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Verfügung Nr. 56 / 2012 Bewirtschaftungsmaßnahmen nach § 41 LHO

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Die Senatorin für Bildung,

Wissenschaft und Gesundheit

Freie

Hansestadt Bremen

Der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

Mitarbeiter/innen

der senatorischen Behörde des Landesinstitutes für Schule

Personalrat-Verwaltung Frauenbeauftragte

Auskunft erteilt Frau Moning Zimmer 420 T 0421 361 6547 F 0421 496 6547 E-mail

arnhildmo-

ning@bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 13

Bremen, 14.09.2012

Verfügung Nr. 56/2012

Hiermit verfüge ich mit sofortiger Wirkung Bewirtschaftungsmaßnahmen nach § 41 LHO.

„In analoger Anwendung des Art. 132a Landesverfassung dürfen im laufenden Ausgabebereich nur Ausgaben geleistet oder Verpflichtungen eingegangen werden,

• um bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzliche und vertragliche Maßnahmen durchzuführen.

• um rechtlich begründete Verpflichtungen der Freien Hansestadt Bremen zu erfüllen.

Ausgaben sind nur zur Weiterführung wichtiger und dringlicher staatlicher Aufgaben, die un- erlässlich sind, zulässig.

Die Personalausgaben und die Investitionsausgaben bleiben von dieser Regelung unberührt.

Für die konsumtiven Ausgabenbereiche verfüge ich, dass alle neuen Verträge/Aufträge etc.

vor der Erteilung/Unterschrift der Haushaltsbeauftragten Frau Moning zur Abzeichnung vor- gelegt werden. Dies gilt für alle konsumtiven Haushaltstellen, unabhängig davon ob bereits ein Budget zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt wurde.

Zweifelsfragen in den anderen Ausgabebereichen sind - wie bisher - mit der Haushaltsbe- auftragten zu erörtern!

Mit freundlichem Gruß In Vertretung

Gez. Carl Othmer

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