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I 159/2000 GEF 1. November 2000 44C
Interpellation
3399 Eberhart, Erlenbach (SVP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 01.09.2000
Kosten- und Qualitätsvergleich resp. Kontrollen bei der Medikamentenversorgung im Kanton Bern
Seit dem 1.1.1985 hat der Kanton Bern eine neue Regelung betreffend der Medikamentenversorgung, mit einer Übergangsfrist von zehn Jahren eingeführt. In der Zwischenzeit konnte sich auch die Bevölkerung (1994) zu diesem Entscheid äussern.
Da die politische Auseinandersetzung sehr emotionell und mit harten Bandagen geführt wurde, und das Gesundheitsgesetz aktuell überarbeitet wird, stellen sich für mich Fragen nach den finanziellen Folgen dieser Entscheide. (Da die Politik nicht nur Regelungen zu erlassen hat, sondern auch die Auswirkungen sorgfältig auswerten muss.)
1. Welche generellen Auswirkungen können nach bald 15 resp. 5 Jahren festgestellt werden?
2. Wie entwickeln sich die Medikamentenkosten im Kanton Bern im Vergleich zu andern Kantonen? Vergleich mit Kantonen mit „Rezeptzwang“, „Mischform“ wie Kanton Bern und Medikamente vom Arzt.
3. In einer neu veröffentlichten Studie von Prof. Gutzwiller (SMW 2000; 130: Nr. 12, S. 426 ff.) über die Qualität der Medikamentendistribution aus Sicht der Patientinnen und Patienten, kommt die im Kanton Bern praktizierte Lösung weniger vorteilhaft davon.
Daher meine Fragen:
a) Wie beurteilt der Regierungsrat die heute praktizierte Lösung im Kanton Bern?
b) Gibt es weitere Studien im In- oder Ausland betr. der Problematik „Medikamenten- distribution? (punkto Qualität oder finanzielle Aspekte)
c) Wie beurteilt der Regierungsrat die gemachten Versprechen der Kontrahenten (Ärzte und Apotheken) wie „Nachweislich tiefere Kosten“ ... 5 Jahre nach der Abstimmung?
4. Da der Kanton Bern ein sehr liberales Gesundheitsgesetz bekommt, steht die Frage im Raum, ob konsequenterweise die Medikamentendistribution nicht noch einmal überprüft werden soll.
Daher meine Frage:
Wenn die Medikamentenkosten und die Abgabequalität für eine Liberalisierung sprechen, welche Haltung nimmt die Regierung in diesem Problemkreis in Zukunft ein?
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 07.09.2000
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Antwort des Regierungsrates
1. Die einschlägigen Bestimmungen des Gesundheitsgesetzes und deren Vollzug haben bewirkt, dass im Kanton Bern eine solide Grundversorgung mit Medikamenten durch öffentliche Apotheken sichergestellt ist. Ergänzt wird diese Versorgung durch bedarfsgerechte Privatapotheken selbständig praktizierender Ärzte.
2. Es fehlen gesamtschweizerisch repräsentative Erhebungen mit schlüssigen Ergebnissen. Die stark kontrovers beurteilte Entwicklung der Medikamentenkosten wird erheblich durch vom Interpellanten nicht angesprochene Elemente (hohe ex factory Preise neuerer Medikamente, generelle Preisgestaltung durch die Pharmaindustrie, immer höhere Entwicklungskosten etc.) beeinflusst.
3. Für die Studie von Prof. Gutzwiller gelten grundsätzlich die unter Ziffer 2 gemachten Vorbehalte:
a.) Der Regierungsrat sieht zur Zeit keinen Anlass, vom mittlerweile eingespielten gesetzlichen Kompromiss abzuweichen, umso weniger als wesentliche Auslegungsfragen inzwischen höchstrichterlich entschieden sind.
b.) Dem Regierungsrat sind keine Studien im In- oder Ausland bekannt, deren Schlussfolgerungen auf bernische Verhältnisse direkt übertragbar wären, bzw.
schlüssige Anhaltspunkte für eine Änderung der gesetzlichen Regelung lieferten.
c.) Der Regierungsrat beurteilt von den Kontrahenten allenfalls in dieser Form gemachte Versprechen als stark standespolitisch gefärbt und lehnt es ab, die Qualität einer Regelung ausschliesslich auf die Kostenfrage abzustellen.
4. Die angesprochenen Liberalisierungstendenzen in der Revisionsvorlage zum Gesundheitsgesetz betreffen weder den Arzt- bzw. Apothekerberuf noch die
Heilmittelversorgung. Der Regierungsrat, die vorberatende Kommission sowie in erster Lesung auch der Grosse Rat haben mit guten Gründen darauf verzichtet, den
grundsätzlich bewährten gesetzlichen Kompromiss zur Selbstdispensation in die eine oder die andere Richtung zu verändern. Der Regierungsrat sieht keinen Anlass, auf seine diesbezügliche Haltung zurückzukommen.
An den Grossen Rat