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Verfügung Nr. 52/2013 Bewirtschaftungsmaßnahmen nach § 41 LHO

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Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

Mitarbeiter/innen

der senatorischen Behörde des Landesinstitutes für Schule

Personalrat-Verwaltung

Frauenbeauftragte-Verwaltung

Schwerbehindertenvertreter-Verwaltung

Auskunft erteilt Frau Moning Zimmer 420 T 0421 361 6547 F 0421 496 6547 E-mail

arnhild.moning

@bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 13

Bremen, den 05.09.2013

Verfügung Nr. 52/2013

Hiermit verfüge ich mit sofortiger Wirkung Bewirtschaftungsmaßnahmen nach § 41 LHO.

„In analoger Anwendung des Art. 132a Landesverfassung dürfen im laufenden Ausgabebereich nur Ausgaben geleistet oder Verpflichtungen eingegangen werden,

um bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzliche und vertragliche Maßnahmen durchzuführen.

um rechtlich begründete Verpflichtungen der Freien Hansestadt Bremen zu erfüllen.

Ausgaben sind nur zur Weiterführung wichtiger und dringlicher staatlicher Aufgaben, die un- erlässlich sind, zulässig.

Die Personalausgaben und die Investitionsausgaben bleiben von dieser Regelung unberührt.

Für die konsumtiven Ausgabenbereiche verfüge ich, dass alle neuen Verträge/Aufträge etc.

vor der Erteilung/Unterschrift der Haushaltsbeauftragten Frau Moning zur Abzeichnung vor- gelegt werden. Dies gilt für alle konsumtiven Haushaltstellen, unabhängig davon ob bereits ein Budget zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt wurde.

Zweifelsfragen in den anderen Ausgabebereichen sind - wie bisher - mit der Haushaltsbe- auftragten zu erörtern!

Mit freundlichem Gruß In Vertretung

Gerd- Rüdiger Kück

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