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Aktenstück Nr. 20

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Academic year: 2022

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AKTENSTÜCKE DER 25. LANDESSYNODE NR. 20

S c h r e i b e n

des Landeskirchenamtes

betr. Entwurf des doppischen Haushaltsplanes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

Hannover, 23. Oktober 2014

Als Anlage übersenden wir der 25. Landessynode den Entwurf des doppischen Haushalts- planes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers für die Haushaltsjahre 2015 und 2016.

Der Entwurf ist gemäß Artikel 76 Absatz 1 der Kirchenverfassung nach Beratung mit dem Landessynodalausschuss aufgestellt worden.

Der Finanzausschuss der 25. Landessynode hat den Entwurf gemäß § 42 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Landessynode bereits beraten.

Wir bitten, gemäß Artikel 76 Absatz 1 der Kirchenverfassung, den Haushaltsbeschluss in der vorgelegten Form zu fassen.

Der vorgelegte Planentwurf weist ordentliche Erträge von 575 475 000 Euro im Jahr 2015 und 578 558 000 Euro im Jahr 2016 aus. Ihnen stehen ordentliche Aufwendungen von 544 063 000 Euro und 544 108 000 Euro gegenüber.

Unter Berücksichtigung der Finanzerträge, der Rücklagenbewirtschaftung und eines zweckgebundenen Haushaltsübertrages in die Jahre 2017 und 2018 ergibt sich ein aus- geglichener Haushaltsplan.

Bei der Berechnung der Kirchensteuer wurde auf der Basis des erwarteten Ist- Ergebnisses 2014 je Jahr eine Steigerung um 2 % bei gleichzeitiger Minderung des Kir- chensteuerertrages um 1,5 % aufgrund der Entwicklung der Kirchenglieder zugrunde gelegt.

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AKTENSTÜCK NR. 20 SEITE 2 Für den übergemeindlichen Bereich wurden die Einsparvorgaben der Aktenstückreihe Nr. 98 der 23. Landessynode ausgesetzt. Bei der Gesamtzuweisung wurde die durch- schnittliche Minderung von 0,7 % je Haushaltsjahr (vgl. Aktenstück Nr. 52 E der 24. Lan- dessynode) berücksichtigt.

Die Mittel des Strukturanpassungsfonds I und II wurden bereits im Haushaltsplan 2013/2014 in voller Höhe veranschlagt, sodass im Haushaltszeitraum 2015/2016 keine weiteren Mittel zu veranschlagen waren.

Zur Absicherung des nächsten Planungszeitraums, für den eine sechsjährige Dauer und vier Jahre ohne Minderungen angedacht sind, wurden vorsorglich Zuführungen an die Risikorücklage für die Jahre 2017 bis 2022 von 20 Mio. Euro je Haushaltsjahr veran- schlagt.

Weitere Erläuterungen zum Haushalt werden im Rahmen der Einbringung durch das Landeskirchenamt gegeben.

Das Landeskirchenamt Dr. Springer

Anlage

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