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Informationsschreiben Nr. 105/2019 Qualifikation zur Staatlich geprüften Erzieherin / zum Staatlich geprüften Erzieher

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Academic year: 2022

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Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung · Rembertiring 8-12 · 28195 Bremen

An die

Betreuungskräfte der

Verlässlichen Grundschulen und der Ganztagsschulen

Informationsschreiben Nr.105/2019

Auskunft erteilt Frau Abele Zimmer 322 Tel. 0421 361-2563 Fax 0421 496-2363 E-Mail: doris.abele

@bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 22-66-10 (22-13)

Bremen, 7. Juni 2019

Qualifikation zur Staatlich geprüften Erzieherin / zum Staatlich geprüften Erzieher

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Senatorin für Kinder und Bildung besteht im Schuljahr 2019/20 zur Sicherung der dau- erhaften Beschäftigung die Möglichkeit, an einer Qualifizierungsmaßnahme zur Vorbereitung auf die Nichtschüler*innenprüfung zur Staatlich geprüften Erzieherin bzw. zum Staatlich ge- prüften Erzieher teilzunehmen.

Die Qualifizierung wird berufsbegleitend an einer Fachschule für Sozialpädagogik mit der Dauer von zwei Jahren angeboten und schließt im Jahr 2021 mit der Nichtschüler*innenprü- fung ab. Mit einem anschließend erfolgreich absolvierten Anerkennungsjahr in einer aner- kannten pädagogischen Einrichtung wird die staatliche Anerkennung als Erzieherin / als Erzie- her erlangt.

Voraussetzung für die Zulassung zur Qualifizierungsmaßnahme sind die Zulassungsvo- raussetzungen gemäß § 6 der Verordnung über die Fachschule für Sozialpädagogik und zusätzlich eine zweijährige sozialpädagogische Tätigkeit.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

- ein Mittlerer Schulabschluss und

eine einschlägige berufliche Vorbildung oder eine einschlägige dreijährige Berufstätig- keit

oder

- ein Mittlerer Schulabschluss und

ein abgeschlossener Ausbildungsberuf und

ein mindestens einjähriges einschlägiges Praktikum

Gegebenenfalls sind Sprachkenntnisse Deutsch B2 und/oder Englisch B1 nachzuweisen.

Darüber hinaus erforderlich sind in jedem Fall der Nachweis der gesundheitlichen Eignung und ein erweitertes Führungszeugnis.

Für die Nichtschüler*innenprüfung wird eine Gebühr in Höhe von € 107,00 erhoben.

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Sollten Sie Interesse haben, reichen Sie bitte möglichst bis zum 21.06.2019 Ihre Bewerbung bei der Senatorin für Kinder und Bildung, Rembertiring 8 – 12, 28195 Bremen, OKZ 22-13, ein.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung zusammen mit dem als Anlage beigefügten Anmeldungsbo- gen folgende Unterlagen bei:

 Tabellarischer Lebenslauf

 Schreiben der Schulleitung hinsichtlich Ihrer Tätigkeit und der Unterstützung für die Teil- nahme an dieser Qualifizierung

 Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis an einer öffentlichen Schule in der Stadtge- meinde Bremen über die Senatorin für Kinder und Bildung oder andere Beschäftigungs- träger

 Nachweis über die Schulbildung

 Nachweis über eine berufliche Vorbildung

 Nachweis über die sozialpädagogische oder sozialpflegerische Tätigkeit (z.B. als pädago- gische Mitarbeiterin oder als pädagogischer Mitarbeiter in der Verlässlichen Grundschule)

 ggf. Nachweise Deutsch B2, Englisch B1, sofern der Abschluss nicht an einer deutschen Schule erworben wurde.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag

gez. Birka Meyer-Mews

Anlage

Anmeldebogen

Referenzen

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