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Archiv "Infarktmortalität sinkt, aber regional unterschiedlich" (25.01.2013)

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A 112 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 4

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25. Januar 2013 Der Trend der letzten Jahre setzt sich fort:

Immer weniger Deutsche sterben an einem Herzinfarkt. Zwischen den Jahren 2000 und 2010 sank die Sterbeziffer um mehr als 15 Prozent bei den Männern und mehr als 18 Prozent bei den Frauen. Wie wahrschein- lich das Überleben nach einem Infarkt ist, ist jedoch regional unterschiedlich. Dies geht aus dem aktuellen Herzbericht hervor, der die kar- diologische und herzchirurgische Versorgung in Deutschland für die Jahre 2010/2011 sek- torenübergreifend analysiert. Erstmals stellte ihn die Deutsche Herzstiftung gemeinsam mit den Vorständen der deutschen Fachge- sellschaften für Kardiologie, für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie sowie für Kinder - kardio logie vor.

Dem Herzbericht zufolge sind die niedrigs- ten Infarktmortalitäten in Hamburg (53 Tote pro

100 000 Infarkte) und Berlin (56 pro 100 000) zu verzeichnen; die höchsten in Sachsen-An- halt (111 pro 100 000) und Brandenburg (101 pro 100 000). Immer noch gibt es offensicht- lich ein Gefälle zwischen alten und neuen Bun- desländern. Die genauen Ursachen für die re- gionalen Unterschiede konnte Prof. Dr. med.

Thomas Meinertz, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung, nicht benennen.

Für wahrscheinlich hält die Herzstiftung je- doch eine regionale Unterversorgung der Pa- tienten, ein weniger effektives Notarztsystem, eine längere Prähospitalzeit sowie einen niedri geren Informationsstand der Bevölkerung aufgrund ungünstiger sozioökonomischer Be- dingungen. Positiv ist allerdings auch bei den regionalen Unterschieden der Trend: Im Ver- gleich zu den Vorjahren sind die Differenzen zwischen Ost und West rückläufig.

Gleichzeitig stieg jedoch für andere kardiale Erkrankungen, wie Herzklappenkrankheiten, Herz rhythmusstörungen und Herzinsuffizienz, deutschlandweit von 1995 bis 2010 die statio- näre Morbi ditäts ziffer. Als Gründe dafür vermu- ten die Experten, dass zum einen Ärzte mittler- weile mehr auf diese Krankheiten achten und zum anderen moderne Therapien das Leben der Patienten verlängerten.

Mit dem mittlerweile 24. Deutschen Herz- bericht führen die Herzstiftung und die Fach- gesellschaften die mehr als 20-jährige Arbeit von Ernst Bruckenberger fort, der sich zum Ziel gesetzt hatte, Prävention, Diagnostik und The- rapie von Herzkrankheiten und angeborenen Herzfehlern zu verbessern und Versorgungsde- fizite zu erkennen. Der Bericht soll als Grundla- ge für gesundheitspolitische Entscheidungen dienen. Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann

INFARKTMORTALITÄT SINKT, ABER REGIONAL UNTERSCHIEDLICH

Die Bundesregierung möch- te die Ausbildungen in der Gesundheits- und Kranken - pflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege in ei- nem Berufsgesetz zusam- menführen. Das berichtet sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD- Fraktion. Das neue Pflege- berufegesetz werde auch einheitliche Zugangsvoraus- setzungen für die Ausbil- dung festlegen. Als Grund- lage diene ein Eckpunkte - papier der Bund-Länder-Ar- beitsgruppe Weiterentwick- lung der Pflegeberufe.

Laut ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage sollen auch weiterhin Schüler mit mittle- rem Bildungsabschluss eine Pflege- ausbildung beginnen können. Bei einer Anhebung der Zugangsvor - aussetzungen zur Krankenpflege- ausbildung von zehn auf zwölf Jah- re allgemeine Schulbildung würde etwa der Hälfte aller heutigen Aus- zubildenden diese Ausbildung nicht mehr offenstehen, gibt die Bundes- PFLEGEAUSBILDUNG

Bundesregierung plant neues Berufsgesetz

regierung zu bedenken. In den EU- Mitgliedstaaten, in denen für den Zugang zur Krankenpflegeausbil- dung eine zwölfjährige allgemeine Schulbildung vorausgesetzt werde, sei das Ausbildungsniveau nicht er- kennbar höher als in Deutschland.

In den vergangenen Wochen und Monaten hatten Pflegeverbände wie-

derholt gefordert, nur Abiturienten oder Bewerber mit vergleichbarem Abschluss für eine Pflegeausbil- dung zuzulassen. Ende Januar wird der Binnenmarkt-Ausschuss des EU-Parlaments über eine EU-Richt- linie abschließend beraten, die auch die Pflegeausbildung einheitlich re-

geln soll. hil

Nach den Plänen der EU soll eine Pflegeausbildung nur noch nach zwölfjähriger Schul- bildung möglich

sein.

Foto: Your Photo Today

Das von der Regierung geplante eingeschränkte Verbot der Sterbe- hilfe wird nun doch nicht am 31. Ja- nuar beschlossen. Der umstrittene Entwurf eines Gesetzes zur Suizid- beihilfe von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenber- ger (FDP) scheiterte vorerst am Widerstand der Union.

Der Gesetzentwurf sah zwar ein Verbot der„gewerbsmäßigen“, also der kommerziellen Sterbehilfe vor, aber nicht der „organisierten“ Ster- behilfe. Sterbehilfeorganisationen hätten somit weiterhin ihre Dienste anbieten können. Mit ihm habe die STERBEHILFE

Gesetz liegt vorerst auf Eis

Ministerin Inhalte des Koalitions- vertrages umgesetzt. Es handele sich nicht um einen vollständig neu erarbeiteten Entwurf, betonte eine Sprecherin des Bundesjustizminis- teriums gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.

Auch das Kabinett hatte den Ge- setzentwurf bereits beschlossen. Zu- dem beriet ihn der Deutsche Bundes- tag bereits in erster Lesung, allerdings nur virtuell, das heißt, Reden wurden lediglich zu Protokoll gegeben. Kriti- ker des Entwurfs stellten dann auf dem CDU-Parteitag einen Antrag gegen das geplante Gesetz. ER

A K T U E L L

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