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Rundverfügung G1 / 2014: Entschließung der Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zur aktuellen Flüchtlingsproblematik

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Rundverfügung G 1/2014 (lt. Verteiler)

Entschließung der Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zur aktuellen Flüchtlingsproblematik

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landessynode hat sich während der XIII. Tagung am 28.11.2013 mit der aktuellen Situation von Flüchtlingen befasst und eine Entschließung zur aktuellen Flüchtlingsproblematik verabschiedet.

Auf Beschluss der Landessynode übersenden wir Ihnen daher als Anlage 1 das Aktenstück Nr. 136 der 24. Landessynode mit der Bitte um Kenntnis- nahme. Zu Ihrer weiteren Information haben wir als Anlage 2 ein Thesen- papier des Diakonischen Werks zur Neuausrichtung der Flüchtlingssozialar- beit in der Landeskirche beigefügt, das ebenfalls in den synodalen Gremien erörtert wurde.

Weiterhin hat die Landessynode einen Prüfauftrag für das Landeskirchen- amt beschlossen, ob zur Stärkung der Flüchtlingssozialarbeit weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Das Landeskirchenamt erarbeitet derzeit in Abstimmung mit dem Diakonischen Werk in Niedersachsen e.V.

ein Konzept zur künftigen finanziellen Unterstützung der Flüchtlingssozial- arbeit durch die Landeskirche für den Haushalt 2015/2016.

Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass es schon im Haushaltsjahr 2014 möglich ist, Mittel für Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der Flüchtlingssozialarbeit zu beantragen. Dem Antrag ist eine Projektkonzepti- on beizufügen, aus der die Projektziele und die zur Umsetzung erforderli- chen Maßnahmen hervorgehen, ebenso ein Kosten- und Finanzierungsplan.

…/2

LandeskirchenamtPostfach 37 2630037 Hannover Dienstgebäude Rote Reihe 6

30169 Hannover Telefon 0511 1241-0 Telefax 0511 3604-117

www. landeskirche-hannover.de E-Mail landeskirchenamt@evlka.de

Auskunft Herr Siegmann/ Frau Brosch Durchwahl 0511 3604-381/ -382

E-Mail Arvid.Siegmann@diakonie- nds.de

Katja.Brosch@diakonie- nds.de

Datum 13. März 2014 Aktenzeichen 8638-3 / 51 R 368

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Darüber hinaus sind die Zuwachszahlen an Flüchtlingen in den letzten 12 Monaten in Ihrer Region anzugeben und darzulegen, mit welchen Zah- len für 2014 gerechnet wird. Ferner bitten wir Sie auch kurz darzulegen, welche Maßnahmen nach Ihrer Kenntnis von der Kommune und/ oder an- deren Wohlfahrtsverbänden/ Organisationen für die regionale Flüchtlings- sozialarbeit geplant sind oder bereits durchgeführt werden. Dieses ist er- forderlich, um die Veränderungen zu dokumentieren und die Notwendigkeit zur Förderung von besonderen regionalen Bedarfen darzulegen. Aus den Projektmitteln können keine Personalkosten für bereits beschäftigte Mitar- beiter und Mitarbeiterinnen refinanziert werden. Ein angemessener Eigen- anteil an den Gesamtkosten des Projekts wird erwartet. Es besteht kein Anspruch auf Förderung, das Diakonische Werk in Niedersachsen e.V. ent- scheidet im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushalts- und Kollek- tenmittel.

Anträge auf Projektförderung richten Sie bitte direkt an das Diakonische Werk in Niedersachsen e.V., z.H. Frau Brosch, Ebhardtstr. 3 A, 30159 Han- nover.

Als Fachberatung steht Ihnen im Diakonischen Werk Herr Wolfgang Reiter (Tel.: 0511/ 3604-268, E-Mail wolfgang.reiter@diakonie-nds.de) für inhalt- liche Fragen insbesondere zu einer ergänzenden Finanzierung aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln zur Verfügung.

Abschließend möchten wir Sie auf die vom Haus kirchlicher Dienste (Ar- beitsfeld Migration und Integration), Caritas Niedersachsen und dem Öku- menischen Netzwerk „Asyl in der Kirche“ in Niedersachsen geplante Veran- staltung „Flüchtlinge in den Gemeinden! Was können wir tun?“ hinweisen.

Die Veranstaltung findet

am 21. Juni 2014 von 10.00 bis 16.00 Uhr im Haus kirchlicher Dienste in Hannover

statt.

Ansprechpartner für weitere Informationen ist Herr Nolte im Haus kirchli- cher Dienste (nolte@kirchliche-dienste.de, Tel.: 0511/1241-689).

Anlagen

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Verteiler:

Kirchenvorstände und Kapellenvorstände,

Verbandsvertretungen der Gesamtverbände und Verbandsvorstände der Kirchengemeindeverbände durch die Kirchenkreisvorstände

(mit Abdrucken für diese, die Vorstände der Kirchenkreisverbände und die Kirchenkreisämter)

Vorsitzende der Kirchenkreistage Landessuperintendenturen

Diakonisches Werk in Niedersachsen e.V.

Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

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