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L555 Umstufung von der B35 bis zur L602 im Gebiet der Stadt Philippsburg zur Kreisstraße

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Amt für Straßen

Az.: 22.12-650.044; 013.231-4959801

Sitzungsvorlage AUT/28/2019

L555 Umstufung von der B35 bis zur L602 im Gebiet der Stadt Philippsburg zur Kreisstraße

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

3

Ausschuss für Umwelt und Technik / Betriebsausschuss Abfallwirtschafts- betrieb

17.10.2019 öffentlich

1 Anlage Lageplan

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Technik

1. nimmt die vorgesehene Umstufung zur Kenntnis und 2. stimmt dem beabsichtigten Ablösebetrag zu.

I.Sachverhalt

Der Bund stuft in voraussichtlich drei Tranchen nicht mehr fernverkehrsrelevante Bun- desstraßen (z. B. autobahnparallele Bundesstraßen) zu Landesstraßen ab. In der ers- ten Tranche wurde in den Kreisgebieten des Landkreises Karlsruhe und des Rhein- Neckar-Kreises zum 01.01.2016 die B36 zwischen der B35 bei Graben-Neudorf und der L723 bei Hockenheim zur L560 abgestuft. Dies hat auch Auswirkungen auf das Netz der Landesstraßen.

1. Umstufung der L555 auf dem Gebiet der Stadt Philippsburg

Die parallel verlaufende L555 zwischen der B35 bei Philippsburg-Rheinsheim und der L602 bei Philippsburg, hat durch die Umstufung der B36 nicht mehr die Verkehrsbedeu- tung einer Landesstraße und soll daher gemäß § 6 Straßengesetz für Baden- Württemberg (StrG B-W) zum 01.01.2020 zur Kreisstraße abgestuft werden.

Die neue Kreisstraße hat eine Länge von 7.010 m und soll die Bezeichnung K3588 er- halten (siehe beigefügter Lageplan).

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Az.: 22.12 - 650.044; 013.231 - 4959801

Seite 2 Gemäß § 10 StrG B-W hat der bisherige Träger der Straßenbaulast dem neuen Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass er die Straße in dem durch die Verkehrs- bedeutung gebotenem Umfang ordnungsgemäß unterhalten hat. Der Abschnitt zwi- schen der B35 und dem Ortsteil Rheinsheim einschließlich der Gießgrabenbrücke wur- de noch vom Land in diesem Jahr saniert. Die L555 ist in weiteren Teilabschnitten je- doch sanierungswürdig. Für diese Unterhaltungsrückstände hat uns das Land einen Betrag von rd. 305.000 € angeboten. Eine Überprüfung hat die Angemessenheit des Betrages bestätigt.

Zudem erhält der Landkreis Karlsruhe für die neue Kreisstraße künftig für die freie Strecke pro km 7.600 € und für die Ortsdurchfahrt pro km 9.500 € jährlich laufende Zu- weisungen nach § 25 Finanzausgleichsgesetz B-W.

2. Weitere Umstufungen

Die Umstufungen der L555 bei Philippsburg und der L556 bei Waghäusel-Kirrlach (wurde zum 01.01.2018 zur K3587 abgestuft) hängen eng mit der Abstufung der B36 zur L560 in diesem Raum zusammen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat uns mitgeteilt, dass auf dem Gebiet des Landkreises Karlsruhe derzeit keine weiteren Um- stufungskonzepte in Planung sind. Vielmehr erfolgt die Prüfung und gegebenenfalls die Abstufung anlassbezogen, wie im Falle der abgestuften B36.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Im Haushaltsplanentwurf 2020 wird beim Produkt 5420 (Kreisstraßen) eine Einnahme in Höhe von 305.000 € veranschlagt. Die Mittel für den laufenden Betrieb werden durch die Mehreinnahmen im Finanzausgleich abgedeckt. Im Durchschnitt werden für die Un- terhaltung (Direkt- und Gemeinschaftsaufwand) pro Kilometer 5.900 € aufgewendet.

III. Zuständigkeit

Nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe ist der Ausschuss für Umwelt und Technik für das Aufgabengebiet „Straßenwesen“ zuständig.

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