30. Dezember 2003/Nr. 21 Für den Inhalt verantwortlich:
Bgm. Burkhard Wachter gemeinde@vandans.at Gemeindeamt Vandans Parteienverkehr: Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Telefon: 05556 / 72 720 - 0 Fax: DW 33
g) Müllbeseitigung
Müll wird nur in Säcken mit der Aufschrift „Müllsystem Vandans“ abgeführt. Müllsäcke können im Gemeindeamt in Abpackungen zu je 10 Stk. käuflich erworben werden. Der Kaufpreis pro Müllsack beträgt bei einem
ëFassungsvermögen von 40 l ëFassungsvermögen von 60 l
Weiters ist von jedem Haushalt eine jährliche Müll-Grundgebühr zu entrichten. Diese beträgt ë für Haushalte mit einer Person
ëfür Haushalte mit mehr als einer Person
ëfür Wohnungen, die als Zweitwohnsitz genutzt werden h) Müllcontainer
Die Kosten für die Entleerung sogenannter Müllcontainer betragen für:
ëContainer mit einem Fassungsvermögen von 120 l ëContainer mit einem Fassungsvermögen von 240 l ëContainer mit einem Fassungsvermögen von 800 l ëContainer mit einem Fassungsvermögen von 1.000 l ëContainer mit einem Fassungsvermögen von 1.100 l i) Sperrgutwertmarken
a) Grundsteuer
ë A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ëB für sonstige Grundstücke
b) Kommunalsteuer c) Vergnügungssteuer
Ortsansässige Vereine sollen jährlich für eine Veranstaltung die Vergnügungssteuer im Wege einer Sub- vention refundiert erhalten.
d) Gästetaxe
e) Fremdenverkehrsbeitragssatz f) Hundesteuer
ëfür den 1. Hund im Haushalt (sofern dieser älter als drei Monate ist) ëfür jeden weiteren Hund im Haushalt
Befreit von der Hundesteuer sind Jagdhunde von hauptberuflichen Jagdschutzorganen, Blinden- und Lawinenhunde sowie Diensthunde der Gendarmerie bzw. der Österreichischen Zollwache, sofern hier- für eine Bestätigung der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt werden kann.
Abgaben- und Gebührenverordnung 2004
Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2003 gemäß § 73 Gemeindegesetz, LGBl.
Nr. 40/1985, beschlossen, im Kalenderjahr 2004 nachstehende Steuern, Abgaben und Gebühren gemäß § 15 Abs.
3 Finanzausgleichsgesetz 1985, BGBl. Nr. 544/1984, zu erheben:
Recht & Gesetz _
500 v.H.
500 v.H.
3 v.H.
10 v.H.
€ 0,90 0,9 v.H.
€ 40,00
€ 80,00
€ 3,90 € 5,80 € 20,00
€ 40,00 € 40,00
€ 10,90
€ 21,80
€ 72,60
€ 90,80
€ 99,90
€ 8,50
p) Kindergartengebühr
ë Die Kindergartengebühr beträgt pro Monat für das 1. Kind ëFür jedes weitere Kind aus demselben Haushalt pro Monat q) Kindergartenbus
Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme des Kindergartenbusses beträgt pro Monat, ausgenommen die Monate Juli und September
€ 25,00
€ 20,00
€ 25,00 n) Grabstätte-Benützungsgebühr
ë Reihengrab (einfache Beerdigungstiefe), 15 Jahre Berechtigungszeit ëSondergrab (doppelte Beerdigungstiefe), 15 Jahre Berechtigungszeit
ëUrnennischen (für die Beisetzung von max. 4 Urnen), 15 Jahre Berechtigungszeit o) Totengräbergebühr
Die Totengräbergebühr beträgt:
ëbei einem Reihengrab (einfache Tiefe 1,70 m) ëbei einem Sondergrab (doppelte Tiefe 2,40 m) ëfür die Beisetzung einer Urne in einem Sondergrab ëfür die Beisetzung einer Urne in einer Urnennische
ëGravur der Urnenwandplatte: per Buchstaben bzw. per Zahl
€ 365,00
€ 365,00
€ 1.460,00
€ 365,00
€ 548,00
€ 37,00
€ 120,00
€ 12,80 j) Wasserverbrauchsgebühr
ë Je Kubikmeter bezogenes Wasser ëZählermiete pro Wassermesser und Jahr
Je ganzjährig gehaltenes Stück Großvieh laut letzter Viehzählung sind maximal 40 m³ Wasser kostenlos.
k) Wasseranschlussgebühr
Die Wasseranschlussgebühr für Neu-, Auf- oder Zubauten setzt sich wie folgt zusammen:
ëGrundgebühr pro Anschluss
ëZusätzlich pro Kubikmeter umbautem Raum
Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden (Ställe) ermäßigt sich die An- schlussgebühr um 75 % als indirekte Landwirtschaftsförderung.
l) Kanalbenützungsgebühr
Die Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Wasserverbrauch m) Kanalbeitragssatz
€ 0,65
€ 13,00
€ 730,00
€ 3,00
€ 1,70
€ 36,10 i) Deponiegebühren
ë Altholz (behandelt und unbehandelt) ëSperrmüll/Baumüll
ëKühlgeräte (Kühlschrank, Tiefkühlschrank) ohne Gutschein ëKühlgeräte (Kühlschrank, Tiefkühlschrank) mit Gutschein ëElektroschrott (z.B. Bildschirm, Fernseher, Radio, etc....) ëHaushaltsgeräte ( z.B. Elektroboiler, Wäschetrockner, etc....) ëLeuchtstoffröhren
ëPKW Reifen
ëPKW Reifen mit Felge ëLKW Reifen ohne Felge ëBauschutt (rein und unrein)
Erdaushub, Steine, humusähnliches Material:
ëKleinmengen ë Mengen ab 0,5 m³ ëgrößere Mengen je m³
ëGrünabfälle (Gras/Rasenschnitt, Gehölzschnitt, Laub) Wurzelstöcke:
ëDurchmesser in cm des Wurzelstockes 0 - 15 cm = 40 kg ëDurchmesser in cm des Wurzelstockes 16 - 25 cm = 75 kg ëDurchmesser in cm des Wurzelstockes 26 - 50 cm = 250 kg ëDurchmesser in cm des Wurzelstockes 51 - 80 cm = 530 kg ëDurchmesser in cm des Wurzelstockes 81 - 100 cm = 770 kg
€ 0,052
€ 0,25
€ 31,00
€ 24,00
€ 0,50
€ 8,00
€ 0,70
€ 1,80
€ 4,40
€ 9,00
€ 0,025 kostenlos
€ 2,50
€ 5,00 kostenlos
€ 3,00
€ 6,00
€ 20,00
€ 42,00
€ 62,00 pro kg
pro kg pro Stück pro Stück pro kg pro Stück pro Stück pro Stück pro Stück pro Stück pro kg
je m³
In sämtlichen vorstehenden Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.