Anlage 1 zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der BAP- Intervention C 1.1.6 Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsstellen Typ E
Angaben zum/zur Auszubildenden:
Name Vorname
Geburtsdatum Geschlecht
PLZ / Wohnorti Straße
Staatsangehörigkeit
Der/die Auszubildende hat einen Migrationshintergrundii ja nein Der/die Auszubildende ist eine Person im Kontext von
Fluchtmigration (PKF)iii ja nein
Der/die Auszubildende ist alleinerziehend ja nein
Der/die Auszubildende ist körperlich beeinträchtigt ja nein Der/die Auszubildende wurde von den Jugendberufsagentur beraten ja nein Der/die Auszubildende wurde von den Jugendberufsagentur
zugewiesen ja nein
Der/die Auszubildende wurde anderweitig auf das Angebot aufmerksam:
jaiv nein
Der/die Auszubildende hat keinen Rechtsanspruch auf eine andere
Förderung, bezogen auf das geplante Ausbildungsverhältnis ja nein Für den/die Auszubildende ist eine Teilzeitausbildung möglich ja nein Ist der/die Auszubildende arbeitslos
gemeldet? ja Art des
Leistungsbezug sv
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Anlage 1 zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der BAP-Intervention C 1.1.6 Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsstellen Typ E
Angaben zum Ausbildungsverhältnis:
Angestrebter Ausbildungsberuf nach BBiG/HWO Reguläre Dauer der Ausbildung (in Jahren)
Geplanter Ausbildungsbeginn
Ende der Probezeit
Wochenarbeitszeit in Stunden 0,00 Urlaubsanspruch pro Jahr in Tagen 0 Der/die Auszubildende hat eine abgeschlossene Ausbildung ja nein Der/die Auszubildende hat eine oder mehrere Ausbildungen abgebrochen ja nein Der/die Auszubildende ist zu Beginn der Ausbildung älter als 25 Jahre ja nein Der/die Auszubildende hat bereits eine Einstiegsqualifizierung (EQ) von mehr
als vier Monaten absolviert ja nein
Die Ausbildungskosten werden bereits aus anderen Bundes-, Landes- oder
kommunalen Programmen gefördert bzw. die Förderung ist beantragt ja nein
Ich versichere, dass ich die Antragsbedingungen gemäß BAP-Interventionsblatt BAP-Intervention C 1.1.6 Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsstellen Typ E zur Kenntnis genommen habe und bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben.
Ort/Datum Unterschrift / Stempel
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Anlage 1 zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der BAP-Intervention C 1.1.6 Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsstellen Typ E
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i Der Wohnort der/des Auszubildenden muss im Bundesland Bremen liegen.
ii Als Menschen mit Migrationshintergrund werden jene Personen erfasst, bei denen mindestens ein Elternteil Deutsch nicht als Muttersprache spricht oder bei denen mindestens ein Elternteil nicht in Deutschland geboren wurde, eine nichtdeutsche Nationalität hat oder eingebürgert wurde.
iii Was sind PKF?
Definition gemäß Bundesagentur für Arbeit: „Personen im Kontext Fluchtmigration“ (PKF) sind Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht oder einer Duldung.
Wie kann der Status PKF erhoben werden?
a) Befragung der Teilnehmenden:
Um den Fluchthintergrund einer Person pragmatisch zu erheben, wird nach dem Status der Person gefragt („Gestattung“, „Duldung“
oder „Aufenthaltserlaubnis“): Bei Beantwortung mit „Gestattung“ und „Duldung“ liegt der Fluchthintergrund auf der Hand. Bei
Beantwortung mit „Aufenthaltserlaubnis“ ist zusätzlich zu erfragen, ob die Person bereits einen Asylantrag gestellt hat oder zuvor schon einmal eine Duldung hatte.
b) Auskunft über das Ausweisdokument:
Bei z.B. sprachlichen Problemen kann das Ausweisdokument der Person Auskunft über den Status geben. Der Status im Ausweisdokument der PKF kann lauten:
- Aufenthaltsgestattung - Duldung
- Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 u. § 26 Abs. 3 AufenthG (Asylberechtigt nach dem GG)
- Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2. .1. Altern. und § 26 Abs. 3 AufenthG (Anerkannt nach Genfer Flüchtlingskonvention) - Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2. .2. Altern. und § 26 Abs. 4 AufenthG (Subsidiär Schutzberechtigte)
- Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 3. und § 26 Abs. 4 AufenthG (Abschiebungsverbot)
- Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 4 (Aufenthalt aus humanitären Gründen oder wg. Außergewöhnlicher Härte) - Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5 (Aufenthalt wegen Unmöglichkeit der Ausreise)
- Aufenthaltstitel nach § 25a (Aufenthalt für gut integrierte Jugendliche bzw. deren Eltern und minderjährige Geschwister) - Aufenthaltstitel nach § 25b (Aufenthalt bei nachhaltiger Integration)
iv Wenn ja: Bitte treffen Sie hierzu detaillierte Aussagen im Textfeld
v Erhält der/die Auszubildende Unterstützungen nach dem SGB II oder SGB III ?