KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG
Diabetes-Vereinbarung
Zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung K. d. ö. R., Köln, ei- nerseits und dem Verband der Angestellten Krankenkassen e. V., Sieg- burg, sowie dem AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg, andererseits wird auf der Grundlage von Nr. 7 des Vertrages über die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen vom 1. April 1990 folgende Ver- einbarung geschlossen:
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT BEKANNTMACHUNGEN
§ 1 Allgemeines
Die Vereinbarung dient dem Zweck, die programmierte ärztliche Schulung und Betreuung in Gruppen für Ersatzkassenversicherte mit Diabe- tes mellitus Typ II in die vertragsärztli- che Versorgung einzuführen.
§ 2
Anforderung an die verwendeten Schulungsprogramme (1) Es können nur solche Schu- lungsprogramme verwendet werden, die sich nach einer ausreichenden Er- probung aufgrund einer wissenschaftli- chen Evaluation als effektiv erwiesen haben.
(2) Voraussetzung für die Anwen- dung eines Schulungsprogramms nach dieser Vereinbarung ist eine nach Prü- fung auf der Grundlage der genannten Kriterien erfolgte Anerkennung durch das Zentralinstitut für die kassenärztli- che Versorgung (Zi).
(3) Die Vorgaben für den Inhalt der Schulungsprogramme ergeben sich aus der Anlage 1 zu dieser Vereinba- rung.
§3
Qualifikation der teilnehmenden Vertragsärzte
(1) Ein nach § 2 Abs. 2 anerkanntes Schulungsprogramm hat in den geeig- neten Fällen auch Anforderungen an die erforderliche Qualifikation der durchführenden Vertragsärzte und ge- gebenenfalls des von ihm beauftragten Praxispersonals zu enthalten.
(2) Die für den Erwerb der Qualifi- kation nach Abs. 1 maßgeblichen Vor- aussetzungen ergeben sich aus der An- lage 2 zu dieser Vereinbarung.
(3) Die Organisation der Unter- richtung der Ärzte und des Praxisper- sonals entsprechend den in der Anlage 2 genannten Vorgaben übernimmt das
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in Abstimmung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder. Die Auswahl der für die Unterrichtung der Ärzte und gegebe- nenfalls des Praxispersonals geeigneten Fachleute obliegt dem Zentralinstitut.
Die erforderliche Qualifikation der Ärzte und gegebenenfalls des Praxis- personals kann nur in solchen Kursen erworben werden, deren Leiter vom Zentralinstitut ausgewählt worden sind.
(4) Maßnahmen nach dieser Ver- einbarung können nur von solchen Vertragsärzten durchgeführt und abge- rechnet werden, welche die nach dem jeweiligen Programm erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen erfül- len. Die Erfüllung der Voraussetzun- gen ist der Kassenärztlichen Vereini- gung nachzuweisen. Die Kassenärztli- che Vereinigung teilt dem VdAK/
AEV-Ortsausschuß diejenigen Ärzte mit, welche die Voraussetzungen erfül- len.
§ 4
Vergütung der programmierten ärztlichen Gruppenbehandlung (1) Für die programmierte ärztli- che Gruppenbehandlung von Ersatz- kassenversicherten mit Typ-Il-Dia- betes ist je Teilnehmer und Sitzung fol- gende Nr. 15 berechnungsfähig:
„15 Programmierte ärztliche Schu- lung und Betreuung von Typ-Il-Diabe- tikern in Gruppen in der Praxis des be- handelnden Arztes bei einer Teilneh- merzahl von 4 bis 10 Personen, je Teil- nehmer und Sitzung 15 DM*)
Die Abrechnung der Nr. 15 bedarf der Genehmigung durch die Kassen- ärztliche Vereinigung."
*) Bei Behandlung von Typ-H-Diabeti- kern aus dem Vertragsgebiet Ost beträgt die Vergütung für die Leistung nach § 4 Abs. 1 ab dem 1. Juli 1991 zunächst 9 DM.
(2) Mit der Abrechnung der Nr. 15 bestätigt der Vertragsarzt, daß er die programmierte ärztliche Schulung und Betreuung des Typ-II-Diabetikers nach dem vom Zentralinstitut anerkannten Schulungsprogramm durchgeführt und die im Programm empfohlene Sit- zungszahl beachtet hat.
