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Aktenstück Nr. 20 H

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Academic year: 2022

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AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 20 H

S c h r e i b e n

des Landeskirchenamtes

betr. Entwurf des doppischen Haushaltsplanes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

Hannover, 24. Oktober 2012

Als Anlage übersenden wir der 24. Landessynode den Entwurf des doppischen Haushalts- planes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers für die Haushaltsjahre 2013 und 2014.

Der Entwurf ist gemäß Artikel 76 Absatz 1 der Kirchenverfassung nach Beratung mit dem Landessynodalausschuss aufgestellt worden.

Der Finanzausschuss der 24. Landessynode hat den Entwurf gemäß § 43 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Landessynode bereits beraten.

Wir bitten, gemäß Artikel 76 Absatz 1 der Kirchenverfassung, den Haushaltsbeschluss in der vorgelegten Form zu fassen.

Der vorgelegte Planentwurf berücksichtigt die Beschlüsse der Aktenstückreihe Nr. 98 der 23. Landessynode und ist entsprechend unter Beachtung der durchschnittlichen Kürzung um 1,5 % je Haushaltsjahr (Minderung im Durchschnitt 15 % im Haushaltszeitraum 2011 bis 2020) aufgestellt worden.

Die Veranschlagung der Kirchensteuereinnahmen erfolgt erstmalig unter Berücksichti- gung der durch die staatliche Finanzverwaltung vorab einbehaltenen Verwaltungskosten- umlage von 4 % des Kirchensteueraufkommens. Das führt zu einer Erhöhung der Ertrags- und Aufwandsseite um jeweils rd. 18,8 Mio. Euro je Haushaltsjahr.

Bei der Berechnung der Kirchensteuer wurde auf der Basis des erwarteten Ist- Ergebnisses 2012 je Jahr eine Steigerung um 2 % bei gleichzeitiger Minderung des Kir-

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AKTENSTÜCK NR. 20 H SEITE 2 chensteuerertrages um 1,5 % aufgrund des Kirchenmitgliederschwundes – also von einer Erhöhung um 0,5 % – ausgegangen.

Erstmalig veranschlagt sind die Mittel für den Strukturanpassungsfonds I in Höhe von insgesamt 7,4 Mio. Euro für die Haushaltsjahre 2013 bis 2016 sowie weitere 3,6 Mio.

Euro für den Strukturanpassungsfonds II (Teilergebnishaushalt Titel 92201).

Die Gegenüberstellung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen unter Berücksichti- gung des Finanzergebnisses ergibt einen ausgeglichenen Haushalt 2013/2014. Dies macht deutlich, dass der eingeschlagene Konsolidierungskurs die angestrebten Ziele erreicht.

Weitere Erläuterungen zum Haushalt werden im Rahmen der Einbringung durch das Landeskirchenamt gegeben.

Das Landeskirchenamt Guntau

Anlage

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