Stand: 10.07.2020
Berufspraktikum
(Anerkennungsjahr zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in) Dauer des BerufspraktikumsDas Berufspraktikum dauert 12 Monate (Vollzeitform), bzw. 24 Monate (Teilzeitform). Laut
§ 16 Abs. 5 der FakO ist es voll abgeleistet, wenn die Ausfallzeiten - bedingt durch Urlaub, Krankheit und sonstige Unterbrechungen - nicht mehr als zehn Wochen, in der Teilzeitform nicht mehr als 15 Wochen betragen; andernfalls verlängert sich das Berufspraktikum um die Zeitspanne der über die anrechenbaren 10 bzw. 15 Wochen hinausgehenden Ausfallzeiten.
Fachliche Betreuung
Die Praxisdozenten/-innen besuchen die Berufspraktikanten/-innen mindestens einmal in der Praktikumsstelle. Die Besuchstermine werden mit den Berufspraktikanten/innen vereinbart und durch diese der Praktikumsstelle sofort nach Terminvereinbarung mitgeteilt.
Der zweite Praxisbesuch ist ein Prüfungsbesuch mit bestimmten Vorgaben.
Praxisanleitung
Die sozialpädagogische Einrichtung bestimmt eine/n Erzieher/in (mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung) welche/r die Praxis-anleitung des/der Berufspraktikanten/in während des gesamten Ausbildungsjahres übernimmt. Ihm/ihr obliegen die Aufgaben wöchentlich mindestens eine Stunde ein Anleitungsgespräch mit dem/r Berufspraktikanten/in zu führen als auch pro Halbjahr eine Beurteilung zu erstellen. Darüber hinaus ist die Praxisanleitung während der praktischen Prüfung des/der Berufspraktikanten/in Mitglied des Prüfungsausschusses. Außerdem finden im Laufe des Jahres zwei Praxisanleitertreffen an der Fachakademie für Sozialpädagogik statt (1. Treffen zu Beginn des Praktikums, 2.
Treffen im Januar zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung).
Berufspraktikanten/innen
Im Berufspraktikum wird pro Halbjahr je ein Hospitationstag in einer Einrichtung, in der eine Berufspraktikantin/ein Berufspraktikant arbeitet, abgeleistet. Neben dem Vorstellen der Einrichtung und Hospitation im Gruppenalltag soll der/die Besuchte ein gezieltes Angebot mit der Zielgruppe durchführen. Anschließend soll dieses gemeinsam reflektiert werden.
Im Laufe des Jahres nehmen die Berufspraktikanten/innen an 3 Seminartagen (Organisation), zwei Seminarwochen und an 5 Seminartagen (Unterricht Recht und Verwaltung) teil. Zum Ende des Berufspraktikums absolvieren alle Berufspraktikanten/innen das Kolloquium, wofür sie von der Praxisstelle freigestellt werden.
Schriftliche Arbeiten
Die Berufspraktikantin/der Berufspraktikant fertigen folgende schriftliche Arbeiten an: jeweils ein Vorbericht zu den Praxisbesuchen, einen Fachbericht, eine Facharbeit und drei berufliche Aufgabenstellungen für das Kolloquium. Für diese schriftlichen Arbeiten muss die Praxisstelle eine wöchentliche Verfügungszeit von drei Stunden im Block zur Verfügung stellen.
Vergütung
Die monatliche Vergütung der Berufspraktikanten/innen liegt ab 01.03.2019 bei 1602,02€ brutto/Monat.