich die Frauen möglicherweise freiwillig als Eizellspenderinnen zur Verfügung stel- len werden, überzeugt nicht. Die Instru- mentalisierung des weiblichen Körpers als Rohstoff für medizinische Therapi- en ist nicht akzeptabel.

DÄ:Herr Taupitz, halten Sie den ho- hen Eizellverbrauch nicht für problema- tisch?

Taupitz:Doch, natürlich. Wir sagen des- halb, dass die Freiwilligkeit der Frauen si- chergestellt sein muss. Aber wie kann P O L I T I K

A

A2656 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 401. Oktober 2004

Dr. phil. Peter Radtke, München, vertritt im Ethikrat die Position A, die von der unantast- baren Würde des Embryos vom Beginn seiner Entstehung an ausgeht. Die Vertreter dieser Position plädieren daher für eine vorbehalt- lose Beibehaltung des Verbots des For- schungsklonens.

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man mit dem Argument, das Frau Kollek vorgestellt hat, noch die Transplantati- onsmedizin zulassen? Auch bei der Le- bendspende werden menschliche Körper als Ressource in Anspruch genommen.

Kollek: Das sind medizinisch riskante Eingriffe, und darum sind sie auch in hohem Maße problematisch. Eine in großem Umfang erforderliche Lebend- spende als Grundlage von Therapien gegen verbreitete Erkrankungen zu etablieren ist nicht vertretbar. Offen- sichtlich traue ich der Forschung viel mehr zu als Sie. Ich bin sicher, dass man Alternativmethoden entwickeln wird.

Radtke:Gehen wir davon aus, dass das therapeutische Klonen möglich wäre.

Es bestünde die Gefahr, dass sich nur die begüterten Menschen diese Mög- lichkeiten leisten können.

Taupitz: Das haben wir heute bei den Transplantationen auch als grundlegen- des Problem. Trotzdem kommt nie- mand auf die Idee zu sagen, wir schaffen die Lebendnierenspende oder die Le- bertransplantation ab, weil die Verfah- ren teuer sind oder die Möglichkeit der Unfreiwilligkeit und Bestechlichkeit besteht.

DÄ: Beim Eizellverbrauch für das therapeutische Klonen geht es aber um andere Quantitäten . . .

Taupitz: Es sind Eizellen in unter- schiedlichen Entwicklungsstadien vor- handen, die man weiter kultivieren könnte.

Kollek: Das ist technisch zumindest derzeit nicht möglich.Aus explantierten Ovarien können nur wenige reife Eizel- len gewonnen werden. Unreife Eizellen sind nicht in der Lage, die Entwicklung des frühen Embryos zu unterstützen.

Wenn es tatsächlich einmal möglich werden sollte, aus explantierten Ovari- en eine große Anzahl von reifen voll- wertigen Eizellen zu gewinnen, müssen die Argumente neu abgewogen werden.

Taupitz:Der Unterschied zwischen uns beiden ist – bezogen auf dieses Thema – die Skepsis, die bei Ihnen vorherrscht.

Bei mir gilt der Optimismus, das Warten auf Weiterentwicklungen in der Medi- zin und die Hoffnung, dass sich dort et- was tut.

Radtke:Das Problem ist doch, dass in den Medien genau auf diesen Optimis- mus, der im Augenblick nicht begründet

ist, gebaut wird. Dem Leser, dem Zu- schauer wird suggeriert, wir seien kurz vor dem Erreichen des therapeutischen Klonens.

DÄ:Sollte der deutsche Gesetzgeber seine Gesetze ändern beziehungsweise das Thema Klonen erneut im Deutschen Bundestag öffentlich diskutieren?

Taupitz: Das Embryonenschutzgesetz ist nicht so klar, wie immer wieder ge- dacht wird. Es verbietet zwar das Klo- nen von Embryonen, aber die Definiti- on des Embryos ist sehr unscharf. Bei

genauer Lesart erfasst das Embryonen- schutzgesetz das Klonen durch die Me- thode des Zellkerntransfers nicht.

DÄ:Man müsste also auch die Ent- stehungsvariante durch Kerntransfer aufnehmen?

Taupitz:Ja, das müsste im Gesetz klar- gestellt werden. Im Sinne der Position A mit einem deutlichen Verbot und im Sinne der Position B durch eine Erlaub- nis unter Vorbehalt einer Genehmi- gung.

Radtke: Die Vertreter von A haben dem Moratorium nur zugestimmt, weil wir die Richtung als richtig ansehen.

Wir akzeptieren keine zeitliche Begren- zung dieses Moratoriums. Insofern se-

hen wir keinen Grund, das Embryonen- schutzgesetz aufzuweichen.

DÄ:Von der strafrechtlichen Seite des Embryonenschutzgesetzes sind die Wis- senschaftler bereits jetzt betroffen. Ei- nige bezeichnen die jetzige Stellung- nahme des Nationalen Ethikrates als

„forschungsfeindlich“. Was sagen Sie diesen Forschern angesichts der Tatsa- che, dass kürzlich in Großbritannien Klonexperimente erlaubt worden sind?

Kollek:Man muss die forschungspoliti- sche und forschungsstrategische Rele- vanz des Klonens bedenken. Es gibt auf der ganzen Welt kaum eine Hand voll Gruppen, die das derzeit tun oder tun wollen. Es sind noch viele wissenschaft- liche Grundsatzfragen offen, die im Tierversuch oder in der Zellkultur ge- klärt werden können. Ich sehe kein For- schungshindernis.

Taupitz:Ich finde, es ist aus dem Blick- winkel der Forschungsfreiheit keine ak- zeptable Antwort zu sagen: „Ihr könnt über andere Dinge forschen.“ Dann könnte man auch Geisteswissenschaft- lern sagen: „Schreibt über andere Din- ge.“ Im Moment ist in Deutschland noch nicht der Punkt erreicht, wo wir dem Gesetzgeber empfehlen, das For- schungsklonen freizugeben. Die Zeit ist politisch noch nicht reif.

Kollek: Sie ist wissenschaftlich noch nicht reif.

DÄ:Herr Radtke, glauben Sie, dass die Zeit jemals dafür reif sein kann?

Radtke:Wenn ich Realist bin, würde ich sagen, die Zeit arbeitet für die Wissen- schaftler. Nur das kann unsere Fraktion nicht davon abhalten, uns dagegenzustel- len.Was mir in der ganzen Diskussion ein wenig fehlt, ist die Frage des Kommerzes.

Wenn von der Freiheit der Forschung ge- sprochen wird, sollte man durchaus sa- gen, dass es auch ökonomische Gründe gibt, bestimmte Dinge zu forcieren.

Taupitz: Das besagt aber gleichzeitig, dass bestimmte Leute denken, dass sie später damit Geld verdienen können.

Und dies können sie mit dem Klonen nur, wenn Therapieansätze in die Praxis umgesetzt werden. Das ist eigentlich ein Argument, das alle hoffnungsfroh stim- men sollte.

DÄ-Interview: Dr. med. Eva A. Richter-Kuhl- mann, Gisela Klinkhammer, Heinz Stüwe P O L I T I K

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A2658 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 401. Oktober 2004

Prof. Dr. iur. Jochen Taupitz, Mannheim, hält als Vertreter der Position B die Verwendung von durch Klonen hergestellten Embryonen im Rahmen der Grundlagenforschung mit therapeutischer Zielsetzung für prinzipiell vertretbar.

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