(3) Die Kosten für beim Patienten verbleibendes, zwischen den Vertrags- partnern abgestimmtes Schulungsma- terial werden von den Ersatzkassen ge- tragen. Die Abrechnung dieser Kosten erfolgt über den Abrechnungsschein (Krankenschein oder Überweisungs- schein).
§5
Inkrafttreten und Kündigung Die Vereinbarung tritt am 1. Juli 1991 in Kraft. Sie kann von jedem der Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalender- halbjahres gekündigt werden.
Anlage 1
Anforderungen an die inhaltliche Gestaltung von Programmen zur Schulung von Typ-Il-Diabetikern
1. Das Schulungsprogramm für Typ-Il-Diabetiker umfaßt vier Unter- richtseinheiten. Der Abstand zwischen den einzelnen Unterrichtseinheiten sollte 2 Wochen nicht überschreiten.
2. Für den Inhalt der einzelnen Un- terrichtseinheiten gelten folgende Empfehlungen:
2.1 1. Unterrichtseinheit
Verständnis für Diabetes, Blutzuk- ker, die Beschwerden und Langzeitfol- gen durch zu hohen Blutzucker, bis hin zur eigenen Stoffwechselkontrolle durch den Patienten (Urinzuckermes- sung: Methode, Zeitpunkt und Häufig- keit; Blutzuckermessung: Methodik und Indikation)
2.2 2. Unterrichtseinheit
Kennenlernen der Methode zur Blutzuckersenkung:
a) richtige Ernährung
b) sachgemäße Anwendung von blutzuckersenkenden Tabletten und von Insulin
c) regelmäßige körperliche Bewe- gung
Besonderen Raum müssen hier die Reduktionskost für übergewichtige Pa- tienten, die Kost bei schlanken und schlank gewordenen Typ-II-Diabeti- kern und spezielle Probleme der Dia-
Dt. Ärztebl. 88, Heft 17, 25. April 1991 (73) A-1499
beteskost bei Sulfonylharnstoffbehand- lung sowie bei Insulinbehandlung ein- nehmen. Außerdem müssen die Sym- ptomatik und Prävention von Hypo- glykämien ausführlich gelehrt werden.
2.3 3. Unterrichtseinheit
Vermeidung von Komplikationen an den Füßen einschließlich richtiger Fußpflege.
2.4 4. Unterrichtseinheit
Erkennen von weiteren Risiken, Vermeidung von sonstigen mikro- und makrovaskulären Komplikationen, Durchführung von diesbezüglichen re- gelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, Anleitung zur körperlichen Bewegung.
3. Die Teilnahme der Patienten am Unterricht soll dokumentiert werden.
Anlage 2
Voraussetzungen für den Qualitika- tionserwerb zur Durchführung der programmierten Schulung und Be- treuung von Typ-li-Diabetikern
Zur Sicherstellung einer sachgemä- ßen Vorbereitung von Ärzten und Pra- xispersonal auf die Durchführung der Diabetiker-Schulung ist die Beteiligung an Seminarveranstaltungen erforder- lich, die sich auf folgende Inhalte be- ziehen sollen:
1. Allgemeiner Hintergrund und Effektivität von Diabetikerschulungen (Arzte und Praxispersonal)
2. Erarbeiten und Diskussion der vier Unterrichtseinheiten (Ärzte und Praxispersonal)
3. Lehrverhaltenstraining und Päd- agogik der Diabetikerschulung (Praxis- personal)
4. Allgemeine Wiederholung sowie allgemeine medizii}ische und pädagogi- sche Diskussion (Arzte und Praxisper- sonal)
Für die Erarbeitung der in den Punkten 1 und 2 genannten Inhalte ist eine ganztägige Veranstaltung notwen- dig (zum Beispiel Samstag). Das Lehrverhaltenstraining und die Unter- richtung des Praxispersonals in der Pädagogik der Diabetikerschulung (Punkt 3) soll sich nach Möglichkeit auf 3 Halbtage erstrecken (zum Bei- spiel Dienstag ganztägig und Mitt- wochnachmittag). Für die .. allgemeine Abschlußdiskussion mit Arzten und Praxispersonal (Punkt 4) bietet sich ein Zeitpunkt unmittelbar im Anschluß an die Schulung des Praxispersonals ent- sprechend Punkt 3 an (zum Beispiel später Mittwochnachmittag). D
Kassenarztsitze
Niedersachsen
Von der Kassenärztlichen Vereini- gung Niedersachsen wird folgender Kassenarztsitz als vordringlich zu be- setzen ausgeschrieben:
Wolfsburg, Nervenarzt. In der Großstadt Wolfsburg (Einzugsgebiet etwa 170 000 Einwohner) ist die Nie- derlassung eines Nervenarztes, mög- lichst mit den Zusatzbezeichnungen Psychotherapie und Psychoanalyse, dringend erforderlich geworden. Die Praxis eines plötzlich verstorbenen Nervenarztes kann übernommen wer- den.
