Josef Niederberger, Schinhaltenstr. 16, 6370 Oberdorf
Tel. 041 610 42 60 Natel 079 36 38 147 E-Mail josef.niederberger@bluewin.ch16.11.2005
Redaktion Neue Nidwaldner Zeitung, Stans
Bericht gemäss Besprechung Vorschläge für Titelzeile:
Feuerbrand
Den Wirtspflanzen geht's an den Kragen
Verschiedene Faktoren begünstigen Verbreitung Feuerbrand-Wirtspflanzen sollen gerodet werden
Während Jahren galt die Sorge im Obstbau der Pilzkrankheit Gitterrost. Nun bedroht die anzeigepflichtige Bakterienkrankheit Feuerbrand Obstanlagen und Hochstammbäume.
Die Feuerbrandkarte 2005 zeigt, dass die Verbreitung von der Ostschweiz Richtung Zentralschweiz am stärksten ist. Im Tessin und in der Westschweiz dagegen weist die Karte durchwegs weisse Flächen auf. Man nimmt an, dass die Krankheit von Luzern her auf Nidwalden übergegriffen hat. Als Ursache für die Infektion kommen auch Vogelzug und Bienenflug in Frage. Feuchtigkeit und Wärme begünstigen die Verbreitung. In Nid- walden forderten 13 Schadenfälle im Jahr 2005 (Obbürgen 5, Ennetbürgen 6, Hergiswil 1, Oberdorf 1) die Sanierung der Feuerbrandherde. Feuerbrandbefallenes Pflanzenma- terial musste entsorgt (verbrannt) werden.
Bekämpfungsmassnahmen.
Feuerbrand bedroht Apfel-, Birnen- und Quittenbäume. Symptomatisch sind dabei ein- zelne abgedorrte, braunschwarze Blütenbüschel. Die angrenzenden Blätter verfärben sich oft braunschwarz und werden ledrig. Ähnliche Schadenbilder verursacht die Pilz- krankheit Monilia, wobei hier das Blatt spröde wird.
An einer Informationsveranstaltung stellte die kantonale Pflanzenschutzstelle das Kon- zept zur Verhinderung der Ausbreitung des Feuerbrandes in Nidwalden den Gartenbau- Fachleuten, Baumwärtern und Feuerbrandkontrolleuren vor. Die eingesetzte Arbeits- gruppe hat die Arbeitsschritte aufgelistet. Rainer Dipper vom Amt für Landwirtschaft stellte dazu fest: «Mit der bereits früher erfolgten Inventarisierung der hochanfälligen Wirtspflanzen besteht eine solide Basis für die Befallskontrolle.» Und Markus Bünter von der agroscope (Forschungsanstalt Wädenswil), ein gebürtiger Nidwaldner und mit der Thematik bestens vertraut, vermittelte Tipps für die Praxis. Eher beruhigend wirkte sein Hinweis: «Im Winter ist das Feuerbrandbakterium inaktiv.» Weiter führte er aus: «In den Befallsgebieten ist von den Wanderimkern das Bienenverstellverbot zu beachten.
Dieses gilt in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni für Höhenlagen bis 1200 Meter.» Für die Probeentnahme bei Feuerbrandverdacht ist eine spezielle Ausrüstung erforderlich. We- gen der Schleimabsonderung des Bakteriums sind dabei Hygienemassnahmen zu tref- fen, um die Verbreitung über Baumschere, Säge oder Leiter zu verhindern. Der Gas- brenner fürs Abflammen ist Begleiter der Kontrolleure. iInformationen zum Thema sind unter www.feuerbrand.ch abrufbar.
Nachdem die hochanfälligen Wirtspflanzen im Kanton bereits inventarisiert sind, gilt es nun, die Rodung dieser Sträucher und Bäume umzusetzen. Dazu braucht es den guten Willen und das Verständnis der Gartenbesitzer.
Josef Niederberger
Fotos: Feuerbrand-Schadenbild
Feuerbrand im Hausgarten?
Feuerbrand ist eine gefährliche, meldepflichtige Pflanzenkrankheit, die durch Bakte- rien verursacht wird. Grosse wirtschaftliche Schäden können in Obstanlagen, Baumschulen und Hochstammobstgärten entstehen. Wild- und Ziergehölze tragen als Infektionsquellen wesentlich zur Ausbreitung der Krankheit bei. Seit 1. Mai 2002 besteht gemäss Verordnung des Bundes ein Verbot, das Produktion und Inver- kehrbringen der Lorbeermispel und der Glanzmispel verbietet. Dieses Verbot wurde in einzelnen Kantonen auf alle Feuerbrand-Wirtspflanzen ausgeweitet. Zu dieser Gruppe gehört auch die selten gewordene Mispel (genannt «Näspli»), deren Ver- mehrung in Nidwalden inoffiziell projektiert ist.