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L556 Umstufung von Waghäusel-Kirrlach bis südlich Reilingen zur Kreisstraße

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Amt für Straßen

Az.: 22.12-650.044; 013.231-3607402

Sitzungsvorlage AUT/23/2017

L556 Umstufung von Waghäusel-Kirrlach bis südlich Reilingen zur Kreisstraße

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

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Ausschuss für Umwelt und Technik / Betriebsausschuss Abfallwirtschafts- betrieb

28.09.2017 öffentlich

1 Anlage Lageplan

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Technik

1. nimmt die vorgesehene Umstufung zur Kenntnis und 2. stimmt dem beabsichtigten Ablösebetrag zu.

I.Sachverhalt

Der Bund stuft in voraussichtlich drei Tranchen nicht mehr fernverkehrsrelevante Bun- desstraßen (z. B. autobahnparallele Bundesstraßen) zu Landesstraßen ab. In der ers- ten Tranche wurde in den Kreisgebieten des Landkreises Karlsruhe und dem Rhein- Neckar-Kreis zum 01.01.2016 die B36 zwischen der B35 bei Graben-Neudorf und der L723 bei Hockenheim zur L560 abgestuft.

Die parallel verlaufende L556 zwischen der L555 bei Waghäusel-Kirrlach und der L546, südlich von Reilingen, hat dadurch nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Landes- straße und soll daher gemäß § 6 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) zum 01.01.2018 zur Kreisstraße abgestuft werden.

Die neue Kreisstraße hat eine Länge von 3.422 m und soll die Bezeichnung K3587 er- halten (Lageplan).

Der Rhein-Neckar-Kreis wird ebenfalls zum 01.01.2018 in seinem Gebiet 2.111 m der L556 in seine Baulast übernehmen.

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Az.: 22.12 - 650.044; 013.231 - 3607402

Seite 2 Gemäß § 10 StrG hat der bisherige Träger der Straßenbaulast dem neuen Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass er die Straße in dem durch die Verkehrsbedeu- tung gebotenem Umfang ordnungsgemäß unterhalten hat. Die L556 ist in Teilabschnit- ten sanierungswürdig. Für diese Unterhaltungsrückstände hat uns das Land einen Be- trag von rd. 260.000 € angeboten. Eine Überprüfung hat die Angemessenheit des Be- trages bestätigt.

Zudem erhält der Landkreis Karlsruhe für die neue Kreisstraße künftig für die freie Strecke pro km 7.600 € und für die Ortsdurchfahrt pro km 9.500 € jährlich laufende Zu- weisungen nach § 25 Finanzausgleichsgesetz B-W.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Im Haushalt 2018 wird beim Produkt 5420 (Kreisstraßen) eine Einnahme in Höhe von 260.000 € veranschlagt. Die Mittel für den laufenden Betrieb werden durch die Mehr- einnahmen im Finanzausgleich abgedeckt. Im Durchschnitt werden für die Unterhaltung (Direkt- und Gemeinschaftsaufwand) pro Kilometer 5.900 € aufgewendet.

III. Zuständigkeit

Nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe ist der Ausschuss für Umwelt und Technik für das Aufgabengebiet „Straßenwesen“ zuständig.

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