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Anlage 1 zum Antrag C 1.1.6 Förderung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen Typ E, gültig ab 15.08.2019

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Academic year: 2022

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Anlage 1 zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der BAP-Intervention C 1.1.6 Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsstellen Typ E Angaben zum/zur Auszubildenden:

Name       Vorname      

Geburtsdatum       Geschlecht      

PLZ / Wohnort

i

            Straße      

Staatsangehörigkeit      

Der/die Auszubildende hat einen Migrationshintergrund

ii

ja nein Der/die Auszubildende ist eine Person im Kontext von

Fluchtmigration (PKF)

iii

ja nein

Der/die Auszubildende ist alleinerziehend ja nein

Der/die Auszubildende wurde von den Jugendberufsagentur beraten

und es liegt ein Empfehlungsschreiben vor ja nein

Für den/die Auszubildende ist eine Teilzeitausbildung möglich ja nein Angaben zum Ausbildungsverhältnis:

Angestrebter Ausbildungsberuf nach BBiG/HWO       Reguläre Dauer der Ausbildung (in Jahren)    

Geplanter Ausbildungsbeginn      

Wochenarbeitszeit in Stunden 0,00

Urlaubsanspruch pro Jahr in Tagen 0

Der/die Auszubildende hat eine abgeschlossene Ausbildung ja nein Der/die Auszubildende ist zu Beginn der Ausbildung älter als 25

Jahre ja nein

Die Ausbildungskosten werden bereits aus anderen Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen gefördert bzw. die Förderung ist beantragt

ja nein

Ich versichere, dass ich die Antragsbedingungen gemäß BAP-Interventionsblatt BAP-Intervention C 1.1.6 Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsstellen Typ E zur Kenntnis genommen habe und bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben.

Ort/Datum Unterschrift / Stempel

Anlage_1_Antrag_BaE_C116_E1_E2_V1_1_190815 Seite 1 / 3

(2)

Antrag Außerbetriebliche Ausbildung - Ausbildungsgarantie

Anlage_1_Antrag_BaE_C116_E1_E2_V1_1_190815 Seite 2 / 3

(3)

i

Der Wohnort der/des Auszubildenden muss im Bundesland Bremen liegen.

ii

Als Menschen mit Migrationshintergrund werden jene Personen erfasst, bei denen mindestens ein Elternteil Deutsch nicht als Muttersprache spricht oder bei denen mindestens ein Elternteil nicht in Deutschland geboren wurde, eine nichtdeutsche Nationalität hat oder eingebürgert wurde.

iii

Was sind PKF?

Definition gemäß Bundesagentur für Arbeit: „Personen im Kontext Fluchtmigration“ (PKF) sind Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht oder einer Duldung.

Wie kann der Status PKF erhoben werden?

a) Befragung der Teilnehmenden:

Um den Fluchthintergrund einer Person pragmatisch zu erheben, wird nach dem Status der Person gefragt („Gestattung“, „Duldung“

oder „Aufenthaltserlaubnis“): Bei Beantwortung mit „Gestattung“ und „Duldung“ liegt der Fluchthintergrund auf der Hand. Bei

Beantwortung mit „Aufenthaltserlaubnis“ ist zusätzlich zu erfragen, ob die Person bereits einen Asylantrag gestellt hat oder zuvor schon einmal eine Duldung hatte.

b) Auskunft über das Ausweisdokument:

Bei z.B. sprachlichen Problemen kann das Ausweisdokument der Person Auskunft über den Status geben. Der Status im Ausweisdokument der PKF kann lauten:

- Aufenthaltsgestattung - Duldung

- Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 u. § 26 Abs. 3 AufenthG (Asylberechtigt nach dem GG)

- Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2. .1. Altern. und § 26 Abs. 3 AufenthG (Anerkannt nach Genfer Flüchtlingskonvention) - Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2. .2. Altern. und § 26 Abs. 4 AufenthG (Subsidiär Schutzberechtigte)

- Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 3. und § 26 Abs. 4 AufenthG (Abschiebungsverbot)

- Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 4 (Aufenthalt aus humanitären Gründen oder wg. Außergewöhnlicher Härte) - Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5 (Aufenthalt wegen Unmöglichkeit der Ausreise)

- Aufenthaltstitel nach § 25a (Aufenthalt für gut integrierte Jugendliche bzw. deren Eltern und minderjährige Geschwister) - Aufenthaltstitel nach § 25b (Aufenthalt bei nachhaltiger Integration)

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