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Archiv "Börsebius zu Steuersündern: Durch die Lappen" (12.12.1997)

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W

as war die Welt früher einfach. Steuerfahn- der rückten bloß dann aus, wenn abgelegte Geliebte oder rachsüchtige Ehefrauen aus dem Näh- kästchen plauderten oder Betriebsprüfer in verstaub- ten Ordnern irgendwelche Schummeleien entdeckten.

Heute könnte leicht der Ein- druck erweckt werden, es gebe so eine Art Fahnder- Bundesliga – so eifrig sind die Herren bei der Durchsu- chung von Banken jeder Couleur bei der Sache.

Und immer wieder gab es Erfolgsmeldungen en masse.

Zu Tausenden sollen die in- kriminierten Geldhäuser rat- suchenden Steuerpflichtigen geholfen haben, ihre Schäf- lein ins trockene Luxemburg zu bringen, speziell seit der Einführung der Zinsab- schlagsteuer und sowieso zu den Zeiten, als Festgelder

dicke über acht Prozent Zin- sen brachten.

Gleichwohl sieht die Zwi- schenbilanz für Waigels Steu- erpolizei eher mager aus. Seit rund vier Jahren jagen deut- sche Staatsanwälte Anleger, die ihr Geld am Fiskus vorbei nach Helvetien oder Luxem- burg schleusten. In der Tat gab es bislang keine 2 000 echten Ermittlungsverfah- ren, und die Zahl derjenigen, die bereits abgeurteilt wur- den, läßt sich an einer Hand abzählen. Das ist, verglichen mit den zigtausenden Spa- rern, die mit jeder Banken- Durchsuchung immer noch mehr bibbern, eine ziemlich geringe Zahl.

Den Steuersündern der ersten Stunde „droht“ jetzt sogar die Gnade der frühen Tat, will heißen, ihre Verfeh- lungen könnten so allmählich der Verjährung anheimfallen, sehr zum Mißfallen der ermit- telnden Staatsanwälte übri- gens, aber wir leben ja gottlob auch in einem Rechtsstaat.

Steuerhinterziehung wird nur bestraft, solange sie nicht länger als fünf Jahre zurück- liegt. Doch wann beginnt die Verjährungsfrist? Sie beginnt exakt mit dem Tag, an dem Ihr Finanzamt den Steuerbe- scheid erlassen hat, egal ob er eigentlich zu niedrig angesetzt war oder nicht. Die Fünf- jahresfrist beginnt für jede

Steuererklärung neu, selbst wenn sie jedesmal aus dem gleichen Grunde „falsch“ ist, also auch, wenn alljährlich Zinserträge vergessen wur- den.

Wer also wegen der Ein- führung der Zinsabschlagsteu- er im Jahre 1992 sein Geld nach Luxemburg transferierte und am 22. Dezember 1993 seinen Steuerbescheid für 1992 erhielt, ist am 23. Dezem- ber 1998 fein raus. Hinterzoge- ne Steuern aus Kapitalerträ- gen aus dem Jahr 1991 sind, so- weit ein Bescheid im Jahr 1992 erlassen wurde, bereits von der Verjährung abgedeckt.

Diese Wohltaten sind aber nur möglich, soweit die Ver- jährungsfrist nicht unterbro- chen war. Wenn die Behörden Ihnen mitteilen, ein Steuer- strafverfahren sei gegen Sie eröffnet, ist es bereits Essig.

Dann hilft nur noch Reue zei- gen und zahlen. Börsebius

[40] Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 50, 12. Dezember 1997

S C H L U S S P U N K T

Post Scriptum

V

or langer, langer Zeit, als Dr. Abtahi noch nicht die Pfründe eines Chefarztes der Unfallchir- urgie innehatte, studierte er zusammen mit dem Chroni- sten in Erlangen an jener Fakultät, deren Anatom gern die Intelligenz unter anderem aus der Relation von Hirn- zu Körperge- wicht herleitete.

Wenn ich mich recht erinnere, war dabei ganz oben der Del- phin, dann kam irgendwann der Elefant, gefolgt von (Menschen-) Mann, Maul- wurf, (Men- schen-)Frau und so weiter, in die- ser Reihenfolge.

So gerüstet be- gannen wir also unser ärztliches

Dasein. Doch bekanntlich besteht das Leben eines Medizinstudenten nicht nur

aus dem Auswendiglernen der Handwurzelknochen („Ein Fischer fuhr beim

Mondenschein . . .“) und anatomischen Ableitungen der Intelligenz; für die

kargen Mußestunden ha- ben die Götter das Schach- spiel erfunden.

Modjtaba Abtahi war in Erlangens Mensa we- gen seiner Blitzschachkün- ste gefürchtet, wobei sei- ne größte Herausforderung dort ein Student der Ju- risprudenz namens Bösel war. Unzählige „Weltmei- sterschaften“ über jeweils 24 Partien trugen die beiden miteinander aus, oft fortge- setzt bis zum Morgengrauen in der Bude Modjtabas, was die frisch angetraute Frau unseres Jurastudenten nicht so recht goutierte.

Die Relation von Hirn- zu Körpergewicht begün- stigte meist Modjtaba, doch leider wurden die damali-

gen Perlen der Schachkunst nicht mitnotiert und sind wohl für immer in den Katakomben des Verges- sens begraben. Gott sei Dank nicht so das glanzvol- le Ende einer Blitzpartie bei der letzten Schachmei- sterschaft für Ärztinnen und Ärzte, obwohl zugege- benermaßen die Rolle des Opfers mit einem Juristen adäquater besetzt gewesen wäre.

Mit welchem kombina- torischen Schlag gewann Dr. Abtahi als Schwarzer am Zug?

Lösung:

Erlanger Anatomie

DR. MED. HELMUT PFLEGER

Börsebius zu Steuersündern

Durch die Lappen

Wer Dr . Abtahi und seine

die Partien begleitenden und

befruchtenden Kommentare kennt, wird mit der Lösung kein Problem haben: „Man muß im- mer gleich die Dame opfern, da darf man keine Hemmungen haben.“ Genau, also der Ein- schlag beim weißen König:

1..

..

Dxh2+! Auf die erzwunge-

ne Annahme mit 2.Kxh2 setzte

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