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Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie
Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Kinder und Bildung · Rembertiring 8-12 · 28195 Bremen
An die
Betreuungskräfte der
Verlässlichen Grundschulen und der Ganztagsschulen
Informationsschreiben Nr.23/2018
Auskunft erteilt Frau Abele Zimmer 322 Tel. 0421 361-2563 Fax 0421 496-2363 E-Mail: doris.abele
@bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens
Mein Zeichen
(bitte bei Antwort angeben) 22-66-10 (22-13)
Bremen, 20. Februar 2018
Qualifikation zur Staatlich geprüften Erzieherin / zum Staatlich ge- prüften Erzieher
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Senatorin für Kinder und Bildung besteht im Schuljahr 2018/19 zur Sicherung der dau- erhaften Beschäftigung die Möglichkeit, an einer Qualifikation zur Staatlich geprüften Erziehe- rin bzw. zum Staatlich geprüften Erziehen teilzunehmen.
Die Qualifikation wird berufsbegleitend an einer Fachschule für Sozialpädagogik mit der Dauer von zwei Jahren angeboten und schließt mit einer Abschlussprüfung ab. Mit erfolgreich absol- viertem Anerkennungsjahr in einer anerkannten pädagogischen Einrichtung wird die staatliche Anerkennung als Erzieherin / als Erzieher erlangt.
Voraussetzungen für die Zulassung sind:
• Der mittlere Schulabschluss mit der mindestens „befriedigend“ lautenden Gesamtnote im Fach Deutsch oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
• eine mindestens dreijährige sozialpädagogische oder sozialpflegerische Tätigkeit und
• ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (sofern älter als zwei Jahre).
Sollten Sie Interesse haben, reichen Sie bitte bis zum 09.03.2018 Ihre Bewerbung bei der Se- natorin für Kinder und Bildung, Rembertiring 8 – 12, 28195 Bremen, OKZ 22-13, ein.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung zusammen mit dem als Anlage beigefügten Anmeldungsbo- gen folgende Unterlagen bei:
• Tabellarischer Lebenslauf
• Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis an einer öffentlichen Schule in der Stadtge- meinde Bremen über die Senatorin für Kinder und Bildung oder andere Beschäftigungs- träger
• Nachweis über die Schulbildung
• Nachweis über die berufliche Vorbildung
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• Nachweis über die sozialpädagogische oder sozialpflegerische Tätigkeit (z.B. als pädago- gische Mitarbeiterin oder als pädagogischer Mitarbeiter in der Verlässlichen Grund- schule).
• Schreiben der Schulleitung hinsichtlich Ihrer Tätigkeit und der Unterstützung für die Teil- nahme an dieser Qualifizierung
Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
gez. Birka Meyer-Mews Anlage
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