..,.. Dem zugelassenen Bewerber wird gemäß § 5 I der Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung Nieder- sachsens für Maßnahmen zur Sicher- stellung der kassenärztlichen Versor-
gung eine Umsatzgarantie in Höhe von je 30 000 DM im Vierteljahr bis zu ei- nem Jahr ( 4 Quartale) gewährt.
Nähere Auskünfte erteilt die Kas- senärztliche Vereinigung Niedersach- sens, Bezirksstelle Braunschweig, An der Petrikirche 1. W-3300 Braun- schweig, Pstfach 25 27, Telefon (05 31)
4 40 36. D
Westfalen-Lippe
Von der Kassenärztlichen Vereini- gung Westfalen-Lippe wird folgender
Ka~~enarztsitz ausgeschrieben.
Arzte für Haut-
und Geschlechtskrankheiten Bad Laasphe
Bochum-Wattenscheid Gladbeck
Herne-Eickel
Nähere Auskünfte erteilt die Lan- desstelle der KV Westfalen-Lippe, W-4600 Dortmund 1, Westfalendamm 45, Telefon (02 31) 4 10 70. D
BUNDESÄRZTEKAMMER
Themen des 16. Interdisziplinären Fo111ß1S der Bundesärztekammer
"Fortschritt und Fortbildung in der Medizin", Köln, im Matemushaus, vom 15. bis zum 18. Januar 1992
C> Mittwoch, 15. Januar 1992, 14.00
Uhr
Eröffnung und Eröffnungsreferat:
"Fortschritte auf dem Gebiet der Re- produktionsmedizin"
Referent: Prof. Dr. Hermann Hepp, München
C> Mittwoch, 15. Januar 1992, 15.00
bis 18.15 Uhr
Thema 1: "Stellenwert der Tumor- marker"
Moderator: Prof. Dr. Wolfgang WB- manns, München
C> Donnerstag, 16. Januar 1992,
9.00 bis 13.00 Uhr
Thema II: "Chronische Leberer- krankungen und ihre Komplikationen - eine interdisziplinäre Aufgabe"
Moderator: Prof. Dr. Egmont Wild- hirt, Kassel
C> Donnerstag, 16. Januar 1992,
15.00 bis 18.15 Uhr
Thema 111: "Störungen des Wasser- und Elektrolythaushalts (einschließ- lich Bedeutung der Spurenelemente)"
Moderator: Prof. Dr. Walter Sie- genthaler, Zürich
C> Freitag, 17. Januar 1992,9.00 bis
13.00 Uhr
Thema IV: "Die praktische Bedeu- tung der medizinischen Genetik"
Moderator: Prof. Dr. Kar! Sperling, Berlin
C> Freitag, 17. Januar 1992, 15.00
bis 18.15 Uhr
Thema V: "Möglichkeiten und Grenzen endoskopischer Operationen"
Moderator: Prof. Dr. Hans Wilhelm Schreiber, Harnburg
C> Samstag, 18. Januar 1992, 9.00
bis 12.30 Uhr
Thema VI: ,,Arzneitherapie"
Moderator: Prof. Dr. Fritz Scheler, Göttingen
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Weitere Auskünfte:Kongreßbüro der Bundesärztekam- mer. Postfach 41 02 20, W-5000 Köln 41, Tel. 02 21/4 00 42 22
A-1500 (74) Dt. Ärztebl. 88, Heft 17, 25. April 1991