Anlage 1 zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der BAP-Intervention C 1.1.6 Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsstellen Typ E Angaben zum/zur Auszubildenden:
Name Vorname
Geburtsdatum Geschlecht
PLZ / Wohnort
iStraße
Staatsangehörigkeit
Der/die Auszubildende hat einen Migrationshintergrund
iija nein Der/die Auszubildende ist eine Person im Kontext von
Fluchtmigration (PKF)
iiija nein
Der/die Auszubildende ist alleinerziehend ja nein
Der/die Auszubildende wurde von den Jugendberufsagentur beraten
und es liegt ein Empfehlungsschreiben vor ja nein
Für den/die Auszubildende ist eine Teilzeitausbildung möglich ja nein Angaben zum Ausbildungsverhältnis:
Angestrebter Ausbildungsberuf nach BBiG/HWO Reguläre Dauer der Ausbildung (in Jahren)
Geplanter Ausbildungsbeginn
Wochenarbeitszeit in Stunden 0,00
Urlaubsanspruch pro Jahr in Tagen 0
Der/die Auszubildende hat eine abgeschlossene Ausbildung ja nein Der/die Auszubildende ist zu Beginn der Ausbildung älter als 25
Jahre ja nein
Die Ausbildungskosten werden bereits aus anderen Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen gefördert bzw. die Förderung ist beantragt
ja nein
Ich versichere, dass ich die Antragsbedingungen gemäß BAP-Interventionsblatt BAP-Intervention C 1.1.6 Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsstellen Typ E zur Kenntnis genommen habe und bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben.
Ort/Datum Unterschrift / Stempel
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Antrag Außerbetriebliche Ausbildung - Ausbildungsgarantie
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i
Der Wohnort der/des Auszubildenden muss im Bundesland Bremen liegen.ii
Als Menschen mit Migrationshintergrund werden jene Personen erfasst, bei denen mindestens ein Elternteil Deutsch nicht als Muttersprache spricht oder bei denen mindestens ein Elternteil nicht in Deutschland geboren wurde, eine nichtdeutsche Nationalität hat oder eingebürgert wurde.iii
Was sind PKF?Definition gemäß Bundesagentur für Arbeit: „Personen im Kontext Fluchtmigration“ (PKF) sind Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht oder einer Duldung.
Wie kann der Status PKF erhoben werden?
a) Befragung der Teilnehmenden:
Um den Fluchthintergrund einer Person pragmatisch zu erheben, wird nach dem Status der Person gefragt („Gestattung“, „Duldung“
oder „Aufenthaltserlaubnis“): Bei Beantwortung mit „Gestattung“ und „Duldung“ liegt der Fluchthintergrund auf der Hand. Bei
Beantwortung mit „Aufenthaltserlaubnis“ ist zusätzlich zu erfragen, ob die Person bereits einen Asylantrag gestellt hat oder zuvor schon einmal eine Duldung hatte.
b) Auskunft über das Ausweisdokument:
Bei z.B. sprachlichen Problemen kann das Ausweisdokument der Person Auskunft über den Status geben. Der Status im Ausweisdokument der PKF kann lauten:
- Aufenthaltsgestattung - Duldung
- Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 u. § 26 Abs. 3 AufenthG (Asylberechtigt nach dem GG)
- Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2. .1. Altern. und § 26 Abs. 3 AufenthG (Anerkannt nach Genfer Flüchtlingskonvention) - Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2. .2. Altern. und § 26 Abs. 4 AufenthG (Subsidiär Schutzberechtigte)
- Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 3. und § 26 Abs. 4 AufenthG (Abschiebungsverbot)
- Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 4 (Aufenthalt aus humanitären Gründen oder wg. Außergewöhnlicher Härte) - Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5 (Aufenthalt wegen Unmöglichkeit der Ausreise)
- Aufenthaltstitel nach § 25a (Aufenthalt für gut integrierte Jugendliche bzw. deren Eltern und minderjährige Geschwister) - Aufenthaltstitel nach § 25b (Aufenthalt bei nachhaltiger Integration)